• Reime:Worauf muss ich bei einem Edelmatallinvestment als Anleger achten?

    Ein Investment in Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin oder Palladium kann als Schutz gegen Inflation oder als sicherer Hafen in unsicheren Wirtschaftszeiten gesehen werden. Allerdings gibt es auch hier Risiken und Aspekte, die man als Anleger beachten sollte:

    Reinheit und Qualität: Stellen Sie sicher, dass das Edelmetall von einer anerkannten Prägeanstalt oder Raffinerie stammt und die erforderliche Reinheit aufweist (z. B. 999,9/1000 für Feingold).

    Lagerung: Überlegen Sie, wo und wie Sie das Edelmetall lagern möchten. Möchten Sie physisches Metall kaufen und selbst lagern, oder ziehen Sie es vor, es bei einer Bank oder in einem speziellen Lager zu deponieren? Bei der Selbstlagerung sollten Sie über einen geeigneten Safe nachdenken und die zusätzlichen Kosten für Versicherung und Sicherheit berücksichtigen.

    Kosten: Beim Kauf von physischen Edelmetallen fallen oft Prämien, Steuern, Lager- und Versicherungskosten an. Diese zusätzlichen Kosten können die Rentabilität des Investments beeinflussen.

    Zertifikate und Echtheit: Kaufen Sie Edelmetalle nur von seriösen Händlern und stellen Sie sicher, dass Sie ein Zertifikat oder einen Echtheitsnachweis erhalten.

    Preisschwankungen: Wie bei jeder Investition können die Preise für Edelmetalle schwanken. Informieren Sie sich über den aktuellen Marktpreis und historische Preisentwicklungen.

    Liquidität: Edelmetalle sind in der Regel recht liquide, aber es kann dennoch zu Situationen kommen, in denen der Verkauf nicht zum gewünschten Preis möglich ist, insbesondere bei seltenen Münzen oder Barren.

    Diversifikation: Wie bei jeder Investition ist es auch bei Edelmetallen ratsam, nicht alle finanziellen Ressourcen in ein einziges Investment zu stecken. Eine Diversifikation des Portfolios kann helfen, Risiken zu minimieren.

    Rechtliche und steuerliche Aspekte: Es gibt unterschiedliche steuerliche Regelungen für den Verkauf von Edelmetallen, je nachdem, wie lange Sie das Edelmetall gehalten haben oder ob es sich um Münzen oder Barren handelt. Informieren Sie sich im Voraus über die steuerlichen Auswirkungen in Ihrem Land.

    ETFs und andere Finanzprodukte: Anstatt physisches Edelmetall zu kaufen, können Sie auch in börsengehandelte Fonds (ETFs) oder andere Finanzprodukte investieren, die den Edelmetallpreisen folgen. Diese bieten eine einfachere Handhabung und Lagerung, aber es gibt auch hier Risiken und Gebühren.

    Marktforschung: Informieren Sie sich über globale wirtschaftliche Entwicklungen, Zentralbankpolitik und andere Faktoren, die die Nachfrage und das Angebot von Edelmetallen beeinflussen könnten.

    Schließlich ist es immer ratsam, sich vor einem Investment eingehend zu informieren und gegebenenfalls eine unabhängige Finanzberatung in Anspruch zu nehmen.

  • Reime: Welche Aufgaben hat ein Insolvenzverwalter und vom wem wird er bestellt?

    Ein Insolvenzverwalter ist eine Person, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens mit der Verwaltung und gegebenenfalls mit der Verwertung des Vermögens eines Schuldners beauftragt wird. Dies geschieht mit dem Ziel, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen und, falls möglich, das Unternehmen zu sanieren.

    Die Hauptaufgaben des Insolvenzverwalters umfassen:

    Inventarisierung und Sicherung des Vermögens: Der Insolvenzverwalter verschafft sich zunächst einen Überblick über die finanzielle Lage und das Vermögen des Schuldners und trifft Maßnahmen, um dieses zu sichern.

    Prüfung der Insolvenzforderungen: Er überprüft die von den Gläubigern angemeldeten Forderungen auf ihre Berechtigung.

    Verwertung des Vermögens: Der Verwalter kann das Vermögen des Schuldners verkaufen, um mit dem Erlös die Gläubiger zu befriedigen.

    Unternehmensfortführung oder -abwicklung: Abhängig von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens entscheidet der Insolvenzverwalter, ob eine Fortführung sinnvoll und möglich ist oder ob das Unternehmen abgewickelt werden sollte.

    Verteilung der Erlöse: Nach Abzug der Kosten des Verfahrens und der Vergütung des Insolvenzverwalters werden die Erlöse an die Gläubiger verteilt.

    Berichterstattung und Überwachung: Der Insolvenzverwalter muss regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens berichten und wird dabei von einem Gläubigerausschuss überwacht.

    Eventuelle Anfechtung: Der Insolvenzverwalter kann Rechtshandlungen anfechten, die der Schuldner in der Zeit vor der Insolvenzeröffnung vorgenommen hat und die die Gläubiger benachteiligen.

    Die Bestellung des Insolvenzverwalters erfolgt durch das zuständige Insolvenzgericht. Dabei wird in der Regel ein vom Schuldner oder von den Gläubigern vorgeschlagener Verwalter berücksichtigt, sofern keine Gründe gegen dessen Bestellung sprechen. Das Gericht hat jedoch letztlich das Recht, auch einen anderen, für geeignet erachteten Verwalter zu bestellen. Die Bestellung erfolgt zu Beginn des Insolvenzverfahrens und kann für die gesamte Dauer des Verfahrens bestehen bleiben.

  • Reime: Wofür sollte ich bei einem Investmentgeschäft ein Beratungsprotokoll anfertigen?

    Ein Beratungsprotokoll ist bei bestimmten Investmentgeschäften nicht nur empfehlenswert, sondern in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Finanzanlagenvermittler- und Beratungsgesetzes (FAnVermBG) im Jahr 2012 für Anlageberater und Vermittler gesetzlich verpflichtend. Das Protokoll dient sowohl dem Schutz des Anlegers als auch dem Schutz des Beraters. Hier sind die Gründe, weshalb ein Beratungsprotokoll angefertigt werden sollte:

    Dokumentation der Beratungsleistung: Das Beratungsprotokoll stellt sicher, dass alle wesentlichen Aspekte und Inhalte des Beratungsgesprächs schriftlich festgehalten werden. Dies dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Beratungsprozesses.

    Rechtssicherheit: Im Falle eines Rechtsstreits dient das Beratungsprotokoll als Beweismittel. Es kann belegen, dass der Berater seine Informations- und Aufklärungspflichten erfüllt hat und der Anleger ausreichend über die Risiken des Investments informiert wurde.

    Klarheit für den Anleger: Ein Beratungsprotokoll gibt dem Anleger die Möglichkeit, die erhaltenen Informationen und Empfehlungen in Ruhe nachzuvollziehen. So kann er sicherstellen, dass er die Risiken und Chancen des vorgeschlagenen Investments verstanden hat.

    Schutz vor Haftungsansprüchen: Ein sorgfältig erstelltes Beratungsprotokoll kann den Berater vor unberechtigten Haftungsansprüchen schützen, indem es nachweist, dass er seine Beratungspflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.

    Dokumentation der Anlegerwünsche und -ziele: Das Beratungsprotokoll erfasst auch die finanziellen Verhältnisse, Anlageziele, Risikobereitschaft und Kenntnisse des Anlegers. Dies stellt sicher, dass die Anlageempfehlung auf die individuellen Bedürfnisse des Anlegers zugeschnitten ist.

    Wenn Sie als Anleger ein Investment tätigen, sollten Sie darauf bestehen, ein Beratungsprotokoll zu erhalten. Lesen Sie dieses sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass alle besprochenen Punkte korrekt und vollständig erfasst sind. Bewahren Sie das Protokoll sorgfältig auf, um im Bedarfsfall darauf zurückgreifen zu können.

  • Reime hilft: Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA: Fehlerbekanntmachung für den gebilligten Konzernabschluss zum 30. Juni 2018

    Die Finanzaufsicht BaFin hat bei ihrer Prüfung festgestellt, dass der gebilligte Konzernabschluss der Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zum 30. Juni 2018 fehlerhaft ist:

    1. Im Konzernabschluss zum 30. Juni 2018 der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA werden die Umsatzerlöse um 223 Millionen Euro zu hoch ausgewiesen, weil das Unternehmen erhaltene Transferzahlungen aus dem Transfer von Fußballspielern, für die eine in Vorjahren geleistete Transferzahlung als immaterieller Vermögenswert aktiviert wurde, als Umsatzerlöse erfasst hat.

    Dies verstößt gegen International Accounting Standard (lAS) 38.113, wonach als Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des immateriellen Vermögenswertes erfolgswirksam zu erfassen, aber ein Gewinn nicht als Umsatzerlös auszuweisen ist. Daraus folgt, dass auch der Bruttoveräußerungserlös – hier in Form der erhaltenen Transferzahlungen – nicht als Umsatzerlös auszuweisen ist.

    2. Im Konzernabschluss zum 30. Juni 2018 der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA ist der Cashflow aus operativer Tätigkeit um 187 Millionen Euro zu hoch und der Cashflow aus Investitionstätigkeit um den gleichen Betrag zu niedrig ausgewiesen, weil erhaltene Zahlungen in Gestalt von Transferzahlungen aus dem Transfer von Fußballspielern als Cashflows aus operativer Tätigkeit statt als Cashflows aus Investitionstätigkeit erfasst worden sind.

    Dies verstößt gegen IAS 7.10 in Verbindung mit IAS 7.6, wonach Veräußerungen langfristiger Vermögenswerte zur Investitionstätigkeit zählen und zugehörige Einzahlungen in der Kapitalflussrechnung als Cashflows aus Investitionstätigkeit auszuweisen sind. Bei den erhaltenen Transferzahlungen aus dem Transfer von Fußballspielern handelt es sich um Einzahlungen aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten in Form immaterieller „Spielerwerte“, die daher der Investitionstätigkeit und nicht der betrieblichen Tätigkeit zuzuordnen sind.

    3. Im Konzernabschluss zum 30. Juni 2018 der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA werden von zukünftigen Zahlungen an Spielervermittler, die im Konzernanhang als „variable Zahlungsverpflichtungen aus bestehenden Verträgen mit aufschiebenden Bedingungen“ mit einer Gesamtsumme von 40,3 Millionen Euro angegeben sind, diejenigen nicht als Verbindlichkeit angesetzt, bei denen alle aufschiebenden Bedingungen für den Vergütungsanspruch bis auf den Bestand eines Arbeitsvertrags mit dem vermittelten Spieler im Fälligkeitszeitpunkt der jeweiligen Zahlung an den Vermittler erfüllt sind.

    Dies verstößt gegen IAS 39.14 in Verbindung mit IAS 32.19, wonach eine Verbindlichkeit anzusetzen ist, wenn das Unternehmen Vertragspartei eines Finanzinstruments wird und sich einer Zahlungsverpflichtung nicht uneingeschränkt entziehen kann.

    Die Bekanntmachung der BaFin erfolgt nach § 109 Absatz 2 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz.

    Informationen zum Hintergrund:

    Die IAS, die International Accounting Standards, sind Teil der vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten International Financial Reporting Standards (IFRS). Unternehmen, deren Wertpapiere an einem organisierten Markt zugelassen sind, müssen ihre Konzernabschlüsse nach IFRS erstellen.

  • Reime: Welche Aufgaben hat eine Staatsanwaltschaft in Deutschland, und welche Aufgaben hat die Kriminalpolizie?

    In Deutschland sind die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei wichtige Akteure im Strafverfahren. Sie haben unterschiedliche Rollen und Aufgaben, arbeiten jedoch oft eng zusammen, um Straftaten aufzuklären und strafrechtlich zu verfolgen.

    Staatsanwaltschaft:

    Die Staatsanwaltschaft vertritt die Anklage im Namen des Staates und hat folgende Hauptaufgaben:

    Ermittlungsführung: Bei Verdacht einer Straftat leitet die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren ein. Sie entscheidet, wie und in welchem Umfang ermittelt wird.

    Anordnung von Zwangsmaßnahmen: Dazu gehören z.B. Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen oder die Anordnung von Haftbefehlen. Diese Maßnahmen müssen jedoch oft von einem Gericht genehmigt werden.

    Entscheidung über die Verfahrensfortführung: Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob ein Verfahren eingestellt wird oder ob Anklage erhoben wird.

    Vertretung der Anklage vor Gericht: Wenn es zu einer Hauptverhandlung kommt, vertritt die Staatsanwaltschaft die Anklage und versucht, den Angeklagten zu überführen.

    Vollstreckung von Strafen: Wenn ein Urteil rechtskräftig ist, überwacht die Staatsanwaltschaft die Vollstreckung der verhängten Strafen.

    Kriminalpolizei:

    Die Kriminalpolizei (oft kurz „Kripo“ genannt) ist ein Teil der Polizei, der sich mit der Verhütung und Aufklärung von Straftaten beschäftigt. Ihre Aufgaben umfassen:

    Ermittlungen: Die Kripo führt Ermittlungen durch, sammelt Beweise, befragt Zeugen und nimmt Verdächtige fest. Sie führt diese Ermittlungen jedoch im Auftrag und unter der Leitung der Staatsanwaltschaft durch.

    Spurensicherung: Spezialisierte Abteilungen der Kriminalpolizei sichern am Tatort Spuren und werten diese aus.

    Analyse und Auswertung: Es gibt innerhalb der Kripo spezielle Abteilungen, die sich mit der Analyse von Kriminalitätsphänomenen und -strukturen beschäftigen.

    Observationen: In bestimmten Fällen werden Personen oder Orte überwacht, um Beweise zu sammeln.

    Vernehmungen: Kriminalbeamte führen Befragungen von Zeugen, Geschädigten und Verdächtigen durch.

    Die Kriminalpolizei arbeitet oft eng mit anderen Behörden, auch international, zusammen und tauscht Informationen und Erkenntnisse aus.

    Während die Kriminalpolizei die „ausführende“ Kraft im Ermittlungsprozess ist, liegt die Leitung und die rechtliche Verantwortung für das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft.

  • Reime: Welche unterschiedlichen Gerichte gibt es in Deutschland und was sind ihre Aufgaben?

    In Deutschland ist die Gerichtsbarkeit in verschiedene Zweige unterteilt, die jeweils für bestimmte Rechtsgebiete zuständig sind. Hier eine Übersicht über die verschiedenen Gerichtsbarkeiten und ihre Aufgaben:

    Ordentliche Gerichtsbarkeit:
    Amtsgerichte: Erste Instanz für Zivil- und Strafsachen. Sie sind beispielsweise zuständig für Mietstreitigkeiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder auch einfach gelagerte Strafsachen.
    Landgerichte: Erste Instanz für größere Zivil- und Strafsachen und Berufungsinstanz für Urteile der Amtsgerichte.
    Oberlandesgerichte: Zweite Berufungsinstanz und z.T. erste Instanz in bestimmten Rechtssachen.
    Bundesgerichtshof (BGH): Höchstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, insbesondere für Revisionen.

    Verwaltungsgerichtsbarkeit:
    Verwaltungsgerichte: Erste Instanz für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten (z.B. Streitigkeiten mit Behörden).
    Oberverwaltungsgerichte / Verwaltungsgerichtshöfe: Berufungsinstanz für Urteile der Verwaltungsgerichte.
    Bundesverwaltungsgericht: Höchstes Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

    Arbeitsgerichtsbarkeit:
    Arbeitsgerichte: Erste Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
    Landesarbeitsgerichte: Berufungsinstanz für Urteile der Arbeitsgerichte.
    Bundesarbeitsgericht: Höchstes Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit.

    Sozialgerichtsbarkeit:
    Sozialgerichte: Erste Instanz für Streitigkeiten im Sozialrecht, z.B. mit Krankenversicherungen oder Rentenversicherungen.
    Landessozialgerichte: Berufungsinstanz für Urteile der Sozialgerichte.
    Bundessozialgericht: Höchstes Gericht der Sozialgerichtsbarkeit.

    Finanzgerichtsbarkeit:
    Finanzgerichte: Erste und einzige Instanz für steuerrechtliche Streitigkeiten.
    Bundesfinanzhof: Höchstes Gericht der Finanzgerichtsbarkeit.

    Verfassungsgerichtsbarkeit:
    Bundesverfassungsgericht: Für Verfassungsbeschwerden und andere verfassungsrechtliche Fragen. Es überprüft u.a. die Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz.
    Landesverfassungsgerichte / Verfassungsgerichtshöfe: Für verfassungsrechtliche Fragen auf Länderebene.

    Jede dieser Gerichtsbarkeiten hat ihre eigene Prozessordnung und Zuständigkeiten. Die Aufteilung in verschiedene Gerichtsbarkeiten soll sicherstellen, dass spezialisierte Richter über die jeweiligen Rechtsfragen entscheiden.

  • Reime:Wo nach richten sich die Gebühren eines Insolvenzverwalters?

    In Deutschland richten sich die Gebühren eines Insolvenzverwalters nach der Insolvenzverwaltervergütungsverordnung (InsVV). Diese Verordnung legt fest, wie die Vergütung des Insolvenzverwalters berechnet wird und welche Auslagen er erstattet bekommt.

    Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hängt im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:

    Masse: Die Vergütung orientiert sich an der Höhe der Insolvenzmasse. Das bedeutet, dass der Insolvenzverwalter umso mehr erhält, je mehr Vermögenswerte im Rahmen des Insolvenzverfahrens verwaltet und verteilt werden.

    Tätigkeitsumfang und Schwierigkeit des Verfahrens: Je aufwändiger und komplizierter das Verfahren, desto höher fällt in der Regel die Vergütung aus. Hierbei werden sowohl die Anzahl der Gläubiger als auch die Komplexität der Vermögensverhältnisse berücksichtigt.

    Erfolg des Verfahrens: Ein erfolgreicher Abschluss des Insolvenzverfahrens, z.B. durch eine überdurchschnittlich hohe Befriedigung der Gläubiger oder die Rettung von Arbeitsplätzen durch eine Unternehmenssanierung, kann ebenfalls die Höhe der Vergütung beeinflussen.

    Vereinbarungen: Grundsätzlich können der Insolvenzverwalter und der Gläubigerausschuss auch individuelle Vergütungsvereinbarungen treffen, die jedoch der Genehmigung des Insolvenzgerichts bedürfen. Solche Vereinbarungen dürfen die gesetzlich vorgesehenen Obergrenzen nicht überschreiten.

    Neben der eigentlichen Vergütung hat der Insolvenzverwalter auch Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit entstanden sind. Dies können beispielsweise Reisekosten, Kommunikationskosten oder auch Kosten für externe Dienstleister sein.

    Die genaue Berechnung der Vergütung kann recht komplex sein, da viele Einzelfaktoren berücksichtigt werden müssen. Das zuständige Insolvenzgericht prüft und genehmigt letztlich die Abrechnung des Insolvenzverwalters.

  • Reime:Was bedeutet eigentlich vorläufige Sicherungsmaßnahmen, und wer ordnet diese an?

    Vorläufige Sicherungsmaßnahmen sind rechtliche Instrumente, die dazu dienen, eine bestehende Rechtslage vorübergehend zu sichern und zu schützen, bis eine endgültige gerichtliche Entscheidung getroffen wird. Sie sollen verhindern, dass durch zeitliche Verzögerungen im Verfahren irreparable Schäden entstehen oder vollendete Tatsachen geschaffen werden, die eine effektive Rechtsdurchsetzung später erschweren oder unmöglich machen.

    Einige Beispiele für solche Maßnahmen sind:

    Einstweilige Verfügung: Diese wird oft in zivilrechtlichen Streitigkeiten eingesetzt, insbesondere bei dringendem Handlungsbedarf, um beispielsweise die Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu unterbinden oder im Wettbewerbsrecht unlauteren Wettbewerb zu stoppen.

    Arrest: Hierbei handelt es sich um eine vorläufige Sicherung von Vermögenswerten, um sicherzustellen, dass spätere Ansprüche des Gläubigers auch tatsächlich befriedigt werden können.

    Beschlagnahme: Im Strafrecht können Gegenstände, die als Beweismittel dienen oder aus einer Straftat stammen, vorläufig beschlagnahmt werden.

    Kontensperrungen: Bei Verdacht auf finanzielle Unregelmäßigkeiten oder Betrug können Konten temporär gesperrt werden, um weitere Transaktionen zu verhindern.

    Wer diese Maßnahmen anordnet, hängt von der Art der Maßnahme und dem rechtlichen Kontext ab:

    In zivilrechtlichen Angelegenheiten kann das zuständige Zivilgericht auf Antrag einer Partei vorläufige Sicherungsmaßnahmen anordnen, insbesondere wenn Gefahr im Verzug ist.

    Im Strafrecht können Ermittlungsbehörden (z. B. Polizei oder Staatsanwaltschaft) in bestimmten Fällen vorläufige Sicherungsmaßnahmen anordnen, oft aber auch nur mit gerichtlicher Zustimmung oder Anordnung.

    Es ist wichtig zu betonen, dass vorläufige Sicherungsmaßnahmen nur temporär sind und in der Regel eine endgültige gerichtliche Klärung des Sachverhalts erforderlich ist, um sie entweder zu bestätigen oder aufzuheben.

  • Bontschev hilft

    Silicon Valley Bank: BaFin erkennt Maßnahmen von US-Behörden an

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erkennt Maßnahmen an, die US-Behörden in Folge des Ausfalls der Silicon Valley Bank ergriffen haben.

    Die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC), die Einlagensicherungsbehörde der USA, hatte im März 2023 zunächst Teile des Geschäfts der in den USA ansässigen Bank auf ein Brückeninstitut übertragen. Im selben Monat hat sie dann Teile des Geschäfts an die First-Citizens Bank & Trust Company in den USA veräußert. Nicht veräußert wurde damals das Geschäft der deutschen Zweigstelle, der einzigen Zweigstelle in der Europäischen Union.

    Teile hiervon hat die FDIC nun an Bootstrap Europe III S.C.Sp., Luxemburg, veräußert. Die übrigen Teile wird die FDIC entweder ebenfalls weiter veräußern oder selbst abwickeln.

    Die FDIC hatte die BaFin gebeten, die aufgrund des Ausfalls der Silicon Valley Bank ergriffenen Maßnahmen anzuerkennen, damit diese auch in Deutschland voll wirksam sind. Als ausländische Behörde kann die FDIC in Deutschland keine hoheitlichen Anordnungen treffen. Der Bitte der FDIC ist die BaFin nun im Wege der Amtshilfe nachgekommen. Als nationale Abwicklungsbehörde sorgt die BaFin auf diese Weise für Rechtssicherheit.
    Hintergrund:

    Wenn in einem Staat außerhalb der Europäischen Union eine Bank, die eine Zweigstelle in Deutschland unterhält, ausfällt und von einer Drittstaatsbehörde abgewickelt wird, erkennt die BaFin diese Abwicklung unter bestimmten Voraussetzungen an. Die Abwicklung kann zum Beispiel durch Übertragung auf ein Brückeninstitut oder eine Veräußerung erfolgen. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind im deutschen Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) geregelt, genauer gesagt: in §§ 169 ff. SAG.

  • Immobilien Teilverkauf

    Interview mit Rechtsanwalt Reime über Immobilien-Teilverkauf

    Moderator: Guten Tag, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer. Heute haben wir einen Experten im Studio, Rechtsanwalt Reime, der uns über den Immobilien-Teilverkauf informieren wird. Herzlich willkommen!

    Rechtsanwalt Reime: Guten Tag! Es freut mich, hier zu sein und über dieses wichtige Thema zu sprechen.

    Moderator: Der Immobilien-Teilverkauf klingt zunächst verlockend. Man kann einen Teil des Eigenheims verkaufen, ohne alles aufgeben zu müssen. Was sind jedoch die tatsächlichen Nachteile?

    Rechtsanwalt Reime: Ganz richtig, auf den ersten Blick mag es attraktiv erscheinen. Aber lassen Sie mich klarstellen, dass es hier einige versteckte Fallstricke gibt. Bevor man sich auf solch ein Geschäft einlässt, sollte man sich bewusst sein, was auf einen zukommen kann.

    Moderator: Welche sind denn die wichtigsten Punkte, die man beachten sollte?

    Rechtsanwalt Reime: Da gibt es einige. Erstens, ein Teilverkauf ist der erste Schritt zum späteren Gesamtverkauf der Immobilie. Rückkauf ist meist teuer und selten möglich. Zweitens, das Teilkauf-Unternehmen erhält bei Rückkauf oder Gesamtverkauf mindestens den Teilkaufpreis „plus X“, auch wenn der Immobilienwert nicht gestiegen ist. Drittens, Sie müssen ein Nutzungsentgelt für die Immobiliennutzung zahlen, und bei Zahlungsproblemen kann der Verkauf drohen.

    Moderator: Das sind wichtige Punkte. Was ist mit den laufenden Kosten der Immobilie?

    Rechtsanwalt Reime: Die laufenden Kosten bleiben auch nach dem Teilverkauf bestehen. Außerdem wird der vereinbarte Kaufpreis erst nach dem Gesamtverkauf ausgezahlt. Ein hoher Teilkaufpreis mag attraktiv klingen, aber er birgt auch Risiken.

    Moderator: Und wie steht es mit der Solvenz des Teilkäufers?

    Rechtsanwalt Reime: Hier wird oft übersehen, dass keine staatliche Stelle für die Solvenz des Teilkäufers bürgt. Bei einer Insolvenz des Teilkäufers könnten Sie in ernsthafte Schwierigkeiten geraten, möglicherweise sogar Ihre Immobilie verlieren.

    Moderator: Das ist definitiv etwas, worüber man nachdenken sollte. Gibt es Alternativen zum Teilverkauf?

    Rechtsanwalt Reime: Absolut. Sie könnten andere Finanzierungsmöglichkeiten wie spezielle Hypothekendarlehen oder Leibrenten in Betracht ziehen. Auch ein herkömmlicher Immobilienverkauf mit einem Wohnungswechsel kann eine Option sein.

    Moderator: Vielen Dank, Rechtsanwalt Reime, für diese wichtigen Informationen. Es ist klar, dass der Immobilien-Teilverkauf viele Aspekte hat, die sorgfältig abgewogen werden sollten.

    Rechtsanwalt Reime: Gerne geschehen. Es ist wichtig, dass Immobilieneigentümer sich bewusst sind, welche Risiken und Chancen mit einem Teilverkauf verbunden sind, bevor sie eine Entscheidung treffen.

    Moderator: Vielen Dank für Ihr Expertenwissen. Das war Rechtsanwalt Reime mit wertvollen Einblicken zum Thema Immobilien-Teilverkauf. Bleiben Sie dran, um mehr zu erfahren!