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BaFin ermittelt gegen swiss.vests.com
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BaFin verbietet Seidel Finance Aktienangebot in Deutschland
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Reime hilft
cimish-investment.com: BaFin ermittelt gegen cimish investment company
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website cimish-investment.com. Die angeblich in Magdeburg ansässige cimish investment company betreibt darüber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie den Handel mit Kryptowerten an. Dabei behauptet sie, eine Erlaubnis für ihre Geschäftstätigkeiten in Deutschland zu besitzen. Das ist nicht der Fall.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
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Bontschev hilft
wnt.icu: BaFin ermittelt gegen Skyline Digital Ltd
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Skyline Digital Ltd. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das auf St. Lucia ansässige Unternehmen ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen auf seiner Website wnt.icu an. Die Gesellschaft wird nicht von der BaFin beaufsichtigt und ist nicht mit dem beaufsichtigten Unternehmen CMC Markets Germany GmbH verbunden.
Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
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Rechtsanwältin Bontschev hilft
Unerlaubte Aktienangebote: BaFin ermittelt gegen Pre-Market IPO AG/ MDE Finance AG (Schweiz)
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Anlageangeboten der Pre-Market IPO AG und der MDE Finance AG. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Unternehmen telefonisch und über die Website premarketipo.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Verbraucherinnen und Verbrauchern werden dabei unter anderem Aktien der ARM Ltd. zum Kauf vorgeschlagen. Dazu haben die angeblich im schweizerischen Zürich ansässigen Unternehmen keine Befugnis.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.
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Rechtsanwalt Reime hilft
sparprime.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website sparprime.com. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten deren bislang unbekannten Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Kundinnen und Kunden können über die Website unterschiedliche Handelskonten eröffnen. Die Betreiber werben mit exorbitanten Gewinnen, die zu weiteren Investitionen animieren. Die Gewinne werden jedoch nie ausgezahlt. Die Einzahlungen erfolgen über Fremdkonten oder in Kryptowährung und werden unmittelbar weitertransferiert. Die versprochene Zuweisung zur Kundenanlage erfolgt aber nicht.
Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
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Rechtsanwältin Bontschev hilft
centralkasse.com: BaFin ermittelt gegen die METACRYPTO Limited
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website centralkasse.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet die METACRYPTO Limited darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Kundinnen und Kunden können über die Website unterschiedliche Handelskonten eröffnen. Die Betreiber werben mit exorbitanten Gewinnen, die zu weiteren Investitionen animieren. Die Gewinne werden jedoch nicht ausgezahlt.
Die Inhalte auf der Website sind sehr ähnlich wie auf anderen betrügerisch agierenden Online-Handelsplattformen, beispielsweise swissalgo.org, euprofits.com, mtrade24.com und sparprime.com, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat. Der Firmensitz der METACRYPTO Limited ist unbekannt.
Finanz- bzw. Wertpapierdienstlestungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
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Bafin Chef Mark Branson
Mark Branson: Fintech „Made in Germany“ soll für Qualität und Vertrauen stehen.
Innovationen sind ein entscheidender Erfolgsfaktor für jeden Finanzstandort. Die Finanzaufsicht BaFin und die Deutsche Bundesbank begrüßen daher Innovationen am deutschen Finanzmarkt.
„Für uns ist besonders wichtig, dass sie den Interessen der Kundinnen und Kunden dienen“
, betonte BaFin-Präsident Mark Branson.„Eine Innovation, die nur auf mehr Profit zielt, wird keinen Finanzplatz langfristig stärken“
, sagte Branson bei der fünften BaFinTech in Berlin. Deutsche Bundesbank und BaFin richten diese Konferenz gemeinsam aus.„Wir haben hohe aufsichtliche Standards, die alle Markteilnehmer einhalten müssen.“ Damit schaffe die Aufsicht auch im digitalen Zeitalter Vertrauen.
„Zugleich dienen unsere Standards den Beaufsichtigten als Auszeichnung im internationalen Wettbewerb. „Made in Germany“ soll für Qualität und Vertrauen stehen“
, sagte Branson.Joachim Wuermeling, Vorstand bei der Deutschen Bundesbank, betonte:
„Finanztechnologische Investitionen sind in einem heiß umkämpften Markt besonders lohnenswert.“
Die Analyse von Daten trage etwa zu Kosteneffizienz, Automatisierung, Betrugsprävention und einem verbesserten Risikomanagement bei, meinte Wuermeling.Gleichzeitig warnte er:
„Wir dürfen uns nicht in einem naiven Fortschrittsglauben verlieren, sondern müssen auch die Risiken im Blick behalten.“
Als Beispiel nannte er Künstliche Intelligenz (KI). So könnten etwa falsche KI-Prognosen weitreichende Auswirkungen auf unsere Finanzinstitutionen und die Stabilität des Finanzsystems haben.Für einen offenen Dialog über finanztechnologische Fragen und weitere Aspekte der Digitalisierung hat die BaFin bereits 2016 die BaFinTech ins Leben gerufen.
Zu den Themen dieses Jahres zählen die Krypto-Regulierung MiCAR, Decentralised Finance, die Fortschritte bei der Künstlichen Intelligenz, der digitale Euro und der Digital Operational Resilience Act (DORA). Erwartet werden im WECC in Berlin am 19. und 20. September mehr als 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem In- und Ausland.
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Rechtsanwalt Reime
Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat der im Vereinigten Königreich ansässigen Firma Seidel Finance am 13. September 2023 untersagt, Aktien der Ecological Technologies Ltd. auf dem deutschen Markt zu offerieren. Der Grund für dieses Verbot liegt in der Tatsache, dass Seidel Finance die erforderlichen Prospektdokumente nicht vorgelegt hat. Dabei gibt es keine erkennbaren Ausnahmen, die dieses Versäumnis rechtfertigen könnten.
Bereits am 10. Juli 2023 hatte die BaFin darauf hingewiesen, dass der Verdacht bestehe, Seidel Finance biete in Deutschland Aktien an, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Prospektdokumente zu veröffentlichen.
Nach deutschem Recht ist die Veröffentlichung eines BaFin-geprüften Prospekts Voraussetzung für den öffentlichen Verkauf von Wertpapieren. Die BaFin prüft dabei nur, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestinformationen enthält und inhaltlich konsistent ist. Sie bewertet jedoch nicht die inhaltliche Korrektheit oder die Seriosität des Anbieters.
Für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Prospekts können sowohl Anbieter als auch Emittenten haftbar gemacht werden. Zuwiderhandlungen gegen die Prospektpflicht können mit Geldbußen von bis zu fünf Millionen Euro oder drei Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Darüber hinaus können Geldbußen in Höhe des doppelten wirtschaftlichen Vorteils aus dem Verstoß verhängt werden.
Die BaFin empfiehlt Verbrauchern, Investitionsentscheidungen stets auf Basis vollständiger und rechtlich vorgeschriebener Informationen zu treffen. Dabei können Anleger in der Datenbank der BaFin prüfen, ob ein gebilligter Prospekt für das jeweilige Wertpapierangebot vorliegt.
Es ist wichtig zu betonen, dass die BaFin ihre regulativen Aufgaben ausschließlich im öffentlichen Interesse wahrnimmt, wie im § 4 Absatz 4 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) festgelegt ist. Informationen über den Verlauf und das Ergebnis von Verwaltungsverfahren können aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nicht an Dritte weitergegeben werden.
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Bontschev hilft
de-ksm.com: BaFin ermittelt gegen die DE-Krypto Security Management LTD
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website de-ksm.com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bietet die DE-Krypto Security Management LTD dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Alternativ tritt das Unternehmen dabei unter der Bezeichnung DE-KSM LTD auf.
Auf der Website wird als Unternehmenssitz eine Adresse in London, Vereinigtes Königreich, angegeben. Darüber hinaus erklärt die Betreibergesellschaft, von der Crypto Conduct Authority zertifiziert zu sein. Bei der Crypto Conduct Authority handelt es sich jedoch weder um eine national noch supranational mandatierte bzw. legitimierte Aufsichtsbehörde. Eine Eintragung im britischen Unternehmensregister (Companies House) lässt sich nicht feststellen.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.
