Rechtsanwältin Bontschev kommentiert Meldung der BaFin zu Capital Store

Die Veröffentlichung der BaFin bedeutet, dass die Capital Store Invest GmbH derzeit nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Anlegern zu erfüllen. Das Unternehmen begründet dies mit einer Verzögerung eines Bauvorhabens, durch die sich die vertraglich vereinbarte Kaufpreiszahlung verschiebt.

Für Anleger, die in die Capital Store Invest GmbH investiert haben, bedeutet dies, dass sie mit Verlusten rechnen müssen. Sie können jedoch noch einiges unternehmen, um ihre Rechte zu schützen.

Zunächst sollten Anleger sich an die Capital Store Invest GmbH wenden und um eine Erklärung zu den Gründen der Zahlungsunfähigkeit bitten. Außerdem sollten sie die Unterlagen zum Bauvorhaben und den Verkaufsprospekt der Capital Store Invest GmbH sorgfältig prüfen.

Wenn Anleger der Meinung sind, dass die Capital Store Invest GmbH ihre Verpflichtungen vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat, können sie rechtliche Schritte einleiten. Dazu können sie zum Beispiel eine Klage auf Rückzahlung des investierten Kapitals und Schadensersatz einreichen.

Rechtsanwältin Bontschev rät Anlegern, sich in einem solchen Fall an einen Anwalt zu wenden, um ihre Rechte zu prüfen und zu vertreten.

Hier sind einige konkrete Tipps für Anleger, die in die Capital Store Invest GmbH investiert haben:

  • Behalten Sie den Kontakt mit der Capital Store Invest GmbH. Fordern Sie eine Erklärung zu den Gründen der Zahlungsunfähigkeit und setzen Sie eine Frist für die Rückzahlung des investierten Kapitals.
  • Prüfen Sie die Unterlagen zum Bauvorhaben und den Verkaufsprospekt der Capital Store Invest GmbH. Achten Sie auf mögliche Hinweise auf Risiken oder Probleme.
  • Sammeln Sie Beweise für Ihre Ansprüche. Kopieren Sie alle relevanten Unterlagen und notieren Sie sich alle Gespräche mit der Capital Store Invest GmbH.
  • Erkundigen Sie sich bei einem Anwalt über Ihre Rechte. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche zu prüfen und zu vertreten.

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