• Verbraucherschutz-Podcast: Versicherungsaufsicht – Verbraucherinnen und Verbraucher im Fokus

    Auf welche Versicherungen sollten Verbraucherinnen und Verbraucher keinesfalls verzichten? Warum ist die Aufsicht über Versicherungen so wichtig? Und was genau machen eigentlich Versicherungsaufseher und -aufseherinnen? Über diese und weitere Fragen spricht BaFin-Verbraucherschutzexpertin Dr. Sabine Reimer in der neuen Folge des Verbraucherschutz-Podcast mit Dr. Frank Grund, dem scheidenden Exekutivdirektor für die Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht der BaFin.

    Dr. Grund findet, dass man sich nicht gegen alles versichern muss. Aber gegen Risiken, die man selbst nicht tragen könne, sei eine Versicherung sinnvoll. „Das gilt zum Beispiel in der privaten Haftpflichtversicherung“, so Grund. Auch einen ordentlichen Elementarversicherungsschutz empfehle er ausdrücklich.

    Wenn mal was passiert, müssen sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Versicherer verlassen können. Der muss die vertraglich vereinbarten Leistungen dann ausbezahlen. Dafür müssen Versicherer über einen sehr langen Zeitraum finanziell stabil sein. Und genau das sei das Ziel der Versicherungsaufsicht: dafür zu sorgen, dass die Versicherer auch in Zukunft zahlen können, betont Grund.

    Oberster Versicherungsaufseher geht in den Ruhestand

    Seit Oktober 2015 ist Dr. Frank Grund Exekutivdirektor für Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht bei der BaFin. Nach acht Jahren als oberster Versicherungsaufseher verabschiedet er sich am 30. September in den Ruhestand. In der neuen Folge spricht er über seine Zeit bei der BaFin und Themen, die ihn beschäftigt hat.

  • Reime hilft

    stocksint.com/de: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Stocks International. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website stocksint.com/de ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Konkret wird Kundinnen und Kunden über die Website die Eröffnung unterschiedlicher Handelskonten angeboten.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.

  • Bontschev hilft

    7solutions.uk/de: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der 7Solutions. Nach ihren Erkenntnissen bieten die bislang unbekannten Betreiber der Website 7solutions.uk/de ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Über die Website bieten sie eine Handelsplattform an.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Reime hilft

    chain-rock.com/de: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Chain Rock. Nach ihren Erkenntnissen bieten die angeblich in London, Vereinigtes Königreich, ansässigen Betreiber über die Website chain-rock.com/de ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Über die Website bieten sie eine Handelsplattform an.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Bontschev hilft

    grandniveau.com: BaFin ermittelt gegen GrandNiveau Ltd., Berlin

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website grandniveau.com. Über die Website betreibt die angeblich in Berlin ansässige GrandNiveau Ltd. ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie dort den Handel mit Kryptowerten, Aktien, Indizes, Metallen und Währungen an.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Reime hilft

    Investhole.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website investhohle.co. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Auf der Website tritt der Betreiber lediglich unter der Bezeichnung InvestHöhle auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Ein Unternehmenssitz wird dort nicht angegeben, ein Impressum ist ebenfalls nicht vorhanden. In den Geschäftsbedingungen wird auf polnisches Recht verwiesen.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Anlegerschutz

  • BaFin ermittelt gegen swiss.vests.com

  • BaFin verbietet Seidel Finance Aktienangebot in Deutschland

  • Reime hilft

    cimish-investment.com: BaFin ermittelt gegen cimish investment company

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website cimish-investment.com. Die angeblich in Magdeburg ansässige cimish investment company betreibt darüber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret bietet sie den Handel mit Kryptowerten an. Dabei behauptet sie, eine Erlaubnis für ihre Geschäftstätigkeiten in Deutschland zu besitzen. Das ist nicht der Fall.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.