• Reime hilft

    Aktien der Blue Energy Group AG: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

    Die Finanzaufsicht BaFin verdächtigt die Blue Energy Group AG, ihre Aktien ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt in Deutschland öffentlich anzubieten.

    Ausnahmen von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

    Zum Hintergrund

    In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme greift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.

    In einem Prospektbilligungsverfahren prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört aber nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das Produkt zu kontrollieren.

    Anbieter und Emittenten haften für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Prospekts (§ 14 Wertpapierprospektgesetz – WpPG). Die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Wertpapierprospekt getätigten Angaben. (§§ 9 bzw. 10 WpPG).

    Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro bzw. drei Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Geldbußen können auch bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.

    Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen zu tätigen.

    Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

    Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr. Dies regelt § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG). Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

    Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, EMail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

     

    Bekanntmachung

    Blue Energy Group AG: Verdacht auf öffentliches Angebot eigener Aktien ohne erforderlichen Wertpapierprospekt.

    Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Blue Energy Group AG in Deutschland Wertpapiere in Form von auf ihren Namen lautenden Aktien mit der WKN: A3D3VP und der ISIN: DE000A3D3VP6 ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

    Die Blue Energy AG hat ihren Sitz in Senden, Deutschland.

    Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des hinreichend begründeten Verdachts eines öffentlichen Angebots ohne einen gebilligten Wertpapierprospekt basierend auf § 18 Absatz 3 Nr. 1 WpPG in Verbindung mit Artikel 3 der Prospekt-Verordnung.

  • Bontschev hilft

    confidainvest.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website und warnt vor einem Identitätsdiebstahl

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website confidainvest.com. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten.

    Der angeblich in Zürich, Schweiz, ansässige Betreiber tritt auf der Website unter dem Namen Confida Invest auf. Er behauptet, dass Confida Invest eine Tochtergesellschaft der Schweizer Unternehmensberatung Confida Consulting AG (confida-consulting.ch) ist. Das ist nicht der Fall. Es liegt ein Identitätsdiebstahl zulasten der Confida Consulting AG vor.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Reime hilft

    doublecapitals.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website doublecapitals.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Auf der Website bezeichnet er sich lediglich als Double Capitals und nennt keine Rechtsform. Zudem fehlen Angaben zum Unternehmenssitz und ein Impressum. Es fällt auf, dass in den auf der Website abrufbaren Geschäftsunterlagen abweichend Swapsco Market als Betreiber genannt wird. Die Website swapscomarket.com ist zurzeit inaktiv; zuvor waren beide Websites nahezu identisch.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Bontschev hilft

    venturesexchanges.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website venturesexchanges.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Im Geschäftsverkehr gegenüber Kundinnen und Kunden verwendet der Betreiber die Bezeichnung des in Zypern lizenzierten Instituts Fincap Ventures AIF V.C.I.C. Plc. Dabei handelt es sich um einen Identitätsdiebstahl.

    Auf der Website tritt der Betreiber lediglich unter der Bezeichnung VentureXchange auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Eigenen Angaben zufolge ist er Teil der Pix Point Consulting LTD, London und Holyhead, Vereinigtes Königreich. Die BaFin hatte bereits am 28. Juli 2023 vor dieser Gesellschaft gewarnt.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Reime hilft

    captrader.financial und cap-traders.com: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites captrader.financial und cap-traders.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten deren unbekannte Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt und sind insbesondere nicht mit dem von der BaFin beaufsichtigten Unternehmen CapTrader GmbH (www.captrader.com) verbunden. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Lassen Sie ihre Investments überprüfen

  • Bontschev hilft

    assets-hal.digital: BaFin ermittelt gegen Digital Assets Hal und warnt vor Identitätsdiebstahl

    Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht BaFin bieten die Betreiber der Website assets-hal.digital ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Zudem erwecken sie den Eindruck, dass die Website dem bei der BaFin registrierten Kryptoverwahrer Hauck Aufhäuser Digital Custody GmbH gehört. Das ist falsch, es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Reime hilft

    gainity.net: BaFin ermittelt gegen Gainity Solutions Limited

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Gainity Solutions Limited. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website gainity.net ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern werden Gewinne aus Handelsgeschäften mit Kryptowerten in Aussicht gestellt, wenn sie vorab eine „Provision“ leisten bzw. eine „Versicherungspolice“ für das vermeintliche Kontoguthaben abschließen. Die angekündigten Gewinne werden nicht ausgezahlt.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Was kann man tun, wenn einem die Identität gestohlen wird und damit Missbrauch betrieben wird?

    Anzeige: Der erste Schritt, sofort bei der Polizei Anzeige zu der Polizei. Eine polizeiliche Anzeige ist wichtig, um den Diebstahl offiziell zu dokumentieren. Dies ist ein tot für weitere rechtliche Schritte und auch bei der Klärung von Klärungs mit Banken oder Kreditinstituten.

    Kontakt mit Banken und Kreditinstitut Wenn der Identitätsdiebstahl finanzielle Auswirkungen hat, wie z.B. unbefugte Kontoabhebungen oder Kreditkartentransaktionen, sollte man sofort die betroffenen Banken oder Kreditkartenunternehmen kontaktieren und die Situation erklären. Es kann notwendig sein, Konten zu sperren oder Kreditkarten zu stornieren.

    Kreditüberwachung und -berichterstattung: Es ist ratsam, eine Kreditüberwachung zu aktivieren, um auf verdächtige Aktivitäten aufmerksam zu werden. In Deutschland kann man eine Selbstauskunft bei der Schufa oder anderen Auskunfteien beantragen, um zu prüfen, ob unter dem eigenen Namen ungewöhnliche Aktivitäten stattgefunden haben.

    Informieren Sie die Sie- und Sie-Die-Siege: Wenn der Identitätsdiebstahl potenziell Auswirkungen auf andere Bereiche Ihres Lebens haben könnte (zum Beispiel wenn neue Konten in Ihrem Namen eröffnet wurden oder Betrüger Verträge in Ihrem Namen abgeschlossen haben), informieren Sie die entsprechenden Unternehmen oder Organisationen.

    Überprüfen Sie Ihre Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf persönliche Informationen. Ändern Sie Passwörter und Sicherheitsfragen für Online-Konten und achten Sie darauf, in Zukunft sichere Methoden zur Aufbewahrung persönlicher Daten zu verwenden.

    Überwachung der persönlichen Informationen: Bleiben Sie auch nach der ersten Reaktion wachsam und überwachen Sie Ihre persönlichen und finanziellen Informationen regelmäßig auf Anzeichen von Missbrauch.

    Rechtliche Beratung einholen: In einigen Fällen kann es hilfreich sein, rechtliche Beratung einzuholen, insbesondere wenn der Identitätsdiebstahl zu finanziellen Verlusten oder rechtlichen Problemen geführt hat.

    und Bewusstseins- und Bewusstseins-: Schließlich ist es wichtig, sich über Methoden des Identitätsdiebstahls zu informieren und präventive Maßnahmen zu ergreifen, um sich in Zukunft besser zu schützen.

    Es ist wichtig, bei Verdacht auf Identitätsdiebstahl schnell und entschlossen zu handeln, um den Schaden zu begrenzen und weitere rechtliche Komplikationen zu vermeiden.

  • Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zum neuesten TIK TOK trend-#dayinmylife und #dayinthelife

    Hier einige Punkte, die Rechtsanwältin Kerstin Bontschev anregt zu beachten:

    1. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte:

    Bontschev würde betonen, wie wichtig es ist, beim Posten von Inhalten auf TikTok auf den Schutz persönlicher Daten zu achten. Junge Nutzer sollten darauf achten, keine sensiblen Informationen wie Adressen, Schule oder Arbeitsplatz preiszugeben.Sie könnte auch die Bedeutung des Schutzes der Privatsphäre Dritter hervorheben, z. B. das Einholen von Zustimmungen, bevor Freunde oder Familienmitglieder in Videos gezeigt werden.

    2. Urheberrecht und geistiges Eigentum:

    Die Rechtsanwältin würde wahrscheinlich auf die Wichtigkeit hinweisen, keine urheberrechtlich geschützten Inhalte ohne Erlaubnis zu verwenden. Dies bezieht sich auf Musik, Bilder, Videos und andere Medien, die möglicherweise in den TikTok-Videos verwendet werden.

    3. Ruf und digitales Image:

    Sie könnte die langfristigen Auswirkungen der Veröffentlichung von Inhalten im Internet betonen. Einmal online gestellte Inhalte können schwer zu entfernen sein und könnten zukünftige Beschäftigungschancen oder akademische Möglichkeiten beeinflussen.

    4. Umgang mit Online-Interaktionen:

    Bontschev würde sicherlich die Bedeutung des sicheren Umgangs mit Reaktionen und Interaktionen auf sozialen Medien betonen, einschließlich der Bewältigung von negativen Kommentaren oder Cybermobbing.

    5. Rechtliche Verantwortung und Altersbeschränkungen:

    Die Anwältin könnte darauf hinweisen, dass Nutzer rechtlich für die Inhalte verantwortlich sind, die sie posten, und dass bestimmte Inhalte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
    Sie würde auch erwähnen, dass Plattformen wie TikTok Altersbeschränkungen haben, die eingehalten werden sollten.

    6. Werbung und Transparenz:

    Bei der Erstellung von Inhalten, die Werbung oder gesponserte Produkte enthalten, sollte auf die klare Kennzeichnung dieser Inhalte geachtet werden.

    Das Gespräch würde wahrscheinlich damit enden, dass Rechtsanwältin Bontschev junge Menschen dazu ermutigt, sich bewusst zu sein, was sie teilen, und verantwortungsbewusst mit den Tools und Plattformen umzugehen, die ihnen zur Verfügung stehen.