Reime: Welche Aufgaben hat ein Insolvenzverwalter und vom wem wird er bestellt?

Ein Insolvenzverwalter ist eine Person, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens mit der Verwaltung und gegebenenfalls mit der Verwertung des Vermögens eines Schuldners beauftragt wird. Dies geschieht mit dem Ziel, die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen und, falls möglich, das Unternehmen zu sanieren.

Die Hauptaufgaben des Insolvenzverwalters umfassen:

Inventarisierung und Sicherung des Vermögens: Der Insolvenzverwalter verschafft sich zunächst einen Überblick über die finanzielle Lage und das Vermögen des Schuldners und trifft Maßnahmen, um dieses zu sichern.

Prüfung der Insolvenzforderungen: Er überprüft die von den Gläubigern angemeldeten Forderungen auf ihre Berechtigung.

Verwertung des Vermögens: Der Verwalter kann das Vermögen des Schuldners verkaufen, um mit dem Erlös die Gläubiger zu befriedigen.

Unternehmensfortführung oder -abwicklung: Abhängig von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens entscheidet der Insolvenzverwalter, ob eine Fortführung sinnvoll und möglich ist oder ob das Unternehmen abgewickelt werden sollte.

Verteilung der Erlöse: Nach Abzug der Kosten des Verfahrens und der Vergütung des Insolvenzverwalters werden die Erlöse an die Gläubiger verteilt.

Berichterstattung und Überwachung: Der Insolvenzverwalter muss regelmäßig über den Fortgang des Verfahrens berichten und wird dabei von einem Gläubigerausschuss überwacht.

Eventuelle Anfechtung: Der Insolvenzverwalter kann Rechtshandlungen anfechten, die der Schuldner in der Zeit vor der Insolvenzeröffnung vorgenommen hat und die die Gläubiger benachteiligen.

Die Bestellung des Insolvenzverwalters erfolgt durch das zuständige Insolvenzgericht. Dabei wird in der Regel ein vom Schuldner oder von den Gläubigern vorgeschlagener Verwalter berücksichtigt, sofern keine Gründe gegen dessen Bestellung sprechen. Das Gericht hat jedoch letztlich das Recht, auch einen anderen, für geeignet erachteten Verwalter zu bestellen. Die Bestellung erfolgt zu Beginn des Insolvenzverfahrens und kann für die gesamte Dauer des Verfahrens bestehen bleiben.


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