• Reime hilft:cryptowall-trading.de: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website cryptowall-trading.de. Die Cryptowall-Trading bietet darüber eine Plattform für den Handel mit Finanzinstrumenten an. Die BaFin verdächtigt die Betreiber, ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen zu erbringen.

    Die Betreiber geben auf der Website einen unvollständigen Geschäftssitz in Leipzig an. Der Unternehmensname und Informationen zur Rechtsform fehlen. Außerdem wird behauptet, dass es eine Eintragung in das Handelsregister gebe. Das ist nicht der Fall.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- bzw. Wertpapierdienstleitungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die entsprechende Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Satz 1 Kreditwesengesetz.

  • BaFin ermittelt gegen dbg-coltdfx.com

     

  • Bankenabgabe 2023

  • BaFin ermittelt gegen Seidel Finance

  • BaFin veröffentlicht Rundschreiben

  • Reime hilft: Seidel-finance.com: BaFin ermittelt gegen Seidel Finance

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website „seidel-finance.com“. Die angeblich in London und New York ansässige „Seidel Finance“ vermittelt darüber Anteile an einer „Ecological Technologies LTD“. Zudem bietet sie auf der Website die Portfolioverwaltung an.

    Der Inhalt der Website und Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die „Seidel Finance“ unerlaubt Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet.

    Die BaFin hatte bereits darauf hingewiesen, dass sie die Seidel Finance verdächtigt, Aktien der Ecological Technologies Ltd. ohne den erforderlichen Prospekt in Deutschland öffentlich anzubieten.

    Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Reime hilft:dbg-coltdfx.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website dbg-coltdfx.com. Der Betreiber bietet dort nach Erkenntnissen der Aufsicht ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Auf der Website tritt der Betreiber lediglich unter der Bezeichnung DBG Markets auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Es wird ein Unternehmenssitz in Hongkong angegeben, ein Impressum ist nicht vorhanden.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

     

    Das sollten Sie wissen!

    Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

    In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

  • Reime hilft:vitalinvest.org: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website vitalinvest.org. Nach Erkenntnissen der Aufsicht bietet deren Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Auf der Website treten die Betreiber lediglich unter der Bezeichnung VitalInvest auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Als Unternehmenssitz wird dort Jakarta, Indonesien, angegeben. Es handelt sich hierbei offensichtlich um ein betrügerisches Geschäftsmodell.

    Gegenüber ihrer Kundschaft behaupten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Plattform, im Vereinigten Königreich tätig und dort registriert zu sein. Bei der zuständigen britischen Finanzaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) lässt sich eine solche Registrierung nicht feststellen. Darüber hinaus verweisen sie auf eine Lizenz der FISEU („Financial Security Commission of Europe“ bzw. „Europäische Kommission für finanzielle Sicherheit“ bzw. „Europäische Finanzkommission „WFA“). Die BaFin hatte bereits am 10. Februar 2023 vor dieser angeblichen Aufsichtsbehörde gewarnt, die weder national noch supranational mandatiert bzw. legitimiert ist. Die Betreiber von Vitalinvest versenden zudem gefälschte Auszahlungsbestätigungen eines zugelassenen deutschen Kreditinstituts. Das Ziel ist es dabei, einen vorgeblich anstehenden Geldtransfer glaubhaft zu machen.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Project Immobilienkäufer:Reime Hilft!

    Wenn der Bauträger Ihrer noch nicht fertiggestellten Eigentumswohnung insolvent wird, entsteht eine komplexe Situation. Hier sind einige Schritte und Überlegungen, die Sie in Betracht ziehen sollten:

    Rechtsbeistand holen: Suchen Sie unverzüglich einen spezialisierten Anwalt für Insolvenz- und Immobilienrecht auf. Er kann Ihnen Ihre Rechte erklären und Empfehlungen für das weitere Vorgehen geben.

    Kontakt zum Insolvenzverwalter: Der Insolvenzverwalter übernimmt die Geschäfte des Bauträgers während des Verfahrens. Nehmen Sie Kontakt auf, um den Stand der Dinge und die Auswirkungen auf Ihr Bauprojekt zu klären.

    Vertrag überprüfen: Prüfen Sie Ihren Kaufvertrag und die darin festgelegten Sicherheiten. Es gibt Mechanismen wie Bürgschaften oder Fertigstellungsversicherungen, die vor Insolvenzrisiken schützen sollen.

    Eigentumseintragung prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie als Käufer im Grundbuch eingetragen sind. Das gewährt Ihnen bestimmte Rechte in Bezug auf die Immobilie.

    Finanzierung besprechen: Informieren Sie Ihre Bank über die Insolvenz, wenn Sie die Wohnung finanziert haben, und besprechen Sie die nächsten Schritte.

    Selbstständige Fertigstellung erwägen: In manchen Fällen könnte es sinnvoll sein, die Fertigstellung der Wohnung selbst oder mit anderen Käufern in Angriff zu nehmen. Das birgt jedoch zusätzliche Kosten und Risiken.

    Rücktrittsoption prüfen: Unter bestimmten Umständen könnten Sie vom Kaufvertrag zurücktreten. Die genauen Bedingungen sollten mit einem Anwalt abgestimmt werden.

    Forderungsanmeldung: Melden Sie Ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter an. Möglicherweise erhalten Sie zumindest einen Teil Ihrer Zahlungen zurück, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.

    Insolvenztabelle im Blick behalten: Alle Forderungen gegen den insolventen Bauträger werden in der Insolvenztabelle aufgeführt. Überprüfen Sie, ob Ihre Ansprüche korrekt verzeichnet sind.

    Nachfolgegesellschaft prüfen: In manchen Fällen übernimmt eine andere Baufirma Projekte des insolventen Bauträgers. Erkunden Sie, ob dies für Ihr Projekt eine Möglichkeit ist.

    Es ist wichtig zu betonen, dass jeder Fall einzigartig ist. Die genauen Umstände der Insolvenz, Ihr spezifischer Kaufvertrag und die örtlichen Gesetze können die optimale Vorgehensweise beeinflussen. Aus diesem Grund ist professionelle Rechtsberatung von einem Anwalt unerlässlich.

  • Reime erklärt: Deckt jede Rechtsschutzversicherung das Thema Anlegerschutz mit ab?

    Nein, das Thema Anlegerschutz ist nicht in jeder Rechtsschutzversicherung enthalten. Einige Rechtsschutzversicherungen haben Klauseln, die Streitigkeiten mit Finanzdienstleistern ausschließen. Daher ist es wichtig, sich vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu informieren, ob die Versicherung Streitigkeiten mit Investmentfirmen abdeckt.

    Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die Streitigkeiten mit Investmentfirmen abdeckt, sollten Sie sich vor einer Klage gegen eine Investmentfirma an Ihren Versicherer wenden, um zu erfahren, ob die Versicherung die Kosten einer Klage übernimmt.

    Es ist auch wichtig zu beachten, dass eine Rechtsschutzversicherung nicht alle Kosten einer Klage abdeckt. So kann es sein, dass Sie die Gerichtskosten und die Kosten für einen Anwalt selbst tragen müssen, wenn Sie eine Klage gegen eine Investmentfirma verlieren.

    Wenn Sie mit einer Investmentfirma in Konflikt geraten sind, sollten Sie sich daher von einem Anwalt beraten lassen, um Ihre Rechte zu prüfen.

    Hier sind einige Tipps für die Auswahl einer Rechtsschutzversicherung, die Anlegerstreitigkeiten abdeckt:

    Informieren Sie sich über die Leistungen der verschiedenen Rechtsschutzversicherungen.
    Lesen Sie die Versicherungsbedingungen sorgfältig durch.
    Kontaktieren Sie Ihren Versicherer, um zu erfahren, ob die Versicherung Streitigkeiten mit Investmentfirmen abdeckt.
    Wählen Sie eine Rechtsschutzversicherung, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.

    Sie können auch einen Anwalt kontaktieren, um weitere Informationen über Rechtsschutzversicherungen und Anlegerstreitigkeiten zu erhalten.