PFOF: BaFin verfolgt zunächst keine Verstöße bei Aufträgen aus Deutschland
Die BaFin hat am 22. März 2024 eine Mitteilung veröffentlicht, die das Verbot von Payment for Order Flow (PFOF) in Deutschland ab dem 2. Januar 2024 klarstellt. PFOF ist eine Praxis, bei der Wertpapierfirmen von Dritten Zahlungen erhalten, um Kundenaufträge an bestimmte Handelsplätze weiterzuleiten. Die EU hat diese Praxis verboten, um den Anlegerschutz zu stärken.
Die BaFin hat jedoch angekündigt, dass sie in den nächsten Monaten keine Maßnahmen gegen Wertpapierfirmen ergreifen wird, die gegen dieses Verbot verstoßen, solange das deutsche Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist. Dies bedeutet, dass Anleger, die bereits in Investments investiert sind, die PFOF-Praktiken nutzen, vorerst keine unmittelbaren Auswirkungen spüren werden.
Anleger sollten sich jedoch bewusst sein, dass die Verwendung von PFOF-Praktiken kritisch betrachtet wird und sie sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Sie können sich auch an ihre Wertpapierfirmen wenden, um mehr über deren Praktiken in Bezug auf PFOF und die Auswirkungen auf ihre Aufträge zu erfahren.
Anleger, die aktiv werden möchten, sollten sich zunächst gut informieren und beraten lassen. Sie könnten erwägen, ihre Wertpapieraufträge nur bei Firmen zu platzieren, die eine transparente Ausführungspolitik haben und die nicht auf PFOF-Modelle angewiesen sind. Des Weiteren könnte eine Kontaktaufnahme mit Verbraucherschutzorganisationen sinnvoll sein, um sich über bestehende Beschwerdemöglichkeiten und Unterstützungsangebote zu informieren. Es ist auch empfehlenswert, den politischen Prozess und die Gesetzgebung aktiv zu verfolgen, um über Änderungen informiert zu bleiben.
Die folgenden Punkte sollten Anleger beachten:
- PFOF ist eine Praxis, bei der Wertpapierfirmen von Dritten Zahlungen erhalten, um Kundenaufträge an bestimmte Handelsplätze weiterzuleiten.
- Die EU hat diese Praxis verboten, um den Anlegerschutz zu stärken.
- Die BaFin wird in den nächsten Monaten keine Maßnahmen gegen Wertpapierfirmen ergreifen, die gegen dieses Verbot verstoßen, solange das deutsche Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist.
- Anleger sollten sich jedoch bewusst sein, dass die Verwendung von PFOF-Praktiken kritisch betrachtet wird und sie sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen.
- Anleger können sich an ihre Wertpapierfirmen wenden, um mehr über deren Praktiken in Bezug auf PFOF und die Auswirkungen auf ihre Aufträge zu erfahren.
- Anleger, die aktiv werden möchten, sollten sich zunächst gut informieren und beraten lassen.
- Sie könnten erwägen, ihre Wertpapieraufträge nur bei Firmen zu platzieren, die eine transparente Ausführungspolitik haben und die nicht auf PFOF-Modelle angewiesen sind.
- Eine Kontaktaufnahme mit Verbraucherschutzorganisationen kann sinnvoll sein, um sich über bestehende Beschwerdemöglichkeiten und Unterstützungsangebote zu informieren.
- Es ist auch empfehlenswert, den politischen Prozess und die Gesetzgebung aktiv zu verfolgen, um über Änderungen informiert zu bleiben.
Hinweis:
Dieser Bericht dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten sich in jedem Fall individuell von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BaFin.