Bontschev hilft: Bluestar Invest GmbH Insolvenz

Amtsgericht Braunschweig Insolvenzantragsverfahren Bluestar Invest GmbH

Im Insolvenzantragsverfahren betreffend das Vermögen der Bluestar Invest GmbH mit Sitz in Bodelschwinghstraße 16, 38159 Vechelde (AG Braunschweig, HRB 202971) und vertreten durch Mike Hansch, Bodelschwinghstraße 16, 38159 Vechelde, (Geschäftsführer), wurde am 08.08.2023 um 11:38 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet. Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist für Verfügungen der Antragstellerin erforderlich.

Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Löwenwall 6, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531-180535-0, Fax: 0531-180535-20, E-Mail: franc.zimmermann@mfp-law.com, Internet: www.mfp-law.com wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt.

Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, ihre Leistungen gemäß § 23 Abs. 1 S. 3 InsO unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann die Antragstellerin mittels sofortiger Beschwerde vorgehen. Bei Geltendmachung des Fehlens der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 steht diese Möglichkeit auch jedem Gläubiger offen.

Die Beschwerde ist innerhalb von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200, einzulegen. Die Frist beginnt mit Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach Veröffentlichung. Die Beschwerde kann schriftlich beim genannten Gericht eingereicht oder zu Protokoll bei jedem Amtsgericht erklärt werden, wobei der Eingang bei dem genannten Gericht entscheidend ist. Die Beschwerde muss vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigtem unterzeichnet sein und den angefochtenen Beschluss benennen. Bei teilweiser Anfechtung ist der Umfang anzugeben. Eine Begründung der Beschwerde ist empfohlen.

Amtsgericht Braunschweig, 08.08.2023


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