Bontschev hilft

thebroker.ai: BaFin ermittelt gegen TheBrokerAI Ltd.

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der TheBrokerAI Ltd. mit angeblichem Sitz in London, Großbritannien. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistun¬gen ohne Erlaubnis auf seiner Website thebroker.ai an.

Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforder¬liche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.


Beitrag veröffentlicht

in

von