• Bafin

    Verbraucherschutz-Podcast: Bankenpleite – wie sind meine Ersparnisse geschützt?

    Sind Gelder auf Giro- und Tagesgeldkonten sicher? Worauf sollten Verbraucherinnen und Verbraucher achten? Über diese und weitere Fragen spricht die Verbraucherschutzexpertin der Finanzaufsicht BaFin, Dr. Sabine Reimer, mit dem Bankenaufseher Holger Weustenfeld.

    Sparerinnen und Sparer sollten die Ruhe bewahren, wenn ihre Bank insolvent geht, betont Weustenfeld in der neuen Folge des Verbraucherschutz-Podcasts. Weustenfeld beschäftigt sich bei der BaFin seit vielen Jahren intensiv mit der Einlagensicherung und Anlegerentschädigung. Am besten sei es, abzuwarten, bis die Entschädigungseinrichtung sich bei den Kundinnen oder Kunden melde. „Die Einrichtung zahlt die Ersparnisse bis zu 100.000 Euro pro Bank und Kundin oder Kunde zurück“, sagt der Experte. Im Gespräch mit Reimer gibt er weitere Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher rund ums Thema Einlagenschutz.

    Schieflage einer Bank: Was Sie wissen müssen

    Auf der Website der BaFin finden Sie weitere Informationen zur Einlagensicherung und Anlegerentschädigung. Sie erfahren dort, wie die Sicherungssysteme in Deutschland funktionieren und welche Gelder und Forderungen geschützt sind.

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    Die BaFin hat vor kurzem ihre Informationen aktualisiert, worauf Kundinnen und Kunden beim Abschluss eines Sparbriefes achten müssen. Wichtig zu wissen ist unter anderem, dass nur Sparbriefe ohne Nachrangabrede durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt sind.

  • Sparbriefe

    Sparbriefe: Darauf müssen Sie achten

    Es gibt wieder Zinsen. Das gilt auch für Sparbriefe, die ein weit verbreitetes Anlageprodukt sind. Doch sind diese Produkte auch sicher? Nicht bei allen Angeboten greift die Einlagensicherung. Die Finanzaufsicht BaFin klärt auf.

    Bei einem Sparbrief wird ein fixer Geldbetrag für eine bestimmte Zeit bei einer Bank angelegt. Die Höhe der Zinsen wird vor Vertragsabschluss festgelegt. Sparbriefe können für eine mittelfristige Geldanlage geeignet sein.

    Allerdings müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf das Kleingedruckte achten. Ist es ein Sparbrief mit Nachrangabrede oder nicht? Das ist entscheidend, wenn die Bank in eine Schieflage gerät. Nur Sparbriefe ohne Nachrangabrede werden durch die gesetzliche Einlagensicherung mit bis zu 100.000 Euro geschützt. Bei Sparbriefen mit Nachrangabrede ist das nicht der Fall.

    Worauf Verbraucherinnen und Verbraucher achten müssen, damit ihr Geld in Sparbriefen geschützt ist, und wie die Sicherungssysteme genau funktionieren, erläutert die BaFin auf ihrer Website. Außerdem erklärt sie, wie Sparbriefe funktionieren, für wen sie geeignet sein können und wie sie die Anbieter beaufsichtigt.

  • Bontschev hilft: uptos.com: BaFin ermittelt gegen die Uptos LTD

    uptos.com: BaFin ermittelt gegen die Uptos LTD

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Uptos LTD. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis auf seiner Website uptos.com an.

    Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Reime hilft

    BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website x-aia.com wegen unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website x-aia.com. Dort sollen Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich mit Aktien, Anleihen, Währungen, Rohstoffen und Kryptowerten handeln können. Die Betreiber täuschen potentielle Interessenten mit der Behauptung, sie hätten eine Zulassung der BaFin. Dies ist nicht der Fall.

    Als Betreiber der Website wird die X-AIA Investment UG mit angeblichem Unternehmenssitz in Frankfurt am Main angegeben. Hier liegt ein Identitätsdiebstahl vor. Opfer ist die XAIA Investment GmbH. Sie bietet mit Erlaubnis der BaFin Finanzdienstleistungen an und steht in keiner Verbindung zu der Website x-aia.com.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Bontschev hilft

    crypto-ex.vip: BaFin ermittelt gegen Crypto-Ex

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Crypto-Ex. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website crypto-ex.vip Finanz-dienstleistungen ohne Erlaubnis an.

    Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Was ist ein Non Performing Loan (NPL)?

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  • Reime hilft

    cybercapital.ltd: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Cyber Capital. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber auf der Website cybercapital.ltd ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Sie bieten über die Website an, Konten für den Handel mit Finanzinstrumenten zu eröffnen.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Bontschev hilft

    smartixshares.com/de: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Smart IX Shares. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber über die Website ohne Erlaubnis die Eröffnung von Konten für den Handel mit Finanzinstrumenten an.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Reime hilft: wolfshagentrade.ltd

    wolfshagentrade.ltd: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von WolfshagenTrade. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber auf der Website wolfshagentrade.ltd ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Sie bieten Kundinnen und Kunden dort an, Konten für den Handel mit Finanzinstrumenten zu eröffnen.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

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