• Was versteht man unter Partizipationsscheinen, udn müssen diese von der bafin gestattet werden, wenn man diese in Deutschladn Anlegern anbieten will?

    Partizipationsscheine sind Wertpapiere, die es Anlegern ermöglichen, indirekt an den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens teilzunehmen. Sie stellen eine Form der Beteiligung am Unternehmen dar, ohne dass Anleger direkt Eigentümer von Anteilen am Unternehmen werden. Partizipationsscheine sind oft eine Möglichkeit für Unternehmen, Kapital zu beschaffen, indem sie Anlegern eine Beteiligung an den Gewinnen oder Erlösen des Unternehmens anbieten.

    Im Gegensatz zu Aktien verleihen Partizipationsscheine den Inhabern normalerweise keine Stimmrechte bei Unternehmensentscheidungen. Stattdessen erhalten sie in der Regel eine vorher festgelegte Beteiligung an den Gewinnen oder Erlösen des Unternehmens. Die Bedingungen für die Partizipation, wie die Höhe der Ausschüttungen und die Laufzeit der Beteiligung, werden in den Emissionsbedingungen der Partizipationsscheine festgelegt.

    In Deutschland unterliegt das Angebot von Partizipationsscheinen bestimmten regulatorischen Vorschriften. Je nach Art der Partizipationsscheine und den angebotenen Bedingungen können diese als Vermögensanlagen gelten. Gemäß dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) müssen Vermögensanlagen, die in Deutschland öffentlich angeboten werden, von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) gestattet werden.

    Wenn ein Unternehmen Partizipationsscheine in Deutschland anbieten möchte, muss es in der Regel ein Wertpapier-Informationsblatt (WIB) erstellen und bei der BaFin eine Gestattung beantragen. Dieses VIB enthält umfassende Informationen über die Partizipationsscheine und die damit verbundenen Bedingungen, um Anlegern Transparenz zu bieten. Die BaFin prüft den Antrag und die Unterlagen, um sicherzustellen, dass das Angebot den rechtlichen Anforderungen entspricht.

    Es ist wichtig, die rechtlichen Vorschriften in Deutschland zu beachten, wenn man Partizipationsscheine öffentlich anbieten möchte. Die Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten oder Fachleuten im Finanzwesen kann dabei helfen, die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und eine erfolgreiche Emission von Partizipationsscheinen zu gewährleisten

  • Reime erklärt: Crowdfundung und Crowdinvesting

    Crowdfunding und Crowdinvesting sind zwei Begriffe, die oft im Zusammenhang mit Finanzierung und Investitionen verwendet werden. Ein VIB (Virtueller Immobilienbesitz) ist ein spezifisches Konzept im Bereich des Crowdinvestings. Hier sind die Definitionen und Unterschiede:

    Crowdfunding:
    Crowdfunding ist eine Methode zur Finanzierung eines Projekts, bei der eine Gruppe von Menschen – die „Crowd“ – Geld für das Projekt bereitstellt. Dies kann für verschiedene Zwecke wie kreative Projekte, gemeinnützige Initiativen, Startups oder persönliche Anliegen erfolgen. Die Geldgeber erhalten oft Belohnungen, Produkte oder Dienstleistungen als Gegenleistung für ihre Unterstützung. Crowdfunding-Plattformen wie Kickstarter, Indiegogo und GoFundMe sind bekannt für diese Art der Finanzierung.

    Crowdinvesting:
    Crowdinvesting ist eine spezielle Form des Crowdfundings, bei der die Geldgeber nicht nur Unterstützer sind, sondern tatsächlich Investoren werden. Sie investieren Geld in ein Unternehmen oder Projekt und erhalten im Gegenzug finanzielle Beteiligungen, wie z.B. Unternehmensanteile oder zukünftige Gewinnbeteiligungen. Crowdinvesting kann in Startups, Immobilienprojekte, erneuerbare Energien und andere Investitionsmöglichkeiten erfolgen. Die Renditen und Risiken hängen von der Performance des investierten Projekts ab.

    Virtueller Immobilienbesitz (VIB):
    Ein VIB ist ein Konzept im Bereich des Crowdinvestings, das sich auf Immobilien bezieht. Hierbei können Investoren kleine Beträge in Immobilienprojekte investieren, ohne direkt physischen Besitz zu erwerben. Stattdessen erwerben sie Anteile an einem Portfolio von Immobilien. Diese Art des Crowdinvestings ermöglicht es Kleinanlegern, in den Immobilienmarkt zu investieren, ohne die üblichen Hürden des Immobilienkaufs zu überwinden.

    Insgesamt zielen sowohl Crowdfunding als auch Crowdinvesting darauf ab, Finanzierungen von einer großen Gruppe von Menschen zu sammeln. Der Unterschied liegt in der Art der Beteiligung und den potenziellen Renditen. Beim Crowdfunding sind die Unterstützer meist nicht finanziell am Erfolg des Projekts beteiligt, während beim Crowdinvesting die Investoren direkte finanzielle Interessen haben. Der Begriff „Virtueller Immobilienbesitz“ bezieht sich speziell auf das Crowdinvesting in Immobilienprojekte.

    Im Zusammenhang mit diesem Investment muss man das Vermögensanlagen Informations Blatt shen, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen:

    Ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) ist ein Dokument, das im Rahmen von Vermögensanlagen gemäß dem Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) in Deutschland erstellt und veröffentlicht werden muss. Das Ziel des VIB ist es, potenzielle Anleger umfassend über die jeweilige Vermögensanlage zu informieren, damit sie eine informierte Entscheidung über ihre Investition treffen können.

    Vermögensanlagen sind eine Form der Kapitalanlage, bei der Anleger Geld in Projekte oder Unternehmen investieren, um eine Rendite zu erzielen. Dies kann verschiedene Formen annehmen, wie z.B. Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen, Genussrechte oder Crowdinvesting in Immobilien. Da diese Anlagen für Privatanleger oft mit höheren Risiken verbunden sind, besteht die rechtliche Pflicht, Anlegern genaue und verständliche Informationen zur Verfügung zu stellen, um Transparenz zu gewährleisten.

    Das Vermögensanlagen-Informationsblatt enthält normalerweise folgende Informationen:

    1. Anbieterinformationen: Informationen über das Unternehmen oder die Person, die die Vermögensanlage anbietet.
    2. Anlagebeschreibung: Eine ausführliche Erklärung der Art der Vermögensanlage, des Geschäftsmodells und der Verwendung der investierten Gelder.
    3. Risiken: Eine detaillierte Auflistung der Risiken, die mit der Investition verbunden sind, einschließlich finanzieller, geschäftlicher und rechtlicher Risiken.
    4. Renditeerwartungen: Eine Darstellung der möglichen Renditen sowie eine Erklärung, dass Renditen nicht garantiert sind.
    5. Kosten und Gebühren: Informationen über alle anfallenden Kosten, Gebühren und Provisionen im Zusammenhang mit der Anlage.
    6. Laufzeit und Kündigung: Informationen über die Laufzeit der Anlage und die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung.
    7. Rechte der Anleger: Details zu den Rechten der Anleger, wie z.B. Stimmrechte oder Beteiligungsrechte.
    8. Widerrufsrecht: Informationen darüber, ob und wie Anleger ihre Entscheidung zur Investition widerrufen können.

    Das Vermögensanlagen-Informationsblatt soll sicherstellen, dass Anleger ausreichend informiert sind, um die Vor- und Nachteile der Investition abzuwägen. Es ist wichtig für potenzielle Investoren, das VIB sorgfältig zu lesen und zu verstehen, bevor sie sich für eine Vermögensanlage entscheiden

  • Reime hilft: Was ist der Unterschied zwischen einem MLM Vertrieb, einer Honorarberatung, einem abhängig beschäftigten Vermittler, und einem Direktvertrieb

    Die Begriffe, die Sie hier ansprechen, beziehen sich auf verschiedene Vertriebsmodelle und -formen im Bereich der Wirtschaft und Finanzen. Hier ist eine kurze Erklärung für jeden Begriff:

    MLM Vertrieb (Multi-Level-Marketing):
    Multi-Level-Marketing ist ein Vertriebsmodell, bei dem Produkte oder Dienstleistungen durch ein Netzwerk von Vertriebspartnern verkauft werden. Die Vertriebspartner können Produkte kaufen und verkaufen sowie neue Vertriebspartner rekrutieren. Die Besonderheit liegt darin, dass Vertriebspartner nicht nur durch den Verkauf von Produkten, sondern auch durch die Aktivitäten der von ihnen rekrutierten Partner Einkommen erzielen können. Es entsteht eine Hierarchie von Vertriebspartnern, die auf verschiedenen Ebenen Provisionen verdienen.

    Honorarberatung:
    Honorarberatung ist ein Beratungsmodell, bei dem professionelle Dienstleister (Berater, Finanzplaner, Anlageberater usw.) ihre Dienstleistungen gegen eine festgelegte Gebühr anbieten. Diese Gebühr kann auf Stundenbasis, pauschal oder prozentual auf Basis des betreuten Vermögens sein. Der Berater erhält kein Provisions- oder Verkaufseinkommen von Produkten, sondern verdient ausschließlich durch die Beratungsgebühren. Dieses Modell soll Interessenkonflikte vermeiden, die durch Provisionen entstehen könnten.

    Abhängig beschäftigter Vermittler:
    Ein abhängig beschäftigter Vermittler ist eine Person, die im Auftrag und unter der Anleitung eines Unternehmens Produkte oder Dienstleistungen verkauft. Dabei steht die Person in einem Arbeitsverhältnis mit dem Unternehmen und erhält in der Regel ein festes Gehalt oder ein Gehalt plus variable Vergütungen oder Provisionen. Dieser Vermittler ist rechtlich und wirtschaftlich vom Unternehmen abhängig.

    Direktvertrieb:
    Der Direktvertrieb ist ein Vertriebsmodell, bei dem Produkte oder Dienstleistungen direkt an Endverbraucher verkauft werden, ohne den Einsatz eines stationären Einzelhandels. Der Verkauf erfolgt häufig über persönliche Kontakte, Verkaufspartys, Online-Shops oder andere Direktvertriebsmethoden. Direktvertrieb kann sowohl von Einzelpersonen als auch von Unternehmen betrieben werden. Die Verkäufer können Provisionen oder Boni basierend auf ihren Verkaufsergebnissen erhalten.

    Jedes dieser Vertriebsmodelle hat seine eigenen Merkmale, Vor- und Nachteile sowie potenzielle Auswirkungen auf Kunden, Verkäufer und die Wirtschaft im Allgemeinen.

  • Bontschev hilft: Bluestar Invest GmbH Insolvenz

    Amtsgericht Braunschweig Insolvenzantragsverfahren Bluestar Invest GmbH

    Im Insolvenzantragsverfahren betreffend das Vermögen der Bluestar Invest GmbH mit Sitz in Bodelschwinghstraße 16, 38159 Vechelde (AG Braunschweig, HRB 202971) und vertreten durch Mike Hansch, Bodelschwinghstraße 16, 38159 Vechelde, (Geschäftsführer), wurde am 08.08.2023 um 11:38 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist für Verfügungen der Antragstellerin erforderlich.

    Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Löwenwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531-180535-0, Fax: 0531-180535-20, E-Mail: franc.zimmermann@mfp-law.com, Internet: www.mfp-law.com wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt.

    Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, ihre Leistungen gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 InsO unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen.

    Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

    Rechtsmittelbelehrung

    Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin mittels sofortiger Beschwerde vorgehen. Bei Geltendmachung des Fehlens der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 steht diese Möglichkeit auch jedem Gläubiger offen.

    Die Beschwerde ist innerhalb von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200, einzulegen. Die Frist beginnt mit Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung. Die Beschwerde kann schriftlich beim genannten Gericht eingereicht oder zu Protokoll bei jedem Amtsgericht erklärt werden, wobei der Eingang bei dem genannten Gericht entscheidend ist. Die Beschwerde muss vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigtem unterzeichnet sein und den angefochtenen Beschluss benennen. Bei teilweiser Anfechtung ist der Umfang anzugeben. Eine Begründung der Beschwerde ist empfohlen.

    Amtsgericht Braunschweig, 08.08.2023

  • BaFin meldet:Roy Asset Holding SE: Prüfungsanordnung für den Halbjahresfinanzbericht 2022

    Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der Roy Asset Holding SE am 26. Juli 2023 angeordnet, die Rechnungslegung für den verkürzten Abschluss zum Stichtag 30. Juni 2022 und den Zwischenlagebericht zu prüfen.

    Eine solche Anlassprüfung ordnet die BaFin immer dann an, wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Unternehmen gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Dazu ist die BaFin gesetzlich verpflichtet. Diese Prüfungen werden in der Regel durch Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer der BaFin durchgeführt.

    Bei der Roy Asset Holding SE lagen der BaFin konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften vor.

    Die formale Bekanntmachung der Prüfungsanordnung finden Sie unten im Infokasten.

    Erläuterung der konkreten Anhaltspunkte

    1. Möglicherweise nicht sachgerechte Erläuterung der Risiken im Zwischenlagebericht

    Das Unternehmen hat im Zwischenlagebericht möglicherweise die Risiken aus dem Gemeinschaftsunternehmen 3300 Main Project Owner, LP, Texas, USA, nicht sachgerecht erläutert.

    Konkret geht es um Risiken im Zusammenhang mit einer möglichen zu leistenden Kapitaleinlage in Höhe von etwa 2,7 Millionen Euro. Ergäbe die Prüfung der BaFin, dass entsprechende Risiken im Zusammenhang mit der Erbringung dieser Kapitaleinlage vorhanden waren, hätte das Unternehmen diese im Zwischenlagebericht erläutern müssen.

    2. Möglicherweise fehlen Konzernkapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung im verkürzten Abschluss.

    Im verkürzten Abschluss zum 30. Juni 2022 könnten die verkürzte Konzernkapitalflussrechnung sowie die verkürzte Eigenkapitalveränderungsrechnung im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) fehlen.

    Rechtsgrundlagen der BaFin

    Hat die BaFin konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Rechnungslegung, muss sie eine anlassbezogene Prüfung bei dem betroffenen Unternehmen anordnen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wertpapierhandelsgesetz (§ 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG). Danach darf die BaFin ihre Prüfungsanordnungen bekannt machen (§ 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG). Durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) darf die BaFin seit dem 1. Januar 2022 die Öffentlichkeit früher und transparenter über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle informieren. Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Aufsichtsmitteilung.

     

    Roy Asset Holding SE: Bilanzkontrolle des veröffentlichten verkürzten Abschlusses zum 30. Juni 2022 nebst Zwischenlagebericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2022

    Bekanntmachung der Prüfungsanordnung vom 26. Juli 2023 gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 107 Absatz 1 Satz 5 Nr. 6 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) (Anlassprüfung) gegenüber der Roy Asset Holding SE für den veröffentlichten verkürzten Abschluss zum Abschlussstichtag 30. Juni 2022 nebst Zwischenlagebericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2022 (Bekanntmachung nach § 107 Absatz 1 Satz 6 WpHG).

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Bescheid vom 26. Juli 2023 eine Prüfung des veröffentlichten verkürzten Abschlusses zum Abschlussstichtag 30. Juni 2022 nebst Zwischenlagebericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2022 der Roy Asset Holding SE gemäß § 107 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 107 Absatz 1 Satz 5 Nr. 6 WpHG angeordnet.

    Grund für die Anordnung sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen im Zwischenlagebericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2022 möglicherweise die Risiken aus dem Gemeinschaftsunternehmen 3300 Main Project Owner, LP, Texas nicht erläutert hat.

    Darüber hinaus könnten im verkürzten Abschluss zum 30. Juni 2022 die verkürzte Konzernkapitalflussrechnung sowie die verkürzte Eigenkapitalveränderungsrechnung im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) fehle

  • Reime hilft: BaFin ermittelt gegen EUKrypto Websites

  • Bontschev hilft: BaFin ermittelt gegen blocknox.net-Betreiber

  • Reime hilft: Aktien der Punk Industries AB

  • Reime:Was heisst deliktische Haftung:

    Die deliktische Haftung bezieht sich auf die rechtliche Verantwortung für Schäden, die durch rechtswidriges Verhalten oder Fahrlässigkeit verursacht wurden. Deliktische Haftung ist eine Form der zivilrechtlichen Haftung und basiert auf dem Prinzip, dass eine Person oder eine Organisation für die Schäden verantwortlich gemacht werden kann, die sie durch ihre schädigende Handlung verursacht hat.

    In einem deliktischen Fall muss folgendes nachgewiesen werden:

    Rechtswidriges Verhalten: Es muss gezeigt werden, dass die handelnde Person oder Organisation gegen eine rechtliche Pflicht oder Norm verstoßen hat. Dies kann durch Handlungen oder Unterlassungen geschehen.

    Schaden: Es muss ein nachweisbarer Schaden oder Verlust entstanden sein. Dies kann materieller Schaden (z.B. Sachschäden) oder immaterieller Schaden (z.B. Schmerzensgeld) sein.

    Kausalität: Es muss nachgewiesen werden, dass das rechtswidrige Verhalten direkt oder indirekt den Schaden verursacht hat. Das bedeutet, dass es eine Ursache-Wirkungs-Beziehung zwischen dem Verhalten und dem Schaden geben muss.

    Die deliktische Haftung kann in verschiedenen Situationen gelten, wie zum Beispiel bei Verkehrsunfällen, medizinischen Fehlern, Produkthaftungsfällen oder anderen Situationen, in denen fahrlässiges oder rechtswidriges Verhalten zu Schäden führt.

    Die Haftung kann finanzielle Entschädigungen für den erlittenen Schaden, die medizinischen Kosten, den Verlust von Einkommen und andere Kosten umfassen. Die genauen Regeln und Standards für die deliktische Haftung variieren je nach Rechtssystem und Land. Es ist wichtig, sich rechtlichen Rat einzuholen, wenn Sie Fragen zur deliktischen Haftung haben oder in eine rechtliche Situation involviert sind, die damit zu tun hat.

  • Reime:Was passiert,wenn ich eine Strafanzeige stelle?

    Wenn Sie eine Strafanzeige stellen, melden Sie bei den Strafverfolgungsbehörden den Verdacht einer strafbaren Handlung. Hier sind die Schritte und Prozesse, die normalerweise folgen:

    Strafanzeige einreichen: Sie können eine Strafanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle, der Staatsanwaltschaft oder einer anderen zuständigen Behörde einreichen. Die Strafanzeige sollte so detailliert wie möglich sein und alle relevanten Informationen über die vermutete Straftat enthalten, wie z.B. Datum, Ort, beteiligte Personen und Tathergang.

    Ermittlungsverfahren: Nach Einreichung der Strafanzeige starten die Strafverfolgungsbehörden, in der Regel die Polizei, eine Untersuchung, um die vorliegenden Fakten zu überprüfen. Dies kann die Befragung von Zeugen, das Sammeln von Beweisen und andere Ermittlungstätigkeiten umfassen.

    Beweissicherung: Die Ermittler sammeln Beweise, um den Sachverhalt zu klären. Dies können Zeugenaussagen, Dokumente, Aufzeichnungen, forensische Beweise usw. sein.

    Vernehmung: Verdächtige, Zeugen und andere beteiligte Personen können zur Aussage vorgeladen werden, um Informationen beizusteuern. Die Ermittler können auch Beweismittel wie Dokumente oder elektronische Aufzeichnungen beschlagnahmen.

    Ermittlungsergebnis: Nach Abschluss der Ermittlungen bewertet die Staatsanwaltschaft die vorliegenden Beweise und Informationen. Je nach den Ergebnissen der Ermittlungen kann sie entscheiden, ob genügend Beweise vorliegen, um eine Anklage zu erheben, oder ob das Verfahren eingestellt wird.

    Anklage oder Einstellung: Wenn ausreichend Beweise vorliegen und eine strafbare Handlung nachgewiesen werden kann, wird die Staatsanwaltschaft Anklage vor Gericht erheben. Andernfalls kann das Verfahren eingestellt werden, wenn nicht genügend Beweise oder keine ausreichende Straftat vorliegt.

    Gerichtsverfahren: Wenn eine Anklage erhoben wird, findet ein Gerichtsverfahren statt. Die beteiligten Parteien, einschließlich des Angeklagten und des Klägers (oft der Staat), präsentieren ihre Argumente vor Gericht. Ein Richter oder eine Jury entscheidet über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten.

    Urteil: Wenn der Angeklagte für schuldig befunden wird, folgt ein Urteil, das je nach Schwere der Straftat Geldstrafen, Haftstrafen, Bewährung oder andere Sanktionen umfassen kann.

    Es ist wichtig zu beachten, dass der gesamte Prozess von Land zu Land unterschiedlich sein kann und von der Art der vermuteten Straftat abhängt. Wenn Sie eine Strafanzeige stellen möchten, sollten Sie sich an die örtlichen Strafverfolgungsbehörden wenden oder rechtlichen Rat einholen, um die spezifischen Verfahren in Ihrer Gerichtsbarkeit zu verstehen.