• Bafin

    BaFin veröffentlicht neue Hinweise für Anträge und Anfragen bei der Versicherungsaufsicht

    Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat neue Hinweise für Unternehmen veröffentlicht, die einen Antrag oder eine Anfrage bei der Versicherungsaufsicht stellen möchten. In Zukunft erwartet die BaFin, dass sich Unternehmen vorher intensiv mit den rechtlichen und insbesondere aufsichtsrechtlichen Fragen ihres Anliegens beschäftigen und diese Informationen an die Behörde weitergeben.

    Diese Anpassung der bisherigen Verwaltungspraxis ist notwendig, da die Regelwerke Solvency II und EbAV II eine feinere, individuellere Anwendung der Regulierung erfordern. Dies hat dazu geführt, dass die Anträge und Anfragen der Unternehmen umfangreicher und komplexer geworden sind. Die BaFin muss diese nun für jedes Unternehmen individuell und unter Berücksichtigung der Proportionalität bewerten.

    Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, müssen die Unternehmen ihre Unterlagen so einreichen, dass die wichtigsten Informationen deutlich erkennbar sind. Die Unterlagen sollten außerdem so strukturiert sein, dass sie auch für Dritte leicht verständlich sind. Für einfach gelagerte Fälle empfiehlt die BaFin, die ebenfalls veröffentlichte Tabelle zu verwenden und individuell anzupassen.

  • Warnhinweis auf FAKE Finanzaufsichten

    Betrug: BaFin warnt vor angeblicher Finanzaufsicht FNA

    Über die Website dafb.io bietet die angebliche Finanzaufsicht FNA Verbraucherinnen und Verbrauchern Hilfe an, wenn sie Opfer eines Online-Betrugs geworden sind. Die Finanzaufsicht BaFin weist darauf hin, dass die FNA keine Aufsichtsbehörde ist.

    Auf der Website wird Verbraucherinnen und Verbrauchern angeboten, sie dabei zu unterstützen, ihr Geld zurückzuerlangen, wenn sie Opfer eines Online-Betrugs geworden sind. Dazu sollen sie ihre persönlichen Daten hinterlassen. Es handelt sich hierbei um einen Betrugsversuch.

    Was können Sie tun?

    Die BaFin bittet alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die derartige Angebote oder Aufforderungen erhalten, diese abzulehnen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten.

    Wenn Sie Zweifel haben, können Sie sich auch an die BaFin wenden. Das Verbrauchertelefon ist kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 2 100 500 zu erreichen (für Anrufe aus dem Ausland: +49 (0) 228 299 70 299).

  • Bontschev hilft: cybercapital.ltd

    cybercapital.ltd: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Cyber Capital. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber auf der Website cybercapital.ltd ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Sie bieten über die Website an, Konten für den Handel mit Finanzinstrumenten zu eröffnen.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Reime hilft: infinityinvest.pro: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    infinityinvest.pro: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Infinity Invest. Nach ihren Erkenntnissen bieten die angeblich in London ansässigen Betreiber der Website infinityinvest.pro ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Sie werben unter anderem mit ihrer langjährigen Erfahrung und bieten die Eröffnung eines Handelskontos für Differenzkontrakte (Contracts for Differences CFDs) an. Das Unternehmen gibt keinen Firmennamen oder eine Rechtsform an.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Partum Gold GmbH

  • Kündigung von PROJECT Beteiligung Konsequenzen für Anleger

  • Wenn die Bafin eine Warnmeldung herausgibt

  • Partizipationsscheine erklärt

  • Selbstverantwortung bei Investments

  • Reime hilft

    apex-platform.io: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website apex-platform.io. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Auf der Website tritt der Betreiber lediglich unter der Bezeichnung Apex Platform auf, eine Rechtsform wird nicht aufgeführt. Die genannte Geschäftsadresse ist identisch mit der angeblichen Unternehmensanschrift des Betreibers der Website styx-trade.com, vor der die Aufsicht bereits am 20. Juli 2023 gewarnt hat. Es lassen sich darüber hinaus weitere Parallelen zwischen den beiden Websites feststellen.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.