• Reime hilft: infinityinvest.pro: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    infinityinvest.pro: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Infinity Invest. Nach ihren Erkenntnissen bieten die angeblich in London ansässigen Betreiber der Website infinityinvest.pro ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Sie werben unter anderem mit ihrer langjährigen Erfahrung und bieten die Eröffnung eines Handelskontos für Differenzkontrakte (Contracts for Differences CFDs) an. Das Unternehmen gibt keinen Firmennamen oder eine Rechtsform an.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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    apex-platform.io: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website apex-platform.io. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Auf der Website tritt der Betreiber lediglich unter der Bezeichnung Apex Platform auf, eine Rechtsform wird nicht aufgeführt. Die genannte Geschäftsadresse ist identisch mit der angeblichen Unternehmensanschrift des Betreibers der Website styx-trade.com, vor der die Aufsicht bereits am 20. Juli 2023 gewarnt hat. Es lassen sich darüber hinaus weitere Parallelen zwischen den beiden Websites feststellen.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Reime hilft

    BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website cryptoenption.com

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website cryptoenption.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Die BaFin hatte bereits am 17. Juli 2023 vor der Website crypto106.com gewarnt. Die Seite ist mittlerweile inaktiv. Doch nun wurde bekannt, dass deren Nutzerinnen und Nutzer an cryptoenption.com weitergeleitet worden sind. Beide Seiten sind nahezu identisch.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

  • Bontschev hilft

    privateequity-group.com: BaFin ermittelt gegen Private Equity Group

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Private Equity Group. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis auf seiner Website privateequity-group.com an.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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