• Reime.Wann liegt ein Kapitalanlagebetrug vor, und was kann ich tun?

    Ein Kapitalanlagebetrug liegt vor, wenn Investoren unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch das Verschweigen von wesentlichen Informationen dazu gebracht werden, ihr Geld in eine bestimmte Kapitalanlage zu investieren, wobei die Absicht besteht, den Anleger finanziell zu schädigen. Typische Beispiele sind Ponzi- oder Schneeballsysteme und Scheininvestitionen, bei denen das investierte Geld nicht tatsächlich für das angegebene Geschäftsmodell verwendet wird.

    Anzeichen für Kapitalanlagebetrug können sein:

    Zu hohe Renditeversprechen: Wenn die versprochenen Renditen unrealistisch hoch und deutlich über dem Marktdurchschnitt liegen, sollten Sie misstrauisch werden.

    Unklare Geschäftsmodelle: Wenn nicht klar ersichtlich ist, wie genau die Renditen erwirtschaftet werden sollen, ist Vorsicht geboten.

    Fehlende Transparenz: Wenn relevante Informationen nicht bereitgestellt werden oder wenn es schwer ist, klare und verständliche Informationen zu erhalten.

    Druckaufbau: Wenn Sie dazu gedrängt werden, schnell zu investieren, um angeblich „einmalige Chancen“ nicht zu verpassen.

    Fehlende Regulierung: Wenn das Unternehmen nicht von einer anerkannten Finanzaufsichtsbehörde überwacht oder reguliert wird.

    Was können Sie tun, wenn Sie Opfer eines Kapitalanlagebetrugs geworden sind?

    Anzeige erstatten: Gehen Sie zur nächsten Polizeidienststelle und erstatten Sie Anzeige gegen den Verdächtigen oder das Unternehmen.

    Rechtsberatung suchen: Konsultieren Sie einen Anwalt, idealerweise einen, der auf Kapitalanlagerecht spezialisiert ist. Er kann Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren und Sie dabei unterstützen, Ihr Geld zurückzufordern.

    Dokumentieren Sie alles: Sammeln und sichern Sie alle Unterlagen und Korrespondenzen, die mit der Anlage in Zusammenhang stehen. Dies kann bei rechtlichen Schritten hilfreich sein.

    Kontakt zur BaFin: In Deutschland ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig für die Beaufsichtigung und Überwachung des Finanzdienstleistungssektors. Sie können einen Verdachtsfall dort melden.

    Vorsicht bei „Rettungsangeboten“: Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen jemand anbietet, gegen eine Gebühr Ihr Geld zurückzuholen. Es gibt Fälle, in denen Betrüger versuchen, ein zweites Mal von bereits geschädigten Anlegern zu profitieren.

    Vorbeugend ist es immer ratsam, sich vor einer Investition gründlich über das Angebot, das Unternehmen und die dahinterstehenden Personen zu informieren. Skepsis und eine unabhängige Beratung können helfen, Betrugsfälle zu vermeiden.

  • Bontschev hilft

    gfacapital.org: BaFin ermittelt gegen GFA Capital

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der GFA Capital. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis auf seiner Website gfacapital.org an.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Reime:Was ist eine Hausdurchsuchung, und wer genehmigt diese?

    Eine Hausdurchsuchung ist eine behördliche Maßnahme, bei der private oder geschäftliche Räume gegen den Willen des Besitzers oder Nutzers betreten und durchsucht werden, um Beweismittel für Straftaten zu finden oder um Personen festzunehmen. Die Hausdurchsuchung greift in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ein, das in vielen Rechtsordnungen, einschließlich der deutschen, verfassungsrechtlich geschützt ist.

    In Deutschland regelt die Strafprozessordnung (StPO) die Voraussetzungen und das Verfahren für Hausdurchsuchungen. Eine Hausdurchsuchung kann demnach nur durchgeführt werden, wenn:

    Es bestimmte Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Person eine Straftat begangen hat.
    Es wahrscheinlich ist, dass Beweismittel oder Spuren einer Straftat in den zu durchsuchenden Räumen gefunden werden.
    Die Durchsuchung verhältnismäßig ist, d.h. der Eingriff in die Privatsphäre steht nicht in einem Missverhältnis zum erwarteten Ermittlungserfolg.

    Die Anordnung zur Durchführung einer Hausdurchsuchung muss grundsätzlich von einem Richter getroffen werden. Nur in eiligen Fällen, wenn Gefahr im Verzug ist, können auch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen (z.B. Polizeibeamte) eine Hausdurchsuchung anordnen. In solchen Fällen muss jedoch nachträglich eine richterliche Überprüfung der Maßnahme erfolgen.

    Es ist wichtig zu beachten, dass während einer Hausdurchsuchung bestimmte Verhaltensregeln und Rechte gelten. Betroffene Personen haben beispielsweise das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein, Zeugen hinzuzuziehen und sich gegen unrechtmäßige Maßnahmen zur Wehr zu setzen (z.B. durch Beschwerde bei einem höheren Gericht).

  • Reime:Was ist eine Vermögensschadenhaftpflicht?

    Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Dienstleistungs- und Beratungsunternehmen vor Ansprüchen Dritter, die durch reine Vermögensschäden entstehen. Es handelt sich dabei um eine spezielle Form der Berufshaftpflichtversicherung.

    Hier ein paar Erläuterungen:

    Was ist ein reiner Vermögensschaden? Ein reiner Vermögensschaden liegt vor, wenn einem Dritten ohne Personen- oder Sachschaden ein finanzieller Schaden entsteht. Beispiel: Ein Steuerberater gibt seinem Mandanten eine falsche Beratung, woraufhin dieser zu viel Steuern zahlt. Der daraus resultierende finanzielle Schaden ist ein reiner Vermögensschaden.

    Wer benötigt eine Vermögensschadenhaftpflicht? Vor allem freie Berufe, die beratend oder prüfend tätig sind, benötigen diese Art der Absicherung. Dazu gehören beispielsweise Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten, Ingenieure, aber auch IT-Dienstleister und viele andere Berufsgruppen.

    Welchen Schutz bietet die Vermögensschadenhaftpflicht? Sie schützt den Versicherten vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen und kommt für berechtigte Schadensersatzansprüche auf. Dies kann vor existenziellen finanziellen Risiken schützen, insbesondere wenn es um hohe Schadenssummen geht.

    Unterschied zur Betriebshaftpflicht: Während die Vermögensschadenhaftpflicht reine Vermögensschäden abdeckt, kümmert sich die Betriebshaftpflichtversicherung um Personen- und Sachschäden, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen.

    Bei Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sollte man genau darauf achten, dass der Versicherungsschutz auch wirklich alle berufsspezifischen Risiken abdeckt. Es empfiehlt sich, mit einem Fachexperten oder einem Versicherungsmakler die genauen Konditionen und den benötigten Schutzumfang zu besprechen.

  • Reime hilft: cryptonics.net: BaFin ermittelt gegen den Betreiber

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website cryptonics.net. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bietet der Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Auf der Website tritt der Betreiber lediglich unter der Bezeichnung Cryptonics auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Als Unternehmenssitz wird Amsterdam, Niederlande, angegeben. Telefonisch erreichbar ist der Betreiber nach eigenen Angaben hingegen über eine britische Rufnummer. Bei der Geschäftsbeziehung zu Kundinnen und Kunden soll das Recht der Seychellen gelten.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Satz 1 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Bontschev hilft: financewise.cc: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website financewise.cc. Der Betreiber bietet dort nach Erkenntnissen der Aufsicht ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Auf der Website tritt der Betreiber lediglich unter der Bezeichnung FinanceWise auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Ein Unternehmenssitz wird nicht angegeben, ein Impressum ist ebenfalls nicht vorhanden. Als Kontaktmöglichkeit wird unter anderem eine Rufnummer mit dänischer Ländervorwahl genannt.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Satz 1 Kreditwesengesetz.

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Reime hilft: globalrockies.ch: BaFin ermittelt gegen Global Rockies

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Global Rockies. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis auf seiner Website globalrockies.ch an.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Bontschev hilft

    blocknox.net: BaFin ermittelt gegen die unbekannten Betreiber der Website blocknox.net

    Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website blocknox.net. Über die Website bieten die Betreiber eine Handelsplattform und die Verwahrung von Kryptowährungen an. Sie behaupten, eine Erlaubnis der BaFin zu haben. Das ist nicht der Fall.

    Es liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der blocknox GmbH vor, die eine Erlaubnis der BaFin für das Kryptoverwahrgeschäft hat und für die Handelsplattformen BISON und BSDEX Kryptowerte verwahrt. Die blocknox GmbH, die Handelsplattformen BISON und BSDEX stehen in keiner Verbindung mit der Website blocknox.net.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Reime hilft:Varengold Bank AG

    Varengold Bank AGBaFin untersagt Transaktionen wegen hoher Geldwäscherisiken und gravierender Defizite in der Geldwäscheprävention

    Die Finanzaufsicht BaFin hat der Varengold Bank AG am 27. Juni 2023 wegen hoher Geldwäscherisiken und gravierender Defizite in der Geldwäscheprävention untersagt, Transaktionen mit „Payment Agents“ und sonstigen Dritten mit Iran-Bezug durchzuführen. Zudem hat die BaFin einen Sonderbeauftragten bestellt. Das Transaktionsverbot soll verhindern, dass die Bank zur Geldwäsche missbraucht wird.

    In einer von der BaFin angeordneten und noch nicht abgeschlossenen Sonderprüfung war festgestellt worden, dass die Varengold Bank AG systematische und gravierende Defizite bei der Einhaltung und Umsetzung der geldwäscherechtlichen Anforderungen aufweist. Betroffen ist insbesondere die Erfüllung der erforderlichen verstärkten Sorgfaltspflichten und die Schaffung und das Betreiben einer Monitoring-Anwendung, vor allem bei den Geschäften mit Iran-Bezug.

    Im Einzelnen hat die BaFin der Varengold Bank AG untersagt,

    • ein- und ausgehende Transaktionen mit Payment Agents auszuführen sowie
    • Transaktionen mit Bezug zu Iran als Drittstaat mit hohem Risiko oder mit Beteiligung von in Iran ansässigen natürlichen und juristischen Personen auszuführen

    Die BaFin hat am 27. Juni 2023 zudem einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Anordnung überwachen soll. Sollte im Einzelfall sichergestellt sein, dass Transaktionen nachweislich keinen Gesetzesverstoß sowie Sanktionsverstoß darstellen, kann der Sonderbeauftragte die Transaktionen freigeben. Die Varengold Bank AG muss die Freigabe jeweils beantragen und die dafür notwendigen Dokumente vorlegen.

    Hintergrund

    Kreditinstitute wie die Varengold Bank AG müssen dafür sorgen, dass sie nicht für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Als Geldwäsche bezeichnet man das Einschleusen von Geldern aus kriminellen Quellen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf, um ihre Herkunft zu verschleiern.

    Wenn erhöhte Risiken für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen, müssen Kreditinstitute verstärkte Sorgfaltspflichten einhalten. Dies gilt insbesondere auch, wenn Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen einen Bezug zu einem Hochrisikoland haben. Der Iran zählt zu den Drittländern mit hohem Risiko. Die Pflicht, bei einem Hochrisikolandbezug verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden, ist in § 15 Absatz 3 Nr. 2 i.V.m. Absatz 5 Geldwäschegesetz verankert.

    Grundlage der Untersagung bilden § 51 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Nummern 2 und 3, § 15 GwG und § 25h Absatz 2 Kreditwesengesetz (KWG).

    Grundlage für die Bestellung des Sonderbeauftragten ist § 45c Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 KWG.

    Die Veröffentlichung basiert auf § 57 Absatz 1 GwG und § 60b Absatz 1 KWG.

    Die Maßnahmen sind seit dem 31. Juli 2023 bestandskräftig.

  • Bafin zu Varengold Bank

    Varengold Bank AG: BaFin untersagt Transaktionen wegen hoher Geldwäscherisiken und gravierender Defizite in der Geldwäscheprävention

    Die Finanzaufsicht BaFin hat der Varengold Bank AG am 27. Juni 2023 wegen hoher Geldwäscherisiken und gravierender Defizite in der Geldwäscheprävention untersagt, Transaktionen mit „Payment Agents“ und sonstigen Dritten mit Iran-Bezug durchzuführen. Zudem hat die BaFin einen Sonderbeauftragten bestellt. Das Transaktionsverbot soll verhindern, dass die Bank zur Geldwäsche missbraucht wird.

    In einer von der BaFin angeordneten und noch nicht abgeschlossenen Sonderprüfung war festgestellt worden, dass die Varengold Bank AG systematische und gravierende Defizite bei der Einhaltung und Umsetzung der geldwäscherechtlichen Anforderungen aufweist. Betroffen ist insbesondere die Erfüllung der erforderlichen verstärkten Sorgfaltspflichten und die Schaffung und das Betreiben einer Monitoring-Anwendung, vor allem bei den Geschäften mit Iran-Bezug.

    Im Einzelnen hat die BaFin der Varengold Bank AG untersagt,

    • ein- und ausgehende Transaktionen mit Payment Agents auszuführen sowie
    • Transaktionen mit Bezug zu Iran als Drittstaat mit hohem Risiko oder mit Beteiligung von in Iran ansässigen natürlichen und juristischen Personen auszuführen

    Die BaFin hat am 27. Juni 2023 zudem einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Anordnung überwachen soll. Sollte im Einzelfall sichergestellt sein, dass Transaktionen nachweislich keinen Gesetzesverstoß sowie Sanktionsverstoß darstellen, kann der Sonderbeauftragte die Transaktionen freigeben. Die Varengold Bank AG muss die Freigabe jeweils beantragen und die dafür notwendigen Dokumente vorlegen.

    Hintergrund

    Kreditinstitute wie die Varengold Bank AG müssen dafür sorgen, dass sie nicht für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. Als Geldwäsche bezeichnet man das Einschleusen von Geldern aus kriminellen Quellen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf, um ihre Herkunft zu verschleiern.

    Wenn erhöhte Risiken für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen, müssen Kreditinstitute verstärkte Sorgfaltspflichten einhalten. Dies gilt insbesondere auch, wenn Geschäftsbeziehungen oder Transaktionen einen Bezug zu einem Hochrisikoland haben. Der Iran zählt zu den Drittländern mit hohem Risiko. Die Pflicht, bei einem Hochrisikolandbezug verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden, ist in § 15 Absatz 3 Nr. 2 i.V.m. Absatz 5 Geldwäschegesetz verankert.

    Grundlage der Untersagung bilden § 51 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 1 Nummern 2 und 3, § 15 GwG und § 25h Absatz 2 Kreditwesengesetz (KWG).

    Grundlage für die Bestellung des Sonderbeauftragten ist § 45c Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 3 KWG.

    Die Veröffentlichung basiert auf § 57 Absatz 1 GwG und § 60b Absatz 1 KWG.

    Die Maßnahmen sind seit dem 31. Juli 2023 bestandskräftig.

     

    Auf einen Blick

    Wen bezeichnet die Varengold Bank AG als „Payment Agents“?

    Die Varengold Bank AG führt Konten für „Payments Agents“ und bindet diese in den Zahlungsverkehr ein. Bei den Geschäften mit Iran-Bezug werden Zahlungen über die i.d.R. unlizenzierten Payment Agents als Kunden der Bank abgewickelt. Die Zahlungen stehen angabegemäß im Zusammenhang mit Import- und Exportgeschäften.