• Bontschev hilft

    matrixinvest.org: BaFin ermittelt gegen die Nexus LLC

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website matrixinvest.org. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten.

    Betreiber der Website ist die Nexus LLC, St. Vincent und die Grenadinen. Die Nexus LLC war bzw. ist zudem verantwortlich für die inzwischen inaktive Website investpoint.pro sowie die Website onecapital.company, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rene Schindler Insolvenzverfahren Reime hilft

    Frage: Herr Reime, können Sie uns erklären, was es bedeutet, dass das Insolvenzgericht Chemnitz am 01.11.2023 eine vorläufige Insolvenzverwaltung für René Schindler angeordnet hat?

    Rechtsanwalt Jens Reime Natürlich. Die Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet, dass das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt hat, um das Vermögen des Schuldners, in diesem Fall René Schindler, zu sichern und zu verwalten. Diese Maßnahme dient dazu, die Insolvenzmasse für die Gläubiger zu sichern, während das eigentliche Insolvenzverfahren vorbereitet wird.

    Frage: Wer ist dieser vorläufige Insolvenzverwalter, Thomas Beck, und welche Rolle spielt er in diesem Verfahren?

    Rechtsanwalt Jens Reime Thomas Beck ist der vom Gericht bestellte vorläufige Insolvenzverwalter. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen von René Schindler vorläufig zu verwalten und sicherzustellen, dass keine Vermögenswerte abgezogen oder veräußert werden, die für die Befriedigung der Gläubiger im Insolvenzverfahren benötigt werden. Er wird auch die weitere Entwicklung des Verfahrens überwachen.

    Frage: Für die Gläubiger ist sicherlich von Interesse, wie sie in diesem Verfahren vorgehen sollten. Was können Gläubiger tun?

    Rechtsanwalt Jens Reime: Gläubiger sollten zunächst ihre Forderungen gegenüber René Schindler sorgfältig dokumentieren und alle relevanten Unterlagen sammeln. Dann ist es wichtig, diese Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens ordnungsgemäß anzumelden. Die Frist für die Anmeldung beträgt zwei Wochen ab der Verkündung der Entscheidung des Insolvenzgerichts.

    Frage: In der Mitteilung steht auch, dass gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts die sofortige Beschwerde möglich ist. Was bedeutet das, und wie sollten Gläubiger vorgehen, wenn sie mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden sind?

    Rechtsanwalt Jens Reime Die sofortige Beschwerde ist ein Rechtsmittel, das Gläubiger nutzen können, wenn sie mit der Entscheidung des Insolvenzgerichts nicht einverstanden sind. Sie haben zwei Wochen Zeit, um diese Beschwerde beim Amtsgericht Chemnitz einzulegen. In der Beschwerdeschrift sollten die Gründe für die Unzufriedenheit mit der Entscheidung dargelegt werden. Es ist ratsam, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Beschwerde ordnungsgemäß eingereicht wird.

    Frage: Gibt es noch weitere Informationen oder Ratschläge, die Sie den Gläubigern in diesem Fall geben möchten?

    Rechtsanwalt Jens Reime: Es ist wichtig, die Fristen und Verfahrensvorschriften genau zu beachten und sich gegebenenfalls rechtzeitig an einen Rechtsanwalt zu wenden. Der vorläufige Insolvenzverwalter und das Insolvenzgericht sind für die Abwicklung des Verfahrens verantwortlich, aber Gläubiger sollten aktiv ihre Rechte wahrnehmen, um ihre Forderungen bestmöglich zu schützen und im Insolvenzverfahren berücksichtigt zu werden.

    Vielen Dank, Herr Reime, für diese Erläuterungen zu diesem Insolvenzverfahren.

  • Reime hilft

    btc-staking.com: BaFin warnt vor Jobangebot im HomeOffice

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Jobangeboten, die auf der Website btc-staking.com angeboten werden. Die Stellenangebote stammen nicht von der in Hamburg ansässigen impl digital consulting GmbH. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

    Die angebotene Tätigkeit besteht darin, Gelder weiterzuleiten, die zuvor auf dem eigenen Bankkonto eingegangen sind. Die Gelder stammen vermutlich von Personen, die selbst Opfer krimineller Handlungen wurden.

    Die BaFin warnt: Privatpersonen, die Gelder entgegennehmen und an Dritte weiterleiten, können sich wegen des Betreibens unerlaubter Zahlungsdienste strafbar machen.

    Außerdem könnten die Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.

    Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche Angebote anzunehmen.

    Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.

    Die Information der BaFin basiert auf § 8 Absatz 7 Satz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    infinity-brokers.com: BaFin ermittelt gegen die Infinity Business Brokers Limited

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website infinity-brokers.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet die britische Infinity Business Brokers Limited ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Kundinnen und Kunden können über die Website Handelskonten eröffnen. Auf diese müssen sie in Kryptowährung einzahlen. Diese Einzahlungen verwendet das Unternehmen jedoch nicht weisungsgemäß, sondern transferiert sie auf externe Wallets. Die versprochenen Gewinne zahlt es nicht aus.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Interview mit Kerstin Bontschev und Rechtsanwalt Jens Reime zu den aktuellen Warnmeldungen er BaFin

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat kürzlich zwei Warnungen herausgegeben, die sich auf die Unternehmen equityexperts.pro und blockhvs.vip beziehen. Es scheint, dass diese Unternehmen ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Behörde hat die Ermittlungen gegen die Betreiber der genannten Websites aufgenommen, da jeder, der solche Dienstleistungen in Deutschland anbieten möchte, eine offizielle Genehmigung der BaFin benötigt.

    Wir haben die Gelegenheit gehabt, mit den Rechtsanwältinnen Bontschev und Reime über die Bedeutung und die Konsequenzen dieser Warnungen zu sprechen. Rechtsanwältin Bontschev betonte, dass solche Warnungen für die Anleger von wesentlicher Bedeutung seien, da sie dazu beitragen, ein Bewusstsein für potenzielle Risiken und betrügerische Aktivitäten im Finanzsektor zu schaffen. Solche Mitteilungen fungieren als Schutzmechanismus, um Anleger vor möglichen finanziellen Verlusten durch nicht autorisierte und potenziell unsichere Finanzdienstleistungen zu schützen.

    Rechtsanwalt Reime diskutierte auch die möglichen Auswirkungen solcher Warnungen auf die Anleger. Die Anleger könnten durch solche Ankündigungen besorgt oder verunsichert werden, aber es ist wesentlich, dass sie über solche nicht autorisierten Aktivitäten informiert werden, damit sie fundierte Entscheidungen über ihre Investitionen treffen können. Er betonte auch die Rolle der BaFin bei der Sicherung der Integrität des Finanzmarktes und dem Schutz der Anleger vor betrügerischen oder nicht konformen Praktiken.

    Insgesamt dienen diese Warnungen dazu, das Bewusstsein zu schärfen und die Anleger zu informieren, damit sie sich vor unsicheren oder nicht konformen Finanzdienstleistungen schützen können. Es wird geraten, immer die Genehmigung und Legitimität eines Unternehmens zu überprüfen, bevor man in Finanz- und Wertpapierdienstleistungen investiert.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    Equityexperts.pro: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website equityexperts.pro. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    blockhvs.vip: BaFin ermittelt gegen Block Ex

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Block Ex. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen Finanz-dienstleistungen ohne Erlaubnis auf seiner Website blockhvs.vip an. Die Gesellschaft wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

    Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    Centrisfx.com: BaFin ermittelt gegen CentrisFx

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von CentrisFx. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber über die Website centrisfx.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dabei werben die Betreiber mit einer angeblichen BaFin-Regulierung. Diese gibt es nicht, die BaFin beaufsichtigt das Unternehmen nicht.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    visioncapitalltd.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website und warnt vor Identitätsdiebstahl

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website visioncapitalltd.com. Nach Erkenntnissen der Aufsicht werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten. Der unbekannte Betreiber tritt unter der Bezeichnung Vision Capital Limited auf. Er erweckt den Eindruck, dass es sich um eine Website der Vision Capital LLP oder Vision Capital Limited handele, die bei der britischen Finanzmarktaufsicht FCA („Financial Conduct Authority“) registriert sind. Dies ist falsch, es liegt ein Identitätsdiebstahl vor.

    Darüber hinaus verfügt die BaFin über keine Anhaltspunkte für eine Verbindung der Website zu einem weiteren gleichnamigen Unternehmen, das bei der pakistanischen Finanzmarktaufsicht lizenziert ist.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    calamosassets.net: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der „Calamosassets“. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen über seine Website calamosassets.net ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Eine „Calamosassets“ wird nicht von der BaFin beaufsichtigt und ist nicht mit dem US-amerikanischen Unternehmen Calamos Investments LLC und dessen Tochtergesellschaften verbunden.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.