• Rechtsanwältin Bontschev hilft

    Vermögensanlagen der Life Forestry Switzerland AG: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

    Der Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die in Stans, Schweiz, ansässige Life Forestry Switzerland AG in Deutschland Vermögensanlagen unter der Bezeichnung „Premium Wood – Land Lease“ öffentlich anbietet. Konkret geht es um Investitionsmöglichkeiten in den Anbau von Teakholz. Hierfür ist kein Verkaufsprospekt veröffentlicht worden. Das verstößt gegen § 6 Vermögensanlagengesetz.

    Zum Hintergrund: In Deutschland dürfen Vermögensanlagen nur öffentlich angeboten werden, wenn die BaFin den Verkaufsprospekt zuvor gebilligt hat. Dafür prüft sie, ob dieser die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört aber nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das Produkt zu kontrollieren. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit ihrer Angaben.

    Anbieter und Emittenten haften bei pflichtwidriger Nichtveröffentlichung eines Verkaufsprospekts (§ 21 VermAnlG). Die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben (§ 20 VermAnlG).

    Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen zu tätigen.

    Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

    Hinweis: Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr. Dies regelt § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG). Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

    Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

  • Reime hilft

    kreditbnpay.com: BaFin ermittelt gegen Kreditbnpay, Berlin

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website kreditbnpay.com. Über die Website betreibt die angeblich in Berlin ansässige Kreditbnpay ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie dort Bank- und Sparkonten, die Vergabe von Darlehen und den Handel mit Aktien an.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleitungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

     

  • Bontschev hilft

    Bit Index AI: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website bitindexai.de

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website bitindexai.de. Deren Betreiber bieten dort eine Plattform für den Handel mit Bitcoin an. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis erbringen.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Satz 1 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    Ecbmarkets.com: BaFin ermittelt gegen ECB Management Ltd., Wien

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website ecbmarkets.com. Über die Website betreibt die angeblich in Wien ansässige ECB Management Ltd. ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie dort den Handel mit Futures, Optionen und Kryptowährungen an. Früher trat die Betreiberin als UST Markets auf.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    limbofinance.ltd: BaFin ermittelt gegen Limbo Finance

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Limbo Finance. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen auf seiner Website limbofinance.ltd an.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.