Interview:Avantax Invest Group in Deutschland

Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev. Heute möchten wir über den Verdacht der BaFin sprechen, dass die Avantax Invest Group in Deutschland Wertpapiere ohne den nötigen Prospekt anbietet. Können Sie uns dazu nähere Informationen geben?

Rechtsanwältin Bontschev: Hallo! Ja, die BaFin hat den Verdacht, dass die Avantax Invest Group unaufgefordert vorbörsliche Aktien der Green Technologies Group Ltd. anbietet, und das ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Prospekt. Das ist in Deutschland nicht zulässig, außer es greift eine Ausnahme, was hier nicht der Fall zu sein scheint.

Interviewer: Wie wichtig ist dieser Prospekt für Anleger?

Rechtsanwältin Bontschev: Der Prospekt ist essentiell, da er Mindestangaben enthalten muss, die für Anleger relevant sind. Er soll verständlich und widerspruchsfrei sein. Anleger können auf Basis der im Prospekt enthaltenen Informationen entscheiden, ob sie in die Wertpapiere investieren möchten oder nicht.

Interviewer: Wer haftet im Falle einer nicht erfolgten Veröffentlichung?

Rechtsanwältin Bontschev: Anbieter und Emittenten haften für die Nichtveröffentlichung eines Prospekts. Darüber hinaus haften die Verantwortlichen für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Prospekt gemachten Angaben.

Interviewer: Wie sollten sich Anleger nun verhalten?

Rechtsanwältin Bontschev: Anleger sollten vorsichtig sein und Investitionen in Wertpapiere stets auf der Grundlage aller notwendigen Informationen tätigen. Sie können in der BaFin-Datenbank prüfen, ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt hinterlegt ist. Bei Unsicherheit empfehle ich, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Interviewer: Kann die BaFin Anleger über den Verlauf und das Ergebnis dieses Verfahrens informieren?

Rechtsanwältin Bontschev: Nein, die BaFin ist aufgrund ihrer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht nicht dazu befugt, Dritte über den Verlauf und das Ergebnis eines solchen Verfahrens zu informieren.

Interviewer: Was können Anleger tun, um die BaFin zu unterstützen?

Rechtsanwältin Bontschev: Anleger, die konkrete Hinweise zu den Anbietern haben, etwa Muster von Vertragsunterlagen oder Kontoverbindungen, sollten sich an die BaFin wenden. Damit können sie die Arbeit der BaFin unterstützen.

Interviewer: Frau Bontschev, ich danke Ihnen für das aufklärende Gespräch und Ihre wertvollen Tipps!

Rechtsanwältin Bontschev: Gern geschehen! Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen und den Anlegern jederzeit zur Verfügung.


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