• Reime hilft

    BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website cryptoenption.com

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website cryptoenption.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Die BaFin hatte bereits am 17. Juli 2023 vor der Website crypto106.com gewarnt. Die Seite ist mittlerweile inaktiv. Doch nun wurde bekannt, dass deren Nutzerinnen und Nutzer an cryptoenption.com weitergeleitet worden sind. Beide Seiten sind nahezu identisch.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

  • Bontschev hilft

    privateequity-group.com: BaFin ermittelt gegen Private Equity Group

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Private Equity Group. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis auf seiner Website privateequity-group.com an.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Timberland Capital AG

  • Insolvenz bei PROJECT Immobilien

  • BEMK Rechtsanwälte

    Wann immer ein größerer Kapitalmarktanbieter hinterfragt wurde oder gar ins Straucheln geriet, betraf dies auch den Vertrieb. Mir war es dabei stets ein Anliegen, Soforthilfe für den Vertrieb zu leisten. In erster Linie bedeutet dies Unterstützung bei der richtigen Kommunikation mit den Kunden, aber auch Konturierung der eigenen Position des Vertriebs. Denn er neigt naturgemäß dazu, zunächst die Interessen der Anleger in den Vordergrund zu stellen. Aber auch die erwartungsgemäßen Versuche einiger Anleger und deren Anwälte, Schadensersatz geltend zu machen, spielen eine Rolle je nach Verlauf der Investition. Entsprechende Kommunikation mit der VSH kommt hinzu, insolvenzrechtliche Belange mögen eine weitere Rolle spielen, manchmal sogar Strafanzeigen.

    In dieser Situation nehmen wir nicht einfach nur Einzelmandate an, wenn der sprichwörtliche Kittel bereits brennt. Wir bilden Gruppen, sammeln Informationen, erörtern Kommunikationsmöglichkeiten, tauschen uns aus, gehen speziellen Fragestellungen nach, um möglichst präventiv zu agieren. Ich persönlich habe dies in Komplexen wie INFINUS, Captura, BWF, PICAM/PICCOR, P&R, PIM Gold unternommen. Die Anwälte unserer Kanzlei BEMK Rechtsanwälte PartGmbB (www.rae-bemk.de) waren darüber hinaus aber in praktisch allen größeren Kapitalmarkt-Komplexen der letzten zwanzig Jahre tätig. Dabei ging es um Haftungsabwehr von Finanzdienstleistern und um insolvenzrechtliche Ansprüche.

    In Sachen PROJECT-Gruppe gibt es derzeit beunruhigende Entwicklungen, deren Auswirkungen auf die Investitionsgesellschaften aber noch nicht feststehen. Das erhöht den Diskussionsbedarf. Die aktuellen Verlautbarungen der Gruppe bzw. der vorläufigen Insolvenzverwalter sind indes kontraproduktiv. Von Nachfragen soll derzeit sogar abgesehen werden. Ausbaden muss dies vor allem der Vertrieb.

    Wenn Sie unserer Gruppe beitreten möchten, nutzen Sie gerne unser nebenstehendes Kontaktformular. Wir nehmen Sie dann in unsere WhatsApp-Gruppe und unseren E-Mail-Verteiler auf. Natürlich können Sie uns auch über unsere Homepage kontaktieren (www.rae-bemk.de) bzw. über die dort angegebenen Daten. Ziel ist es, eine starke Gemeinschaft zu werden, um belastbare Informationen zu erhalten und daraus sinnvolles Handeln abzuleiten.

  • Reime hilft

    Tastygroupworks.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Webseite

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Tasty Group Works. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen über seine Website tastygroupworks.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Bontschev hilft

    Beiersmann Verwaltungs GmbH/Denis Behlmann: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an

    Die Beiersmann Verwaltungs GmbH und ihr Geschäftsführer Denis Behlmann müssen ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft einstellen und abwickeln, so hat es die Finanzaufsicht BaFin angeordnet.

    Die angeblich in Wuppertal ansässige Beiersmann Verwaltungs GmbH hat auf ihrer – inzwischen abgeschalteten – Website beiersmann-verwaltungs-gmbh.com Anlegerinnen und Anlegern Festgeld- und Tagesgeldanlagen angeboten, die von ihr zurückgezahlt werden müssen. Damit betreibt sie das Einlagengeschäft ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin (§ 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG)).

    Die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung verpflichtet die Beiersmann Verwaltungs GmbH und Denis Behlmann, ihre unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anlegerinnen und Anleger zurückzuzahlen.

  • Reime hilft

    Identitätsmissbrauch: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website wecounion.com

    Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website wecounion.com. Über die Website betreiben sie ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienst-leistungen. Konkret bieten die Betreiber die Vermögensverwaltung an.

    Es liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten des Internationale Knopf-Union Trust reg., Vaduz, Liechtenstein, vor. Dieser steht in keiner Verbindung mit der Website wecounion.com.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Interview:Avantax Invest Group in Deutschland

    Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev. Heute möchten wir über den Verdacht der BaFin sprechen, dass die Avantax Invest Group in Deutschland Wertpapiere ohne den nötigen Prospekt anbietet. Können Sie uns dazu nähere Informationen geben?

    Rechtsanwältin Bontschev: Hallo! Ja, die BaFin hat den Verdacht, dass die Avantax Invest Group unaufgefordert vorbörsliche Aktien der Green Technologies Group Ltd. anbietet, und das ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Prospekt. Das ist in Deutschland nicht zulässig, außer es greift eine Ausnahme, was hier nicht der Fall zu sein scheint.

    Interviewer: Wie wichtig ist dieser Prospekt für Anleger?

    Rechtsanwältin Bontschev: Der Prospekt ist essentiell, da er Mindestangaben enthalten muss, die für Anleger relevant sind. Er soll verständlich und widerspruchsfrei sein. Anleger können auf Basis der im Prospekt enthaltenen Informationen entscheiden, ob sie in die Wertpapiere investieren möchten oder nicht.

    Interviewer: Wer haftet im Falle einer nicht erfolgten Veröffentlichung?

    Rechtsanwältin Bontschev: Anbieter und Emittenten haften für die Nichtveröffentlichung eines Prospekts. Darüber hinaus haften die Verantwortlichen für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Prospekt gemachten Angaben.

    Interviewer: Wie sollten sich Anleger nun verhalten?

    Rechtsanwältin Bontschev: Anleger sollten vorsichtig sein und Investitionen in Wertpapiere stets auf der Grundlage aller notwendigen Informationen tätigen. Sie können in der BaFin-Datenbank prüfen, ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt hinterlegt ist. Bei Unsicherheit empfehle ich, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

    Interviewer: Kann die BaFin Anleger über den Verlauf und das Ergebnis dieses Verfahrens informieren?

    Rechtsanwältin Bontschev: Nein, die BaFin ist aufgrund ihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nicht dazu befugt, Dritte über den Verlauf und das Ergebnis eines solchen Verfahrens zu informieren.

    Interviewer: Was können Anleger tun, um die BaFin zu unterstützen?

    Rechtsanwältin Bontschev: Anleger, die konkrete Hinweise zu den Anbietern haben, etwa Muster von Vertragsunterlagen oder Kontoverbindungen, sollten sich an die BaFin wenden. Damit können sie die Arbeit der BaFin unterstützen.

    Interviewer: Frau Bontschev, ich danke Ihnen für das aufklärende Gespräch und Ihre wertvollen Tipps!

    Rechtsanwältin Bontschev: Gern geschehen! Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen und den Anlegern jederzeit zur Verfügung.

  • Interview mit Rechtsanwältin Bontschev

    Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev. Die BaFin ermittelt aktuell gegen die Betreiber der App „BossaTech“ wegen unerlaubter Finanzdienstleistungen. Was können Sie uns darüber berichten?

    Rechtsanwältin Bontschev: Guten Tag. Richtig, die BaFin hat kürzlich vor der Nutzung von „BossaTech“ gewarnt. Diese App, die sowohl im Google Play Store als auch über die Website bossaapp.de verfügbar ist, bietet Finanzdienstleistungen ohne die nötige Erlaubnis der BaFin an.

    Interviewer: Was bedeutet das für Anleger, die die App bereits nutzen?

    Rechtsanwältin Bontschev: Anleger sollten äußerst vorsichtig sein. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbietet, benötigt eine Erlaubnis der BaFin. Wenn Anleger eine App nutzen, die ohne diese Erlaubnis agiert, setzen sie sich unnötigen Risiken aus.

    Interviewer: Was empfehlen Sie Anlegern, die betroffen sind?

    Rechtsanwältin Bontschev: Mein Rat an alle Anleger ist, die Zusammenarbeit mit Unternehmen, die nicht die erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen haben, sofort zu beenden. Darüber hinaus sollten betroffene Anleger ihre Investments und Transaktionen überprüfen und rechtlichen Rat einholen, um mögliche Verluste zu minimieren oder Ansprüche geltend zu machen.

    Interviewer: Wo können Anleger überprüfen, ob ein Unternehmen eine Erlaubnis der BaFin hat?

    Rechtsanwältin Bontschev: Die BaFin stellt eine Unternehmensdatenbank zur Verfügung, in der Anleger Informationen über die Zulassung eines Unternehmens finden können. Ich rate Anlegern dringend, immer diese Datenbank zu konsultieren, bevor sie in Finanzprodukte investieren.

    Interviewer: Was sollten Anleger tun, wenn sie unsicher sind?

    Rechtsanwältin Bontschev: Bei Unsicherheiten empfehle ich, unbedingt einen Experten, wie zum Beispiel einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht, zu konsultieren. Anleger sollten sich immer bewusst sein, dass Investitionen Risiken bergen und es deshalb wichtig ist, gut informiert und beraten zu sein.

    Interviewer: Vielen Dank für Ihre Einschätzungen und Empfehlungen, Frau Bontschev!

    Rechtsanwältin Bontschev: Gern geschehen. Bei weiteren Fragen stehe ich zur Verfügung.