• Rechtsanwältin Bontschev hilft

    Identitätsmissbrauch und Warnung der BaFin vor famc-group.de

    Die BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch und unerlaubten Geldanlagen auf famc-group.de. Die Website gibt vor, mit der Raisin Bank AG und einer „USA Bank“ zusammenzuarbeiten, was nicht der Fall ist.

    Anleger, die bereits investiert haben, sollten:

    • keine weiteren Zahlungen leisten
    • sämtliche Zahlungen, wenn möglich, stoppen
    • sämtliche Kommunikation und Unterlagen sichern
    • sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt wenden
    • eine Meldung bei der BaFin machen

    Möglichkeiten zur Rückgewinnung investierter Gelder:

    • Abhängig vom Einzelfall
    • Rechtliche Schritte können helfen, zumindest einen Teil des Geldes zurückzuerhalten
    • Schnelles Handeln und rechtliche Schritte gegen die Betreiber der Plattform erhöhen die Chancen

    Schutz vor betrügerischen Angeboten:

    • Vor der Investition recherchieren
    • Unternehmensdatenbank der BaFin nutzen
    • Skepsis bei Angeboten, die zu gut klingen, um wahr zu sein
    • Auf Warnungen der BaFin achten

    Weitere Informationen:

    Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Im Einzelfall sollte immer ein Anwalt konsultiert werden.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    Die BaFin hat dem Verein „Konvent zur Reformation Deutschlands – Die Goldene Mitte“ untersagt, Einlagengeschäfte zu betreiben. Anleger, die in den Verein investiert haben, sollten jetzt handeln.

    1. Unterlagen sichern:

    • Kontoauszüge
    • Überweisungsbelege
    • Jegliche Kommunikation mit dem Verein oder Herrn Fitzek

    2. Rechtlichen Beistand suchen:

    • Ein Anwalt kann prüfen, ob Ansprüche gegen den Verein oder Herrn Fitzek bestehen.
    • Kontakt zum Abwickler Dr. Stefan Oppermann aufnehmen, um Ansprüche anzumelden.

    3. Informationen über den Fortgang der Abwicklung erhalten:

    • Die Gelder werden zur Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts verwendet.
    • Es gibt keine Garantie für die Rückzahlung des gesamten investierten Kapitals.
    • Der Prozess kann sich über einige Zeit erstrecken.

    4. Vermeidung zukünftiger Situationen:

    • Seriosität und Legalität von Investitionsmöglichkeiten prüfen.
    • Recherche über Anbieter und Angebot durchführen.
    • Prüfen, ob eine Genehmigung von einer Aufsichtsbehörde vorliegt.
    • Skepsis bei hohen Renditen bei geringem Risiko.

    5. Betroffene Anleger sollten aktiv werden:

    • Rechte in Anspruch nehmen.
    • Mit dem Abwickler und mit rechtlicher Unterstützung zusammenarbeiten.
    • Aus den Erfahrungen lernen und zukünftige Investitionsentscheidungen kritischer treffen.

    Weitere Informationen:

    Hinweis:

    Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Für eine individuelle Prüfung Ihres Falls sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    Kantonal Finanz: BaFin ermittelt wegen des Angebots angeblicher Starlink-Aktien

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor Angeboten der Firma Kantonal Finanz mit Sitz in New York und London. Diese Firma bietet den Kauf von Starlink-Aktien an, ohne die nötige Erlaubnis für Finanz- und Wertpapierdienstleistungen zu besitzen. Es fehlt zudem ein gebilligter Wertpapierprospekt, was einen ernstzunehmenden Verstoß darstellt.

    Was bedeutet das für Anleger?

    Anleger, die bereits in diese Aktien investiert haben, könnten Opfer eines Betrugs geworden sein. Die Aktien, die sie gekauft haben, existieren möglicherweise nicht, und die Chancen, das investierte Geld zurückzubekommen, könnten gering sein.

    Was können betroffene Anleger tun?

    • Zahlungen stoppen: Anleger sollten sofort jegliche Zahlungen an die Firma Kantonal Finanz stoppen.
    • Beweise sichern: Sämtliche Kommunikation und Transaktionsbelege mit Kantonal Finanz sollten gesichert werden. Diese Unterlagen sind wichtig für die Beweisführung.
    • BaFin kontaktieren: Den Fall bei der BaFin melden.
    • Anzeige erstatten: Anzeige bei der Polizei erstatten.
    • Rechtsanwalt kontaktieren: Sich rechtlichen Beistand suchen, um mögliche Schritte zur Geldrückholung zu besprechen.

    Wie können Anleger Betrugsversuche vermeiden?

    • Gründlich recherchieren: Vor jeder Investition sollten Anleger gründlich recherchieren.
    • BaFin-Datenbanken prüfen: Sicherstellen, dass das Unternehmen eine gültige Erlaubnis hat und ein gebilligter Prospekt vorliegt.
    • Skepsis bewahren: Skepsis ist besonders bei Angeboten geboten, die zu gut erscheinen, um wahr zu sein.
    • Seriöse Anbieter wählen: Seriöse Anlagen und Unternehmen haben in der Regel eine transparente Kommunikation und sind in offiziellen Registern zu finden.

    Welche rechtlichen Schritte können Anleger unternehmen?

    • Klage erheben: Anleger können zivilrechtliche Schritte in Erwägung ziehen, dazu gehört die Klageerhebung gegen die Betrüger.
    • Schadensersatzansprüche geltend machen: In einigen Fällen kann es möglich sein, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

    Wichtig: Betroffene sollten schnell handeln und sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

     

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der BaFin.

    Hinweis: Diese Informationen dienen lediglich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall sollte immer ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    BaFin ermittelt gegen YEM FOUNDATION

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 22. März 2024 eine Warnung vor der YEM FOUNDATION veröffentlicht. Die BaFin hat Hinweise darauf, dass die YEM FOUNDATION möglicherweise Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis in Deutschland anbietet.

    Was bedeutet das für Anleger?

    Anleger, die in Produkte der YEM FOUNDATION investiert haben, sollten ihre Anlage und die damit verbundenen Dokumente genau überprüfen. Sie sollten sich überlegen, welche Rechte sie haben und ob sie vielleicht Ansprüche geltend machen können. Es ist ratsam, sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um eine individuelle Beratung zu erhalten.

    Kann man seine Investition zurückfordern?

    Ob Anleger ihre Investitionen zurückfordern können, hängt vom Einzelfall ab. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die YEM FOUNDATION unrechtmäßig gehandelt hat, besteht die Möglichkeit, Ansprüche auf Rückabwicklung des Investments geltend zu machen. Hierfür ist jedoch eine genaue rechtliche Prüfung erforderlich. Ein Anwalt kann dabei unterstützen, die Erfolgsaussichten einer solchen Forderung zu bewerten und die nächsten Schritte einzuleiten.

    Wie kann man sich vor solchen Risiken schützen?

    Anleger sollten vor einer Investition:

    • Umfassende Informationen einholen
    • Die Seriosität des Anbieters prüfen
    • Sicherstellen, dass das Unternehmen über die erforderlichen Erlaubnisse der BaFin verfügt
    • Nur in Produkte investieren, deren Risiken man versteht und die zu den eigenen Anlagezielen passen

    Was sollten Anleger jetzt tun?

    Anleger, die in Produkte der YEM FOUNDATION investiert haben, sollten:

    • Nicht abwarten
    • Aktiv werden
    • Sich rechtlich beraten lassen

    Die frühzeitige rechtliche Beratung kann entscheidend sein, um finanzielle Verluste zu minimieren oder sogar zu vermeiden.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BaFin.

    Hinweis:

    Dieser Bericht ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    Identitätsmissbrauch: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website zinspro.de

    Die BaFin hat kürzlich Ermittlungen gegen die Betreiber der Website zinspro.de aufgrund von Identitätsmissbrauch und dem unerlaubten Angebot von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen eingeleitet. Anleger, die bereits in Angebote von zinspro.de investiert haben, sollten folgende Schritte unternehmen:

    Keine weiteren Zahlungen leisten: Stoppen Sie alle weiteren Zahlungen an zinspro.de und widerrufen Sie ggf. bestehende Einzugsermächtigungen.

    Kommunikation dokumentieren: Dokumentieren Sie sämtliche Kommunikation mit zinspro.de, einschließlich E-Mails, Briefen und Chat-Protokollen.

    Strafanzeige erstatten: Erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft.

    Rechtsberatung einholen: Wenden Sie sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

    Präventive Maßnahmen:

    • Überprüfen Sie die Zulassung eines Finanzdienstleisters bei der BaFin.
    • Seien Sie skeptisch bei unrealistisch hohen Renditeversprechen.
    • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, schnell zu investieren.
    • Informieren Sie sich umfassend und nehmen Sie sich Zeit für Ihre Anlageentscheidungen.

    Weitere Informationen:

    • BaFin-Website: https://www.bafin.de/
    • Verbraucherzentrale Bundesverband: https://www.vzbv.de/

    Hinweis:

    Die obigen Ausführungen sind lediglich allgemeiner Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Im Einzelfall sollte immer ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Website segites24.com

    Die BaFin warnt vor der Website segites24.com, die unerlaubt Kredite anbietet und dabei Identitätsdiebstahl betreibt. Was sollten Anleger tun, die bereits in dieses Investment investiert haben?

    Erste Schritte:

    • Keine weiteren Zahlungen an die Plattform leisten.
    • Alle Transaktionen stoppen und keine neuen Investitionen tätigen.
    • Dokumente sammeln: Sämtliche Kommunikation mit dem Unternehmen, Zahlungsbelege und andere relevante Dokumente.

    Polizei und Rechtsanwalt:

    • Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei erstatten.
    • Anwalt kontaktieren, der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist.
    • Anwalt kann die Situation bewerten und rechtliche Schritte prüfen.

    Weitere Schritte:

    • Verbraucherschutz informieren: Meldung beim Verbraucherschutz, um andere Verbraucher zu warnen.
    • Vorsicht bei hohen Renditen: Ungewöhnlich hohe Renditen sind oft ein Zeichen für Betrug.

    Vor Investitionen:

    • Gründlich recherchieren: Informationen über Unternehmen, Dienstleistungen und rechtliche Situation.
    • Internetrecherche, Bewertungen und offizielle Seiten: BaFin-Website und andere seriöse Quellen.
    • Vorsicht bei unseriösen Anbietern: Im Zweifelsfall lieber keine Investition.

     

    Hinweis:

    Dieser Bericht ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall sollte immer ein Anwalt konsultiert werden.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BaFin.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    PBT Consulting GmbH: BaFin ordnet Einstellung der unerlaubten Anlagevermittlung und -beratung an

    Die BaFin hat kürzlich eine Anordnung gegen die PBT Consulting GmbH ausgesprochen, die unerlaubte Anlagevermittlung und -beratung betrifft. Für Anleger, die bereits in von PBT Consulting empfohlene Aktien investiert haben, ist es wichtig, schnell zu handeln und ihre Situation zu überprüfen.

    Was Anleger jetzt tun können:

    • Anlageunterlagen und Kommunikation mit PBT Consulting durchsehen: Sichern Sie alle Beweise, die zeigen, dass PBT Consulting die Empfehlung für den Kauf bestimmter Aktien ausgesprochen hat.
    • Rechtlichen Beistand suchen: Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Position zu bewerten und zu entscheiden, ob und wie Sie möglicherweise entstandene Schäden geltend machen können.
    • Mögliche Entschädigungen prüfen: Die Möglichkeit, Entschädigungen zu erhalten, hängt von vielen Faktoren ab. In einigen Fällen könnten Anleger Ansprüche gegen das Unternehmen geltend machen.
    • Vorsichtsmaßnahmen für die Zukunft:
      • Prüfen Sie, ob ein Unternehmen die erforderliche Erlaubnis der BaFin besitzt.
      • Seien Sie skeptisch gegenüber unaufgeforderten Anlageempfehlungen.
      • Informieren Sie sich unabhängig, bevor Sie in Wertpapiere investieren.
      • Führen Sie eine Due-Diligence-Prüfung durch und nehmen Sie unabhängige Beratung in Anspruch.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BaFin.

    Hinweis: Diese Informationen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer an einen Anwalt wenden.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    PFOF: BaFin verfolgt zunächst keine Verstöße bei Aufträgen aus Deutschland

    Die BaFin hat am 22. März 2024 eine Mitteilung veröffentlicht, die das Verbot von Payment for Order Flow (PFOF) in Deutschland ab dem 2. Januar 2024 klarstellt. PFOF ist eine Praxis, bei der Wertpapierfirmen von Dritten Zahlungen erhalten, um Kundenaufträge an bestimmte Handelsplätze weiterzuleiten. Die EU hat diese Praxis verboten, um den Anlegerschutz zu stärken.

    Die BaFin hat jedoch angekündigt, dass sie in den nächsten Monaten keine Maßnahmen gegen Wertpapierfirmen ergreifen wird, die gegen dieses Verbot verstoßen, solange das deutsche Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist. Dies bedeutet, dass Anleger, die bereits in Investments investiert sind, die PFOF-Praktiken nutzen, vorerst keine unmittelbaren Auswirkungen spüren werden.

    Anleger sollten sich jedoch bewusst sein, dass die Verwendung von PFOF-Praktiken kritisch betrachtet wird und sie sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Sie können sich auch an ihre Wertpapierfirmen wenden, um mehr über deren Praktiken in Bezug auf PFOF und die Auswirkungen auf ihre Aufträge zu erfahren.

    Anleger, die aktiv werden möchten, sollten sich zunächst gut informieren und beraten lassen. Sie könnten erwägen, ihre Wertpapieraufträge nur bei Firmen zu platzieren, die eine transparente Ausführungspolitik haben und die nicht auf PFOF-Modelle angewiesen sind. Des Weiteren könnte eine Kontaktaufnahme mit Verbraucherschutzorganisationen sinnvoll sein, um sich über bestehende Beschwerdemöglichkeiten und Unterstützungsangebote zu informieren. Es ist auch empfehlenswert, den politischen Prozess und die Gesetzgebung aktiv zu verfolgen, um über Änderungen informiert zu bleiben.

    Die folgenden Punkte sollten Anleger beachten:

    • PFOF ist eine Praxis, bei der Wertpapierfirmen von Dritten Zahlungen erhalten, um Kundenaufträge an bestimmte Handelsplätze weiterzuleiten.
    • Die EU hat diese Praxis verboten, um den Anlegerschutz zu stärken.
    • Die BaFin wird in den nächsten Monaten keine Maßnahmen gegen Wertpapierfirmen ergreifen, die gegen dieses Verbot verstoßen, solange das deutsche Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist.
    • Anleger sollten sich jedoch bewusst sein, dass die Verwendung von PFOF-Praktiken kritisch betrachtet wird und sie sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen.
    • Anleger können sich an ihre Wertpapierfirmen wenden, um mehr über deren Praktiken in Bezug auf PFOF und die Auswirkungen auf ihre Aufträge zu erfahren.
    • Anleger, die aktiv werden möchten, sollten sich zunächst gut informieren und beraten lassen.
    • Sie könnten erwägen, ihre Wertpapieraufträge nur bei Firmen zu platzieren, die eine transparente Ausführungspolitik haben und die nicht auf PFOF-Modelle angewiesen sind.
    • Eine Kontaktaufnahme mit Verbraucherschutzorganisationen kann sinnvoll sein, um sich über bestehende Beschwerdemöglichkeiten und Unterstützungsangebote zu informieren.
    • Es ist auch empfehlenswert, den politischen Prozess und die Gesetzgebung aktiv zu verfolgen, um über Änderungen informiert zu bleiben.

    Hinweis:

    Dieser Bericht dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich in jedem Fall individuell von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BaFin.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    Betrug: BaFin warnt vor E-Mails von info@crypto-bafin.de

    Die BaFin warnt vor betrügerischen E-Mails, die angeblich von der BaFin selbst stammen. Die E-Mails werden von der Adresse info@crypto-bafin.de versandt und behaupten fälschlicherweise, dass die BaFin Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Rückforderung von Geld aus betrügerischen Finanzmarktgeschäften unterstützt.

    Die BaFin stellt klar:

    • Sie versendet keine E-Mails mit dieser Adresse.
    • Sie unterstützt Verbraucherinnen und Verbraucher nicht bei der Rückforderung von Geld.
    • Es gibt keine „zugelassenen Wiederbeschaffungsunternehmen“, die mit der BaFin zusammenarbeiten.

    Verbraucherinnen und Verbraucher, die solche E-Mails erhalten:

    • Sollten diese ignorieren und keinesfalls auf die darin enthaltenen Links klicken oder Anhänge öffnen.
    • Sollten sich an die echte BaFin wenden, um sich zu vergewissern, ob die E-Mail echt ist.
    • Sollten Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

    Hinweis:

    Dieser Bericht dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich in jedem Fall individuell von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    Finanzwelt: BaFin warnt vor der Website finanzwelt.pro

    Die BaFin warnt vor der Website Finanzwelt.pro. Die Website bietet Finanz- und Bankdienstleistungen an, ohne die dafür erforderliche Erlaubnis zu besitzen.

    Die Website:

    • Täuscht vor, ein reguliertes Unternehmen zu sein.
    • Bietet den Handel mit verschiedenen Finanzprodukten an, darunter Währungen, Indizes, Kryptowährungen, Aktien und Rohstoffe.
    • Nimmt Festgelder entgegen.

    Anleger, die bereits in dieses Investment investiert haben:

    • Sollten Ruhe bewahren und schnell handeln.
    • Sie sollten ihre Investitionen überprüfen und feststellen, ob sie direkt über die Website getätigt wurden.
    • Sie sollten ihre finanzielle Situation bewerten und überlegen, wie sie ihre Investitionen schützen können.
    • Sie sollten sich an einen auf Finanzrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um ihre Situation zu besprechen und ihre rechtlichen Optionen zu erkunden.

    Mögliche rechtliche Schritte:

    • Anleger, die in nicht lizenzierte Finanz- und Bankdienstleistungen investiert haben, haben möglicherweise rechtliche Optionen.
    • Sie können versuchen, ihr investiertes Kapital zurückzugewinnen oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
    • Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann ihnen helfen, ihre rechtlichen Möglichkeiten zu verstehen und die richtigen Schritte zu unternehmen.

     

    Hinweis:

    Dieser Bericht dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Anleger sollten sich in jedem Fall individuell von einem Rechtsanwalt beraten lassen.