Reime:Wo nach richten sich die Gebühren eines Insolvenzverwalters?

In Deutschland richten sich die Gebühren eines Insolvenzverwalters nach der Insolvenzverwaltervergütungsverordnung (InsVV). Diese Verordnung legt fest, wie die Vergütung des Insolvenzverwalters berechnet wird und welche Auslagen er erstattet bekommt.

Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hängt im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:

Masse: Die Vergütung orientiert sich an der Höhe der Insolvenzmasse. Das bedeutet, dass der Insolvenzverwalter umso mehr erhält, je mehr Vermögenswerte im Rahmen des Insolvenzverfahrens verwaltet und verteilt werden.

Tätigkeitsumfang und Schwierigkeit des Verfahrens: Je aufwändiger und komplizierter das Verfahren, desto höher fällt in der Regel die Vergütung aus. Hierbei werden sowohl die Anzahl der Gläubiger als auch die Komplexität der Vermögensverhältnisse berücksichtigt.

Erfolg des Verfahrens: Ein erfolgreicher Abschluss des Insolvenzverfahrens, z.B. durch eine überdurchschnittlich hohe Befriedigung der Gläubiger oder die Rettung von Arbeitsplätzen durch eine Unternehmenssanierung, kann ebenfalls die Höhe der Vergütung beeinflussen.

Vereinbarungen: Grundsätzlich können der Insolvenzverwalter und der Gläubigerausschuss auch individuelle Vergütungsvereinbarungen treffen, die jedoch der Genehmigung des Insolvenzgerichts bedürfen. Solche Vereinbarungen dürfen die gesetzlich vorgesehenen Obergrenzen nicht überschreiten.

Neben der eigentlichen Vergütung hat der Insolvenzverwalter auch Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit entstanden sind. Dies können beispielsweise Reisekosten, Kommunikationskosten oder auch Kosten für externe Dienstleister sein.

Die genaue Berechnung der Vergütung kann recht komplex sein, da viele Einzelfaktoren berücksichtigt werden müssen. Das zuständige Insolvenzgericht prüft und genehmigt letztlich die Abrechnung des Insolvenzverwalters.


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