• Warnung vor Investmentangeboten aus der Schweiz

    In der Welt der Investments scheint die Schweiz oft als sicherer Hafen für Anleger zu gelten. Aber wie Rechtsanwalt Jens Reime warnt, gibt es auch hier, wie in jedem anderen Land, ein Totalverlustrisiko. „Man sollte sich nicht von dem guten Ruf der Schweizer Banken und dem Stabilen Wirtschaftsumfeld täuschen lassen. Jede Anlage hat ihr Risiko, und in der Schweiz ist das nicht anders,“ betont Reime.

    Besonders heikel wird es, wenn man versucht, einen Rechtsstreit über die Grenzen hinweg zu führen. Reime weist darauf hin, dass die Urteilsvollstreckung eines deutschen Gerichts in der Schweiz mit erheblichen Kosten und Schwierigkeiten verbunden ist. „Die Schweiz ist nicht Mitglied der Europäischen Union. Daher gelten die erleichterten Vollstreckungsmöglichkeiten innerhalb der EU hier nicht. Man muss das ausländische Urteil erst in der Schweiz anerkennen lassen, was sowohl zeit- als auch kostenaufwendig ist.“

    Darüber hinaus könnten noch weitere Kosten entstehen, etwa für Übersetzungen von Dokumenten oder für die Beauftragung eines in der Schweiz zugelassenen Rechtsanwalts. „Diese zusätzlichen Kosten können gerade bei kleineren Investitionssummen das Risiko eines Totalverlusts deutlich erhöhen,“ so Reime.

    Der Rechtsanwalt rät daher allen Anlegern, sich vor der Investition eingehend über die Risiken zu informieren und auch die rechtlichen Aspekte, insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen im Ausland, gründlich zu prüfen. „Es wäre schade, wenn die vermeintliche Sicherheit einer Schweizer Anlage sich im Nachhinein als trügerisch herausstellt, weil man die Komplexität der internationalen Rechtslage unterschätzt hat,“ schließt Reime ab.

    Also, auch wenn die Verlockung groß ist, in die scheinbare Sicherheit der Schweizer Finanzwelt zu investieren, sollten Anleger die Risiken nicht unterschätzen und sich im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen.

  • Reime hilft

    expo-zinsportal.de: BaFin warnt vor Identitätsdiebstahl

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Fest- und Tagesgeldangeboten auf der Website expo-zinsportal.de. Deren unbekannte Betreiber erwecken den Eindruck, dass es sich um eine Website des bei der BaFin registrierten Wertpapierinstituts EPH Investment GmbH handelt. Das ist falsch, es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienst-leistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unter-nehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Was tun bei einem Identitätsdiebstahl?

    Anzeige erstatten: Der erste Schritt sollte immer sein, bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Dies ist wichtig für die spätere Schadensbegrenzung.

    Konten sichern: Sperren Sie alle Konten, die möglicherweise betroffen sind. Dazu gehören Bankkonten, Kreditkarten und auch Online-Konten wie E-Mail oder soziale Netzwerke.

    Kreditinstitute informieren: Benachrichtigen Sie Ihre Bank und andere Finanzinstitutionen über den Identitätsdiebstahl, damit diese geeignete Maßnahmen treffen können.

    Dokumentation: Halten Sie alle Aktionen, Gespräche und Korrespondenzen schriftlich fest. Das kann für die spätere Beweisführung wichtig sein.

    Kredit-Auskunft prüfen: Überprüfen Sie Ihre Kreditauskunft auf Unregelmäßigkeiten. In Deutschland können Sie einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA oder anderen Auskunfteien einholen.

    Wichtige Änderungen vornehmen: Ändern Sie Passwörter und Sicherheitsfragen für alle wichtigen Online-Dienste.

    Betrugsfälle melden: Wenn jemand in Ihrem Namen Verträge abgeschlossen oder Käufe getätigt hat, wenden Sie sich umgehend an die betreffenden Unternehmen.

    Rechtliche Schritte prüfen: Überlegen Sie, ob weitere rechtliche Schritte notwendig sind. Hier kann eine Rechtsberatung sinnvoll sein.

    Betrugsprävention einrichten: Einige Banken und Kreditkartenanbieter bieten spezielle Überwachungsdienste an. Diese können Sie warnen, wenn verdächtige Aktivitäten stattfinden.

    Öffentlichkeit informieren: In manchen Fällen kann es hilfreich sein, den Fall öffentlich zu machen, um andere zu warnen oder weitere Informationen zu erhalten.

    Vorbeugende Maßnahmen

    Starke Passwörter: Verwenden Sie für alle Ihre Online-Konten starke, einzigartige Passwörter.

    Zwei-Faktor-Authentifizierung: Aktivieren Sie wo immer möglich die Zwei-Faktor-Authentifizierung.

    Vorsicht bei E-Mails und Anhängen: Seien Sie misstrauisch gegenüber E-Mails von unbekannten Absendern oder Anhängen, die Sie nicht erwartet haben.

    Persönliche Informationen schützen: Geben Sie persönliche Informationen nur dann heraus, wenn es wirklich notwendig ist und Sie der Quelle vertrauen.

    Vorsicht in sozialen Netzwerken: Teilen Sie so wenig persönliche Informationen wie möglich und nutzen Sie die Privatsphäre-Einstellungen.

    Regelmäßige Kontrolle der Kontoauszüge: Überprüfen Sie Ihre Bank- und Kreditkartenauszüge regelmäßig auf Unregelmäßigkeiten.

    Firewall und Antivirus: Stellen Sie sicher, dass Ihre Computer und Smartphones durch aktuelle Sicherheitssoftware geschützt sind.

    Netzwerksicherheit: Nutzen Sie ein sicheres WLAN, idealerweise mit WPA3-Verschlüsselung.

    Vorsicht bei öffentlichen WLANs: Vermeiden Sie die Eingabe persönlicher Informationen, wenn Sie ein öffentliches oder nicht gesichertes WLAN nutzen.

    Regelmäßige Updates: Halten Sie Betriebssystem und Software immer auf dem neuesten Stand, um Sicherheitslücken zu schließen.

    Indem Sie diesen Empfehlungen folgen, können Sie das Risiko eines Identitätsdiebstahls minimieren und im Falle eines Falles schnell und effektiv reagieren.

  • Anlegerschutz ein Leitfaden von Rechtsanwältin Bontschev und Rechtsanwalt Reime

    Der Anlegerschutz ist in Deutschland ein wichtiger Aspekt der Finanzmarktregulierung. Aber was bedeutet das eigentlich, und warum ist es für Sie als potenzieller Investor oder Sparer so wichtig? In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Anlegerschutz in Deutschland wissen müssen – und das in einfachen Worten!

    Was ist Anlegerschutz?

    Unter Anlegerschutz versteht man Maßnahmen und Regeln, die sicherstellen sollen, dass Menschen, die Geld investieren oder anlegen, nicht betrogen werden und möglichst gut vor finanziellen Risiken geschützt sind. Es geht also darum, den „kleinen Mann“ genauso wie die „große Frau“ mit viel Anlagekapital vor finanziellen Fehlentscheidungen und Betrug zu bewahren.

    Warum ist Anlegerschutz wichtig?

    Stellen Sie sich vor, Sie sparen hart für Ihre Rente oder einen anderen wichtigen Lebensabschnitt. Sie investieren Ihr Geld in ein scheinbar sicheres Finanzprodukt, aber dann stellt sich heraus, dass Sie betrogen wurden und Ihr Geld weg ist. Ein starkes Anlegerschutzsystem soll genau solche Fälle verhindern oder zumindest die Risiken minimieren.

    Wer ist für den Anlegerschutz in Deutschland zuständig?

    In Deutschland sind verschiedene Institutionen für den Anlegerschutz zuständig:

    BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht): Diese Behörde überwacht Banken, Versicherungen und andere Finanzdienstleister.
    Deutsche Bundesbank: Auch die Bundesbank hat eine Rolle im Anlegerschutz, vor allem bei der Überwachung des Finanzmarkts.
    Verbraucherzentralen: Diese Organisationen bieten unabhängige Beratung und Informationen rund um das Thema Geldanlage.
    Branchenverbände und Selbstregulierungsorganisationen: Diese sorgen für zusätzliche Kontrollmechanismen innerhalb der Branche.

    Welche Maßnahmen gibt es?

    Gesetzliche Einlagensicherung

    In Deutschland sind die Einlagen bei Banken bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Person und Bank durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Das bedeutet, sollte die Bank pleitegehen, ist Ihr Geld bis zu dieser Summe sicher.
    Regulierte Produkte und Transparenz

    Die BaFin achtet darauf, dass Finanzprodukte und -dienstleistungen bestimmten Standards entsprechen. So müssen Anbieter zum Beispiel transparent über Risiken informieren.

    Klare Informationspflicht

    Banken und andere Finanzdienstleister müssen Sie umfassend über die Eigenschaften und Risiken einer Anlage informieren. Das soll Ihnen helfen, eine informierte Entscheidung zu treffen.

    Kontrolle und Überwachung des Marktes

    Regelmäßige Kontrollen und strenge Regulierungen sollen Betrug und riskante Geschäftspraktiken minimieren.

    Fazit

    Der Anlegerschutz in Deutschland bietet eine wichtige Absicherung für Sparer und Investoren. Verschiedene Institutionen und gesetzliche Regelungen sorgen dafür, dass Ihr Geld bis zu einem bestimmten Grad sicher ist und dass Sie die nötigen Informationen erhalten, um kluge Entscheidungen zu treffen. Es ist jedoch auch wichtig, sich selbst gut zu informieren und bei Unsicherheiten professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. So können Sie das Beste aus Ihrer Geldanlage machen und sich effektiv schützen.

  • Reime hilft

    mtrade24.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der mtrade24-Finanzportal GmbH. Nach ihren Erkenntnissen bieten die angeblich im belgischen Lennik ansässigen Betreiber der Website mtrade24.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Sie werben unter anderem damit, dass Opfer finanzielle Schäden zurückgewinnen können, die ihnen in der Vergangenheit durch Geschäfte auf der Plattform privateacc211.com entstanden sind. Dafür werden die Geschädigten aufgefordert, weitere Einzahlungen in Kryptowährungen zu leisten. Gewinne, die angeblich aus diesen Geschäften entstehen, werden jedoch nicht ausgezahlt.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Bontschev hilft

    mtrade24.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der mtrade24-Finanzportal GmbH. Nach ihren Erkenntnissen bieten die angeblich im belgischen Lennik ansässigen Betreiber der Website mtrade24.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Sie werben unter anderem damit, dass Opfer finanzielle Schäden zurückgewinnen können, die ihnen in der Vergangenheit durch Geschäfte auf der Plattform privateacc211.com entstanden sind. Dafür werden die Geschädigten aufgefordert, weitere Einzahlungen in Kryptowährungen zu leisten. Gewinne, die angeblich aus diesen Geschäften entstehen, werden jedoch nicht ausgezahlt.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

  • Reime hilft

    Identitätsmissbrauch: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website maneris.com

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Maneris Capital. Sie hat Erkenntnisse, dass die bislang unbekannten Betreiber der Website maneris.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Dabei behaupten sie, eine Erlaubnis der BaFin zu haben. Das ist nicht der Fall.

    Es liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der Maneris AG Vermögensverwaltung vor, die eine Erlaubnis der BaFin hat, um Finanzdienstleistungen anzubieten. Die Gesellschaft steht in keiner Verbindung mit der Website maneris.com.
    Als Betreiber der Website wird ohne Nennung einer Rechtsform die „Maneris Capital“ angegeben, die angeblich in Frankfurt am Main sitzt. Es wird behauptet, dass auf der Plattform Forex, Indizies, Aktien, Edelmetalle und Kryptowerte gehandelt werden können.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

  • Bontschev hilft

    thebroker.ai: BaFin ermittelt gegen TheBrokerAI Ltd.

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der TheBrokerAI Ltd. mit angeblichem Sitz in London, Großbritannien. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistun¬gen ohne Erlaubnis auf seiner Website thebroker.ai an.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforder¬liche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

  • Bontschev hilft

    forindex.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der ForIndex UK Ltd. Nach ihren Erkenntnissen bieten die bislang unbekannten Betreiber der Website forindex.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber bieten darüber eine Handelsplattform an.

    Die ForIndex UK Ltd behauptet, bei der britischen Finanzaufsicht (Financial Conduct Authority – FCA) registriert zu sein. Das ist nicht der Fall.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

  • Bontschev hilft

    WFP Worldwide Forest Professionals Ltd.: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

    Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die WFP Worldwide Forest Professionals Ltd. in Deutschland eigene Vermögensanlagen ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Konkret geht es dabei um Investitionen in Edelhölzer aus Paulownia-Bäumen. Laut Angaben auf der Website hat das Unternehmen seinen Hauptsitz in Dublin, Irland. Zudem wird dort ein „Contact-Office-Germany“ in Bad Rothenfelde genannt.

    Investitionen in Paulownia-Bäume waren bereits am 28. August 2023 Gegenstand einer Meldung der BaFin.
    Zum Hintergrund:

    In Deutschland dürfen Vermögensanlagen grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden.

    In einem Prospektbilligungsverfahren prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das Produkt zu kontrollieren.

    Anbieter und Emittenten haften für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Prospekts (§ 21 Vermögensanlagengesetz VermAnlG). Die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben (§ 20 VermAnlG).

    Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Vermögensanlagen immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen zu tätigen.

    Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

    Hinweis: Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr. Dies regelt § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG). Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

    Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.