• Rechtsanwältin Bontschev hilft

    Swiss Euro Clearing Bank GmbH: BaFin setzt Bußgelder fest

    Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Swiss Euro Clearing Bank GmbH Bußgelder in Höhe von insgesamt 40.000 Euro festgesetzt. Grund für die Bußgelder waren mehrere Verstöße gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

    Das Unternehmen hatte eine Anzeige über Finanzinformationen zum 31. Dezember 2022 verspätet bei BaFin und Deutscher Bundesbank eingereicht.

    Der Bescheid der BaFin ist seit dem 12. Dezember rechtskräftig.
    Zum Hintergrund:

    Institute müssen verschiedene Finanzinformationen regelmäßig oder ad-hoc bei der BaFin und der Deutschen Bundesbank einreichen. Grund dieser Anzeigepflicht: Die Aufsichtsbehörden sollen sich jederzeit ein aktuelles und genaues Bild von der Finanzlage eines Instituts machen können.

    Die Swiss Euro Clearing Bank GmbH hatte dies erst mit Verspätung getan und damit gegen diese Anforderung des KWG verstoßen.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    Bankwiz.io: BaFin warnt vor Bankwiz

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Bankwiz. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website Bankwiz.io ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    Stifel Europe Bank AG: BaFin setzt Bußgelder fest

    Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Stifel Europe Bank AG sieben Bußgelder in Höhe von insgesamt 67.500 Euro festgesetzt. Grund für die Bußgelder waren mehrere Verstöße gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

    Das Institut mit Geschäftssitz in Frankfurt am Main hatte eine Anzeige über Finanzinformationen zum 30. Juni 2021 bis heute nicht eingereicht. Eine solche Anzeige zum 30. Juni 2022 hatte das Institut verspätet eingereicht. Darüber hinaus zeigte die Stifel Europe Bank AG erst am 4. Juli 2023 an, dass sie den Geschäftsplan für ihre Zweigniederlassung in Madrid geändert hatte. Diese Änderung hätte die Bank bereits am 14. März 2023 anzeigen müssen.

    Der Bescheid der BaFin ist seit dem 15. Dezember rechtskräftig.
    Zum Hintergrund:

    Institute müssen verschiedene Finanzinformationen regelmäßig oder ad-hoc bei der BaFin und der Deutschen Bundesbank einreichen. Grund dieser Anzeigepflicht: Die Aufsichtsbehörden sollen sich jederzeit ein aktuelles und genaues Bild von der Finanzlage eines Instituts machen können.

    Wenn Institute den Geschäftsplan einer Zweigniederlassung ändern, müssen sie dies sofort bei der BaFin, der Bundesbank und der zuständigen Behörde in dem Land innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) melden, in dem sich die Zweigniederlassung befindet. Diese Meldepflicht ist in § 24a KWG geregelt. Diese Regelung bestimmt, welche Aufsichtsbehörde zuständig ist, wenn eine Zweigniederlassung eines Instituts in einem anderen Staat des EWR errichtet wird oder grenzüberschreitende Dienstleistungen erbracht werden.

    Die Stifel Europe Bank AG hatte damit gegen Normen des KWG verstoßen.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    Die Wertpapierinstituts-Vergütungsverordnung (WpIVergV) ist am 11. Januar 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Sie tritt am Folgetag in Kraft.

    Abrufbar ist die Rechtsverordnung auf der elektronischen Verkündungsplattform des Bundesgesetzblatts.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    xpinvestment.com: BaFin warnt vor Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website xpinvestment.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Der Betreiber der Website ist nicht eindeutig identifizierbar. Er tritt nur unter dem Namen XPinvestment auf und nennt keine Rechtsform. Ein Impressum ist auf der Website nicht vorhanden. Es werden zwei Geschäftsanschriften angegeben, in London und Holyhead, beide Vereinigtes Königreich.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    digitalfinance.org.uk und exogroupltd.com: BaFin warnt vor Websites

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites digitalfinance.org.uk und exogroupltd.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Der Betreiber der Website digitalfinance.org.uk tritt lediglich als Digital Finance Online und ohne Nennung einer Rechtsform auf. Auf der Website werden zwei Geschäftsadressen angegeben: eine in London, Vereinigtes Königreich, und eine im australischen Sydney. Der Betreiber behauptet, bei der britischen Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) im Vereinigten Königreich reguliert zu sein. Das ist nicht der Fall.

    Die auf der Website digitalfinance.org.uk aufgeführte Unternehmensnummer („Company Number“) und die Geschäftsnummer („Business Number“) gehören zur Turret Investments PTY LTD. Diese Gesellschaft ist bei der australischen Finanzmarktaufsicht ASIC (Australian Securities and Investments Commission) registriert. In den Geschäftsunterlagen, die der Website digitalfinance.org.uk entnommen werden können, wird mehrfach die Website turretinvestmentspty.com genannt. Der BaFin liegen keine Hinweise vor, dass die Turret Investments PTY LTD in Verbindung mit dem Betreiber der Website digitalfinance.org.uk oder dessen Angeboten steht. Daher ist von einem Identitätsdiebstahl auszugehen.

    Auch der Betreiber der Website exogroupltd.com ist nicht eindeutig identifizierbar. Er nennt sich Exo Energy Group LTD und gibt zwei Geschäftsadressen in London an. Auch in diesem Fall werden in den Geschäftsunterlagen andere Unternehmen oder Websites aufgeführt. Nach Erkenntnissen, die der BaFin vorliegen, stehen diese nicht in Geschäftsbeziehungen mit dem Betreiber der Website exogroupltd.com oder den dort unterbreiteten Angeboten. Auch hier ist von einem Identitätsdiebstahl auszugehen.

    Der BaFin ist zudem bekannt geworden, dass die Betreiber der beiden Websites zusammenarbeiten. Sie vermitteln sich gegenseitig Kundinnen und Kunden.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die German Values Property Group AG

    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 23. November 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der German Values Property Group AG festgesetzt.

    Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die German Values Property Group AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2022 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

    Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die Vereinigte Filzfabriken, Aktiengesellschaft

    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 19. Oktober 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 625 Euro zulasten der Vereinigte Filzfabriken, Aktiengesellschaft festgesetzt.

    Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Vereinigte Filzfabriken, Aktiengesellschaft hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2022 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

    Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

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    Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die TELES Aktiengesellschaft

    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 6. November 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der TELES Aktiengesellschaft festgesetzt.

    Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die TELES Aktiengesellschaft hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2022 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

    Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die Wild Bunch AG

    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 6. November 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der Wild Bunch AG festgesetzt.

    Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Wild Bunch AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2022 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

    Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.