Rechtsanwalt Reime hilft

Wertpapierinstitute: zwei Rechtsverordnungen verkündet

Die Wertpapierinstituts-Anzeigenverordnung (WpI-AnzV) und die Wertpapierinstituts-Prüfungsberichtsverordnung (WpIPrüfbV) sind am 11. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Sie treten am Folgetag in Kraft.

Abrufbar sind die Rechtsverordnungen auf der elektronischen Verkündungsplattform des Bundesgesetzblatts .


Beitrag veröffentlicht

in

von