• Rechtsanwältin Bontschev hilft

    Wertpapiere: Vorsicht bei Kauf- oder Tauschangeboten

    Aktuell erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher vermehrt unseriöse Kauf- und Tauschangebote für Aktien, die im Freiverkehr gehandelt werden. Diese Angebote können betrügerisch sein.

    Die BaFin hat daher ihre Verbraucherinformation zum Thema aktualisiert.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    bitdach.com: BaFin warnt vor BITDACH

    Die BaFin verdächtigt die Betreiber der Website bitdach.com, ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Die Betreiber treten lediglich als BITDACH und ohne Nennung einer Rechtsform auf. Auf der Website wird eine Geschäftsadresse in München angegeben. BITDACH behauptet, eine Lizenz als Kapitalverwaltungsgesellschaft zu haben. Das ist nicht der Fall.

    Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    doublecapitals.com: BaFin dehnt Ermittlungen aus

    Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Ermittlungen gegen den Betreiber der Website doublecapitals.com ausgeweitet. Wie nunmehr bekannt geworden ist, tritt die im österreichischen Graz ansässige NordHiTech LTD gegenüber Kundinnen und Kunden als verantwortlicher Betreiber der Website auf.

    Eine Eintragung im österreichischen Unternehmensregister konnte für die beschriebene Gesellschaft nicht festgestellt werden. Die NordHiTech LTD verfügt über keine Erlaubnis, in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anzubieten.

    Die BaFin hatte am 15. November 2023 informiert, dass sie gegen den Betreiber der Website doublecapitals.com ermittelt.

    Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Website fx-flat.com

    Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen den bislang unbekannten Betreiber der Website fx-flat.com. Der Betreiber bietet darüber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Die Website wird nicht von der FXFlat Bank GmbH betrieben. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl zulasten des von der BaFin beaufsichtigten Wertpapierinstituts.

    Über die rein italienischsprachige Website versucht der angeblich in Ratingen ansässige Betreiber, Verbraucherinnen und Verbraucher dazu zu bringen, ein Handelskonto zu eröffnen. Dabei gibt er den alten Firmensitz (Josef-Schappe-Straße 21, Ratingen) und die Rufnummer der FXFlat Bank GmbH an. Außerdem wird auf der Website vorgetäuscht, dass das Unternehmen von der BaFin lizensiert ist und die Registrierungsnummer der FXFlat Bank GmbH bei der BaFin trägt.

    Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    BaFin konsultiert Merkblatt zur Mindestanzahl der Geschäftsleiterinnen und -leiter eines Wertpapierinstituts

    Die Finanzaufsicht BaFin hat einen Entwurf für ein Merkblatt zur erforderlichen Mindestanzahl der Geschäftsleiterinnen und -leiter eines Wertpapierinstituts zur Konsultation veröffentlicht. Ziel ist es, einheitliche Risikokriterien festzulegen.

    Der europäische Rechtsrahmen sieht für Wertpapierinstitute nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) mindestens zwei Geschäftsleiterinnen bzw. Geschäftsleiter vor. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist nur eine Geschäftsleiterin oder ein Geschäftsleiter erlaubt. So hat es auch die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (European Securities Markets Authority – ESMA) in ihrem Bericht zum Brexit Peer Review vom 8. Dezember 2022 empfohlen.

    Das Merkblatt der BaFin legt nun Kriterien fest, nach denen ein Wertpapierinstitut von mindestens zwei Geschäftsleiterinnen bzw. Geschäftsleitern geführt werden muss. Diese Anzahl an Geschäftsleiterinnen und -leitern ist notwendig, um die gesetzlichen Anforderungen des WpIG zu erfüllen: Und zwar die fachliche Eignung und zeitliche Verfügbarkeit der Geschäftsleitung sowie die Organisation eines Wertpapierinstituts.

    Stellungnahmen können bis zum 18.03.2024 ausschließlich per E-Mail an Konsultation-01-24@bafin.de eingereicht werden.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    gcninvestment.com: BaFin ermittelt gegen GCN Investment

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der GCN Investment. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden über die Webseite gcninvestment.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Eine GCN Investment wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

    Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    immediateconnect.ai: BaFin warnt vor Immediate Connect

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Immediate Connect. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website immediateconnect.ai ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    capitinvest.com: BaFin ermittelt gegen Capit Invest AG

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Capit Invest AG. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Zudem werden über die Webseite capitinvest.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Eine Capit Invest AG wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Botschev hilft

    Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung verkündet

    Die Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung (WpI-InhKontrollV) ist am 15. Januar 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Sie tritt am Folgetag in Kraft.

    Abrufbar ist die Rechtsverordnung auf der elektronischen Verkündungsplattform des Bundesgesetzblatts.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    walfa.co: BaFin warnt vor WALFA

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von WALFA. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website walfa.co ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.