Interviewer: Guten Tag, Frau Bontschev. Die BaFin ermittelt aktuell gegen die Betreiber der App „BossaTech“ wegen unerlaubter Finanzdienstleistungen. Was können Sie uns darüber berichten?
Rechtsanwältin Bontschev: Guten Tag. Richtig, die BaFin hat kürzlich vor der Nutzung von „BossaTech“ gewarnt. Diese App, die sowohl im Google Play Store als auch über die Website bossaapp.de verfügbar ist, bietet Finanzdienstleistungen ohne die nötige Erlaubnis der BaFin an.
Interviewer: Was bedeutet das für Anleger, die die App bereits nutzen?
Rechtsanwältin Bontschev: Anleger sollten äußerst vorsichtig sein. Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbietet, benötigt eine Erlaubnis der BaFin. Wenn Anleger eine App nutzen, die ohne diese Erlaubnis agiert, setzen sie sich unnötigen Risiken aus.
Interviewer: Was empfehlen Sie Anlegern, die betroffen sind?
Rechtsanwältin Bontschev: Mein Rat an alle Anleger ist, die Zusammenarbeit mit Unternehmen, die nicht die erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen haben, sofort zu beenden. Darüber hinaus sollten betroffene Anleger ihre Investments und Transaktionen überprüfen und rechtlichen Rat einholen, um mögliche Verluste zu minimieren oder Ansprüche geltend zu machen.
Interviewer: Wo können Anleger überprüfen, ob ein Unternehmen eine Erlaubnis der BaFin hat?
Rechtsanwältin Bontschev: Die BaFin stellt eine Unternehmensdatenbank zur Verfügung, in der Anleger Informationen über die Zulassung eines Unternehmens finden können. Ich rate Anlegern dringend, immer diese Datenbank zu konsultieren, bevor sie in Finanzprodukte investieren.
Interviewer: Was sollten Anleger tun, wenn sie unsicher sind?
Rechtsanwältin Bontschev: Bei Unsicherheiten empfehle ich, unbedingt einen Experten, wie zum Beispiel einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht, zu konsultieren. Anleger sollten sich immer bewusst sein, dass Investitionen Risiken bergen und es deshalb wichtig ist, gut informiert und beraten zu sein.
Interviewer: Vielen Dank für Ihre Einschätzungen und Empfehlungen, Frau Bontschev!
Rechtsanwältin Bontschev: Gern geschehen. Bei weiteren Fragen stehe ich zur Verfügung.