• Reime hilft

    AlphasCrypto

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    BEKANNTMACHUNG

    Achtung! Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit:

    AlphasCrypto
    Web: www.alphascrypto.com
    E-Mail: support@alphascrypto.com

    Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 Bankwesengesetz) nicht gestattet.

    Diese Veröffentlichung basiert auf § 4 Abs 7 Bankwesengesetz.

  • Outing

    Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow will das vom Bundeskabinett beschlossene sogenannte Wachstumschancengesetz im Bundesrat ablehnen. Den dadurch zu erwartenden Einnahmeausfall von 120 Millionen Euro für Thüringen bezeichnete er als inakzeptabel. Dem Verband der Wirtschaft in Thüringen geht der Gesetzentwurf nicht weit genug. Es fehlten Aussagen zu den hohen Energiekosten, hieß es. Geplant sind jährliche Entlastungen für die Unternehmen von rund sieben Milliarden Euro ab 2024. Dabei sollen die Länder zusammen mit den Kommunen einen Großteil der erwarteten Steuermindereinnahmen verkraften müssen. Das Kabinett fasste heute auch Beschlüsse zum Bürokratieabbau und für mehr Tempo bei der Digitalisierung.

  • Bontschev hilft

    eternity.business/de: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Eternity Business LTD. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website eternity.business/de ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Es wirbt mit hohen zweistelligen Renditen und deren wöchentlicher Auszahlung. Die angeblich im Vereinigten Königreich in London ansässigen Betreiber behaupten, von der der Schweizer Finanzmarktaufsicht FinMa beaufsichtigt zu werden. Das ist nicht der Fall.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Reime hilft

    cronos.fund: BaFin ermittelt gegen Cronos Fund

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Cronos Fund mit angeblichem Sitz in London, Großbritannien. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website cronos.fund ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Bontschev hilft

    Identitätsmissbrauch: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website Finoa.ag

    Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website finoa.ag. Über die Website bieten sie eine Handelsplattform und die Verwahrung von Kryptowährungen an. Die Betreiber behaupten, eine Erlaubnis der BaFin zu haben. Das ist nicht der Fall.

    Es liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der Finoa GmbH vor, die eine Erlaubnis der BaFin für das Kryptoverwahrgeschäft hat. Die Finoa GmbH steht in keiner Verbindung mit der Website finoa.ag.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Ohne Ergebnis

    Bei den Tarifverhandlungen für den mitteldeutschen Einzelhandel ist keine Einigung erzielt worden. Auch die vierte Runde sei ergebnislos zu Ende gegangen, ohne jegliche Annäherung, so der Handelsverband Mitteldeutschland. Ein Vertreter der Gewerkschaft Verdi sagte ebenfalls, dass es kein Ergebnis gibt. Demnach gehe es bei den Verhandlungen um die Gehälter von 270.000 Beschäftigten im Einzel- und Versandhandel in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Arbeitgeberseite hatte eine Tariferhöhung von 8,5 Prozent bei einer Laufzeit von zwei Jahren angeboten sowie eine Inflationsausgleichsprämie. Die Gewerkschaft Verdi fordert unter anderem 2,50 Euro pro Stunde mehr, bei einer Laufzeit von einem Jahr. Anfang Oktober sollen die Verhandlungen weitergehen.

  • Reaktionen

    Der vom Thüringer Kabinett beschlossene Haushaltsentwurf für 2024 stößt auf Kritik. Nach Ansicht von Thomas Kemmerich von der FPD erschöpft sich der Gestaltungswille der Landesregierung nur noch darin, die Ausgaben zu erhöhen. Ein um eine Milliarde Euro gekürzter Etat wäre realistisch. CDU-Fraktionschef Mario Voigt sprach von einem finanzpolitischen Kontrollverlust von Rot-Rot-Grün. Laut Olaf Kießling von der AfD begeht die Landesregierung einen Fehler, wenn sie wie geplant die Rücklagen des Landes komplett aufbraucht. Cornelia Haase-Lerch von der IHK Erfurt sagte, die Erhöhung des Haushaltsvolumens sei das falsche Signal. Wegen der wirtschaftlichen und demografischen Herausforderungen müsse das Land viel mehr die Ausgaben im Blick behalten. Das Kabinett hat heute den Etatentwurf für 2024 beschlossen. Er sieht Ausgaben von 13,7 Milliarden Euro vor.

  • Reime hilft

    swkinvest.com: BaFin investigates website operator

    The Federal Financial Supervisory Authority (BaFin) warns consumers about the website swkinvest.com. According to information available to BaFin, the operator is providing financial and investment services on this website without the required authorisation.

    On the website, the operator is simply referred to as “SWK Invest”, and there is no information regarding its legal form. The website does not provide any details of the operator’s registered office and does not contain a legal notice. The operator is running a fraudulent business model.

    BaFin has ascertained that the (unknown) operator of the website swkinvest.com has, without any transition period, taken over the business activities of the trading platform kingdom-investments.io, which was the subject of a warning issued by BaFin on 7 February 2023. In correspondence with customers, SWK Invest claims to have its registered office at the business address of the bank Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH. This bank is authorised by BaFin. SWK Invest, however, does not hold authorisation from BaFin. In using the abbreviation “SWK”, the company is committing identity fraud against Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH.

    BaFin also has information that employees of SWK Invest have been using clearly falsified documents for their business activities, including documents allegedly from the US Financial Industry Regulatory Authority (FINRA), the European Securities and Markets Authority (ESMA) and the UK Financial Conduct Authority (FCA). This is intended to create the impression that the company is legitimate.

    Anyone conducting banking business or providing financial or investment services in Germany may do so only with authorisation from BaFin. However, some companies offer these services without the required authorisation. Information on whether a particular company has been granted authorisation by BaFin can be found in BaFin’s database of companies.

    The information provided by BaFin is based on section 37 (4) of the German Banking Act (KreditwesengesetzKWG).

    Übersetzt mit KI

    swkinvest.com: BaFin untersucht Website-Betreiber

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt Verbraucher vor der Webseite swkinvest.com. Nach Informationen der BaFin bietet der Betreiber auf dieser Website Finanz- und Anlagedienstleistungen an, ohne die erforderliche Genehmigung zu haben.

    Auf der Webseite wird der Betreiber lediglich als „SWK Invest“ bezeichnet, und es gibt keine Angaben zu seiner Rechtsform. Die Webseite enthält keine Details zum eingetragenen Sitz des Betreibers und kein Impressum. Das Geschäftsmodell des Betreibers ist betrügerisch.

    Die BaFin hat festgestellt, dass der (unbekannte) Betreiber der Webseite swkinvest.com ohne Übergangszeit die Geschäftsaktivitäten der Handelsplattform kingdom-investments.io übernommen hat, vor der die BaFin am 7. Februar 2023 gewarnt hatte. In der Korrespondenz mit Kunden behauptet SWK Invest, seinen eingetragenen Sitz unter der Geschäftsadresse der Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH zu haben. Diese Bank hat eine Genehmigung der BaFin. SWK Invest hat jedoch keine Genehmigung von der BaFin. Mit der Abkürzung „SWK“ begeht das Unternehmen Identitätsdiebstahl gegen die Süd-West-Kreditbank Finanzierung GmbH.

    Die BaFin verfügt auch über Informationen, dass Mitarbeiter von SWK Invest offensichtlich gefälschte Dokumente für ihre Geschäftsaktivitäten verwenden, einschließlich angeblich von der US Financial Industry Regulatory Authority (FINRA), der European Securities and Markets Authority (ESMA) und der UK Financial Conduct Authority (FCA). Dies soll den Eindruck erwecken, dass das Unternehmen legitim ist.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte tätigt oder Finanz- oder Anlagedienstleistungen anbietet, darf dies nur mit einer Genehmigung der BaFin tun. Einige Unternehmen bieten jedoch diese Dienstleistungen ohne die erforderliche Genehmigung an. Informationen darüber, ob einem bestimmten Unternehmen eine Genehmigung von der BaFin erteilt wurde, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

    Die von der BaFin bereitgestellten Informationen basieren auf § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).


    Bitte beachten Sie, dass dies eine Übersetzung ist und ich mich bemüht habe, sie so genau wie möglich zu gestalten. Es könnte dennoch Unterschiede oder Nuancen geben, die in der Übersetzung nicht exakt wiedergegeben werden.

  • Rechtsanwältin Bontschev kommentiert Meldung der BaFin zu Capital Store

    Die Veröffentlichung der BaFin bedeutet, dass die Capital Store Invest GmbH derzeit nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Anlegern zu erfüllen. Das Unternehmen begründet dies mit einer Verzögerung eines Bauvorhabens, durch die sich die vertraglich vereinbarte Kaufpreiszahlung verschiebt.

    Für Anleger, die in die Capital Store Invest GmbH investiert haben, bedeutet dies, dass sie mit Verlusten rechnen müssen. Sie können jedoch noch einiges unternehmen, um ihre Rechte zu schützen.

    Zunächst sollten Anleger sich an die Capital Store Invest GmbH wenden und um eine Erklärung zu den Gründen der Zahlungsunfähigkeit bitten. Außerdem sollten sie die Unterlagen zum Bauvorhaben und den Verkaufsprospekt der Capital Store Invest GmbH sorgfältig prüfen.

    Wenn Anleger der Meinung sind, dass die Capital Store Invest GmbH ihre Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat, können sie rechtliche Schritte einleiten. Dazu können sie zum Beispiel eine Klage auf Rückzahlung des investierten Kapitals und Schadensersatz einreichen.

    Rechtsanwältin Bontschev rät Anlegern, sich in einem solchen Fall an einen Anwalt zu wenden, um ihre Rechte zu prüfen und zu vertreten.

    Hier sind einige konkrete Tipps für Anleger, die in die Capital Store Invest GmbH investiert haben:

    • Behalten Sie den Kontakt mit der Capital Store Invest GmbH. Fordern Sie eine Erklärung zu den Gründen der Zahlungsunfähigkeit und setzen Sie eine Frist für die Rückzahlung des investierten Kapitals.
    • Prüfen Sie die Unterlagen zum Bauvorhaben und den Verkaufsprospekt der Capital Store Invest GmbH. Achten Sie auf mögliche Hinweise auf Risiken oder Probleme.
    • Sammeln Sie Beweise für Ihre Ansprüche. Kopieren Sie alle relevanten Unterlagen und notieren Sie sich alle Gespräche mit der Capital Store Invest GmbH.
    • Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt über Ihre Rechte. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu prüfen und zu vertreten.
  • Reime hilft

    avantaxinvestgroup.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Avantax Invest Group.

    Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen über seine Website avantaxinvestgroup.com an. Darüber werden insbesondere Aktien der Green Technologies Group Ltd. empfohlen. Zu diesem Unternehmen hat die BaFin vor kurzem eine Warnmeldung veröffentlicht.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.