Bafin Warnhinweise- Sind Sie betroffen?Reime hilft!

librus-contracting.de: BaFin warnt vor Jobangebot im Home-Office

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Jobangeboten, die auf der Website librus-contracting.de angeboten werden. Diese Stellenangebote stammen nicht von der in Fredersdorf ansässigen Librus Building Contracting GmbH. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

Die Tätigkeit besteht darin, auf dem eigenen Bankkonto eingehende Gelder in Bitcoin umzuwandeln und an Dritte weiterzuleiten. Die Gelder stammen vermutlich von Personen, die selbst Opfer krimineller Handlungen geworden sind.
Privatpersonen, die Gelder entgegennehmen und für Dritte Kryptowerte erwerben, können sich wegen des Betreibens unerlaubter Finanzdienstleistungen strafbar machen.

Außerdem können die Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.

Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche Angebote anzunehmen.

Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz

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riseinvest.me: BaFin ermittelt gegen Rise Invest

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Rise Invest. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen ohne Erlaubnis auf seiner Website riseinvest.me an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt und ist nicht mit dem beaufsichtigten Unternehmen Finanzinvest Consulting GmbH verbunden.

Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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Spar-Anlagen: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website spar-anlagen.com

Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website spar-anlagen.com. Darüber betreiben sie ohne Erlaubnis Bankgeschäfte. Konkret bieten sie dort unter anderem Vermögensverwaltung sowie die Einrichtung eines Online-Depots an.

„Spar-Anlagen“ hat seinen Sitz angeblich in Bern, Schweiz, und ist angeblich im Handelsregister Frankfurt am Main eingetragen.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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Roborando GmbHBaFin ermittelt gegen Betreiber der Website roborando.com

Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website roborando.com. Über diese bieten die Betreiber eine Handelsplattform an. Sie behaupten dabei, eine Erlaubnis der BaFin zu haben. Das ist nicht der Fall. Die Betreiber missbrauchen dafür Daten eines Wertpapierinstituts, das von der BaFin beaufsichtigt wird.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können


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