Rechtsanwältin Botschev hilft

Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung verkündet

Die Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung (WpI-InhKontrollV) ist am 15. Januar 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Sie tritt am Folgetag in Kraft.

Abrufbar ist die Rechtsverordnung auf der elektronischen Verkündungsplattform des Bundesgesetzblatts.


Beitrag veröffentlicht

in

von