• Rechtsanwältin Bontschev hilft

    infinity-brokers.com: BaFin ermittelt gegen die Infinity Business Brokers Limited

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website infinity-brokers.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet die britische Infinity Business Brokers Limited ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Kundinnen und Kunden können über die Website Handelskonten eröffnen. Auf diese müssen sie in Kryptowährung einzahlen. Diese Einzahlungen verwendet das Unternehmen jedoch nicht weisungsgemäß, sondern transferiert sie auf externe Wallets. Die versprochenen Gewinne zahlt es nicht aus.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Interview mit Kerstin Bontschev und Rechtsanwalt Jens Reime zu den aktuellen Warnmeldungen er BaFin

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat kürzlich zwei Warnungen herausgegeben, die sich auf die Unternehmen equityexperts.pro und blockhvs.vip beziehen. Es scheint, dass diese Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Behörde hat die Ermittlungen gegen die Betreiber der genannten Websites aufgenommen, da jeder, der solche Dienstleistungen in Deutschland anbieten möchte, eine offizielle Genehmigung der BaFin benötigt.

    Wir haben die Gelegenheit gehabt, mit den Rechtsanwältinnen Bontschev und Reime über die Bedeutung und die Konsequenzen dieser Warnungen zu sprechen. Rechtsanwältin Bontschev betonte, dass solche Warnungen für die Anleger von wesentlicher Bedeutung seien, da sie dazu beitragen, ein Bewusstsein für potenzielle Risiken und betrügerische Aktivitäten im Finanzsektor zu schaffen. Solche Mitteilungen fungieren als Schutzmechanismus, um Anleger vor möglichen finanziellen Verlusten durch nicht autorisierte und potenziell unsichere Finanzdienstleistungen zu schützen.

    Rechtsanwalt Reime diskutierte auch die möglichen Auswirkungen solcher Warnungen auf die Anleger. Die Anleger könnten durch solche Ankündigungen besorgt oder verunsichert werden, aber es ist wesentlich, dass sie über solche nicht autorisierten Aktivitäten informiert werden, damit sie fundierte Entscheidungen über ihre Investitionen treffen können. Er betonte auch die Rolle der BaFin bei der Sicherung der Integrität des Finanzmarktes und dem Schutz der Anleger vor betrügerischen oder nicht konformen Praktiken.

    Insgesamt dienen diese Warnungen dazu, das Bewusstsein zu schärfen und die Anleger zu informieren, damit sie sich vor unsicheren oder nicht konformen Finanzdienstleistungen schützen können. Es wird geraten, immer die Genehmigung und Legitimität eines Unternehmens zu überprüfen, bevor man in Finanz- und Wertpapierdienstleistungen investiert.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    Equityexperts.pro: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website equityexperts.pro. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    blockhvs.vip: BaFin ermittelt gegen Block Ex

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Block Ex. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen Finanz-dienstleistungen ohne Erlaubnis auf seiner Website blockhvs.vip an. Die Gesellschaft wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

    Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    Centrisfx.com: BaFin ermittelt gegen CentrisFx

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von CentrisFx. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber über die Website centrisfx.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dabei werben die Betreiber mit einer angeblichen BaFin-Regulierung. Diese gibt es nicht, die BaFin beaufsichtigt das Unternehmen nicht.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    visioncapitalltd.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website und warnt vor Identitätsdiebstahl

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website visioncapitalltd.com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Der unbekannte Betreiber tritt unter der Bezeichnung Vision Capital Limited auf. Er erweckt den Eindruck, dass es sich um eine Website der Vision Capital LLP oder Vision Capital Limited handele, die bei der britischen Finanzmarktaufsicht FCA („Financial Conduct Authority“) registriert sind. Dies ist falsch, es liegt ein Identitätsdiebstahl vor.

    Darüber hinaus verfügt die BaFin über keine Anhaltspunkte für eine Verbindung der Website zu einem weiteren gleichnamigen Unternehmen, das bei der pakistanischen Finanzmarktaufsicht lizenziert ist.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    calamosassets.net: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der „Calamosassets“. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen über seine Website calamosassets.net ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Eine „Calamosassets“ wird nicht von der BaFin beaufsichtigt und ist nicht mit dem US-amerikanischen Unternehmen Calamos Investments LLC und dessen Tochtergesellschaften verbunden.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Bontschev hilft

    bitseu.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der angeblich in Frankfurt am Main ansässigen BitsEU. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website bitseu.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Dort sollen Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich mit Aktien, Währungen und Kryptowerten handeln können.

    BitsEU behauptet im Impressum der Website, dass alle erlaubnispflichtigen Geschäfte von der Sutor Bank GmbH durchgeführt würden. Dies trifft nicht zu. Die Sutor Bank GmbH unterhält keine Geschäftsbeziehungen zu der BitsEU.

    Vertreter der BitsEU täuschen ihren Kundinnen und Kunden zudem vor, für sie ein Konto beim in Litauen ansässigen Finanzinstitut zen.com zu eröffnen. Darauf soll angeblich ihr Handelskapital überwiesen werden. Auf das Konto erhalten die Kundinnen und Kunden jedoch keinen Zugriff.

    Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Reime hilft

    Prospekt fehlt: Green Technologies Group Ltd. darf ihre Aktien nicht öffentlich anbieten

    Die Finanzaufsicht BaFin hat der Green Technologies Group Ltd. am 18. Oktober 2023 untersagt, ihre Aktien öffentlich in Deutschland anzubieten.

    Die Untersagung erfolgte, weil die Green Technologies Group Ltd. eigene Aktien ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Ausnahmen von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

    Die Maßnahme der BaFin ist noch nicht bestandskräftig. Sie ist aber sofort vollziehbar.

    Die BaFin hatte bereits am 11. August 2023 bekannt gemacht, dass ein hinreichend begründeter Verdacht bestand, dass die betreffenden Wertpapiere ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich angeboten wurden.

  • Bontschev hilft

    tradecentrix.net und cmginternal.org: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Websites

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Websites tradecentrix.net und cmginternal.org. Die Betreiber bieten nach Erkenntnissen der Aufsicht dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Beide Websites sind – bis auf die jeweilige Eigenbezeichnung – vollkommen identisch. Die Betreiber treten unter den Namen TradeCentrix bzw. CMGInternal auf, jeweils ohne Nennung einer Rechtsform. Ebenso fehlen vollständige Geschäftsadressen, als Sitz wird nur London, Vereinigtes Königreich, angegeben. Impressen sind nicht vorhanden. Der BaFin liegen zudem Hinweise vor, wonach bis vor Kurzem auch eine Website cmginternal.io aktiv gewesen ist.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.