• Bontschev hilft

    thebroker.ai: BaFin ermittelt gegen TheBrokerAI Ltd.

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der TheBrokerAI Ltd. mit angeblichem Sitz in London, Großbritannien. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistun¬gen ohne Erlaubnis auf seiner Website thebroker.ai an.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforder¬liche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

  • Bontschev hilft

    forindex.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der ForIndex UK Ltd. Nach ihren Erkenntnissen bieten die bislang unbekannten Betreiber der Website forindex.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber bieten darüber eine Handelsplattform an.

    Die ForIndex UK Ltd behauptet, bei der britischen Finanzaufsicht (Financial Conduct Authority – FCA) registriert zu sein. Das ist nicht der Fall.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

  • Bontschev hilft

    WFP Worldwide Forest Professionals Ltd.: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

    Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die WFP Worldwide Forest Professionals Ltd. in Deutschland eigene Vermögensanlagen ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Konkret geht es dabei um Investitionen in Edelhölzer aus Paulownia-Bäumen. Laut Angaben auf der Website hat das Unternehmen seinen Hauptsitz in Dublin, Irland. Zudem wird dort ein „Contact-Office-Germany“ in Bad Rothenfelde genannt.

    Investitionen in Paulownia-Bäume waren bereits am 28. August 2023 Gegenstand einer Meldung der BaFin.
    Zum Hintergrund:

    In Deutschland dürfen Vermögensanlagen grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden.

    In einem Prospektbilligungsverfahren prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das Produkt zu kontrollieren.

    Anbieter und Emittenten haften für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Prospekts (§ 21 Vermögensanlagengesetz VermAnlG). Die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben (§ 20 VermAnlG).

    Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Vermögensanlagen immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen zu tätigen.

    Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

    Hinweis: Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr. Dies regelt § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG). Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

    Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

  • Reime hilft

    swiss-vests.com: BaFin dehnt Ermittlungen gegen die OnlineWindows LLC aus

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website swiss-vests.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet die OnlineWindows LLC mit angeblichem Sitz in St. Vincent und die Grenadinen, über diese Seite Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis an.

    Am 21. Juli 2023 hat die Aufsicht bereits vor der Website zh1capital.com gewarnt, die ebenfalls von der OnlineWindows LLC betrieben wird.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

  • Bontschev hilft

    Identitätsmissbrauch: BaFin ermittelt gegen Metamask EU

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Metmask EU. Sie hat Erkenntnisse, wonach das Unternehmen über die Websites metamaskprox.com, coinsmetamask.com, meta-maskupx.com und ex-metamask.cc ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Dabei besteht keine Verbindung zur Website metamask.io, die von der ConsensSys Software Inc. betrieben wird. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten des in New York, Vereinigte Staaten ansässigen Unternehmens.

    Auf den vier weitestgehend identischen Websites wird kein Unternehmenssitz, und kein Impressum angegeben. Die Metamask EU hat in der Vergangenheit ebenfalls die Websites metamaskeux.com, libredating.com und metamaskeu.com betrieben.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

  • Reime hilft

    cryptotrader.ai: BaFin ermittelt gegen CryptoTraderAI Ltd

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Crypto TraderAI Ltd., London, Großbritannien. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen auf seiner Website cryptotrader.ai an ohne Erlaubnis an.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unterneh¬men bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforder¬liche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

  • Bontschev hilft

    deutschekredit-finanz.com: BaFin ermittelt gegen unbekannte Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Deutschekredit-finanz, einem angeblichen Produkt der TeamDeutschekredit-finanz AG. Über die Website deutschekredit-finanz.com betreibt die angeblich in Leverkusen und Rottenburg ansässige Deutschekredit-finanz ohne Erlaubnis Bankgeschäfte. Konkret bietet sie darüber die Vergabe von Krediten an. Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Deutschekredit-finanz, einem angeblichen Produkt der TeamDeutschekredit-finanz AG. Über die Website deutschekredit-finanz.com betreibt die angeblich in Leverkusen und Rottenburg ansässige Deutschekredit-finanz ohne Erlaubnis Bankgeschäfte. Konkret bietet sie darüber die Vergabe von Krediten an.

    Die Betreiber behaupten, von der BaFin und der Europäischen Zentralbank beaufsichtigt zu werden und im Handelsregister eingetragen zu sein. Das ist nicht der Fall.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

  • Reime hilft

    fxelit.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der FXELIT. Nach ihren Erkenntnissen bieten die bislang unbekannten Betreiber der Website fxelit.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber bieten darüber die Eröffnung eines Handelskontos an und zeigen exorbitante Gewinne auf, die zu weiteren Einzahlungen animieren. Diese Gewinne werden jedoch nicht ausgezahlt. Stattdessen werden die als Kryptowährung eingezahlten Kundengelder auf externe, tätereigene Wallets weitergeleitet.

    Auf der Website legitimieren sich die Betreiber mit angeblichen „Zertifikaten“ von nichtexistierenden Aufsichtsbehörden. Dabei nutzen sie unerlaubt auch das Logo der BaFin.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

  • Bontschev erklärt den Share Deal

    Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev, und vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für dieses Interview nehmen. Wir möchten heute das Thema Share Deal beleuchten. Können Sie unseren Lesern kurz erläutern, was genau ein Share Deal ist?

    Kerstin Bontschev: Natürlich, gerne. Ein Share Deal ist eine der gängigsten Formen, wie Unternehmensübernahmen oder -verkäufe strukturiert werden können. Im Rahmen eines Share Deals erwirbt der Käufer Anteile an der Gesellschaft, die das Unternehmen betreibt, statt einzelne Vermögenswerte des Unternehmens zu erwerben. Einfach ausgedrückt, kauft man bei einem Share Deal quasi das ganze Unternehmen, wie es ist, inklusive aller Rechte und Pflichten, die mit den Anteilen verbunden sind.

    Interviewer: Was sind die Hauptunterschiede zwischen einem Share Deal und einem Asset Deal?

    Kerstin Bontschev: Beim Asset Deal werden einzelne Vermögenswerte wie Maschinen, Immobilien oder auch Verträge erworben, während beim Share Deal, wie bereits erwähnt, die Anteile an der Gesellschaft gekauft werden. Das hat unterschiedliche steuerliche und rechtliche Auswirkungen. Zum Beispiel bleiben bei einem Share Deal alle Verträge, Genehmigungen und auch eventuelle Schulden im Unternehmen, während man beim Asset Deal selektiv entscheiden kann, welche Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten man übernehmen möchte.

    Interviewer: Was sind die Vorteile eines Share Deals?

    Kerstin Bontschev: Ein großer Vorteil ist die Einfachheit und Schnelligkeit der Transaktion. Da das Unternehmen als Ganzes übernommen wird, entfallen viele der komplizierteren Schritte, die bei einem Asset Deal erforderlich wären. Des Weiteren kann ein Share Deal steuerliche Vorteile bieten, zum Beispiel im Bereich der Grunderwerbsteuer, wenn es sich um ein Immobilienunternehmen handelt.

    Interviewer: Gibt es auch Nachteile oder Risiken?

    Kerstin Bontschev: Natürlich, der größte Nachteil ist, dass der Käufer alle Verbindlichkeiten und Risiken des Unternehmens übernimmt, einschließlich etwaiger verborgener Lasten, die während einer Due Diligence möglicherweise nicht erkannt wurden. Darüber hinaus könnte die Struktur eines Share Deals in bestimmten Fällen weniger steuereffizient sein als ein Asset Deal.

    Interviewer: Ein sehr informatives Gespräch, Frau Bontschev. Vielen Dank für Ihre Zeit.

    Kerstin Bontschev: Gern geschehen. Ich hoffe, ich konnte einige Klarheit in dieses komplexe Thema bringen.

  • BaFin ermittelt gegen globeinvesthub.com