• Reime: Was versteht man unter dem Begriff Trading, und worauf muss ich als Anleger bei einer Investition achten?

    Unter dem Begriff „Trading“ versteht man den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten, wie Aktien, Devisen, Derivaten oder Rohstoffen, mit dem Ziel, einen Gewinn zu erzielen. Dabei kann sich das Trading auf unterschiedliche Zeithorizonte erstrecken:

    Daytrading: Hierbei werden Positionen innerhalb eines Handelstages geöffnet und geschlossen.
    Swing Trading: Positionen werden über mehrere Tage bis Wochen gehalten.
    Positionstrading: Positionen werden über Wochen bis Monate oder gar Jahre gehalten.

    Es gibt viele verschiedene Trading-Strategien, und je nach Anlagehorizont und Risikobereitschaft können diese sehr unterschiedlich sein.

    Wenn Sie als Anleger in das Trading einsteigen möchten, sollten Sie folgende Punkte beachten:

    Bildung und Weiterbildung: Bevor Sie mit dem Trading beginnen, sollten Sie sich ausführlich über die verschiedenen Märkte, Finanzinstrumente und Trading-Strategien informieren.

    Risikomanagement: Bestimmen Sie im Voraus, wie viel Kapital Sie für eine Position riskieren möchten und setzen Sie Stop-Loss-Orders, um potenzielle Verluste zu begrenzen.

    Emotionale Disziplin: Trading kann sehr emotional sein. Es ist wichtig, dass Sie diszipliniert vorgehen und sich nicht von Gier oder Angst leiten lassen.

    Gebühren und Kosten: Informieren Sie sich über die Gebührenstruktur des Brokers oder der Handelsplattform. Hohe Gebühren können die Rentabilität beeinträchtigen.

    Regulierung: Achten Sie darauf, dass Ihr Broker von einer anerkannten Finanzaufsichtsbehörde reguliert wird. Dies bietet einen gewissen Schutz im Falle von Missbrauch oder Insolvenz des Brokers.

    Technische Ausstattung: Eine stabile Internetverbindung und eine zuverlässige Handelssoftware sind besonders für Daytrader von großer Bedeutung.

    Demo-Konto: Viele Broker bieten kostenlose Demo-Konten an, mit denen Sie das Trading ohne finanzielles Risiko üben können.

    Keine Garantie für Gewinne: Seien Sie skeptisch gegenüber Versprechungen von garantierten Gewinnen oder überdurchschnittlich hohen Renditen.

    Diversifikation: Investieren Sie nicht Ihr gesamtes Kapital in eine einzige Position oder einen einzigen Markt.

    Kontinuierliche Analyse: Ob technische Analyse, fundamentale Analyse oder beides – eine fortlaufende Überwachung und Analyse des Marktes ist unerlässlich.

    Zum Abschluss sei noch erwähnt: Trading birgt Risiken und ist nicht für jeden Anlegertyp geeignet. Es ist möglich, mehr zu verlieren als Sie ursprünglich investiert haben. Es ist daher ratsam, nur mit Geld zu handeln, dessen Verlust Sie sich leisten können

  • Reime: Welche Vorraussetzungen muss ein Vermitller von Vermögensanlagen mitbringen?

    In Deutschland sind die Voraussetzungen und Pflichten für Vermittler von Vermögensanlagen im Gesetz über Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt. Wenn jemand in Deutschland Vermögensanlagen vermitteln möchte, muss er bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

    Gewerbeerlaubnis nach § 34f GewO: Jeder, der in Deutschland gewerbsmäßig Vermögensanlagen vermitteln möchte, benötigt eine entsprechende Erlaubnis nach § 34f GewO von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).

    Sachkundeprüfung: Der Vermittler muss eine Sachkundeprüfung ablegen. Diese Prüfung findet in der Regel bei der IHK statt und beinhaltet sowohl rechtliche als auch produktspezifische Kenntnisse.

    Zuverlässigkeit: Der Vermittler darf keine schwerwiegenden Straftaten begangen haben, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen könnten (z.B. Vermögensdelikte).

    Geordnete Vermögensverhältnisse: Der Vermittler darf nicht überschuldet sein oder in Insolvenzverfahren verwickelt sein.

    Berufshaftpflichtversicherung: Der Vermittler muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme abschließen, um mögliche Schäden, die durch seine Tätigkeit entstehen könnten, abzudecken.

    Weiterbildung: Der Vermittler muss sich regelmäßig weiterbilden, um auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und der Produktentwicklungen zu bleiben.

    Vermittlerregister: Der Vermittler muss in das Register nach § 11a Absatz 1 GewO eingetragen sein.

    Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflicht: Der Vermittler hat gegenüber seinen Kunden bestimmte Pflichten, insbesondere muss er vor Abschluss eines Vertrags über eine Vermögensanlage eine angemessene Beratung durchführen und diese dokumentieren.

    Wichtig ist zu beachten, dass diese Voraussetzungen und Pflichten nur für die Vermittlung von Vermögensanlagen gelten, die im Vermögensanlagengesetz definiert sind. Bei der Vermittlung anderer Finanzprodukte, wie z.B. Versicherungen oder Darlehen, gelten andere Vorschriften und Anforderungen.

  • Reime:Was bedeutet Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht?

    Ein „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ ist in Deutschland ein Rechtsanwalt, der aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts eine zusätzliche Qualifikation erworben hat und diese Bezeichnung von seiner zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen hat.

    Um den Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ zu führen, muss der Rechtsanwalt:

    Besondere theoretische Kenntnisse nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss eines Fachanwaltslehrgangs und das Bestehen der entsprechenden Prüfung.

    Besondere praktische Erfahrungen nachweisen, was bedeutet, dass er eine bestimmte Anzahl von Fällen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts bearbeitet haben muss.

    Regelmäßige Fortbildungen absolvieren, um den Titel weiterhin führen zu dürfen.

    Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist ein sehr spezialisiertes Rechtsgebiet, das sich mit einer Vielzahl von Themen befasst, darunter:

    Kreditvertragsrecht
    Wertpapierhandelsrecht
    Investmentrecht
    Derivative Finanzinstrumente
    Bankenaufsichtsrecht
    Börsenrecht
    Emissionsgeschäfte
    und viele andere Themen, die im Zusammenhang mit Banken, Finanzdienstleistern und Kapitalmärkten stehen.

    Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bietet Mandanten eine hohe Expertise in diesen speziellen Rechtsgebieten und ist oft die erste Anlaufstelle für Fragen oder Probleme im Zusammenhang mit Bankgeschäften, Kapitalanlagen oder bei Streitigkeiten mit Finanzinstituten.

  • Bontschev hilft: Wandelanleihe der Velocitas Trading OÜ: Verdacht auf öffentliches Angebot ohne erforderlichen Prospekt

    Die Finanzaufsicht BaFin verdächtigt die Velocitas Trading OÜ, Wandelanleihen der eigenen Gesellschaft ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich anzubieten. Konkret geht es dabei um Anleihen, die zu einem späteren Zeitpunkt in Aktien der Defraq Ventures AG gewandelt werden sollen.

    Zum Hintergrund

    In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme greift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.

    In einem Prospektbilligungsverfahren prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das Produkt zu kontrollieren.

    Anbieter und Emittenten haften für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Prospekts (§ 14 Wertpapierprospektgesetz – WpPG). Die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Wertpapierprospekt getätigten Angaben (§§ 9 bzw. 10 WpPG).

    Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro bzw. drei Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Geldbußen können auch bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.

    Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen zu tätigen.

    Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

    Hinweis: Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr. Dies regelt § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG). Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

    Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

  • Reime: Was besagt das Kleinanlegerschutzgesetz?

    Das Kleinanlegerschutzgesetz wurde in Deutschland im Jahr 2015 verabschiedet, um den Anlegerschutz zu stärken und Missständen auf dem grauen Kapitalmarkt entgegenzuwirken. Die Motivation für das Gesetz entstand vor allem aufgrund verschiedener Finanzskandale, bei denen viele Kleinanleger hohe Summen verloren hatten.

    Die wesentlichen Regelungen und Inhalte des Kleinanlegerschutzgesetzes sind:

    Erweiterung des Anwendungsbereichs: Das Gesetz erweiterte den Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes. Nun fallen auch bis dahin unregulierte Produkte, wie beispielsweise partiarische Darlehen oder Nachrangdarlehen, unter die Regelungen.

    Prospektpflicht: Anbieter von Vermögensanlagen müssen in der Regel einen Verkaufsprospekt erstellen und diesen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) billigen lassen. Der Prospekt soll Anlegern alle notwendigen Informationen bereitstellen, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können.

    Werbung: Die Werbung für Vermögensanlagen wurde stärker reguliert. Insbesondere müssen Hinweise auf die Risiken der Anlage deutlicher und prominenter gemacht werden.

    Kontrolle und Aufsicht: Die Befugnisse der BaFin wurden erweitert. Sie kann nun z.B. Werbemaßnahmen stoppen, wenn sie irreführend sind oder gegen andere Regelungen des Vermögensanlagengesetzes verstoßen.

    Informationspflichten: Anbieter von Vermögensanlagen müssen regelmäßig über den Stand des Projekts informieren.

    Beschränkungen für Crowdfunding: Für Crowdfunding-Plattformen gelten bestimmte Ausnahmen von der Prospektpflicht, jedoch gibt es Grenzen hinsichtlich der Höhe der Investments.

    Sanktionen: Bei Verstößen gegen die Vorgaben können empfindliche Geldbußen verhängt werden.

    Das Ziel des Kleinanlegerschutzgesetzes ist es, Anleger besser vor unseriösen oder riskanten Angeboten zu schützen und für mehr Transparenz auf dem Markt für Vermögensanlagen zu sorgen. Es sollte jedoch betont werden, dass auch unter diesem Gesetz Anlagen Risiken bergen und Anleger weiterhin ihre Investitionsentscheidungen sorgfältig abwägen sollten.

  • Reime: Welche Aufgaben hat ein `Rechtsanwalt?

    Ein Rechtsanwalt hat eine Vielzahl von Aufgaben, die in erster Linie darauf abzielen, die Rechte und Interessen seiner Mandanten zu wahren und zu verteidigen. Zu den zentralen Aufgaben eines Rechtsanwalts gehören:

    Beratung: Rechtsanwälte beraten ihre Mandanten in rechtlichen Fragen. Dies kann eine allgemeine Rechtsberatung sein oder sich auf spezifische Rechtsgebiete, wie zum Beispiel Arbeitsrecht, Familienrecht oder Strafrecht, beziehen.

    Vertretung: Sie vertreten ihre Mandanten vor Gerichten, Behörden und anderen Institutionen. Das umfasst sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung.

    Verhandlungsführung: Rechtsanwälte führen Verhandlungen für ihre Mandanten, sei es in außergerichtlichen Streitigkeiten, bei Vertragsverhandlungen oder in Vergleichsgesprächen.

    Erstellung und Prüfung von Dokumenten: Dazu gehören beispielsweise Verträge, Testamenten, Klageschriften, Verteidigungsschriften, allgemeine Rechtskorrespondenz und viele andere rechtlich relevante Dokumente.

    Rechtsforschung: Rechtsanwälte müssen oft Rechtsprechung, Gesetzestexte und Kommentare recherchieren, um die aktuelle Rechtslage zu einem bestimmten Thema zu ermitteln.

    Interessenvertretung: Sie setzen sich dafür ein, die besten Ergebnisse für ihre Mandanten zu erzielen, und müssen dabei stets deren Interessen im Blick behalten.

    Aufklärungspflicht: Rechtsanwälte müssen ihre Mandanten über die Risiken und Chancen eines rechtlichen Vorgehens aufklären.

    Verschwiegenheitspflicht: Rechtsanwälte sind gesetzlich verpflichtet, alle Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit von ihren Mandanten erhalten, vertraulich zu behandeln.

    Weiterbildung: Um stets auf dem aktuellen Stand des Rechts zu sein, ist eine kontinuierliche Weiterbildung notwendig.

    Vermittlung: In manchen Fällen können Rechtsanwälte auch als Mediatoren agieren und versuchen, zwischen streitenden Parteien zu vermitteln.

    Das genaue Aufgabenfeld eines Rechtsanwalts kann je nach Spezialisierung, Tätigkeitsfeld und individueller Praxis variieren. Einige Rechtsanwälte können sich beispielsweise auf bestimmte Rechtsgebiete konzentrieren, wie Strafrecht, Familienrecht oder Wirtschaftsrecht, während andere als Allgemeinanwälte in einer Vielzahl von Rechtsgebieten tätig sind.

  • Reime hilft

    Bankenstresstest: Deutsche Banken auch im harten Krisenszenario robust

    Der Bankensektor im Euroraum könnte einen schweren Wirtschaftsabschwung durchstehen. Das ist das Ergebnis des Stresstests der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Zentralbank (EZB). Die deutschen Institute zeigten sich laut BaFin und Bundesbank auch im besonders harten Krisenszenario als robust.

    „„Die Ergebnisse des Stresstests zeigen, dass deutsche Banken auch im Falle eines sehr harten wirtschaftlichen Abschwungs stabil wären““, kommentierte Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht der BaFin. „„Dies ist angesichts der aktuell großen makroökonomischen Unsicherheit eine positive Botschaft. Die Aufsicht muss aber weiter sehr wachsam bleiben““, sagte Bundesbank-Vizepräsidentin Claudia Buch, zuständig für Banken und Finanzaufsicht, zu den Ergebnissen der deutschen Institute.

    An dem von der EBA koordinierten Stresstest nahmen die 57 größten Banken der Eurozone teil. Darunter sind 14 deutsche Institute. Parallel prüfte die EZB weitere mittelgroße Institute unter ihrer direkten Aufsicht, die nicht am EBA-Stresstest teilgenommen hatten. Dieser Test ist grundsätzlich vergleichbar mit dem EBA-Stresstest, allerdings wurden für die 41 von der EZB geprüften Banken – acht davon sind deutsche Institute – einige methodische Aspekte vereinfacht. Insgesamt decken diese 98 Banken etwa 80 Prozent aller Bankaktiva in der Eurozone ab.
    Szenario: Heftige Krise mit hoher Inflation

    Beide Stresstests bestehen aus einem Basis- und einem hypothetischen Krisenszenario. In beiden Szenarien werden unter anderem die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts, der Inflationsrate, der Arbeitslosigkeit und der Kapitalmarktzinsen vorgegeben. Das Basisszenario unterstellt eine wirtschaftliche Entwicklung in den EU-Staaten und im Rest der Welt, die im Dezember 2022 für die nächsten drei Jahre am wahrscheinlichsten erschien.

    Das Krisenszenario ist geprägt durch geopolitische Spannungen, eine hohe Inflation und steigende Zinsen sowie einen sehr starken Einbruch des Bruttoinlandprodukts. Die Banken mussten simulieren, wie sich dies auf ihre Ertrags- und Risikosituation und wichtige aufsichtliche Kennziffern wie ihre harte Kernkapitalquote auswirkt.

    Insgesamt nahmen 22 deutsche bedeutende Institute (Significant Institutions – SIs) am diesjährigen Stresstest teil – davon 14 Institute am Stresstest der EBA und acht Institute am SSM-Stresstest der EZB. Das makroökonomische Krisenszenario konnten die deutschen Institute insgesamt gut bewältigen. Hilfreich war hierbei ihre solide Kapitalbasis, um die hypothetischen Verluste im Krisenszenario abzufedern.
    Gemischtes Bild

    Im europäischen Vergleich ergibt der Stresstest für die deutschen Institute ein gemischtes Bild: Im Krisenszenario wäre die harte Kernkapitalquote deutscher Institute – verglichen mit anderen europäischen Instituten – im Durchschnitt etwas stärker gesunken. Der Stresseffekt der deutschen Institute war insgesamt also etwas höher als der des europäischen Durchschnitts.

    Bei der Bewertung ist das vergleichsweise harte Szenario zu berücksichtigen. Aufgrund ihrer Export- und Energieabhängigkeit könnte die deutsche Wirtschaft im Vergleich zu anderen europäischen Volkswirtschaften in einer weltweiten Rezession verwundbarer sein. So wird für Deutschland eine Verringerung des Bruttoinlandsprodukts um 6,4 Prozent über drei Jahre unterstellt, während dieser Rückgang im Euroraum lediglich 5,9 Prozent betrüge. Daraus resultiert ein vergleichsweise hoher Stresseffekt der deutschen Institute. „„Wegen ihrer guten Kapitalisierung könnten die deutschen Institute Verluste in dem negativen Szenario verkraften““, betonte Bundesbank-Vizepräsidentin Buch mit Blick auf die besonderen Rahmenbedingungen des Stresstests. BaFin-Exekutivdirektor Röseler ergänzte: „„Das ist eine gute Nachricht. Die Ergebnisse des Stresstests schauen wir uns nun im Detail an.“ “

    Die Aufsicht wird Institute, die sich im Stresstest als auffällig erwiesen haben, besonders in den Blick nehmen. Hierzu gehört auch ein intensivierter Dialog zwischen Institut und Aufsicht. Die quantitativen Ergebnisse des Stresstests bilden zudem die Grundlage für aufsichtliche Eigenmittelempfehlungen. Qualitative Erkenntnisse aus dem Stresstest – zum Beispiel mit Blick auf die geforderte Datenqualität – werden im aufsichtlichen Prozess ebenso berücksichtigt und können ebenfalls zu höheren Eigenmittelanforderungen führen. Ziel des Stresstests ist es nicht, den Instituten den Status „bestanden“ oder „durchgefallen“ zu verleihen.
    BaFin und Bundesbank unterstützen bei Stresstests

    Zum Hintergrund: Der gemeinsame Stresstest von EBA und EZB findet alle zwei Jahre statt. Dabei arbeiten EBA, EZB, der Europäische Ausschuss für Systemrisiken und die nationalen Aufsichtsbehörden eng zusammen. BaFin und Deutsche Bundesbank unterstützen sie dabei. Das betrifft die methodische Weiterentwicklung und die Durchführung des Stresstests. BaFin und Bundesbank unterstützen die EZB außerdem bei der Aktualisierung der Empfehlungen an die Banken, wie viel Eigenmittel sie in Säule 2 vorhalten sollten. Expertinnen und Experten der BaFin und der Bundesbank helfen der EZB auch vor Ort – insbesondere bei der Qualitätssicherung der Daten, welche die Banken einreichen.

  • Bontschev hilft: visionfx365.com: BaFin ermittelt gegen Vision FX Limited

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website visionfx365.com. Es liegen Erkenntnisse vor, nach denen die Vision FX Limited darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.

    Der Betreiber der Website visionfx365.com, der auf der Seite durchgängig unter der Bezeichnung VisionFX 360 auftritt, gibt als Kontaktmöglichkeit unter anderem eine britische Rufnummer an. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zufolge soll hingegen das Recht von St. Vincent und die Grenadinen Anwendung finden. Auf der Website finden sich weder ein Impressum noch sonstige Angaben über die Geschäftsanschrift des Betreibers.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Reime hilft: pixpalpro.com: BaFin ermittelt gegen die Pix Point Consulting LTD

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website pixpalpro.com. Der Betreiber Pix Point Consulting LTD, der auf der Seite abweichend auch unter den Bezeichnungen PixPal Pro (Pix Consulting Limited) und PIXPALL LLC auftritt, bietet dort nach Erkenntnissen der Aufsicht ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Auf der Website werden Geschäftssitze in London und Holyhead, Vereinigtes Königreich, genannt. Eine Registrierung ist dort entgegen den Angaben auf der Seite jedoch nicht ersichtlich. Der Betreiber der Website verweist zudem auf eine angebliche belizische Lizenz. Laut der Financial Services Commission of Belize handelt es sich dabei jedoch um eine Fälschung. Nach Erkenntnissen der BaFin könnte eine Verbindung bestehen zwischen den Websites pixpalpro.com und currentcoins.net. Letztere ist zurzeit inaktiv.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Bontschev hilft

    Profit Builder: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website the-profitbuild.com

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website the-profitbuild.com. Der Betreiber Profit Builder bietet darüber eine Plattform für den Handel mit Finanzinstrumenten an. Die BaFin verdächtigt den Betreiber der Website, ohne Erlaubnis Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen zu erbringen.

    Die Betreiber geben auf der Website keinen vollständigen Unternehmensnamen, keine Rechtsform und keinen Geschäftssitz an.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Satz 1 Kreditwesengesetz.