• Rechtsanwalt Reime hilft

    finnexbot.com: BaFin ermittelt gegen FinnexBot und warnt vor Identitätsmissbrauch

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website finnexbot.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten deren Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Auf der Website behaupten die Betreiber, dass die FinnexBot ein in England registriertes Unternehmen sei. Es wird dabei auf die „FINEX CAPITAL M LLP“ verwiesen, die bei der britischen Aufsichtsbehörde (Financial Conduct Authority – FCA) registriert ist. Nach Erkenntnissen der BaFin besteht keine Verbindung zwischen den Unternehmen. Der Registrierungshinweis wird missbräuchlich genutzt und soll Seriosität vortäuschen.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    tradestatisticsview.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website und warnt vor einem Identitätsdiebstahl

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website tradestatisticsview.com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.

    Der angeblich in London, Vereinigtes Königreich, geschäftsansässige Betreiber tritt auf der Website überwiegend unter dem Namen Tradestatisticsview auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Vereinzelt bezeichnet sich der Betreiber jedoch auch als Bitcer, ebenfalls ohne Angabe einer Rechtsform. In diesem Zusammenhang wird zudem auf eine Registrierung im britischen Unternehmensregister (Companies House) zugunsten der Gesellschaft ELITEBITXCHANGE verwiesen. Die entsprechende Verlinkung führt zu einer Veröffentlichung im Companies House betreffs der bereits im September 2021 aufgelösten Gesellschaft Bitcer Limited.

    Wie der Aufsicht darüber hinaus bekannt geworden ist, stellen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Website tradestatisticsview.com gegenüber Kundinnen und Kunden mit dem Namen Marc Friedrich vor. Dabei verwenden sie widerrechtlich die Identität von Marc Friedrich, der im Internet mit seiner eigenen Website auftritt, indem sie Portrait-Fotos von ihm kopieren. Die BaFin betont, dass Marc Friedrich in keinerlei Geschäftsbeziehung zu dem Betreiber der Website tradestatisticsview.com steht. Es liegt ein Identitätsdiebstahl zulasten von Marc Friedrich durch unbekannte Täter vor.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    tradestatisticsview.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website und warnt vor einem Identitätsdiebstahl

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website tradestatisticsview.com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.

    Der angeblich in London, Vereinigtes Königreich, geschäftsansässige Betreiber tritt auf der Website überwiegend unter dem Namen Tradestatisticsview auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Vereinzelt bezeichnet sich der Betreiber jedoch auch als Bitcer, ebenfalls ohne Angabe einer Rechtsform. In diesem Zusammenhang wird zudem auf eine Registrierung im britischen Unternehmensregister (Companies House) zugunsten der Gesellschaft ELITEBITXCHANGE verwiesen. Die entsprechende Verlinkung führt zu einer Veröffentlichung im Companies House betreffs der bereits im September 2021 aufgelösten Gesellschaft Bitcer Limited.

    Wie der Aufsicht darüber hinaus bekannt geworden ist, stellen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Website tradestatisticsview.com gegenüber Kundinnen und Kunden mit dem Namen Marc Friedrich vor. Dabei verwenden sie widerrechtlich die Identität von Marc Friedrich, der im Internet mit seiner eigenen Website auftritt, indem sie Portrait-Fotos von ihm kopieren. Die BaFin betont, dass Marc Friedrich in keinerlei Geschäftsbeziehung zu dem Betreiber der Website tradestatisticsview.com steht. Es liegt ein Identitätsdiebstahl zulasten von Marc Friedrich durch unbekannte Täter vor.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    dcymarkets.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von DCYMarkets. Nach ihren Erkenntnissen bieten deren unbekannte Betreiber über die Website dcymarkets.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Hierzu zählt auch der Handel mit sogenannten Kryptowährungen. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

     

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    immediate-edge.co: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website immediate-edge.co. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Kundinnen und Kunden können über die Website vermeintliche Handelskonten eröffnen. Die versprochenen Gewinne zahlen die Betreiber aber nicht aus. Über die Website vermitteln die Betreiber zudem Kontakte zu weiteren unseriösen Plattformen wie fxelit.com und first-ecapitals.com.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Bontschev hilft

    fintechmarket-consulting.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website fintechmarket-consulting.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Die Betreiber der Website nennen eine angebliche Geschäftsadresse in Steyr, Österreich. Zudem verweisen sie u. a. auf eine vorgebliche Regulierung der Fintech Market PLC durch die britische Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority). Dies trifft nicht zu; vielmehr hat die FCA bereits am 6. Januar 2023 vor „Fintech Market“ gewarnt.

    Zudem geben die Betreiber der Website an, dass fintechmarket-consulting.com durch eine angebliche „Europäische Finanzaufsichtsbehörde“ FISEU beaufsichtigt wird. Die BaFin hat bereits am 10. Februar 2023 gewarnt, dass FISEU keine Aufsichtsbehörde ist. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Angebote oder Aufforderungen ablehnen, die auf die FISEU als Aufsichtsbehörde Bezug nehmen.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Reime hilft

    cmfx.trade: BaFin ermittelt gegen die Capital Master GmbH und warnt vor Identitätsmissbrauch

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website cmfx.trade. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Als Betreiberin der Website tritt eine Capital Master GmbH auf. Auf der Website lassen sich jedoch weder ein Impressum noch sonstige Hinweise auf den Geschäftssitz oder die Adresse dieses Unternehmens finden.

    Der BaFin ist bekannt geworden, dass vermeintliche Mitarbeitende der Capital Master GmbH finanziell geschädigte Kundinnen und Kunden der Online-Handelsplattform tierion-finance.com kontaktieren. Diese Handelsplattform hat keine Erlaubnis der BaFin und handelt mutmaßlich betrügerisch. Den geschädigten Kundinnen und Kunden bieten die vermeintlichen Mitarbeitenden an, das ursprünglich angelegte Kapital einschließlich der Gewinne, die inzwischen angeblich aufgelaufen sind, wiederzubeschaffen. Im Zusammenhang mit diesem Angebot täuschen sie eine Verbindung zu dem von der BaFin lizenzierten Wertpapierinstitut EUWAX Aktiengesellschaft vor. Eine solche Verbindung besteht nicht. Die EUWAX Aktiengesellschaft steht in keiner Geschäftsbeziehung zu der Capital Master GmbH bzw. zu deren Angeboten. Es liegt ein Identitätsmissbrauch zulasten der EUWAX Aktiengesellschaft durch unbekannte Täter vor.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Bontschev hilft

    matrixinvest.org: BaFin ermittelt gegen die Nexus LLC

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website matrixinvest.org. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.

    Betreiber der Website ist die Nexus LLC, St. Vincent und die Grenadinen. Die Nexus LLC war bzw. ist zudem verantwortlich für die inzwischen inaktive Website investpoint.pro sowie die Website onecapital.company, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rene Schindler Insolvenzverfahren Reime hilft

    Frage: Herr Reime, können Sie uns erklären, was es bedeutet, dass das Insolvenzgericht Chemnitz am 01.11.2023 eine vorläufige Insolvenzverwaltung für René Schindler angeordnet hat?

    Rechtsanwalt Jens Reime Natürlich. Die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet, dass das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt hat, um das Vermögen des Schuldners, in diesem Fall René Schindler, zu sichern und zu verwalten. Diese Maßnahme dient dazu, die Insolvenzmasse für die Gläubiger zu sichern, während das eigentliche Insolvenzverfahren vorbereitet wird.

    Frage: Wer ist dieser vorläufige Insolvenzverwalter, Thomas Beck, und welche Rolle spielt er in diesem Verfahren?

    Rechtsanwalt Jens Reime Thomas Beck ist der vom Gericht bestellte vorläufige Insolvenzverwalter. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen von René Schindler vorläufig zu verwalten und sicherzustellen, dass keine Vermögenswerte abgezogen oder veräußert werden, die für die Befriedigung der Gläubiger im Insolvenzverfahren benötigt werden. Er wird auch die weitere Entwicklung des Verfahrens überwachen.

    Frage: Für die Gläubiger ist sicherlich von Interesse, wie sie in diesem Verfahren vorgehen sollten. Was können Gläubiger tun?

    Rechtsanwalt Jens Reime: Gläubiger sollten zunächst ihre Forderungen gegenüber René Schindler sorgfältig dokumentieren und alle relevanten Unterlagen sammeln. Dann ist es wichtig, diese Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens ordnungsgemäß anzumelden. Die Frist für die Anmeldung beträgt zwei Wochen ab der Verkündung der Entscheidung des Insolvenzgerichts.

    Frage: In der Mitteilung steht auch, dass gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts die sofortige Beschwerde möglich ist. Was bedeutet das, und wie sollten Gläubiger vorgehen, wenn sie mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden sind?

    Rechtsanwalt Jens Reime Die sofortige Beschwerde ist ein Rechtsmittel, das Gläubiger nutzen können, wenn sie mit der Entscheidung des Insolvenzgerichts nicht einverstanden sind. Sie haben zwei Wochen Zeit, um diese Beschwerde beim Amtsgericht Chemnitz einzulegen. In der Beschwerdeschrift sollten die Gründe für die Unzufriedenheit mit der Entscheidung dargelegt werden. Es ist ratsam, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Beschwerde ordnungsgemäß eingereicht wird.

    Frage: Gibt es noch weitere Informationen oder Ratschläge, die Sie den Gläubigern in diesem Fall geben möchten?

    Rechtsanwalt Jens Reime: Es ist wichtig, die Fristen und Verfahrensvorschriften genau zu beachten und sich gegebenenfalls rechtzeitig an einen Rechtsanwalt zu wenden. Der vorläufige Insolvenzverwalter und das Insolvenzgericht sind für die Abwicklung des Verfahrens verantwortlich, aber Gläubiger sollten aktiv ihre Rechte wahrnehmen, um ihre Forderungen bestmöglich zu schützen und im Insolvenzverfahren berücksichtigt zu werden.

    Vielen Dank, Herr Reime, für diese Erläuterungen zu diesem Insolvenzverfahren.

  • Reime hilft

    btc-staking.com: BaFin warnt vor Jobangebot im HomeOffice

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Jobangeboten, die auf der Website btc-staking.com angeboten werden. Die Stellenangebote stammen nicht von der in Hamburg ansässigen impl digital consulting GmbH. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

    Die angebotene Tätigkeit besteht darin, Gelder weiterzuleiten, die zuvor auf dem eigenen Bankkonto eingegangen sind. Die Gelder stammen vermutlich von Personen, die selbst Opfer krimineller Handlungen wurden.

    Die BaFin warnt: Privatpersonen, die Gelder entgegennehmen und an Dritte weiterleiten, können sich wegen des Betreibens unerlaubter Zahlungsdienste strafbar machen.

    Außerdem könnten die Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.

    Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche Angebote anzunehmen.

    Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.

    Die Information der BaFin basiert auf § 8 Absatz 7 Satz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.