• Reime:Was bedeutet eigentlich vorläufige Sicherungsmaßnahmen, und wer ordnet diese an?

    Vorläufige Sicherungsmaßnahmen sind rechtliche Instrumente, die dazu dienen, eine bestehende Rechtslage vorübergehend zu sichern und zu schützen, bis eine endgültige gerichtliche Entscheidung getroffen wird. Sie sollen verhindern, dass durch zeitliche Verzögerungen im Verfahren irreparable Schäden entstehen oder vollendete Tatsachen geschaffen werden, die eine effektive Rechtsdurchsetzung später erschweren oder unmöglich machen.

    Einige Beispiele für solche Maßnahmen sind:

    Einstweilige Verfügung: Diese wird oft in zivilrechtlichen Streitigkeiten eingesetzt, insbesondere bei dringendem Handlungsbedarf, um beispielsweise die Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu unterbinden oder im Wettbewerbsrecht unlauteren Wettbewerb zu stoppen.

    Arrest: Hierbei handelt es sich um eine vorläufige Sicherung von Vermögenswerten, um sicherzustellen, dass spätere Ansprüche des Gläubigers auch tatsächlich befriedigt werden können.

    Beschlagnahme: Im Strafrecht können Gegenstände, die als Beweismittel dienen oder aus einer Straftat stammen, vorläufig beschlagnahmt werden.

    Kontensperrungen: Bei Verdacht auf finanzielle Unregelmäßigkeiten oder Betrug können Konten temporär gesperrt werden, um weitere Transaktionen zu verhindern.

    Wer diese Maßnahmen anordnet, hängt von der Art der Maßnahme und dem rechtlichen Kontext ab:

    In zivilrechtlichen Angelegenheiten kann das zuständige Zivilgericht auf Antrag einer Partei vorläufige Sicherungsmaßnahmen anordnen, insbesondere wenn Gefahr im Verzug ist.

    Im Strafrecht können Ermittlungsbehörden (z. B. Polizei oder Staatsanwaltschaft) in bestimmten Fällen vorläufige Sicherungsmaßnahmen anordnen, oft aber auch nur mit gerichtlicher Zustimmung oder Anordnung.

    Es ist wichtig zu betonen, dass vorläufige Sicherungsmaßnahmen nur temporär sind und in der Regel eine endgültige gerichtliche Klärung des Sachverhalts erforderlich ist, um sie entweder zu bestätigen oder aufzuheben.

  • Bontschev hilft

    Silicon Valley Bank: BaFin erkennt Maßnahmen von US-Behörden an

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erkennt Maßnahmen an, die US-Behörden in Folge des Ausfalls der Silicon Valley Bank ergriffen haben.

    Die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC), die Einlagensicherungsbehörde der USA, hatte im März 2023 zunächst Teile des Geschäfts der in den USA ansässigen Bank auf ein Brückeninstitut übertragen. Im selben Monat hat sie dann Teile des Geschäfts an die First-Citizens Bank & Trust Company in den USA veräußert. Nicht veräußert wurde damals das Geschäft der deutschen Zweigstelle, der einzigen Zweigstelle in der Europäischen Union.

    Teile hiervon hat die FDIC nun an Bootstrap Europe III S.C.Sp., Luxemburg, veräußert. Die übrigen Teile wird die FDIC entweder ebenfalls weiter veräußern oder selbst abwickeln.

    Die FDIC hatte die BaFin gebeten, die aufgrund des Ausfalls der Silicon Valley Bank ergriffenen Maßnahmen anzuerkennen, damit diese auch in Deutschland voll wirksam sind. Als ausländische Behörde kann die FDIC in Deutschland keine hoheitlichen Anordnungen treffen. Der Bitte der FDIC ist die BaFin nun im Wege der Amtshilfe nachgekommen. Als nationale Abwicklungsbehörde sorgt die BaFin auf diese Weise für Rechtssicherheit.
    Hintergrund:

    Wenn in einem Staat außerhalb der Europäischen Union eine Bank, die eine Zweigstelle in Deutschland unterhält, ausfällt und von einer Drittstaatsbehörde abgewickelt wird, erkennt die BaFin diese Abwicklung unter bestimmten Voraussetzungen an. Die Abwicklung kann zum Beispiel durch Übertragung auf ein Brückeninstitut oder eine Veräußerung erfolgen. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind im deutschen Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) geregelt, genauer gesagt: in §§ 169 ff. SAG.

  • Immobilien Teilverkauf

    Interview mit Rechtsanwalt Reime über Immobilien-Teilverkauf

    Moderator: Guten Tag, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer. Heute haben wir einen Experten im Studio, Rechtsanwalt Reime, der uns über den Immobilien-Teilverkauf informieren wird. Herzlich willkommen!

    Rechtsanwalt Reime: Guten Tag! Es freut mich, hier zu sein und über dieses wichtige Thema zu sprechen.

    Moderator: Der Immobilien-Teilverkauf klingt zunächst verlockend. Man kann einen Teil des Eigenheims verkaufen, ohne alles aufgeben zu müssen. Was sind jedoch die tatsächlichen Nachteile?

    Rechtsanwalt Reime: Ganz richtig, auf den ersten Blick mag es attraktiv erscheinen. Aber lassen Sie mich klarstellen, dass es hier einige versteckte Fallstricke gibt. Bevor man sich auf solch ein Geschäft einlässt, sollte man sich bewusst sein, was auf einen zukommen kann.

    Moderator: Welche sind denn die wichtigsten Punkte, die man beachten sollte?

    Rechtsanwalt Reime: Da gibt es einige. Erstens, ein Teilverkauf ist der erste Schritt zum späteren Gesamtverkauf der Immobilie. Rückkauf ist meist teuer und selten möglich. Zweitens, das Teilkauf-Unternehmen erhält bei Rückkauf oder Gesamtverkauf mindestens den Teilkaufpreis „plus X“, auch wenn der Immobilienwert nicht gestiegen ist. Drittens, Sie müssen ein Nutzungsentgelt für die Immobiliennutzung zahlen, und bei Zahlungsproblemen kann der Verkauf drohen.

    Moderator: Das sind wichtige Punkte. Was ist mit den laufenden Kosten der Immobilie?

    Rechtsanwalt Reime: Die laufenden Kosten bleiben auch nach dem Teilverkauf bestehen. Außerdem wird der vereinbarte Kaufpreis erst nach dem Gesamtverkauf ausgezahlt. Ein hoher Teilkaufpreis mag attraktiv klingen, aber er birgt auch Risiken.

    Moderator: Und wie steht es mit der Solvenz des Teilkäufers?

    Rechtsanwalt Reime: Hier wird oft übersehen, dass keine staatliche Stelle für die Solvenz des Teilkäufers bürgt. Bei einer Insolvenz des Teilkäufers könnten Sie in ernsthafte Schwierigkeiten geraten, möglicherweise sogar Ihre Immobilie verlieren.

    Moderator: Das ist definitiv etwas, worüber man nachdenken sollte. Gibt es Alternativen zum Teilverkauf?

    Rechtsanwalt Reime: Absolut. Sie könnten andere Finanzierungsmöglichkeiten wie spezielle Hypothekendarlehen oder Leibrenten in Betracht ziehen. Auch ein herkömmlicher Immobilienverkauf mit einem Wohnungswechsel kann eine Option sein.

    Moderator: Vielen Dank, Rechtsanwalt Reime, für diese wichtigen Informationen. Es ist klar, dass der Immobilien-Teilverkauf viele Aspekte hat, die sorgfältig abgewogen werden sollten.

    Rechtsanwalt Reime: Gerne geschehen. Es ist wichtig, dass Immobilieneigentümer sich bewusst sind, welche Risiken und Chancen mit einem Teilverkauf verbunden sind, bevor sie eine Entscheidung treffen.

    Moderator: Vielen Dank für Ihr Expertenwissen. Das war Rechtsanwalt Reime mit wertvollen Einblicken zum Thema Immobilien-Teilverkauf. Bleiben Sie dran, um mehr zu erfahren!

  • Reime hilft: Oleander Capital Management GmbH: BaFin warnt vor vermeintlich lukrativem Jobangebot im Home-Office

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt davor, Jobangebote als „Administrative Fachkraft im Home-Office“ anzunehmen. Diese Stellenangebote stammen nicht von der Oleander Capital Management GmbH, Frankfurt am Main. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

    Die Tätigkeit besteht darin, im eigenen Namen ein Handelskonto einzurichten und die dort eingehenden Gelder in Bitcoin umzuwandeln. Diese sollen dann auf vorgegebene Konten weitergeleitet werden. Die Gelder stammen vermutlich von Personen, die selbst Opfer von kriminellen Handlungen geworden sind.

    Der Transfer von Geldern ist erlaubnispflichtig nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Wer in Deutschland Zahlungsdienste anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Über eine solche verfügt der oben genannte Jobanbieter nicht. Ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank. Wer ohne eine solche Erlaubnis Gelder transferiert, macht sich strafbar. Aber auch die Arbeitssuchenden können sich strafbar machen. Denkbar ist insbesondere eine leichtfertige Geldwäsche.

    Außerdem könnten die Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Missbrauch mit den persönlichen Daten der Arbeitssuchenden getrieben wird.

    Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche Angebote anzunehmen. Die häufig in Aussicht gestellte „Anmeldung des privaten Kontos bei der BaFin“ soll ein legales Geschäftsmodell vortäuschen. Die BaFin meldet keine privaten Konten an – weder bei sich noch beim Finanzamt.

    Am 30.06.2023 hatte die BaFin bereits vor weiteren möglichen unerlaubten Tätigkeiten der angeblichen Oleander Capital Management GmbH gewarnt und auf den Identitätsdiebstahl hingewiesen.

    Die Information der BaFin basiert auf § 8 Absatz 7 Satz 1 ZAG.

  • Bontschev hilft: Bethmann Finance: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website bethmann-finance.online

    Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website bethmann-finance.online. Über die Website betreibt die angeblich in München ansässige Bethmann Finance ohne Erlaubnis Bankgeschäfte. Konkret bietet sie dort Bankkonten sowie die Vergabe von Darlehen an. Die Website wird nicht durch die von der BaFin beaufsichtigte Bethmann Bank, eine Marke der der ABN AMRO Bank N. V. Frankfurt Branch, betrieben. Es liegt ein Identitätsmissbrauch vor.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Anlagen in Kryptowerte sind riskant

    Moderne Investition, digitaler Reiz, doch hohe Risiken sind auch dabei. Kryptowerte locken manchen Anleger, stark und reizvoll die Sicht. Doch BaFin rät: Seid vorsichtig, begebt euch nicht ins Ungemach. Investitionen in Coins und Token bergen Gefahren, ohne Frage.

    Welche Risiken sind im Kryptowertmarkt groß? Sprunghafte Kurse und Unsicherheit, die stets innewohnen. Ursachen sind vielfältig, schwer für Laien zu entthronen. Steigen die Kurse, zieht’s Anleger an, das ist bekannt. Selbstverstärkend der Effekt, wie eine Kette, eng verwandt.

    Doch fallen die Kurse, wie jüngst bei Bitcoin klar, Ist der richtige Zeitpunkt zum Einstieg kaum noch wahr. Die Entwicklung bleibt unklar, es ist schwer zu prognostizieren. Die Zukunft des Kurses wird von Unwissenheit kaschieren.

    Den Käufer finden, der sofort und fair erwerben will, Ist nicht immer möglich, der Markt oft schweigt still. Bei wenig Angebot, wie bei Coins so rar, Findet sich kaum Nachfrage, das ist sonnenklar.

    Die IT-Gefahr, sie bleibt im Kryptoraum groß, Hackerangriffe gefährden manch‘ digitales Los. Die Verwahrung selbst birgt Gefahr, ganz klar, Unachtsamkeit verliert Zugang, das ist die Sache gar.

    Infos aus Quellen oft unseriös und kaum echt, Unüberprüfbare Daten, wahrlich kein gutes Recht. Unseriöse Akteure tummeln sich in dem Feld, Vorsicht ist geboten, für den, der investiert, der Geld.

    Warum ist Vorbereitung der Schlüssel zum Glück? Versteh‘ die Technologie, sei nicht nur auf Profit fixiert. Die Blockchain, die DLT, sei dir bekannt, Sonst führt es zu Verlust, das ist wohl erkannt.

    Deine Bank, dein Broker, die Empfehlung geben, Doch bedenke, sie führen oft zur hohen Spekulationsleben. Kryptowerte als Beimischung, nicht das Hauptgeschäft, Sonst wird das Risiko zu groß, das hab‘ ich betroffen gesagt.

    Kryptowert ist nicht gleich Kryptowert, das ist klar, Informiere dich genau, sonst fällt’s schwer, klar. Bitcoin, die Mutter, mit begrenztem Wert, Schafft durch Mining Einheiten, so hat’s die Welt gelernt.

    Stablecoins privater Art, an den Euro gekoppelt sie sind, Wertstabilisierung versprochen, doch Risiken sind drin. Vertrauen ist nötig, dass sie absichern wohl gut, Denn Aufsicht fehlt hier, es bleibt ohne Mut.

    Anderes Design, anderes Risiko, ergründe es gut, Investiere nicht blind, sei klug und sei gut. Die Aufsicht, sie greift, wenn es passt, das ist klar, Sonst bleibt der Markt frei, ohne Kontrollen, so wunderbar.

    Zertifikate, CFDs, als Basis Kryptowert hier klar, Doch Vorsicht, die Risiken sind groß und wahr. Kosten und Bedingungen, sie sind oft nicht fair, Emittentenausfallrisiko, ein Punkt, den man bedenken mag sehr.

    ETN und ETF, ein Buchstabe, der Unterschied macht klar, ETN ist keine ETF, das ist die Tatsache gar. Vorsicht, Social Media, hier lauern oft Gefahren groß, FinFluencer und falsche Infos, sei wachsam, sei famos.

    Kryptowerte sind faszinierend, modern und fein, Doch Risiken sind groß, sei darauf vorbereitet, sei nicht klein. Versteh‘ die Technologie, sei nicht blind für den Schein, Dann wird deine Investition sein von Wert und ohne Pein.

  • Reime hilft:Bitcoin Bank Breaker: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website bitcoin-bankbreaker.com

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Bitcoin Bank Breaker. Auf der Website bitcoin-bankbreaker.com wird eine Plattform für den Handel mit Finanzinstrumenten angeboten. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringen.

    Die Betreiber geben auf der Website keinen vollständigen Unternehmensnamen, keine Rechtsform und keinen Geschäftssitz an.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Satz 1 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Bontschev hilft: gelion24.com und gelion24.info: BaFin ermittelt gegen International Business Company Boundless Limited

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Websites gelion24.com und gelion24.info. Es liegen Erkenntnisse vor, nach denen die in Saint Lucia ansässige International Business Company Boundless Limited darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.

    Den Kundinnen und Kunden werden auf ihren Mitgliedskonten exorbitante Gewinne angezeigt, die allerdings nicht ausgezahlt werden. Unter dem Vorwand einer weiteren Steuer, Gebühr oder „Krypto-Provision“ werden sie zu weiteren Einzahlungen gedrängt. Dabei versenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefälschte Bescheinigungen über vermeintliche „Broker-Lizenzen“ der Kundinnen und Kunden, die widerrechtlich die Logos von europäischen Aufsichtsbehörden tragen.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Reime hilft: Krypto-finanzen.com: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website krypto-finanzen.com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bietet dessen Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Der Betreiber gibt auf der Website keine vollständigen Unternehmensnamen und -adresse, sowie keine Rechtsform an. Es wird behauptet, dass es die Lizenz einer europäischen Aufsichtsbehörde gibt. Das ist nicht der Fall. Der Betreiber fordert seine Kundinnen und Kunden auf, sich ihm gegenüber zu identifizieren. Es ist zu befürchten, dass die Daten der Kundinnen und Kunden anschließend missbraucht werden.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Satz 1 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Reime meldet

    Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass keine Verbindung zwischen den E-Mail-Adressen vorname[dot]nachname@bk-alpinum-expert[dot]com und vorname[dot]nachname@bk-alpinum-acces[dot]com und der liechtensteinischen Sora Bank AG i.L. (vormals Bank Alpinum AG), Landstrasse 11, 9495 Triesen (FL-0002.033.898-2), besteht.

    Die Betreiber der E-Mail-Adressen vorname[dot]nachname@bk-alpinum-expert[dot]com und vorname[dot]nachname@bk-alpinum-acces[dot]com verfügen über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung oder Registrierung der FMA und sind damit nicht berechtigt, bewilligungs- oder registrierungspflichtige Dienstleistungen in Liechtenstein zu erbringen.

    Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen über die E-Mail-Adressen vorname[dot]nachname@bk-alpinum-expert[dot]com und vorname[dot]nachname@bk-alpinum-acces[dot]com zu tätigen, insbesondere nicht auf Angebote zu reagieren oder Gelder zu überweisen.