• Rechtsanwältin Bontschev hilft

    investierung.co: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website und warnt vor Identitätsmissbrauch

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website investierung.co. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Die Betreiber der Website nennen keine Rechtsform und treten lediglich unter der Bezeichnung „Investierung“ auf. Als Geschäftssitz geben sie eine Adresse in Zürich in der Schweiz, an.

    Im Impressum der Website behaupten die Betreiber, es handele sich um ein Angebot des von der BaFin lizenzierten Wertpapierinstituts EUWAX Aktiengesellschaft. Dies ist nicht der Fall. Die EUWAX Aktiengesellschaft steht in keiner Geschäftsbeziehung zu den Betreibern der Website bzw. zu den dort unterbreiteten Angeboten. Es liegt also ein Identitätsmissbrauch zulasten der EUWAX Aktiengesellschaft vor. In der Vergangenheit haben die Betreiber zudem die Websites investierung.net, investierung.ch und investierung.com unterhalten, die inzwischen inaktiv sind.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • BaFin informiert

    BaFin-Info-Seite zu DORA erweitert

    Unter www.bafin.de/dora finden beaufsichtigte Unternehmen seit Oktober 2023 Wissenswertes rund um die EU-Verordnung DORA. Die Finanzaufsicht BaFin hat diese Seite nun mit zahlreichen Informationen ergänzt, die für die Unternehmenspraxis besonders wichtig sind.

    Zum Digital Operational Resilience Act (DORA) gibt es sehr viele Fragen. Schließlich fallen so gut wie alle Institute und Unternehmen des europäischen Finanzsektors unter das Regelwerk – und zwar sektorübergreifend. Und auch zahlreiche weitere Unternehmen, etwa Dienstleister aus der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), müssen verschiedene Vorgaben von DORA beachten.

    Die BaFin hat die häufigsten Fragen von Unternehmen der vergangenen Wochen zusammengetragen und sie mit den entsprechenden Antworten auf ihrer Info-Seite www.bafin.de/dora veröffentlicht. Die BaFin erklärt dort zum Beispiel, warum die Überwachung von kritischen IKT-Drittdienstleistern durch die Aufsicht nicht deren Überwachung durch die Finanzunternehmen ersetzt. Außerdem erfahren die beaufsichtigten Unternehmen unter anderem, welche Kriterien darüber entscheiden, was ein kritischer Dienstleister ist und wann Finanzunternehmen einen IKT-Vorfall melden müssen.

    Zum Hintergrund

    DORA soll dazu beitragen, den europäischen Finanzmarkt gegenüber Cyberrisiken und IKT-Vorfällen zu stärken. Die BaFin spielt bei der Umsetzung von DORA in Deutschland eine wichtige Rolle: Sie wird zum Beispiel zum zentralen deutschen Meldehub für Vorfälle aus der Informations- und Kommunikationstechnologie.

    Auf ihrer Info-Seite stellt sie die wichtigsten Informationen zu DORA und der Umsetzung des Regelwerks zusammen. Die Seite soll laufend aktualisiert und erweitert werden.

  • Rechtsanwalt Reime hilft: BaFin warnt vor HalderBay

    BaFin warnt vor HalderBay

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der angeblich in Frankfurt am Main ansässigen HalderBay. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website halder-bay.com – auf die man auch weitergeleitet wird, wenn man die Website halderbay.com aufruft – ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Dort können Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich mit Forex, Indizes, Rohstoffen und Kryptowerten handeln.

    Im Impressum der Website halder-bay.com wird der Eindruck erweckt, dass es sich um eine Website der bei der BaFin registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaft Halder GmbH handelt. Das ist falsch. Es liegt ein Identitätsmissbrauch vor.

    Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Urabstimmung

    Die Gewerkschaft der Lokführer verschärft ihr Vorgehen im aktuellen Tarifkonflikt mit der Bahn. Der Vorstand beschloss am Abend, eine Urabstimmung einzuleiten. Falls die erforderliche Mehrheit zustande kommt, sind dann unbefristete Streiks möglich. Der Aufruf richtet sich an GdL-Mitglieder bei der Deutschen Bahn sowie einigen weiteren Unternehmen. Die Gewerkschaft will eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich durchsetzen. Einen Warnstreik hat es in dieser Woche bereits gegeben.

  • Zusage

    Israel hat zugesagt, pro Tag zwei Tanklaster mit Treibstoff in den Gazastreifen zu lassen. Der Diesel soll über den Grenzübergang Rafah geliefert werden. Hilfsorganisationen hatten gewarnt, die humanitäre Unterstützung drohe wegen Spritmangels zusammenzubrechen. Ob die isrealische Zusage dafür ausreicht, ist allerdings fraglich. Vor dem Krieg fuhren nach UN-Angaben täglich etwa 45 Tanklastwagen in das Küstengebiet.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    Bitinvest8.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website bitinvest8.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Auf der Website bezeichnet er sich lediglich als Bitinvest8 und nennt keine Rechtsform, auch Angaben zum Unternehmenssitz und ein Impressum fehlen. Zudem ist die Website nahezu identisch mit der Website equityexperts.pro, vor der die BaFin bereits gewarnt hat.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Reime hilft

    visbeker.de: BaFin ermittelt gegen Nils Christian Christiansen

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website visbeker.de. Nach derzeitigen Erkenntnissen betreibt der in Wildeshausen ansässige Nils Christian Christiansen dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen. Konkret vermittelt er Tagesgeld- und Festgeldanlagen bei Banken in Großbritannien.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Bontschev hilft

    Identitätsmissbrauch: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website catenafarmscapital.net

    Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die unbekannten Betreiber der Website catenafarmscapital.net. Darüber betreiben sie ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen. Konkret bieten die Betreiber die Vermögensverwaltung an.

    Es liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der Catena Capital GmbH, Berlin, vor. Diese steht in keiner Verbindung mit der Website catenafarmscapital.net.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Reime hilft

    tetherusdtcoins.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website tetherusdtcoins.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Der Inhalt der Website ist zudem nahezu identisch mit dem anderer dubioser Websites, vor denen die BaFin bereits am 12. September und am 8. November 2023 gewarnt hatte.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Bontschev hilft

    BaFin warnt vor einem Identitätsdiebstahl zulasten der Blueport, Inc.

    Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht BaFin nutzen unbekannte Täter den Namen Blueport, Inc., um unaufgefordert an Verbraucherinnen und Verbraucher heranzutreten. Dabei handelt es sich um einen Identitätsdiebstahl zulasten des gleichnamigen US-amerikanischen Unternehmens.

    Die Betrüger kontaktieren ihnen bekannte Kundinnen und Kunden, denen sie bereits nichtexistente Aktien vermittelt haben. Die Täter bieten erneut ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Für ihre Tätigkeiten verweisen sie auf die Websites blueport24.eu und blueport24.com.

    Auf den beiden Websites werden fälschlicherweise die Registrierungsnummer und Geschäftsadressen der in Massachusetts, USA, registrierten Gesellschaft Blueport, Inc. angegeben. Darüber hinaus werden dort weitere Anschriften in Schweden und im Vereinigten Königreich genannt.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.