In Deutschland sind die Voraussetzungen und Pflichten für Vermittler von Vermögensanlagen im Gesetz über Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt. Wenn jemand in Deutschland Vermögensanlagen vermitteln möchte, muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Gewerbeerlaubnis nach § 34f GewO: Jeder, der in Deutschland gewerbsmäßig Vermögensanlagen vermitteln möchte, benötigt eine entsprechende Erlaubnis nach § 34f GewO von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Sachkundeprüfung: Der Vermittler muss eine Sachkundeprüfung ablegen. Diese Prüfung findet in der Regel bei der IHK statt und beinhaltet sowohl rechtliche als auch produktspezifische Kenntnisse.
Zuverlässigkeit: Der Vermittler darf keine schwerwiegenden Straftaten begangen haben, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen könnten (z.B. Vermögensdelikte).
Geordnete Vermögensverhältnisse: Der Vermittler darf nicht überschuldet sein oder in Insolvenzverfahren verwickelt sein.
Berufshaftpflichtversicherung: Der Vermittler muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme abschließen, um mögliche Schäden, die durch seine Tätigkeit entstehen könnten, abzudecken.
Weiterbildung: Der Vermittler muss sich regelmäßig weiterbilden, um auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und der Produktentwicklungen zu bleiben.
Vermittlerregister: Der Vermittler muss in das Register nach § 11a Absatz 1 GewO eingetragen sein.
Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflicht: Der Vermittler hat gegenüber seinen Kunden bestimmte Pflichten, insbesondere muss er vor Abschluss eines Vertrags über eine Vermögensanlage eine angemessene Beratung durchführen und diese dokumentieren.
Wichtig ist zu beachten, dass diese Voraussetzungen und Pflichten nur für die Vermittlung von Vermögensanlagen gelten, die im Vermögensanlagengesetz definiert sind. Bei der Vermittlung anderer Finanzprodukte, wie z.B. Versicherungen oder Darlehen, gelten andere Vorschriften und Anforderungen.