Reime: Welche unterschiedlichen Gerichte gibt es in Deutschland und was sind ihre Aufgaben?

In Deutschland ist die Gerichtsbarkeit in verschiedene Zweige unterteilt, die jeweils für bestimmte Rechtsgebiete zuständig sind. Hier eine Übersicht über die verschiedenen Gerichtsbarkeiten und ihre Aufgaben:

Ordentliche Gerichtsbarkeit:
Amtsgerichte: Erste Instanz für Zivil- und Strafsachen. Sie sind beispielsweise zuständig für Mietstreitigkeiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten oder auch einfach gelagerte Strafsachen.
Landgerichte: Erste Instanz für größere Zivil- und Strafsachen und Berufungsinstanz für Urteile der Amtsgerichte.
Oberlandesgerichte: Zweite Berufungsinstanz und z.T. erste Instanz in bestimmten Rechtssachen.
Bundesgerichtshof (BGH): Höchstes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, insbesondere für Revisionen.

Verwaltungsgerichtsbarkeit:
Verwaltungsgerichte: Erste Instanz für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten (z.B. Streitigkeiten mit Behörden).
Oberverwaltungsgerichte / Verwaltungsgerichtshöfe: Berufungsinstanz für Urteile der Verwaltungsgerichte.
Bundesverwaltungsgericht: Höchstes Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Arbeitsgerichtsbarkeit:
Arbeitsgerichte: Erste Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Landesarbeitsgerichte: Berufungsinstanz für Urteile der Arbeitsgerichte.
Bundesarbeitsgericht: Höchstes Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit.

Sozialgerichtsbarkeit:
Sozialgerichte: Erste Instanz für Streitigkeiten im Sozialrecht, z.B. mit Krankenversicherungen oder Rentenversicherungen.
Landessozialgerichte: Berufungsinstanz für Urteile der Sozialgerichte.
Bundessozialgericht: Höchstes Gericht der Sozialgerichtsbarkeit.

Finanzgerichtsbarkeit:
Finanzgerichte: Erste und einzige Instanz für steuerrechtliche Streitigkeiten.
Bundesfinanzhof: Höchstes Gericht der Finanzgerichtsbarkeit.

Verfassungsgerichtsbarkeit:
Bundesverfassungsgericht: Für Verfassungsbeschwerden und andere verfassungsrechtliche Fragen. Es überprüft u.a. die Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz.
Landesverfassungsgerichte / Verfassungsgerichtshöfe: Für verfassungsrechtliche Fragen auf Länderebene.

Jede dieser Gerichtsbarkeiten hat ihre eigene Prozessordnung und Zuständigkeiten. Die Aufteilung in verschiedene Gerichtsbarkeiten soll sicherstellen, dass spezialisierte Richter über die jeweiligen Rechtsfragen entscheiden.


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