In Deutschland ist die Gerichtsbarkeit in verschiedene Zweige unterteilt, die jeweils für bestimmte Rechtsgebiete zuständig sind. Hier eine Übersicht über die verschiedenen Gerichtsbarkeiten und ihre Aufgaben:
Ordentliche Gerichtsbarkeit:
Amtsgerichte: Erste Instanz für Zivil- und Strafsachen. Sie sind beispielsweise zuständig für Mietstreitigkeiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder auch einfach gelagerte Strafsachen.
Landgerichte: Erste Instanz für größere Zivil- und Strafsachen und Berufungsinstanz für Urteile der Amtsgerichte.
Oberlandesgerichte: Zweite Berufungsinstanz und z.T. erste Instanz in bestimmten Rechtssachen.
Bundesgerichtshof (BGH): Höchstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, insbesondere für Revisionen.
Verwaltungsgerichtsbarkeit:
Verwaltungsgerichte: Erste Instanz für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten (z.B. Streitigkeiten mit Behörden).
Oberverwaltungsgerichte / Verwaltungsgerichtshöfe: Berufungsinstanz für Urteile der Verwaltungsgerichte.
Bundesverwaltungsgericht: Höchstes Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Arbeitsgerichtsbarkeit:
Arbeitsgerichte: Erste Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Landesarbeitsgerichte: Berufungsinstanz für Urteile der Arbeitsgerichte.
Bundesarbeitsgericht: Höchstes Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit.
Sozialgerichtsbarkeit:
Sozialgerichte: Erste Instanz für Streitigkeiten im Sozialrecht, z.B. mit Krankenversicherungen oder Rentenversicherungen.
Landessozialgerichte: Berufungsinstanz für Urteile der Sozialgerichte.
Bundessozialgericht: Höchstes Gericht der Sozialgerichtsbarkeit.
Finanzgerichtsbarkeit:
Finanzgerichte: Erste und einzige Instanz für steuerrechtliche Streitigkeiten.
Bundesfinanzhof: Höchstes Gericht der Finanzgerichtsbarkeit.
Verfassungsgerichtsbarkeit:
Bundesverfassungsgericht: Für Verfassungsbeschwerden und andere verfassungsrechtliche Fragen. Es überprüft u.a. die Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz.
Landesverfassungsgerichte / Verfassungsgerichtshöfe: Für verfassungsrechtliche Fragen auf Länderebene.
Jede dieser Gerichtsbarkeiten hat ihre eigene Prozessordnung und Zuständigkeiten. Die Aufteilung in verschiedene Gerichtsbarkeiten soll sicherstellen, dass spezialisierte Richter über die jeweiligen Rechtsfragen entscheiden.