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PBT Consulting GmbH: BaFin ordnet Einstellung der unerlaubten Anlagevermittlung und -beratung an

Die BaFin hat kürzlich eine Anordnung gegen die PBT Consulting GmbH ausgesprochen, die unerlaubte Anlagevermittlung und -beratung betrifft. Für Anleger, die bereits in von PBT Consulting empfohlene Aktien investiert haben, ist es wichtig, schnell zu handeln und ihre Situation zu überprüfen.

Was Anleger jetzt tun können:

  • Anlageunterlagen und Kommunikation mit PBT Consulting durchsehen: Sichern Sie alle Beweise, die zeigen, dass PBT Consulting die Empfehlung für den Kauf bestimmter Aktien ausgesprochen hat.
  • Rechtlichen Beistand suchen: Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Position zu bewerten und zu entscheiden, ob und wie Sie möglicherweise entstandene Schäden geltend machen können.
  • Mögliche Entschädigungen prüfen: Die Möglichkeit, Entschädigungen zu erhalten, hängt von vielen Faktoren ab. In einigen Fällen könnten Anleger Ansprüche gegen das Unternehmen geltend machen.
  • Vorsichtsmaßnahmen für die Zukunft:
    • Prüfen Sie, ob ein Unternehmen die erforderliche Erlaubnis der BaFin besitzt.
    • Seien Sie skeptisch gegenüber unaufgeforderten Anlageempfehlungen.
    • Informieren Sie sich unabhängig, bevor Sie in Wertpapiere investieren.
    • Führen Sie eine Due-Diligence-Prüfung durch und nehmen Sie unabhängige Beratung in Anspruch.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BaFin.

Hinweis: Diese Informationen dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Im Zweifelsfall sollten Sie sich immer an einen Anwalt wenden.


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