Ein Beratungsprotokoll ist bei bestimmten Investmentgeschäften nicht nur empfehlenswert, sondern in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Finanzanlagenvermittler- und Beratungsgesetzes (FAnVermBG) im Jahr 2012 für Anlageberater und Vermittler gesetzlich verpflichtend. Das Protokoll dient sowohl dem Schutz des Anlegers als auch dem Schutz des Beraters. Hier sind die Gründe, weshalb ein Beratungsprotokoll angefertigt werden sollte:
Dokumentation der Beratungsleistung: Das Beratungsprotokoll stellt sicher, dass alle wesentlichen Aspekte und Inhalte des Beratungsgesprächs schriftlich festgehalten werden. Dies dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Beratungsprozesses.
Rechtssicherheit: Im Falle eines Rechtsstreits dient das Beratungsprotokoll als Beweismittel. Es kann belegen, dass der Berater seine Informations- und Aufklärungspflichten erfüllt hat und der Anleger ausreichend über die Risiken des Investments informiert wurde.
Klarheit für den Anleger: Ein Beratungsprotokoll gibt dem Anleger die Möglichkeit, die erhaltenen Informationen und Empfehlungen in Ruhe nachzuvollziehen. So kann er sicherstellen, dass er die Risiken und Chancen des vorgeschlagenen Investments verstanden hat.
Schutz vor Haftungsansprüchen: Ein sorgfältig erstelltes Beratungsprotokoll kann den Berater vor unberechtigten Haftungsansprüchen schützen, indem es nachweist, dass er seine Beratungspflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.
Dokumentation der Anlegerwünsche und -ziele: Das Beratungsprotokoll erfasst auch die finanziellen Verhältnisse, Anlageziele, Risikobereitschaft und Kenntnisse des Anlegers. Dies stellt sicher, dass die Anlageempfehlung auf die individuellen Bedürfnisse des Anlegers zugeschnitten ist.
Wenn Sie als Anleger ein Investment tätigen, sollten Sie darauf bestehen, ein Beratungsprotokoll zu erhalten. Lesen Sie dieses sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass alle besprochenen Punkte korrekt und vollständig erfasst sind. Bewahren Sie das Protokoll sorgfältig auf, um im Bedarfsfall darauf zurückgreifen zu können.