• Reime hilft

    swiss-vests.com: BaFin dehnt Ermittlungen gegen die OnlineWindows LLC aus

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website swiss-vests.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet die OnlineWindows LLC mit angeblichem Sitz in St. Vincent und die Grenadinen, über diese Seite Finanz- und Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis an.

    Am 21. Juli 2023 hat die Aufsicht bereits vor der Website zh1capital.com gewarnt, die ebenfalls von der OnlineWindows LLC betrieben wird.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

  • Bontschev hilft

    Identitätsmissbrauch: BaFin ermittelt gegen Metamask EU

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Metmask EU. Sie hat Erkenntnisse, wonach das Unternehmen über die Websites metamaskprox.com, coinsmetamask.com, meta-maskupx.com und ex-metamask.cc ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Dabei besteht keine Verbindung zur Website metamask.io, die von der ConsensSys Software Inc. betrieben wird. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten des in New York, Vereinigte Staaten ansässigen Unternehmens.

    Auf den vier weitestgehend identischen Websites wird kein Unternehmenssitz, und kein Impressum angegeben. Die Metamask EU hat in der Vergangenheit ebenfalls die Websites metamaskeux.com, libredating.com und metamaskeu.com betrieben.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

  • Reime hilft

    cryptotrader.ai: BaFin ermittelt gegen CryptoTraderAI Ltd

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Crypto TraderAI Ltd., London, Großbritannien. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen auf seiner Website cryptotrader.ai an ohne Erlaubnis an.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unterneh¬men bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforder¬liche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

  • Bontschev hilft

    deutschekredit-finanz.com: BaFin ermittelt gegen unbekannte Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Deutschekredit-finanz, einem angeblichen Produkt der TeamDeutschekredit-finanz AG. Über die Website deutschekredit-finanz.com betreibt die angeblich in Leverkusen und Rottenburg ansässige Deutschekredit-finanz ohne Erlaubnis Bankgeschäfte. Konkret bietet sie darüber die Vergabe von Krediten an. Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Deutschekredit-finanz, einem angeblichen Produkt der TeamDeutschekredit-finanz AG. Über die Website deutschekredit-finanz.com betreibt die angeblich in Leverkusen und Rottenburg ansässige Deutschekredit-finanz ohne Erlaubnis Bankgeschäfte. Konkret bietet sie darüber die Vergabe von Krediten an.

    Die Betreiber behaupten, von der BaFin und der Europäischen Zentralbank beaufsichtigt zu werden und im Handelsregister eingetragen zu sein. Das ist nicht der Fall.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

  • Reime hilft

    fxelit.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der FXELIT. Nach ihren Erkenntnissen bieten die bislang unbekannten Betreiber der Website fxelit.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber bieten darüber die Eröffnung eines Handelskontos an und zeigen exorbitante Gewinne auf, die zu weiteren Einzahlungen animieren. Diese Gewinne werden jedoch nicht ausgezahlt. Stattdessen werden die als Kryptowährung eingezahlten Kundengelder auf externe, tätereigene Wallets weitergeleitet.

    Auf der Website legitimieren sich die Betreiber mit angeblichen „Zertifikaten“ von nichtexistierenden Aufsichtsbehörden. Dabei nutzen sie unerlaubt auch das Logo der BaFin.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

  • Bontschev erklärt den Share Deal

    Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev, und vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für dieses Interview nehmen. Wir möchten heute das Thema Share Deal beleuchten. Können Sie unseren Lesern kurz erläutern, was genau ein Share Deal ist?

    Kerstin Bontschev: Natürlich, gerne. Ein Share Deal ist eine der gängigsten Formen, wie Unternehmensübernahmen oder -verkäufe strukturiert werden können. Im Rahmen eines Share Deals erwirbt der Käufer Anteile an der Gesellschaft, die das Unternehmen betreibt, statt einzelne Vermögenswerte des Unternehmens zu erwerben. Einfach ausgedrückt, kauft man bei einem Share Deal quasi das ganze Unternehmen, wie es ist, inklusive aller Rechte und Pflichten, die mit den Anteilen verbunden sind.

    Interviewer: Was sind die Hauptunterschiede zwischen einem Share Deal und einem Asset Deal?

    Kerstin Bontschev: Beim Asset Deal werden einzelne Vermögenswerte wie Maschinen, Immobilien oder auch Verträge erworben, während beim Share Deal, wie bereits erwähnt, die Anteile an der Gesellschaft gekauft werden. Das hat unterschiedliche steuerliche und rechtliche Auswirkungen. Zum Beispiel bleiben bei einem Share Deal alle Verträge, Genehmigungen und auch eventuelle Schulden im Unternehmen, während man beim Asset Deal selektiv entscheiden kann, welche Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten man übernehmen möchte.

    Interviewer: Was sind die Vorteile eines Share Deals?

    Kerstin Bontschev: Ein großer Vorteil ist die Einfachheit und Schnelligkeit der Transaktion. Da das Unternehmen als Ganzes übernommen wird, entfallen viele der komplizierteren Schritte, die bei einem Asset Deal erforderlich wären. Des Weiteren kann ein Share Deal steuerliche Vorteile bieten, zum Beispiel im Bereich der Grunderwerbsteuer, wenn es sich um ein Immobilienunternehmen handelt.

    Interviewer: Gibt es auch Nachteile oder Risiken?

    Kerstin Bontschev: Natürlich, der größte Nachteil ist, dass der Käufer alle Verbindlichkeiten und Risiken des Unternehmens übernimmt, einschließlich etwaiger verborgener Lasten, die während einer Due Diligence möglicherweise nicht erkannt wurden. Darüber hinaus könnte die Struktur eines Share Deals in bestimmten Fällen weniger steuereffizient sein als ein Asset Deal.

    Interviewer: Ein sehr informatives Gespräch, Frau Bontschev. Vielen Dank für Ihre Zeit.

    Kerstin Bontschev: Gern geschehen. Ich hoffe, ich konnte einige Klarheit in dieses komplexe Thema bringen.

  • BaFin ermittelt gegen globeinvesthub.com

  • BaFin ermittelt gegen deutscheprivateequity.ltd

  • Rechtsanwalt Reime erklärt

    Interviewer: Herr Reime, die BaFin hat vor kurzem vor Angeboten der Webseite Globe Invest Hub gewarnt. Was können Sie uns über diesen Fall sagen?

    Rechtsanwalt Reime: Diese Meldung ist ein Alarmsignal für alle, die in Finanzprodukte investieren möchten. Die Betreiber der Seite bieten ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin Dienstleistungen an. Das ist nicht nur illegal, sondern stellt auch ein hohes Risiko für Anleger dar.

    Interviewer: Was sollten Anleger tun, die bereits investiert haben?

    Rechtsanwalt Reime: Zunächst sollten sie sich dringend an die Behörden und an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Es könnte eine Straftat vorliegen, und je schneller das gemeldet wird, desto besser sind die Chancen, noch etwas von dem investierten Geld zurückzubekommen.

    Interviewer: Wie gehen solche Plattformen normalerweise vor?

    Rechtsanwalt Reime: Oft locken sie mit der Aussicht auf hohe Gewinne, die dann aber nicht ausgezahlt werden. Die Einzahlungen laufen meist über Fremdkonten oder in Kryptowährungen, was die Rückverfolgung erschwert.

    Interviewer: Was sagt es Ihnen, dass die Webseite kein Impressum hat?

    Rechtsanwalt Reime: Ein fehlendes Impressum ist ein klares Indiz für einen unseriösen Anbieter. Nach deutschem Recht ist ein Impressum Pflicht, um die Identität des Dienstanbieters klarzustellen.

    Interviewer: Die BaFin-Meldung erwähnt, dass die Webseite als Nachfolgerin der unerlaubten Plattform uniglobal-assets.com gilt. Ist das relevant?

    Rechtsanwalt Reime: Absolut, es zeigt ein Muster. Offensichtlich handelt es sich um Personen oder Netzwerke, die wiederholt versuchen, illegal Finanzdienstleistungen anzubieten. Es unterstreicht die Notwendigkeit für Anleger, vorsichtig zu sein und im Zweifel die BaFin-Unternehmensdatenbank zu konsultieren.

    Interviewer: Abschließend, haben Sie allgemeine Ratschläge für Anleger?

    Rechtsanwalt Reime: Immer die Seriosität des Anbieters prüfen. Bei Unsicherheit lieber einmal zu viel als zu wenig die BaFin-Unternehmensdatenbank konsultieren oder fachkundigen Rat einholen.

    Interviewer: Vielen Dank für Ihre Einschätzungen, Herr Reime.

    Rechtsanwalt Reime: Gern geschehen. Bei Finanzgeschäften ist Vorsicht immer besser als Nachsicht.

  • Bontschev erläutert

    Frage: Frau Bontschev, die Insolvenzen von Immobilienunternehmen nehmen in letzter Zeit zu. Was bedeutet das für die Gläubiger dieser Unternehmen?

    Antwort: Für die Gläubiger bedeutet das, dass sie mit ihren Forderungen in der Regel nicht mehr vollständig aus dem Vermögen der insolventen Unternehmen befriedigt werden können. Die Insolvenzverwalter werden zunächst versuchen, so viel Geld wie möglich für die Gläubiger zu erwirtschaften. Dazu werden sie die Immobilien der Unternehmen verkaufen und die Forderungen der Gläubiger gegenüber Dritten durchsetzen.

    Frage: Was können Gläubiger jetzt tun, um ihre Forderungen zu sichern?

    Antwort: Gläubiger sollten sich zunächst bei dem Insolvenzverwalter melden und ihre Forderungen anmelden. Dies ist bis zum Ablauf der Insolvenzantragsfrist, die in der Regel drei Monate beträgt, möglich. Gläubiger, die ihre Forderungen nicht rechtzeitig anmelden, können ihre Forderungen im Nachrang verlieren.

    Gläubiger sollten sich außerdem überlegen, ob sie einen Insolvenzverwalter wählen wollen. Die Gläubigerversammlung kann einen Insolvenzverwalter wählen, wenn sie mit der Arbeit des vom Gericht bestellten Insolvenzverwalters nicht zufrieden ist.

    Frage: Gibt es für Gläubiger von Immobilienunternehmen noch Hoffnung, dass sie ihre Forderungen vollständig oder zumindest teilweise zurückerhalten?

    Antwort: Die Chancen für eine vollständige oder teilweise Rückzahlung der Forderungen sind in der Regel gering. Die Immobilienunternehmen haben in der Regel erhebliche Schulden, die das Vermögen der Unternehmen übersteigen.

    Es gibt jedoch einige Faktoren, die die Chancen für eine höhere Rückzahlung erhöhen können. Dazu gehören:

    Ein hoher Wert der Immobilien der insolventen Unternehmen
    Eine erfolgreiche Durchsetzung von Forderungen gegenüber Dritten
    Eine hohe Beteiligung der Gläubiger an der Insolvenzverwaltung

    Frage: Was kann man tun, um sich vor Insolvenzen von Immobilienunternehmen zu schützen?

    Antwort: Es gibt einige Dinge, die man tun kann, um sich vor Insolvenzen von Immobilienunternehmen zu schützen. Dazu gehören:

    Eine sorgfältige Auswahl der Geschäftspartner
    Eine regelmäßige Überprüfung der Finanzsituation der Geschäftspartner
    Eine Vereinbarung von Zahlungszielen, die das eigene Liquiditätsrisiko minimieren

    Fazit:

    Die Insolvenzen von Immobilienunternehmen sind ein Rückschlag für die Gläubiger dieser Unternehmen. Die Chancen für eine vollständige oder teilweise Rückzahlung der Forderungen sind in der Regel gering. Gläubiger sollten sich daher frühzeitig bei dem Insolvenzverwalter melden und ihre Forderungen anmelden