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    profiton.pro: BaFin ermittelt gegen Profiton

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Profiton. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis Finanz-dienstleistungen auf seiner Website profiton.pro an. Die Gesellschaft wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

    Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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    FinsecApp: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website finsecapp.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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    investierung.co: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website und warnt vor Identitätsmissbrauch

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website investierung.co. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Die Betreiber der Website nennen keine Rechtsform und treten lediglich unter der Bezeichnung „Investierung“ auf. Als Geschäftssitz geben sie eine Adresse in Zürich in der Schweiz, an.

    Im Impressum der Website behaupten die Betreiber, es handele sich um ein Angebot des von der BaFin lizenzierten Wertpapierinstituts EUWAX Aktiengesellschaft. Dies ist nicht der Fall. Die EUWAX Aktiengesellschaft steht in keiner Geschäftsbeziehung zu den Betreibern der Website bzw. zu den dort unterbreiteten Angeboten. Es liegt also ein Identitätsmissbrauch zulasten der EUWAX Aktiengesellschaft vor. In der Vergangenheit haben die Betreiber zudem die Websites investierung.net, investierung.ch und investierung.com unterhalten, die inzwischen inaktiv sind.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • BaFin informiert

    BaFin-Info-Seite zu DORA erweitert

    Unter www.bafin.de/dora finden beaufsichtigte Unternehmen seit Oktober 2023 Wissenswertes rund um die EU-Verordnung DORA. Die Finanzaufsicht BaFin hat diese Seite nun mit zahlreichen Informationen ergänzt, die für die Unternehmenspraxis besonders wichtig sind.

    Zum Digital Operational Resilience Act (DORA) gibt es sehr viele Fragen. Schließlich fallen so gut wie alle Institute und Unternehmen des europäischen Finanzsektors unter das Regelwerk – und zwar sektorübergreifend. Und auch zahlreiche weitere Unternehmen, etwa Dienstleister aus der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), müssen verschiedene Vorgaben von DORA beachten.

    Die BaFin hat die häufigsten Fragen von Unternehmen der vergangenen Wochen zusammengetragen und sie mit den entsprechenden Antworten auf ihrer Info-Seite www.bafin.de/dora veröffentlicht. Die BaFin erklärt dort zum Beispiel, warum die Überwachung von kritischen IKT-Drittdienstleistern durch die Aufsicht nicht deren Überwachung durch die Finanzunternehmen ersetzt. Außerdem erfahren die beaufsichtigten Unternehmen unter anderem, welche Kriterien darüber entscheiden, was ein kritischer Dienstleister ist und wann Finanzunternehmen einen IKT-Vorfall melden müssen.

    Zum Hintergrund

    DORA soll dazu beitragen, den europäischen Finanzmarkt gegenüber Cyberrisiken und IKT-Vorfällen zu stärken. Die BaFin spielt bei der Umsetzung von DORA in Deutschland eine wichtige Rolle: Sie wird zum Beispiel zum zentralen deutschen Meldehub für Vorfälle aus der Informations- und Kommunikationstechnologie.

    Auf ihrer Info-Seite stellt sie die wichtigsten Informationen zu DORA und der Umsetzung des Regelwerks zusammen. Die Seite soll laufend aktualisiert und erweitert werden.

  • Rechtsanwalt Reime hilft: BaFin warnt vor HalderBay

    BaFin warnt vor HalderBay

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der angeblich in Frankfurt am Main ansässigen HalderBay. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website halder-bay.com – auf die man auch weitergeleitet wird, wenn man die Website halderbay.com aufruft – ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Dort können Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich mit Forex, Indizes, Rohstoffen und Kryptowerten handeln.

    Im Impressum der Website halder-bay.com wird der Eindruck erweckt, dass es sich um eine Website der bei der BaFin registrierten Kapitalverwaltungsgesellschaft Halder GmbH handelt. Das ist falsch. Es liegt ein Identitätsmissbrauch vor.

    Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.