• Bontschev hilft

    venturesexchanges.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website venturesexchanges.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Im Geschäftsverkehr gegenüber Kundinnen und Kunden verwendet der Betreiber die Bezeichnung des in Zypern lizenzierten Instituts Fincap Ventures AIF V.C.I.C. Plc. Dabei handelt es sich um einen Identitätsdiebstahl.

    Auf der Website tritt der Betreiber lediglich unter der Bezeichnung VentureXchange auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Eigenen Angaben zufolge ist er Teil der Pix Point Consulting LTD, London und Holyhead, Vereinigtes Königreich. Die BaFin hatte bereits am 28. Juli 2023 vor dieser Gesellschaft gewarnt.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Reime hilft

    captrader.financial und cap-traders.com: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites captrader.financial und cap-traders.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten deren unbekannte Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt und sind insbesondere nicht mit dem von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen CapTrader GmbH (www.captrader.com) verbunden. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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  • Bontschev hilft

    assets-hal.digital: BaFin ermittelt gegen Digital Assets Hal und warnt vor Identitätsdiebstahl

    Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht BaFin bieten die Betreiber der Website assets-hal.digital ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Zudem erwecken sie den Eindruck, dass die Website dem bei der BaFin registrierten Kryptoverwahrer Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH gehört. Das ist falsch, es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Reime hilft

    gainity.net: BaFin ermittelt gegen Gainity Solutions Limited

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Gainity Solutions Limited. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website gainity.net ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern werden Gewinne aus Handelsgeschäften mit Kryptowerten in Aussicht gestellt, wenn sie vorab eine „Provision“ leisten bzw. eine „Versicherungspolice“ für das vermeintliche Kontoguthaben abschließen. Die angekündigten Gewinne werden nicht ausgezahlt.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Was kann man tun, wenn einem die Identität gestohlen wird und damit Missbrauch betrieben wird?

    Anzeige: Der erste Schritt, sofort bei der Polizei Anzeige zu der Polizei. Eine polizeiliche Anzeige ist wichtig, um den Diebstahl offiziell zu dokumentieren. Dies ist ein tot für weitere rechtliche Schritte und auch bei der Klärung von Klärungs mit Banken oder Kreditinstituten.

    Kontakt mit Banken und Kreditinstitut Wenn der Identitätsdiebstahl finanzielle Auswirkungen hat, wie z.B. unbefugte Kontoabhebungen oder Kreditkartentransaktionen, sollte man sofort die betroffenen Banken oder Kreditkartenunternehmen kontaktieren und die Situation erklären. Es kann notwendig sein, Konten zu sperren oder Kreditkarten zu stornieren.

    Kreditüberwachung und -berichterstattung: Es ist ratsam, eine Kreditüberwachung zu aktivieren, um auf verdächtige Aktivitäten aufmerksam zu werden. In Deutschland kann man eine Selbstauskunft bei der Schufa oder anderen Auskunfteien beantragen, um zu prüfen, ob unter dem eigenen Namen ungewöhnliche Aktivitäten stattgefunden haben.

    Informieren Sie die Sie- und Sie-Die-Siege: Wenn der Identitätsdiebstahl potenziell Auswirkungen auf andere Bereiche Ihres Lebens haben könnte (zum Beispiel wenn neue Konten in Ihrem Namen eröffnet wurden oder Betrüger Verträge in Ihrem Namen abgeschlossen haben), informieren Sie die entsprechenden Unternehmen oder Organisationen.

    Überprüfen Sie Ihre Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf persönliche Informationen. Ändern Sie Passwörter und Sicherheitsfragen für Online-Konten und achten Sie darauf, in Zukunft sichere Methoden zur Aufbewahrung persönlicher Daten zu verwenden.

    Überwachung der persönlichen Informationen: Bleiben Sie auch nach der ersten Reaktion wachsam und überwachen Sie Ihre persönlichen und finanziellen Informationen regelmäßig auf Anzeichen von Missbrauch.

    Rechtliche Beratung einholen: In einigen Fällen kann es hilfreich sein, rechtliche Beratung einzuholen, insbesondere wenn der Identitätsdiebstahl zu finanziellen Verlusten oder rechtlichen Problemen geführt hat.

    und Bewusstseins- und Bewusstseins-: Schließlich ist es wichtig, sich über Methoden des Identitätsdiebstahls zu informieren und präventive Maßnahmen zu ergreifen, um sich in Zukunft besser zu schützen.

    Es ist wichtig, bei Verdacht auf Identitätsdiebstahl schnell und entschlossen zu handeln, um den Schaden zu begrenzen und weitere rechtliche Komplikationen zu vermeiden.

  • Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zum neuesten TIK TOK trend-#dayinmylife und #dayinthelife

    Hier einige Punkte, die Rechtsanwältin Kerstin Bontschev anregt zu beachten:

    1. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte:

    Bontschev würde betonen, wie wichtig es ist, beim Posten von Inhalten auf TikTok auf den Schutz persönlicher Daten zu achten. Junge Nutzer sollten darauf achten, keine sensiblen Informationen wie Adressen, Schule oder Arbeitsplatz preiszugeben.Sie könnte auch die Bedeutung des Schutzes der Privatsphäre Dritter hervorheben, z. B. das Einholen von Zustimmungen, bevor Freunde oder Familienmitglieder in Videos gezeigt werden.

    2. Urheberrecht und geistiges Eigentum:

    Die Rechtsanwältin würde wahrscheinlich auf die Wichtigkeit hinweisen, keine urheberrechtlich geschützten Inhalte ohne Erlaubnis zu verwenden. Dies bezieht sich auf Musik, Bilder, Videos und andere Medien, die möglicherweise in den TikTok-Videos verwendet werden.

    3. Ruf und digitales Image:

    Sie könnte die langfristigen Auswirkungen der Veröffentlichung von Inhalten im Internet betonen. Einmal online gestellte Inhalte können schwer zu entfernen sein und könnten zukünftige Beschäftigungschancen oder akademische Möglichkeiten beeinflussen.

    4. Umgang mit Online-Interaktionen:

    Bontschev würde sicherlich die Bedeutung des sicheren Umgangs mit Reaktionen und Interaktionen auf sozialen Medien betonen, einschließlich der Bewältigung von negativen Kommentaren oder Cybermobbing.

    5. Rechtliche Verantwortung und Altersbeschränkungen:

    Die Anwältin könnte darauf hinweisen, dass Nutzer rechtlich für die Inhalte verantwortlich sind, die sie posten, und dass bestimmte Inhalte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
    Sie würde auch erwähnen, dass Plattformen wie TikTok Altersbeschränkungen haben, die eingehalten werden sollten.

    6. Werbung und Transparenz:

    Bei der Erstellung von Inhalten, die Werbung oder gesponserte Produkte enthalten, sollte auf die klare Kennzeichnung dieser Inhalte geachtet werden.

    Das Gespräch würde wahrscheinlich damit enden, dass Rechtsanwältin Bontschev junge Menschen dazu ermutigt, sich bewusst zu sein, was sie teilen, und verantwortungsbewusst mit den Tools und Plattformen umzugehen, die ihnen zur Verfügung stehen.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    nexuscap.net: BaFin ermittelt gegen unbekannte Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website nexuscap.net. Sie verdächtigt deren Betreiber, ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen zu erbringen.

    Mitarbeiter des Betreibers wenden sich zudem unaufgefordert per E-Mail und Telefon an Verbraucherinnen und Verbraucher, um ihnen Festgeldangebote zu unterbreiten. Die Betreiber der Website nennen eine Geschäftsadresse in München.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    coinmetamask.com: BaFin dehnt Ermittlungen gegen Metamask EU aus

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt erneut vor der Metamask EU. Ihr liegen Erkenntnisse vor, wonach das Unternehmen nunmehr auch über die Website coinmetamask.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Dabei besteht nach wie vor keine Verbindung zur Website metamask.io, die von der ConsensSys Software Inc. betrieben wird. Es handelt sich weiterhin um einen Identitätsmissbrauch zulasten des in New York, Vereinigte Staaten, ansässigen Unternehmens.

    Die BaFin hat bereits am 12. September 2023 vor der Metamask EU und der Website coinsmetamask.com (Hervorhebung durch BaFin) gewarnt. Die Websites coinsmetamask.com und coinmetamask.com sind vollkommen identisch.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    FX-GlobalMarkets: BaFin warnt vor der Website global-fxmarkets.com

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von FX-GlobalMarkets. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website global-fxmarkets.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Dort sollen Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich mit Aktien, Anleihen, Währungen, Rohstoffen und Kryptowerten handeln können.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.