Hotcapitalstox.com: BaFin ermittelt gegen Hotcapital Stox Group Limited
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Hot Capital Stox. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Londoner Betreiber auf der Website hotcapitalstox.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber täuschen potenzielle Interessenten mit der Behauptung, die „European Security Exchange Brokerage“ beaufsichtige das Unternehmen. Eine solche Behörde existiert nicht, das Unternehmen wird nicht beaufsichtigt.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
alphascrypto.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der „AlphasCrypto“. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber der Website alphascrypto.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Eine „AlphasCrypto“ wird nicht von der BaFin beaufsichtigt und ist nicht mit dem von der britischen Financial Conduct Authority beaufsichtigten Unternehmen Alpha FX Limited und der in Deutschland lizensierten Alpha FX Europe Limited verbunden.
Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
bel-finanz.de: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website
Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website bel-finanz.de. Diese bieten ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an, etwa die Vermittlung von Fest- und Tagesgeldanlagen und Darlehen sowie die Verwaltung von ETF-Portfolios.
Es liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der Colruyt Group, aus Halle in Belgien, vor. Diese steht in keiner Verbindung mit der Website bel-finanz.de.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Worauf sollten Privatpersonen beim Kauf oder Verkauf offener Immobilienfonds achten? Welche Risiken bestehen bei diesen Fonds? Für wen sind sie geeignet? Antworten auf diese Fragen gibt die Finanzaufsicht BaFin ab sofort auf ihrer Website.
Privatanlegerinnen und Privatanleger können sich über offene Immobilienfonds an Immobilien beteiligen. Diese Fonds investieren das eingesammelte Kapital in bebaute oder unbebaute Grundstücke. Meist kaufen sie Gewerbeimmobilien wie Bürogebäude, Shopping-Malls, Hotels oder Logistikzentren.
Offene Immobilienfonds können für Menschen in Betracht kommen, die eine mittel- bis langfristige Geldanlage suchen und mögliche Wertschwankungen verkraften. Hauptrisiko ist ein möglicher Wertverlust: Es gibt keine Garantie dafür, wie die Wertentwicklung eines Fonds tatsächlich verläuft.
Die BaFin erläutert auf ihrer Website ausführlich die Besonderheiten dieser Fonds. Unter der Rubrik „Verbraucher“ finden sich zudem auch zahlreiche Informationen zu anderen wichtigen Anlageprodukten, wie Aktien und Wertpapierfonds.
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der NumexAI Ltd. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis auf seiner Website numexai.com an.
Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
agiofx.ch und agiofx.co.uk: BaFin ermittelt gegen AgioFx
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von AgioFx. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber auf den Websites agiofx.ch und agiofx.co.uk ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dabei werben die Betreiber mit einer angeblichen BaFin-Regulierung und verwenden unrechtmäßig das BaFin-Logo. Hierzu stellt die Finanzaufsicht klar: AgioFX verfügt über keine BaFin-Zulassung und wird nicht von ihr beaufsichtigt.
Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Der Datenschutzbeauftragte (DSB) nimmt eine entscheidende Position innerhalb eines Unternehmens oder einer Organisation ein und dient als Berater in allen Fragen des Datenschutzes. Seine primäre Aufgabe ist die Überwachung der Einhaltung von Datenschutzgesetzen, -richtlinien sowie der firmeninternen Datenschutzvorschriften.
Der DSB trägt auch die Verantwortung für die Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter im Bereich Datenschutz. Durch gezielte Schulungsmaßnahmen gewährleistet er, dass das Personal sachkundig und sensibilisiert im Umgang mit personenbezogenen Daten agiert.
Weiterhin gehört die Dokumentation datenschutzrelevanter Vorgänge und Prozesse zu seinen Aufgaben. Er kommt zudem den Meldepflichten gegenüber den Datenschutzaufsichtsbehörden nach, dokumentiert und meldet Datenpannen und führt notwendige Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie Risikobewertungen durch. In diesem Zusammenhang berät der DSB das Unternehmen auch bei der Umsetzung notwendiger Datenschutzmaßnahmen.
Kontroll- und Audit-Tätigkeiten werden ebenso vom Datenschutzbeauftragten durchgeführt. Er überprüft regelmäßig die Praxis des Unternehmens im Umgang mit personenbezogenen Daten und stellt so die Einhaltung des Datenschutzes sicher.
Für Kunden, Mitarbeiter und andere datenschutzrechtlich Betroffene ist der DSB der primäre Ansprechpartner. Er unterstützt und berät diese Gruppen in allen Fragen des Datenschutzes und hilft bei der Ausübung ihrer Rechte gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Darüber hinaus arbeitet der Datenschutzbeauftragte eng mit den Datenschutzaufsichtsbehörden zusammen. Er fungiert als Schnittstelle und Vermittler zwischen diesen Behörden und dem Unternehmen, stellt die Kooperation sicher und trägt zu einem reibungslosen Informationsfluss bei.
Auch die Entwicklung und Pflege des Datenschutz-Management-Systems des Unternehmens fallen in seinen Zuständigkeitsbereich. Im Falle von Datenpannen koordiniert der DSB die Reaktion des Unternehmens und leitet geeignete Maßnahmen ein.
Des Weiteren ist er für die Prüfung und Gestaltung von Verträgen zuständig, insbesondere wenn es um Auftragsverarbeitungsverträge geht.
Er stellt sicher, dass diese den Datenschutzbestimmungen entsprechen.
Bei rechtlichen Fragestellungen und Anforderungen im Bereich Datenschutz leistet der DSB dem Unternehmen unerlässliche Unterstützung und Beratung.
Insgesamt gesehen, spielt der Datenschutzbeauftragte eine kritische und vielseitige Rolle, indem er sowohl beratend als auch kontrollierend tätig ist. Er stellt sicher, dass das Unternehmen sowohl die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen als auch die internen Richtlinien respektiert und umsetzt, wodurch das Risiko von Datenpannen minimiert und die Integrität von Kundendaten gewahrt bleibt.
Green Agrotrade AG: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt
Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Green Agrotrade AG in Deutschland eigene Vermögensanlagen ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich anbietet. Konkret geht es um Investitionen in Hanfpflanzen. Laut dessen Internetseite hat das Unternehmen seinen Sitz in Zürich in der Schweiz.
Zum Hintergrund: In Deutschland dürfen Vermögensanlagen grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden.
In einem Prospektbilligungsverfahren prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das Produkt zu kontrollieren.
Anbieter und Emittenten haften für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Prospekts (§ 21 Vermögensanlagengesetz VermAnlG). Die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben (§ 20 VermAnlG).
Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Vermögensanlagen immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen zu tätigen.
Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.
Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr. Dies regelt § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG). Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.
Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.
Kommunikation ist das A und O, um Verständnis für Ihr Anliegen, Ihr Unternehmen, Ihre Produkte und Leistungen und Ihre Kunden zu erlangen.
Fragen, aber auch die Antworten…
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