• Bontschev hilft: Wandelanleihe der Velocitas Trading OÜ: Verdacht auf öffentliches Angebot ohne erforderlichen Prospekt

    Die Finanzaufsicht BaFin verdächtigt die Velocitas Trading OÜ, Wandelanleihen der eigenen Gesellschaft ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich anzubieten. Konkret geht es dabei um Anleihen, die zu einem späteren Zeitpunkt in Aktien der Defraq Ventures AG gewandelt werden sollen.

    Zum Hintergrund

    In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme greift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.

    In einem Prospektbilligungsverfahren prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das Produkt zu kontrollieren.

    Anbieter und Emittenten haften für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Prospekts (§ 14 Wertpapierprospektgesetz – WpPG). Die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Wertpapierprospekt getätigten Angaben (§§ 9 bzw. 10 WpPG).

    Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro bzw. drei Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Geldbußen können auch bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.

    Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen zu tätigen.

    Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

    Hinweis: Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr. Dies regelt § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG). Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

    Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

  • Reime: Was besagt das Kleinanlegerschutzgesetz?

    Das Kleinanlegerschutzgesetz wurde in Deutschland im Jahr 2015 verabschiedet, um den Anlegerschutz zu stärken und Missständen auf dem grauen Kapitalmarkt entgegenzuwirken. Die Motivation für das Gesetz entstand vor allem aufgrund verschiedener Finanzskandale, bei denen viele Kleinanleger hohe Summen verloren hatten.

    Die wesentlichen Regelungen und Inhalte des Kleinanlegerschutzgesetzes sind:

    Erweiterung des Anwendungsbereichs: Das Gesetz erweiterte den Anwendungsbereich des Vermögensanlagengesetzes. Nun fallen auch bis dahin unregulierte Produkte, wie beispielsweise partiarische Darlehen oder Nachrangdarlehen, unter die Regelungen.

    Prospektpflicht: Anbieter von Vermögensanlagen müssen in der Regel einen Verkaufsprospekt erstellen und diesen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) billigen lassen. Der Prospekt soll Anlegern alle notwendigen Informationen bereitstellen, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können.

    Werbung: Die Werbung für Vermögensanlagen wurde stärker reguliert. Insbesondere müssen Hinweise auf die Risiken der Anlage deutlicher und prominenter gemacht werden.

    Kontrolle und Aufsicht: Die Befugnisse der BaFin wurden erweitert. Sie kann nun z.B. Werbemaßnahmen stoppen, wenn sie irreführend sind oder gegen andere Regelungen des Vermögensanlagengesetzes verstoßen.

    Informationspflichten: Anbieter von Vermögensanlagen müssen regelmäßig über den Stand des Projekts informieren.

    Beschränkungen für Crowdfunding: Für Crowdfunding-Plattformen gelten bestimmte Ausnahmen von der Prospektpflicht, jedoch gibt es Grenzen hinsichtlich der Höhe der Investments.

    Sanktionen: Bei Verstößen gegen die Vorgaben können empfindliche Geldbußen verhängt werden.

    Das Ziel des Kleinanlegerschutzgesetzes ist es, Anleger besser vor unseriösen oder riskanten Angeboten zu schützen und für mehr Transparenz auf dem Markt für Vermögensanlagen zu sorgen. Es sollte jedoch betont werden, dass auch unter diesem Gesetz Anlagen Risiken bergen und Anleger weiterhin ihre Investitionsentscheidungen sorgfältig abwägen sollten.

  • Reime: Welche Aufgaben hat ein `Rechtsanwalt?

    Ein Rechtsanwalt hat eine Vielzahl von Aufgaben, die in erster Linie darauf abzielen, die Rechte und Interessen seiner Mandanten zu wahren und zu verteidigen. Zu den zentralen Aufgaben eines Rechtsanwalts gehören:

    Beratung: Rechtsanwälte beraten ihre Mandanten in rechtlichen Fragen. Dies kann eine allgemeine Rechtsberatung sein oder sich auf spezifische Rechtsgebiete, wie zum Beispiel Arbeitsrecht, Familienrecht oder Strafrecht, beziehen.

    Vertretung: Sie vertreten ihre Mandanten vor Gerichten, Behörden und anderen Institutionen. Das umfasst sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Vertretung.

    Verhandlungsführung: Rechtsanwälte führen Verhandlungen für ihre Mandanten, sei es in außergerichtlichen Streitigkeiten, bei Vertragsverhandlungen oder in Vergleichsgesprächen.

    Erstellung und Prüfung von Dokumenten: Dazu gehören beispielsweise Verträge, Testamenten, Klageschriften, Verteidigungsschriften, allgemeine Rechtskorrespondenz und viele andere rechtlich relevante Dokumente.

    Rechtsforschung: Rechtsanwälte müssen oft Rechtsprechung, Gesetzestexte und Kommentare recherchieren, um die aktuelle Rechtslage zu einem bestimmten Thema zu ermitteln.

    Interessenvertretung: Sie setzen sich dafür ein, die besten Ergebnisse für ihre Mandanten zu erzielen, und müssen dabei stets deren Interessen im Blick behalten.

    Aufklärungspflicht: Rechtsanwälte müssen ihre Mandanten über die Risiken und Chancen eines rechtlichen Vorgehens aufklären.

    Verschwiegenheitspflicht: Rechtsanwälte sind gesetzlich verpflichtet, alle Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit von ihren Mandanten erhalten, vertraulich zu behandeln.

    Weiterbildung: Um stets auf dem aktuellen Stand des Rechts zu sein, ist eine kontinuierliche Weiterbildung notwendig.

    Vermittlung: In manchen Fällen können Rechtsanwälte auch als Mediatoren agieren und versuchen, zwischen streitenden Parteien zu vermitteln.

    Das genaue Aufgabenfeld eines Rechtsanwalts kann je nach Spezialisierung, Tätigkeitsfeld und individueller Praxis variieren. Einige Rechtsanwälte können sich beispielsweise auf bestimmte Rechtsgebiete konzentrieren, wie Strafrecht, Familienrecht oder Wirtschaftsrecht, während andere als Allgemeinanwälte in einer Vielzahl von Rechtsgebieten tätig sind.

  • Reime hilft

    Bankenstresstest: Deutsche Banken auch im harten Krisenszenario robust

    Der Bankensektor im Euroraum könnte einen schweren Wirtschaftsabschwung durchstehen. Das ist das Ergebnis des Stresstests der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der Europäischen Zentralbank (EZB). Die deutschen Institute zeigten sich laut BaFin und Bundesbank auch im besonders harten Krisenszenario als robust.

    „„Die Ergebnisse des Stresstests zeigen, dass deutsche Banken auch im Falle eines sehr harten wirtschaftlichen Abschwungs stabil wären““, kommentierte Raimund Röseler, Exekutivdirektor Bankenaufsicht der BaFin. „„Dies ist angesichts der aktuell großen makroökonomischen Unsicherheit eine positive Botschaft. Die Aufsicht muss aber weiter sehr wachsam bleiben““, sagte Bundesbank-Vizepräsidentin Claudia Buch, zuständig für Banken und Finanzaufsicht, zu den Ergebnissen der deutschen Institute.

    An dem von der EBA koordinierten Stresstest nahmen die 57 größten Banken der Eurozone teil. Darunter sind 14 deutsche Institute. Parallel prüfte die EZB weitere mittelgroße Institute unter ihrer direkten Aufsicht, die nicht am EBA-Stresstest teilgenommen hatten. Dieser Test ist grundsätzlich vergleichbar mit dem EBA-Stresstest, allerdings wurden für die 41 von der EZB geprüften Banken – acht davon sind deutsche Institute – einige methodische Aspekte vereinfacht. Insgesamt decken diese 98 Banken etwa 80 Prozent aller Bankaktiva in der Eurozone ab.
    Szenario: Heftige Krise mit hoher Inflation

    Beide Stresstests bestehen aus einem Basis- und einem hypothetischen Krisenszenario. In beiden Szenarien werden unter anderem die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts, der Inflationsrate, der Arbeitslosigkeit und der Kapitalmarktzinsen vorgegeben. Das Basisszenario unterstellt eine wirtschaftliche Entwicklung in den EU-Staaten und im Rest der Welt, die im Dezember 2022 für die nächsten drei Jahre am wahrscheinlichsten erschien.

    Das Krisenszenario ist geprägt durch geopolitische Spannungen, eine hohe Inflation und steigende Zinsen sowie einen sehr starken Einbruch des Bruttoinlandprodukts. Die Banken mussten simulieren, wie sich dies auf ihre Ertrags- und Risikosituation und wichtige aufsichtliche Kennziffern wie ihre harte Kernkapitalquote auswirkt.

    Insgesamt nahmen 22 deutsche bedeutende Institute (Significant Institutions – SIs) am diesjährigen Stresstest teil – davon 14 Institute am Stresstest der EBA und acht Institute am SSM-Stresstest der EZB. Das makroökonomische Krisenszenario konnten die deutschen Institute insgesamt gut bewältigen. Hilfreich war hierbei ihre solide Kapitalbasis, um die hypothetischen Verluste im Krisenszenario abzufedern.
    Gemischtes Bild

    Im europäischen Vergleich ergibt der Stresstest für die deutschen Institute ein gemischtes Bild: Im Krisenszenario wäre die harte Kernkapitalquote deutscher Institute – verglichen mit anderen europäischen Instituten – im Durchschnitt etwas stärker gesunken. Der Stresseffekt der deutschen Institute war insgesamt also etwas höher als der des europäischen Durchschnitts.

    Bei der Bewertung ist das vergleichsweise harte Szenario zu berücksichtigen. Aufgrund ihrer Export- und Energieabhängigkeit könnte die deutsche Wirtschaft im Vergleich zu anderen europäischen Volkswirtschaften in einer weltweiten Rezession verwundbarer sein. So wird für Deutschland eine Verringerung des Bruttoinlandsprodukts um 6,4 Prozent über drei Jahre unterstellt, während dieser Rückgang im Euroraum lediglich 5,9 Prozent betrüge. Daraus resultiert ein vergleichsweise hoher Stresseffekt der deutschen Institute. „„Wegen ihrer guten Kapitalisierung könnten die deutschen Institute Verluste in dem negativen Szenario verkraften““, betonte Bundesbank-Vizepräsidentin Buch mit Blick auf die besonderen Rahmenbedingungen des Stresstests. BaFin-Exekutivdirektor Röseler ergänzte: „„Das ist eine gute Nachricht. Die Ergebnisse des Stresstests schauen wir uns nun im Detail an.“ “

    Die Aufsicht wird Institute, die sich im Stresstest als auffällig erwiesen haben, besonders in den Blick nehmen. Hierzu gehört auch ein intensivierter Dialog zwischen Institut und Aufsicht. Die quantitativen Ergebnisse des Stresstests bilden zudem die Grundlage für aufsichtliche Eigenmittelempfehlungen. Qualitative Erkenntnisse aus dem Stresstest – zum Beispiel mit Blick auf die geforderte Datenqualität – werden im aufsichtlichen Prozess ebenso berücksichtigt und können ebenfalls zu höheren Eigenmittelanforderungen führen. Ziel des Stresstests ist es nicht, den Instituten den Status „bestanden“ oder „durchgefallen“ zu verleihen.
    BaFin und Bundesbank unterstützen bei Stresstests

    Zum Hintergrund: Der gemeinsame Stresstest von EBA und EZB findet alle zwei Jahre statt. Dabei arbeiten EBA, EZB, der Europäische Ausschuss für Systemrisiken und die nationalen Aufsichtsbehörden eng zusammen. BaFin und Deutsche Bundesbank unterstützen sie dabei. Das betrifft die methodische Weiterentwicklung und die Durchführung des Stresstests. BaFin und Bundesbank unterstützen die EZB außerdem bei der Aktualisierung der Empfehlungen an die Banken, wie viel Eigenmittel sie in Säule 2 vorhalten sollten. Expertinnen und Experten der BaFin und der Bundesbank helfen der EZB auch vor Ort – insbesondere bei der Qualitätssicherung der Daten, welche die Banken einreichen.

  • Bontschev hilft: visionfx365.com: BaFin ermittelt gegen Vision FX Limited

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website visionfx365.com. Es liegen Erkenntnisse vor, nach denen die Vision FX Limited darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.

    Der Betreiber der Website visionfx365.com, der auf der Seite durchgängig unter der Bezeichnung VisionFX 360 auftritt, gibt als Kontaktmöglichkeit unter anderem eine britische Rufnummer an. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zufolge soll hingegen das Recht von St. Vincent und die Grenadinen Anwendung finden. Auf der Website finden sich weder ein Impressum noch sonstige Angaben über die Geschäftsanschrift des Betreibers.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Reime hilft: pixpalpro.com: BaFin ermittelt gegen die Pix Point Consulting LTD

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website pixpalpro.com. Der Betreiber Pix Point Consulting LTD, der auf der Seite abweichend auch unter den Bezeichnungen PixPal Pro (Pix Consulting Limited) und PIXPALL LLC auftritt, bietet dort nach Erkenntnissen der Aufsicht ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Auf der Website werden Geschäftssitze in London und Holyhead, Vereinigtes Königreich, genannt. Eine Registrierung ist dort entgegen den Angaben auf der Seite jedoch nicht ersichtlich. Der Betreiber der Website verweist zudem auf eine angebliche belizische Lizenz. Laut der Financial Services Commission of Belize handelt es sich dabei jedoch um eine Fälschung. Nach Erkenntnissen der BaFin könnte eine Verbindung bestehen zwischen den Websites pixpalpro.com und currentcoins.net. Letztere ist zurzeit inaktiv.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Bontschev hilft

    Profit Builder: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website the-profitbuild.com

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website the-profitbuild.com. Der Betreiber Profit Builder bietet darüber eine Plattform für den Handel mit Finanzinstrumenten an. Die BaFin verdächtigt den Betreiber der Website, ohne Erlaubnis Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen zu erbringen.

    Die Betreiber geben auf der Website keinen vollständigen Unternehmensnamen, keine Rechtsform und keinen Geschäftssitz an.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Satz 1 Kreditwesengesetz.

  • Reime hilft

    polonix.ch und polonix.ai: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Websites

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Websites polonix.ch und polonix.ai. Nach ihren Erkenntnissen bietet das angeblich im luxemburgischen Esch-Sur-Alzette ansässige Unternehmen Polonix dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die Gelder von Kundinnen und Kunden werden überwiegend in Kryptowährungen angenommen und anschließend an weitere Wallet-Adressen der Betreiber transferiert.

    Den Opfern werden Gutschriften und exorbitante Gewinne auf ihren Handelskonten angezeigt, zur Auszahlung der angeblichen Gewinne kommt es aber nicht. Vielmehr werden die Geschädigten zu weiteren Einzahlungen gedrängt, indem von ihnen „Steuern“, Gebühren oder zusätzliche Beträge wegen eines vermeintlichen „Geldwäscheverdachts“ verlangt werden.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    Zentrale Gegenparteien: BaFin wendet neue ESMA-Leitlinien zu Frühinterventionsmaßnahmen an

    Die Finanzaufsicht BaFin wendet Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zu Frühinterventionsmaßnahmen in ihrer Aufsichtspraxis an. Konkret geht es um die Anwendung von Frühinterventionsmaßnahmen auf zentrale Gegenparteien (Central Counterparty – CCP). Die ESMA hatte die Leitlinien im Juni 2023 veröffentlicht.

    Die ESMA will mit diesen Leitlinien insbesondere den zuständigen Behörden Orientierungshilfe zu den Situationen geben, in denen sie die Anwendung von Frühinterventionsmaßnahmen auf zentrale Gegenparteien (Central Counterparty – CCP) in Erwägung ziehen sollten. Insbesondere bieten die Leitlinien Indikatoren für die Anwendung der Auslösebedingungen, die zu der Überlegung anregen, ob Frühinterventionsmaßnahmen anzuwenden sind. Indikatoren sind qualitative oder quantitative Merkmale, die auf bestimmte Entwicklungen der Finanzlage der CCP hindeuten.

    Auf einen Blick:Zentrale Gegenparteien

    Zentrale Gegenparteien (Central Counterparty – CCP) sind Unternehmen, die zwischen Verkäufer und Käufern von Finanzprodukten als Vertragspartner treten. Das Kontrahentenrisiko, also das Risiko des Ausfalls eines Käufers oder des Verkäufers, wird so für die Vertragsparteien ausgeschlossen und auf die CCP übertragen.

    Zweck dieser Leitlinien ist es, konsistente, effiziente und wirksame Aufsichtspraktiken innerhalb des Europäischen Aufsichtssystems zu schaffen.

    Das Europäische Aufsichtssystem umfasst die drei europäischen und die nationalen Aufsichtsbehörden.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    Online-Finanz-Coachings: worauf Sie achten sollten

    Online-Finanz-Coachings, Mentorings und Workshops: Im Internet und in den sozialen Medien gibt es unzählige, ganz unterschiedliche Lifecoaching- und Selbstmanagement-Angebote rund um die Geldanlage. Die Finanzaufsicht BaFin gibt sechs Tipps, wie Interessierte sich im Angebotsdschungel besser zurechtfinden können.

    Influencer und Influencerinnen sind aus Finanzthemen nicht mehr wegzudenken. Viele bieten gegen Honorar unterschiedliche Online-Programme zum Thema Geldanlage an. Motivation, Strategien gegen die „Aufschieberitis“, Tipps zu bestimmten Vermögenswerten, Erläuterungen, wie man in Kryptowerte investiert: All das und vieles mehr können Interessierte laut Werbung in bestimmten Online-Finanz-Coachings, Finanz-Mentorings und Finanz-Workshops finden.

    Die Bandbreite der Angebote ist riesig. Ob ein Coaching Ihnen einen Mehrwert bringen kann, hängt davon ab, ob es zu Ihren Vorkenntnissen und Erwartungen passt, und Sie das Preis-Leistungsverhältnis überzeugt. Die BaFin hat einige dieser Angebote unter die Lupe genommen – und gibt sechs Tipps sowie viele Hintergrundinformationen , worauf Sie achten sollten. Je nachdem, was Sie suchen, kann eine klassische Anlageberatung jedoch eine passende Alternative sein.

    Finanz-Coaches oder Mentorinnen und Mentoren müssen in der Regel kein Fachwissen und keine Coaching-Ausbildung haben, um Kurse und Workshops anzubieten. Wenn sie aber Anlagestrategie und -empfehlungen geben, müssen sie dies in der Regel bei der BaFin anzeigen. Betreiben sie sogar Anlageberatung oder Finanzanlagenvermittlung, benötigen sie eine Erlaubnis der BaFin oder der zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörde.