• Bafin Warnhinweise- Sind Sie betroffen?Reime hilft!

    librus-contracting.de: BaFin warnt vor Jobangebot im Home-Office

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Jobangeboten, die auf der Website librus-contracting.de angeboten werden. Diese Stellenangebote stammen nicht von der in Fredersdorf ansässigen Librus Building Contracting GmbH. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

    Die Tätigkeit besteht darin, auf dem eigenen Bankkonto eingehende Gelder in Bitcoin umzuwandeln und an Dritte weiterzuleiten. Die Gelder stammen vermutlich von Personen, die selbst Opfer krimineller Handlungen geworden sind.
    Privatpersonen, die Gelder entgegennehmen und für Dritte Kryptowerte erwerben, können sich wegen des Betreibens unerlaubter Finanzdienstleistungen strafbar machen.

    Außerdem können die Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.

    Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche Angebote anzunehmen.

    Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz

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    riseinvest.me: BaFin ermittelt gegen Rise Invest

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Rise Invest. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis auf seiner Website riseinvest.me an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt und ist nicht mit dem beaufsichtigten Unternehmen Finanzinvest Consulting GmbH verbunden.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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    Spar-Anlagen: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website spar-anlagen.com

    Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website spar-anlagen.com. Darüber betreiben sie ohne Erlaubnis Bankgeschäfte. Konkret bieten sie dort unter anderem Vermögensverwaltung sowie die Einrichtung eines Online-Depots an.

    „Spar-Anlagen“ hat seinen Sitz angeblich in Bern, Schweiz, und ist angeblich im Handelsregister Frankfurt am Main eingetragen.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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    Roborando GmbHBaFin ermittelt gegen Betreiber der Website roborando.com

    Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website roborando.com. Über diese bieten die Betreiber eine Handelsplattform an. Sie behaupten dabei, eine Erlaubnis der BaFin zu haben. Das ist nicht der Fall. Die Betreiber missbrauchen dafür Daten eines Wertpapierinstituts, das von der BaFin beaufsichtigt wird.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können

  • Reime:Warum sollte man alte Investments überprüfen lassen?

    Das Überprüfen von „alten Investments“ ist aus mehreren Gründen sinnvoll:

    Verlustbegrenzung: Investments können an Wert verlieren oder sich als weniger rentabel erweisen als erwartet. Durch die Überprüfung älterer Investitionen können potenzielle Verluste erkannt und begrenzt werden.

    Risikomanagement: Die finanzielle Landschaft und die Märkte ändern sich im Laufe der Zeit. Was einst als sichere Investition galt, kann jetzt möglicherweise mit höheren Risiken verbunden sein. Die Überprüfung hilft, das aktuelle Risikoprofil Ihrer Investitionen zu bewerten.

    Anlageziele: Ihre finanziellen Ziele und Bedürfnisse können sich im Laufe der Zeit ändern. Die Überprüfung ermöglicht es Ihnen festzustellen, ob Ihre bestehenden Investments immer noch mit Ihren aktuellen Zielen übereinstimmen.

    Steuerliche Effizienz: Eine Überprüfung kann dabei helfen, steuerliche Aspekte Ihrer Investments zu optimieren, wie etwa das Ausnutzen von Steuervorteilen oder das Minimieren von Steuerbelastungen.

    Kostenbewertung: Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit bestimmten Investments können im Laufe der Zeit steigen. Eine Überprüfung kann Aufschluss darüber geben, ob die Kosten im Verhältnis zur erwarteten Rendite stehen.

    Diversifikation: Eine gut diversifizierte Portfoliostruktur ist wichtig, um Risiken zu minimieren. Die Überprüfung Ihrer Investments hilft dabei, festzustellen, ob Ihr Portfolio angemessen diversifiziert ist.

    Chancenerkennung: Eine Überprüfung kann Ihnen helfen, neue Chancen auf dem Markt zu erkennen, die besser zu Ihren Zielen passen könnten.

    Fachliche Beratung: Ein professioneller Finanzberater kann Ihnen dabei helfen, Ihre Investments zu analysieren und Empfehlungen für Optimierungen oder Umschichtungen zu geben.

    Inflation und Marktentwicklung: Im Laufe der Zeit kann die Inflation den Wert Ihrer Investitionen erodieren. Eine Überprüfung kann dabei helfen, die Kaufkraft Ihrer Investments zu bewahren.

    Veraltetes Wissen: Finanzprodukte und -strategien können sich weiterentwickeln. Eine Überprüfung hilft sicherzustellen, dass Sie von aktuellen Entwicklungen profitieren.

    Insgesamt bietet die Überprüfung von „alten Investments“ die Möglichkeit, Ihre finanzielle Situation zu bewerten, Anpassungen vorzunehmen und sicherzustellen, dass Ihre Investitionen immer noch zu Ihren Zielen und Bedürfnissen passen. Dies kann dazu beitragen, Ihre finanzielle Gesundheit langfristig zu verbessern.

  • Reime:Das Kleinanlegerschutzgesetz

    Das Kleinanlegerschutzgesetz ist eine rechtliche Regelung, die darauf abzielt, Kleinanleger vor den Risiken von Geldanlagen zu schützen, insbesondere in riskanten oder komplexen Finanzprodukten. Es wurde entwickelt, um sicherzustellen, dass Kleinanleger angemessen informiert sind und ihre Interessen gegenüber Finanzanbietern besser gewahrt werden. Die genauen Bestimmungen können je nach Land variieren, daher werde ich hier die allgemeinen Ziele und Inhalte des Kleinanlegerschutzgesetzes erläutern.

    Die Hauptziele des Kleinanlegerschutzgesetzes sind:

    Transparenz und Information: Das Gesetz legt Regeln fest, wie Anbieter von Finanzprodukten Kleinanleger über die Risiken, Chancen und Kosten der Anlage aufklären müssen. Dies soll sicherstellen, dass Kleinanleger gut informierte Entscheidungen treffen können.

    Beschränkungen für komplexe Produkte: Das Gesetz kann Beschränkungen für den Verkauf von komplexen oder riskanten Finanzprodukten an Kleinanleger einführen, um sie vor ungeeigneten oder schwer verständlichen Anlagen zu schützen.

    Begrenzung von Investitionen: Es können Obergrenzen für Investitionen in bestimmte Anlageprodukte festgelegt werden, um sicherzustellen, dass Kleinanleger ihr Geld nicht übermäßig in risikoreiche Anlagen stecken.

    Verbot von aggressiven Vertriebsmethoden: Das Gesetz kann aggressive Vertriebsmethoden einschränken oder verbieten, um sicherzustellen, dass Kleinanleger nicht unter Druck gesetzt werden, unüberlegte Investitionsentscheidungen zu treffen.

    Regulierung von Crowdfunding und Peer-to-Peer-Krediten: Das Gesetz kann spezielle Vorschriften für Crowdfunding-Plattformen und Peer-to-Peer-Kreditgeber einführen, um den Schutz von Kleinanlegern in diesen Bereichen zu gewährleisten.

    Das Kleinanlegerschutzgesetz richtet sich in erster Linie an Privatpersonen, die vergleichsweise geringe Investitionssummen in Finanzprodukte anlegen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass sie trotz begrenzter finanzieller Erfahrung und Fachkenntnisse angemessen geschützt sind. Professionelle Investoren und institutionelle Anleger sind normalerweise von den Bestimmungen des Gesetzes ausgenommen, da sie in der Regel über eine größere Expertise und Ressourcen verfügen, um die Risiken besser einschätzen zu können.

    Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Bestimmungen des Kleinanlegerschutzgesetzes von Land zu Land unterschiedlich sein können. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Regelungen in Ihrem jeweiligen Land zu informieren, wenn Sie mehr darüber erfahren möchten.

  • Betrüger: spar-anlagen.com

    Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website spar-anlagen.com. Darüber betreiben sie ohne Erlaubnis Bankgeschäfte. Konkret bieten sie dort unter anderem Vermögensverwaltung sowie die Einrichtung eines Online-Depots an.

    „Spar-Anlagen“ hat seinen Sitz angeblich in Bern, Schweiz, und ist angeblich im Handelsregister Frankfurt am Main eingetragen.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    Spar-Anlagen: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website spar-anlagen.com

    Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website spar-anlagen.com. Darüber betreiben sie ohne Erlaubnis Bankgeschäfte. Konkret bieten sie dort unter anderem Vermögensverwaltung sowie die Einrichtung eines Online-Depots an.

    „Spar-Anlagen“ hat seinen Sitz angeblich in Bern, Schweiz, und ist angeblich im Handelsregister Frankfurt am Main eingetragen.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    Roborando GmbH: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website roborando.com

    Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website roborando.com. Über diese bieten die Betreiber eine Handelsplattform an. Sie behaupten dabei, eine Erlaubnis der BaFin zu haben. Das ist nicht der Fall. Die Betreiber missbrauchen dafür Daten eines Wertpapierinstituts, das von der BaFin beaufsichtigt wird.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Reime: Tips

    Die Zinsen klettern und ziehen Betrüger an. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei Zinsangeboten achten sollten.

    Lockangebote entlarven:

    Das Festgeldangebot von Zinsen123.com versprach 3,95 Prozent Zinsen für ein Jahr bei der Postbank. Doch die Postbank bestätigt keine Kooperation mit dieser Seite. Dubiose Webseiten mehren sich aktuell. Wissen Sie, wie man diese erkennt?

    Erkennungszeichen:

    • Recherchieren Sie, bevor Sie investieren.
    • Partnerbanken überprüfen: Kontaktieren Sie die genannten Banken.
    • Konditionen abwägen: Überdurchschnittlich hohe Zinsen können ein Warnsignal sein.
    • Impressionen checken: Achten Sie auf die im Impressum angegebene Adresse und suchen Sie nach der genannten Firma im Netz.
    • Bafin-Datenbank: Nur in dieser Datenbank gelistete Firmen dürfen Anlageprodukte anbieten. Seien Sie vorsichtig bei Unternehmen im Ausland.
    • Domain überprüfen: Schnell erstellte oder ausländische Domains können suspekt sein.
    • Auf die Sprache achten: Viele Rechtschreib- oder Grammatikfehler können auf unseriöse Angebote hinweisen.
    • Unternehmensbewertungen: Suchen Sie nach Erfahrungsberichten und warnenden Anwälten.

    Unseriöse Angebote:

    Die Stiftung Warentest bietet eine Warnliste mit negativ bewerteten Geldanlageangeboten der letzten zwei Jahre zum Download an. Einträge ohne weitere Vorfälle werden nach zwei Jahren entfernt.

  • Aufgaben des Bundeskrminalamtes und der Landeskrminalämter in Deutschland

    Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter (LKÄ) in Deutschland haben verschiedene Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung. Sie spielen eine wesentliche Rolle in der deutschen Strafverfolgungslandschaft.

    Das Bundeskriminalamt:

    Koordination: Das BKA fungiert als zentrale Ermittlungsbehörde in der Bundesrepublik und koordiniert kriminalpolizeiliche Informationen zwischen den Bundesländern und internationalen Organisationen.

    Analyse und Forschung: Das BKA analysiert und erforscht Kriminalitätstrends und erstellt Kriminalitätsprognosen. Es veröffentlicht den jährlichen Bundeslagebericht und leitet Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung und -vorbeugung ein.

    Ermittlungstätigkeit: Bei bestimmten schweren Verbrechen (z.B. Terrorismus, organisierte Kriminalität, Cyberkriminalität) ermittelt das BKA selbst. Zudem ist es bei länderübergreifenden und internationalen Verbrechen zuständig.

    Zeugenschutz: Das BKA ist verantwortlich für den bundesweiten Zeugenschutz.

    Forensische Dienste: Das BKA bietet auch forensische Dienste an, wie z.B. die Erstellung von Phantombildern und die Untersuchung von Spurenmaterial.

    Die Landeskriminalämter:

    Koordination: Ähnlich wie das BKA auf Bundesebene fungieren die LKÄ auf Landesebene als zentrale Informations- und Koordinierungsstellen für die Polizeibehörden innerhalb eines Bundeslandes.

    Ermittlungen: Die LKÄ ermitteln bei schweren oder komplexen Verbrechen, die innerhalb des jeweiligen Bundeslandes stattfinden.

    Analyse und Forschung: Sie analysieren kriminalpolizeiliche Informationen, erforschen Kriminalitätstrends und arbeiten an Strategien zur Kriminalitätsprävention und -bekämpfung innerhalb des Bundeslandes.

    Aus- und Fortbildung: Viele LKÄ sind zudem für die Aus- und Fortbildung von Polizeibeamten innerhalb ihres Bundeslandes zuständig.

    Technische und forensische Unterstützung: Sie bieten auch technische und forensische Unterstützung für die Polizeibehörden innerhalb ihres Bundeslandes.

    Insgesamt gesehen, arbeiten das BKA und die LKÄ eng zusammen, um die Kriminalitätsbekämpfung auf nationaler und regionaler Ebene effizient und effektiv zu gestalten. Dabei tragen sie entscheidend zur Sicherheit in Deutschland bei.

  • Was ist das Zollkriminalamt?

    Das Zollkriminalamt (ZKA) ist eine Bundesbehörde, die für die Bekämpfung von Zollkriminalität zuständig ist. Das ZKA wurde im Jahr 2005 gegründet und hat seinen Sitz in Köln. Das ZKA hat rund 1.400 Mitarbeiter, die in verschiedenen Fachbereichen tätig sind, darunter:

    • Organisierte Kriminalität
    • Rauschgiftkriminalität
    • Wirtschaftskriminalität
    • Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung
    • Grenzfahndung
    • Seezoll
    • Luftzoll

    Das ZKA arbeitet eng mit anderen deutschen und internationalen Behörden zusammen, um Zollkriminalität zu bekämpfen. Das ZKA hat in den letzten Jahren zahlreiche Erfolge erzielt, darunter:

    • Die Sicherstellung von mehreren Tonnen Rauschgift
    • Die Zerschlagung mehrerer krimineller Organisationen
    • Die Überführung von mehreren hundert Personen

    Das ZKA ist ein wichtiger Bestandteil der deutschen Sicherheitsarchitektur und trägt entscheidend dazu bei, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

  • Reime:Die Aktienrente

    Die Koalitionspartner der Ampelkoalition haben sich darauf geeinigt, eine Aktienrente einzuführen, wie es im Koalitionsvertrag festgehalten ist. Durch die Aktienrente soll eine zusätzliche Stütze für die gesetzliche Rentenversicherung etabliert werden. Der Plan sieht vor, dass jeder gesetzlich Versicherte ab dem 22. Lebensjahr zwei Prozent seines Bruttoeinkommens in einen staatlich geführten Fonds einzahlt. Dieser Fonds wird an den Kapitalmärkten angelegt und soll dazu dienen, ab dem 67. Lebensjahr die gesetzliche Rente zu erhöhen.

    Die Einführung der Aktienrente soll dazu beitragen, das gesetzliche Rentenniveau zu stabilisieren und die Rentenlücke zu minimieren. Die Ampelkoalition ist zuversichtlich, dass durch die Aktienrente eine zusätzliche jährliche Rendite von bis zu 4 Prozent erzielt werden kann, was wiederum die Rentenstabilität unterstützen und die Rentenlücke verkleinern würde.

    Trotz der positiven Aussichten wird die Aktienrente auch kritisiert. Es besteht die Befürchtung, dass die Aktienrente die Beitragszahler zu riskanteren Anlagestrategien verleiten könnte. Zudem besteht die Sorge, dass die Aktienrente die Ungleichheit erhöhen könnte, da diejenigen mit höherem Einkommen stärker von den erwarteten hohen Renditen profitieren würden als Personen mit geringerem Einkommen.

    Die Einführung der Aktienrente ist zweifellos eine komplexe Angelegenheit mit Vor- und Nachteilen. In den kommenden Jahren werden die Ampelparteien die Einzelheiten dieser neuen Rentenform sorgfältig ausarbeiten müssen.