• Reime hilft: Oleander Capital Management GmbH: BaFin warnt vor vermeintlich lukrativem Jobangebot im Home-Office

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt davor, Jobangebote als „Administrative Fachkraft im Home-Office“ anzunehmen. Diese Stellenangebote stammen nicht von der Oleander Capital Management GmbH, Frankfurt am Main. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

    Die Tätigkeit besteht darin, im eigenen Namen ein Handelskonto einzurichten und die dort eingehenden Gelder in Bitcoin umzuwandeln. Diese sollen dann auf vorgegebene Konten weitergeleitet werden. Die Gelder stammen vermutlich von Personen, die selbst Opfer von kriminellen Handlungen geworden sind.

    Der Transfer von Geldern ist erlaubnispflichtig nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Wer in Deutschland Zahlungsdienste anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Über eine solche verfügt der oben genannte Jobanbieter nicht. Ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank. Wer ohne eine solche Erlaubnis Gelder transferiert, macht sich strafbar. Aber auch die Arbeitssuchenden können sich strafbar machen. Denkbar ist insbesondere eine leichtfertige Geldwäsche.

    Außerdem könnten die Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Missbrauch mit den persönlichen Daten der Arbeitssuchenden getrieben wird.

    Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche Angebote anzunehmen. Die häufig in Aussicht gestellte „Anmeldung des privaten Kontos bei der BaFin“ soll ein legales Geschäftsmodell vortäuschen. Die BaFin meldet keine privaten Konten an – weder bei sich noch beim Finanzamt.

    Am 30.06.2023 hatte die BaFin bereits vor weiteren möglichen unerlaubten Tätigkeiten der angeblichen Oleander Capital Management GmbH gewarnt und auf den Identitätsdiebstahl hingewiesen.

    Die Information der BaFin basiert auf § 8 Absatz 7 Satz 1 ZAG.

  • Bontschev hilft: Bethmann Finance: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website bethmann-finance.online

    Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website bethmann-finance.online. Über die Website betreibt die angeblich in München ansässige Bethmann Finance ohne Erlaubnis Bankgeschäfte. Konkret bietet sie dort Bankkonten sowie die Vergabe von Darlehen an. Die Website wird nicht durch die von der BaFin beaufsichtigte Bethmann Bank, eine Marke der der ABN AMRO Bank N. V. Frankfurt Branch, betrieben. Es liegt ein Identitätsmissbrauch vor.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Anlagen in Kryptowerte sind riskant

    Moderne Investition, digitaler Reiz, doch hohe Risiken sind auch dabei. Kryptowerte locken manchen Anleger, stark und reizvoll die Sicht. Doch BaFin rät: Seid vorsichtig, begebt euch nicht ins Ungemach. Investitionen in Coins und Token bergen Gefahren, ohne Frage.

    Welche Risiken sind im Kryptowertmarkt groß? Sprunghafte Kurse und Unsicherheit, die stets innewohnen. Ursachen sind vielfältig, schwer für Laien zu entthronen. Steigen die Kurse, zieht’s Anleger an, das ist bekannt. Selbstverstärkend der Effekt, wie eine Kette, eng verwandt.

    Doch fallen die Kurse, wie jüngst bei Bitcoin klar, Ist der richtige Zeitpunkt zum Einstieg kaum noch wahr. Die Entwicklung bleibt unklar, es ist schwer zu prognostizieren. Die Zukunft des Kurses wird von Unwissenheit kaschieren.

    Den Käufer finden, der sofort und fair erwerben will, Ist nicht immer möglich, der Markt oft schweigt still. Bei wenig Angebot, wie bei Coins so rar, Findet sich kaum Nachfrage, das ist sonnenklar.

    Die IT-Gefahr, sie bleibt im Kryptoraum groß, Hackerangriffe gefährden manch‘ digitales Los. Die Verwahrung selbst birgt Gefahr, ganz klar, Unachtsamkeit verliert Zugang, das ist die Sache gar.

    Infos aus Quellen oft unseriös und kaum echt, Unüberprüfbare Daten, wahrlich kein gutes Recht. Unseriöse Akteure tummeln sich in dem Feld, Vorsicht ist geboten, für den, der investiert, der Geld.

    Warum ist Vorbereitung der Schlüssel zum Glück? Versteh‘ die Technologie, sei nicht nur auf Profit fixiert. Die Blockchain, die DLT, sei dir bekannt, Sonst führt es zu Verlust, das ist wohl erkannt.

    Deine Bank, dein Broker, die Empfehlung geben, Doch bedenke, sie führen oft zur hohen Spekulationsleben. Kryptowerte als Beimischung, nicht das Hauptgeschäft, Sonst wird das Risiko zu groß, das hab‘ ich betroffen gesagt.

    Kryptowert ist nicht gleich Kryptowert, das ist klar, Informiere dich genau, sonst fällt’s schwer, klar. Bitcoin, die Mutter, mit begrenztem Wert, Schafft durch Mining Einheiten, so hat’s die Welt gelernt.

    Stablecoins privater Art, an den Euro gekoppelt sie sind, Wertstabilisierung versprochen, doch Risiken sind drin. Vertrauen ist nötig, dass sie absichern wohl gut, Denn Aufsicht fehlt hier, es bleibt ohne Mut.

    Anderes Design, anderes Risiko, ergründe es gut, Investiere nicht blind, sei klug und sei gut. Die Aufsicht, sie greift, wenn es passt, das ist klar, Sonst bleibt der Markt frei, ohne Kontrollen, so wunderbar.

    Zertifikate, CFDs, als Basis Kryptowert hier klar, Doch Vorsicht, die Risiken sind groß und wahr. Kosten und Bedingungen, sie sind oft nicht fair, Emittentenausfallrisiko, ein Punkt, den man bedenken mag sehr.

    ETN und ETF, ein Buchstabe, der Unterschied macht klar, ETN ist keine ETF, das ist die Tatsache gar. Vorsicht, Social Media, hier lauern oft Gefahren groß, FinFluencer und falsche Infos, sei wachsam, sei famos.

    Kryptowerte sind faszinierend, modern und fein, Doch Risiken sind groß, sei darauf vorbereitet, sei nicht klein. Versteh‘ die Technologie, sei nicht blind für den Schein, Dann wird deine Investition sein von Wert und ohne Pein.

  • Reime hilft:Bitcoin Bank Breaker: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website bitcoin-bankbreaker.com

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Bitcoin Bank Breaker. Auf der Website bitcoin-bankbreaker.com wird eine Plattform für den Handel mit Finanzinstrumenten angeboten. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen erbringen.

    Die Betreiber geben auf der Website keinen vollständigen Unternehmensnamen, keine Rechtsform und keinen Geschäftssitz an.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Satz 1 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Bontschev hilft: gelion24.com und gelion24.info: BaFin ermittelt gegen International Business Company Boundless Limited

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Websites gelion24.com und gelion24.info. Es liegen Erkenntnisse vor, nach denen die in Saint Lucia ansässige International Business Company Boundless Limited darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.

    Den Kundinnen und Kunden werden auf ihren Mitgliedskonten exorbitante Gewinne angezeigt, die allerdings nicht ausgezahlt werden. Unter dem Vorwand einer weiteren Steuer, Gebühr oder „Krypto-Provision“ werden sie zu weiteren Einzahlungen gedrängt. Dabei versenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gefälschte Bescheinigungen über vermeintliche „Broker-Lizenzen“ der Kundinnen und Kunden, die widerrechtlich die Logos von europäischen Aufsichtsbehörden tragen.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Reime hilft: Krypto-finanzen.com: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website krypto-finanzen.com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bietet dessen Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Der Betreiber gibt auf der Website keine vollständigen Unternehmensnamen und -adresse, sowie keine Rechtsform an. Es wird behauptet, dass es die Lizenz einer europäischen Aufsichtsbehörde gibt. Das ist nicht der Fall. Der Betreiber fordert seine Kundinnen und Kunden auf, sich ihm gegenüber zu identifizieren. Es ist zu befürchten, dass die Daten der Kundinnen und Kunden anschließend missbraucht werden.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Satz 1 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Reime meldet

    Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein weist darauf hin, dass keine Verbindung zwischen den E-Mail-Adressen vorname[dot]nachname@bk-alpinum-expert[dot]com und vorname[dot]nachname@bk-alpinum-acces[dot]com und der liechtensteinischen Sora Bank AG i.L. (vormals Bank Alpinum AG), Landstrasse 11, 9495 Triesen (FL-0002.033.898-2), besteht.

    Die Betreiber der E-Mail-Adressen vorname[dot]nachname@bk-alpinum-expert[dot]com und vorname[dot]nachname@bk-alpinum-acces[dot]com verfügen über keine aufsichtsrechtliche Bewilligung oder Registrierung der FMA und sind damit nicht berechtigt, bewilligungs- oder registrierungspflichtige Dienstleistungen in Liechtenstein zu erbringen.

    Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen über die E-Mail-Adressen vorname[dot]nachname@bk-alpinum-expert[dot]com und vorname[dot]nachname@bk-alpinum-acces[dot]com zu tätigen, insbesondere nicht auf Angebote zu reagieren oder Gelder zu überweisen.

  • Reime: Was versteht man unter dem Begriff Trading, und worauf muss ich als Anleger bei einer Investition achten?

    Unter dem Begriff „Trading“ versteht man den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, wie Aktien, Devisen, Derivaten oder Rohstoffen, mit dem Ziel, einen Gewinn zu erzielen. Dabei kann sich das Trading auf unterschiedliche Zeithorizonte erstrecken:

    Daytrading: Hierbei werden Positionen innerhalb eines Handelstages geöffnet und geschlossen.
    Swing Trading: Positionen werden über mehrere Tage bis Wochen gehalten.
    Positionstrading: Positionen werden über Wochen bis Monate oder gar Jahre gehalten.

    Es gibt viele verschiedene Trading-Strategien, und je nach Anlagehorizont und Risikobereitschaft können diese sehr unterschiedlich sein.

    Wenn Sie als Anleger in das Trading einsteigen möchten, sollten Sie folgende Punkte beachten:

    Bildung und Weiterbildung: Bevor Sie mit dem Trading beginnen, sollten Sie sich ausführlich über die verschiedenen Märkte, Finanzinstrumente und Trading-Strategien informieren.

    Risikomanagement: Bestimmen Sie im Voraus, wie viel Kapital Sie für eine Position riskieren möchten und setzen Sie Stop-Loss-Orders, um potenzielle Verluste zu begrenzen.

    Emotionale Disziplin: Trading kann sehr emotional sein. Es ist wichtig, dass Sie diszipliniert vorgehen und sich nicht von Gier oder Angst leiten lassen.

    Gebühren und Kosten: Informieren Sie sich über die Gebührenstruktur des Brokers oder der Handelsplattform. Hohe Gebühren können die Rentabilität beeinträchtigen.

    Regulierung: Achten Sie darauf, dass Ihr Broker von einer anerkannten Finanzaufsichtsbehörde reguliert wird. Dies bietet einen gewissen Schutz im Falle von Missbrauch oder Insolvenz des Brokers.

    Technische Ausstattung: Eine stabile Internetverbindung und eine zuverlässige Handelssoftware sind besonders für Daytrader von großer Bedeutung.

    Demo-Konto: Viele Broker bieten kostenlose Demo-Konten an, mit denen Sie das Trading ohne finanzielles Risiko üben können.

    Keine Garantie für Gewinne: Seien Sie skeptisch gegenüber Versprechungen von garantierten Gewinnen oder überdurchschnittlich hohen Renditen.

    Diversifikation: Investieren Sie nicht Ihr gesamtes Kapital in eine einzige Position oder einen einzigen Markt.

    Kontinuierliche Analyse: Ob technische Analyse, fundamentale Analyse oder beides – eine fortlaufende Überwachung und Analyse des Marktes ist unerlässlich.

    Zum Abschluss sei noch erwähnt: Trading birgt Risiken und ist nicht für jeden Anlegertyp geeignet. Es ist möglich, mehr zu verlieren als Sie ursprünglich investiert haben. Es ist daher ratsam, nur mit Geld zu handeln, dessen Verlust Sie sich leisten können

  • Reime: Welche Vorraussetzungen muss ein Vermitller von Vermögensanlagen mitbringen?

    In Deutschland sind die Voraussetzungen und Pflichten für Vermittler von Vermögensanlagen im Gesetz über Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt. Wenn jemand in Deutschland Vermögensanlagen vermitteln möchte, muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

    Gewerbeerlaubnis nach § 34f GewO: Jeder, der in Deutschland gewerbsmäßig Vermögensanlagen vermitteln möchte, benötigt eine entsprechende Erlaubnis nach § 34f GewO von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Sachkundeprüfung: Der Vermittler muss eine Sachkundeprüfung ablegen. Diese Prüfung findet in der Regel bei der IHK statt und beinhaltet sowohl rechtliche als auch produktspezifische Kenntnisse.

    Zuverlässigkeit: Der Vermittler darf keine schwerwiegenden Straftaten begangen haben, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen könnten (z.B. Vermögensdelikte).

    Geordnete Vermögensverhältnisse: Der Vermittler darf nicht überschuldet sein oder in Insolvenzverfahren verwickelt sein.

    Berufshaftpflichtversicherung: Der Vermittler muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme abschließen, um mögliche Schäden, die durch seine Tätigkeit entstehen könnten, abzudecken.

    Weiterbildung: Der Vermittler muss sich regelmäßig weiterbilden, um auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und der Produktentwicklungen zu bleiben.

    Vermittlerregister: Der Vermittler muss in das Register nach § 11a Absatz 1 GewO eingetragen sein.

    Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflicht: Der Vermittler hat gegenüber seinen Kunden bestimmte Pflichten, insbesondere muss er vor Abschluss eines Vertrags über eine Vermögensanlage eine angemessene Beratung durchführen und diese dokumentieren.

    Wichtig ist zu beachten, dass diese Voraussetzungen und Pflichten nur für die Vermittlung von Vermögensanlagen gelten, die im Vermögensanlagengesetz definiert sind. Bei der Vermittlung anderer Finanzprodukte, wie z.B. Versicherungen oder Darlehen, gelten andere Vorschriften und Anforderungen.

  • Reime:Was bedeutet Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht?

    Ein „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ ist in Deutschland ein Rechtsanwalt, der aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts eine zusätzliche Qualifikation erworben hat und diese Bezeichnung von seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen hat.

    Um den Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ zu führen, muss der Rechtsanwalt:

    Besondere theoretische Kenntnisse nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss eines Fachanwaltslehrgangs und das Bestehen der entsprechenden Prüfung.

    Besondere praktische Erfahrungen nachweisen, was bedeutet, dass er eine bestimmte Anzahl von Fällen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts bearbeitet haben muss.

    Regelmäßige Fortbildungen absolvieren, um den Titel weiterhin führen zu dürfen.

    Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein sehr spezialisiertes Rechtsgebiet, das sich mit einer Vielzahl von Themen befasst, darunter:

    Kreditvertragsrecht
    Wertpapierhandelsrecht
    Investmentrecht
    Derivative Finanzinstrumente
    Bankenaufsichtsrecht
    Börsenrecht
    Emissionsgeschäfte
    und viele andere Themen, die im Zusammenhang mit Banken, Finanzdienstleistern und Kapitalmärkten stehen.

    Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bietet Mandanten eine hohe Expertise in diesen speziellen Rechtsgebieten und ist oft die erste Anlaufstelle für Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit Bankgeschäften, Kapitalanlagen oder bei Streitigkeiten mit Finanzinstituten.