• Rechtsanwältin Bontschev hilft

    nexuscap.net: BaFin ermittelt gegen unbekannte Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website nexuscap.net. Sie verdächtigt deren Betreiber, ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen zu erbringen.

    Mitarbeiter des Betreibers wenden sich zudem unaufgefordert per E-Mail und Telefon an Verbraucherinnen und Verbraucher, um ihnen Festgeldangebote zu unterbreiten. Die Betreiber der Website nennen eine Geschäftsadresse in München.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    coinmetamask.com: BaFin dehnt Ermittlungen gegen Metamask EU aus

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt erneut vor der Metamask EU. Ihr liegen Erkenntnisse vor, wonach das Unternehmen nunmehr auch über die Website coinmetamask.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Dabei besteht nach wie vor keine Verbindung zur Website metamask.io, die von der ConsensSys Software Inc. betrieben wird. Es handelt sich weiterhin um einen Identitätsmissbrauch zulasten des in New York, Vereinigte Staaten, ansässigen Unternehmens.

    Die BaFin hat bereits am 12. September 2023 vor der Metamask EU und der Website coinsmetamask.com (Hervorhebung durch BaFin) gewarnt. Die Websites coinsmetamask.com und coinmetamask.com sind vollkommen identisch.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    FX-GlobalMarkets: BaFin warnt vor der Website global-fxmarkets.com

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von FX-GlobalMarkets. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website global-fxmarkets.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Dort sollen Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich mit Aktien, Anleihen, Währungen, Rohstoffen und Kryptowerten handeln können.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    finnexbot.com: BaFin ermittelt gegen FinnexBot und warnt vor Identitätsmissbrauch

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website finnexbot.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten deren Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Auf der Website behaupten die Betreiber, dass die FinnexBot ein in England registriertes Unternehmen sei. Es wird dabei auf die „FINEX CAPITAL M LLP“ verwiesen, die bei der britischen Aufsichtsbehörde (Financial Conduct Authority – FCA) registriert ist. Nach Erkenntnissen der BaFin besteht keine Verbindung zwischen den Unternehmen. Der Registrierungshinweis wird missbräuchlich genutzt und soll Seriosität vortäuschen.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    tradestatisticsview.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website und warnt vor einem Identitätsdiebstahl

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website tradestatisticsview.com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.

    Der angeblich in London, Vereinigtes Königreich, geschäftsansässige Betreiber tritt auf der Website überwiegend unter dem Namen Tradestatisticsview auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Vereinzelt bezeichnet sich der Betreiber jedoch auch als Bitcer, ebenfalls ohne Angabe einer Rechtsform. In diesem Zusammenhang wird zudem auf eine Registrierung im britischen Unternehmensregister (Companies House) zugunsten der Gesellschaft ELITEBITXCHANGE verwiesen. Die entsprechende Verlinkung führt zu einer Veröffentlichung im Companies House betreffs der bereits im September 2021 aufgelösten Gesellschaft Bitcer Limited.

    Wie der Aufsicht darüber hinaus bekannt geworden ist, stellen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Website tradestatisticsview.com gegenüber Kundinnen und Kunden mit dem Namen Marc Friedrich vor. Dabei verwenden sie widerrechtlich die Identität von Marc Friedrich, der im Internet mit seiner eigenen Website auftritt, indem sie Portrait-Fotos von ihm kopieren. Die BaFin betont, dass Marc Friedrich in keinerlei Geschäftsbeziehung zu dem Betreiber der Website tradestatisticsview.com steht. Es liegt ein Identitätsdiebstahl zulasten von Marc Friedrich durch unbekannte Täter vor.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    tradestatisticsview.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website und warnt vor einem Identitätsdiebstahl

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website tradestatisticsview.com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.

    Der angeblich in London, Vereinigtes Königreich, geschäftsansässige Betreiber tritt auf der Website überwiegend unter dem Namen Tradestatisticsview auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Vereinzelt bezeichnet sich der Betreiber jedoch auch als Bitcer, ebenfalls ohne Angabe einer Rechtsform. In diesem Zusammenhang wird zudem auf eine Registrierung im britischen Unternehmensregister (Companies House) zugunsten der Gesellschaft ELITEBITXCHANGE verwiesen. Die entsprechende Verlinkung führt zu einer Veröffentlichung im Companies House betreffs der bereits im September 2021 aufgelösten Gesellschaft Bitcer Limited.

    Wie der Aufsicht darüber hinaus bekannt geworden ist, stellen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Website tradestatisticsview.com gegenüber Kundinnen und Kunden mit dem Namen Marc Friedrich vor. Dabei verwenden sie widerrechtlich die Identität von Marc Friedrich, der im Internet mit seiner eigenen Website auftritt, indem sie Portrait-Fotos von ihm kopieren. Die BaFin betont, dass Marc Friedrich in keinerlei Geschäftsbeziehung zu dem Betreiber der Website tradestatisticsview.com steht. Es liegt ein Identitätsdiebstahl zulasten von Marc Friedrich durch unbekannte Täter vor.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    dcymarkets.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von DCYMarkets. Nach ihren Erkenntnissen bieten deren unbekannte Betreiber über die Website dcymarkets.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Hierzu zählt auch der Handel mit sogenannten Kryptowährungen. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

     

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    immediate-edge.co: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website immediate-edge.co. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Kundinnen und Kunden können über die Website vermeintliche Handelskonten eröffnen. Die versprochenen Gewinne zahlen die Betreiber aber nicht aus. Über die Website vermitteln die Betreiber zudem Kontakte zu weiteren unseriösen Plattformen wie fxelit.com und first-ecapitals.com.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Bontschev hilft

    fintechmarket-consulting.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website fintechmarket-consulting.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Die Betreiber der Website nennen eine angebliche Geschäftsadresse in Steyr, Österreich. Zudem verweisen sie u. a. auf eine vorgebliche Regulierung der Fintech Market PLC durch die britische Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority). Dies trifft nicht zu; vielmehr hat die FCA bereits am 6. Januar 2023 vor „Fintech Market“ gewarnt.

    Zudem geben die Betreiber der Website an, dass fintechmarket-consulting.com durch eine angebliche „Europäische Finanzaufsichtsbehörde“ FISEU beaufsichtigt wird. Die BaFin hat bereits am 10. Februar 2023 gewarnt, dass FISEU keine Aufsichtsbehörde ist. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Angebote oder Aufforderungen ablehnen, die auf die FISEU als Aufsichtsbehörde Bezug nehmen.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Reime hilft

    cmfx.trade: BaFin ermittelt gegen die Capital Master GmbH und warnt vor Identitätsmissbrauch

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website cmfx.trade. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Als Betreiberin der Website tritt eine Capital Master GmbH auf. Auf der Website lassen sich jedoch weder ein Impressum noch sonstige Hinweise auf den Geschäftssitz oder die Adresse dieses Unternehmens finden.

    Der BaFin ist bekannt geworden, dass vermeintliche Mitarbeitende der Capital Master GmbH finanziell geschädigte Kundinnen und Kunden der Online-Handelsplattform tierion-finance.com kontaktieren. Diese Handelsplattform hat keine Erlaubnis der BaFin und handelt mutmaßlich betrügerisch. Den geschädigten Kundinnen und Kunden bieten die vermeintlichen Mitarbeitenden an, das ursprünglich angelegte Kapital einschließlich der Gewinne, die inzwischen angeblich aufgelaufen sind, wiederzubeschaffen. Im Zusammenhang mit diesem Angebot täuschen sie eine Verbindung zu dem von der BaFin lizenzierten Wertpapierinstitut EUWAX Aktiengesellschaft vor. Eine solche Verbindung besteht nicht. Die EUWAX Aktiengesellschaft steht in keiner Geschäftsbeziehung zu der Capital Master GmbH bzw. zu deren Angeboten. Es liegt ein Identitätsmissbrauch zulasten der EUWAX Aktiengesellschaft durch unbekannte Täter vor.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.