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    ranescapital.trade: BaFin warnt vor RanesCapital

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von RanesCapital. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website ranescapital.trade ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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    Zwide AG: Keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz und Wertpapierinstitutsgesetz

    Die Finanzaufsicht BaFin weist darauf hin, dass die Zwide AG mit Sitz in Wetzikon, Schweiz, keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz und dem Wertpapierinstitutsgesetz zum Erbringen von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland hat.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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    BaFin warnt vor Crypto Unlocked

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Crypto Unlocked, die aktuell über die Webseite preinvitation.com/cryptounlocked/de/ erreichbar sind. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Crypto Unlocked bietet auf der Webseite eine Trading-Software zum Handel mit Kryptowerten an.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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    bitcoinoracle.ai: BaFin warnt vor Bitcoin Oracle AI

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Bitcoin Oracle AI. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website bitcoinoracle.ai ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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    Hochrisikostaaten: BaFin veröffentlicht Rundschreiben

    Die Finanzaufsicht (BaFin) hat am 11. Dezember 2023 das Rundschreiben 12/2023 (GW) veröffentlicht.

    Darin informiert sie über Hochrisikostaaten, also Staaten, die in ihren Systemen Mängel zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Diese Mängel können das internationale Finanzsystem und dessen Stabilität gefährden.

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    Wertpapierinstitute: zwei Rechtsverordnungen verkündet

    Die Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung (WpI-AnzV) und die Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (WpIPrüfbV) sind am 11. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Sie treten am Folgetag in Kraft.

    Abrufbar sind die Rechtsverordnungen auf der elektronischen Verkündungsplattform des Bundesgesetzblatts .

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    Einlagen- und Versicherungsgeschäft von Peter Fitzek: BaFin untersagt Marco Ginzel Anbahnung, Abschluss und Abwicklung

    Die Finanzaufsicht BaFin hat Marco Ginzel am 29. November 2023 untersagt, das von Peter Fitzek ohne Erlaubnis betriebene Einlagen- und Versicherungsgeschäft anzubahnen, abzuschließen und abwickeln. Zudem muss der in Boxberg ansässige Ginzel seine unerlaubten Geschäfte rückabwickeln. Einen Abwickler hat die BaFin bereits bestellt.

    Ginzel gehört zur Leitung des von Fitzek gegründeten sogenannten „Königreichs Deutschland“. Er warb im Internet für Fitzeks unerlaubte Geschäfte. Zudem nahm er auf seinen eigenen Bankkonten für Fitzek bestimmte Gelder an. Ginzel leitete auch mehrere Vereine, über deren Bankkonten Fitzek Zahlungen abwickelte. Mit den von Fitzek eingesammelten Geldern erwarb Ginzel für diesen u.a. eine Immobilie in Sachsen, die zeitweise als Hauptsitz des „Königreichs“ diente. Die BaFin hat über die von Herrn Ginzel genutzten Bankkonten Verfügungsverbote verhängt.

    Die BaFin hat einen Abwickler bestellt, der die unerlaubten Geschäfte rückabwickelt. An ihn können sich die betroffenen Anlegerinnen und Anleger wenden:

    Rechtsanwalt Dr. Stefan Oppermann
    c/o Curator AG Insolvenzverwaltungen,
    Niederlassung Nürnberg
    Nordostpark 7
    90411 Nürnberg
    Tel. 0911/5989020

    Die Verfügungen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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    Identitätsmissbrauch: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website spar-kapital.de

    Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website spar-kapital.de. Über diese bieten sie ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an, konkret: Fest- und Tagesgeldanlagen, Geldmarktanlagen, Indexfonds (ETFs), Private-Equity-Fonds und Kryptowährungen.

    Es liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der in Berlin ansässigen ACCURA consult GmbH vor. Diese steht in keiner Verbindung zu der Website spar-kapital.de.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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    Leitlinien zur Gesamtsanierungskapazität: BaFin erwartet Anwendung durch Institute

    Die Finanzaufsicht BaFin wendet vom 11. Januar 2024 an die EBA-Leitlinien zur Gesamtsanierungskapazität an. Sie erwartet von den Instituten, dass sie diese berücksichtigen und die Anforderungen in ihren Sanierungsplänen vollständig umsetzen.

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority – EBA) hat im Oktober 2023 Leitlinien zur Bewertung der Gesamtsanierungskapazität (Overall Recovery Capacity – ORC) in Sanierungsplänen veröffentlicht. Die Leitlinien schaffen harmonisierte Vorgaben für Institute, damit sie die ORC in ihren Sanierungsplänen bestimmen können. Zum anderen schaffen sie Maßstäbe für die Aufsicht, um die Gesamtsanierungskapazität in den Sanierungsplänen zu bewerten.

    Die ORC beschreibt, inwieweit das Institut Handlungsoptionen nutzen kann, um verschiedene Belastungsszenarien erfolgreich zu bewältigen. Dementsprechend sind die Leitlinien nur relevant für Institute, deren Sanierungsplan Belastungsszenarien enthält. Die Leitlinien bestehen aus zwei Teilen:

    Anleitung für die Institute zur Gestaltung ihres Rahmenwerks zur Feststellung der ORC
    Anleitung für die Aufsichtsbehörden zur Beurteilung der vom Institut festgelegten ORC

    Die ORC wird von den Instituten ermittelt, indem diese in jedem Belastungsszenario die quantitativen Auswirkungen der Handlungsoptionen auf die relevanten Liquiditäts- und Kapital-Sanierungsindikatoren analysieren. Dabei müssen sie bei den Kapitalindikatoren einen Zeithorizont von 18 Monaten und bei den Liquiditätsindikatoren einen Zeitraum von sechs Monaten zugrunde legen. Dieser beginnt, sobald die Schwellenwerte der Indikatoren unterschritten werden.

    Ein separater Umsetzungsakt der Leitlinien durch die BaFin erfolgt nicht.

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    Identitätsmissbrauch: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website golden-mile.de

    Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website golden-mile.de. Über diese bieten sie ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen, konkret: Festzinsanlagen, Termingelder, Fonds und Aktien.

    Es liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der in Pullach ansässigen AFB Finanz GmbH vor. Diese steht in keiner Verbindung mit der Website golden-mile.de.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.