Vorläufige Sicherungsmaßnahmen sind rechtliche Instrumente, die dazu dienen, eine bestehende Rechtslage vorübergehend zu sichern und zu schützen, bis eine endgültige gerichtliche Entscheidung getroffen wird. Sie sollen verhindern, dass durch zeitliche Verzögerungen im Verfahren irreparable Schäden entstehen oder vollendete Tatsachen geschaffen werden, die eine effektive Rechtsdurchsetzung später erschweren oder unmöglich machen.
Einige Beispiele für solche Maßnahmen sind:
Einstweilige Verfügung: Diese wird oft in zivilrechtlichen Streitigkeiten eingesetzt, insbesondere bei dringendem Handlungsbedarf, um beispielsweise die Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu unterbinden oder im Wettbewerbsrecht unlauteren Wettbewerb zu stoppen.
Arrest: Hierbei handelt es sich um eine vorläufige Sicherung von Vermögenswerten, um sicherzustellen, dass spätere Ansprüche des Gläubigers auch tatsächlich befriedigt werden können.
Beschlagnahme: Im Strafrecht können Gegenstände, die als Beweismittel dienen oder aus einer Straftat stammen, vorläufig beschlagnahmt werden.
Kontensperrungen: Bei Verdacht auf finanzielle Unregelmäßigkeiten oder Betrug können Konten temporär gesperrt werden, um weitere Transaktionen zu verhindern.
Wer diese Maßnahmen anordnet, hängt von der Art der Maßnahme und dem rechtlichen Kontext ab:
In zivilrechtlichen Angelegenheiten kann das zuständige Zivilgericht auf Antrag einer Partei vorläufige Sicherungsmaßnahmen anordnen, insbesondere wenn Gefahr im Verzug ist.
Im Strafrecht können Ermittlungsbehörden (z. B. Polizei oder Staatsanwaltschaft) in bestimmten Fällen vorläufige Sicherungsmaßnahmen anordnen, oft aber auch nur mit gerichtlicher Zustimmung oder Anordnung.
Es ist wichtig zu betonen, dass vorläufige Sicherungsmaßnahmen nur temporär sind und in der Regel eine endgültige gerichtliche Klärung des Sachverhalts erforderlich ist, um sie entweder zu bestätigen oder aufzuheben.