• Rechtsanwalt Reime hilft

    Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Website heptagoninvestments.com

    Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen den bislang unbekannten Betreiber der Website heptagoninvestments.com. Der Betreiber bietet darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die Website wird nicht von der britischen Gesellschaft Heptagon Capital LLP betrieben. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl zulasten des bei der britischen Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) registrierten Unternehmens.

    Die FCA warnt auf ihrer Website, dass ein betrügerischer Klon unter dem Namen Heptagon Capital LLP tätig ist. In diesem Kontext wird explizit die Website heptagoninvestments.com genannt.

    Gegenüber Kundinnen und Kunden tritt der Klon alternativ unter den Firmierungen Heptagon Capital Investments Ltd, Heptagon Capital, Heptagon Capital LLP bzw. Heptagon Capital Limited auf.

    Auf der Website sind zudem Geschäftsunterlagen abrufbar, in denen sich der Betreiber als FIBINANCE bezeichnet. Nach Kenntnis der BaFin hat er sich früher als AxianceFx benannt. Als Geschäftsadresse gibt der Betreiber zwei Anschriften an: eine in Valletta, Malta, sowie den Unternehmenssitz der bei der FCA registrierten Gesellschaft.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    „National Bank“: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Angeboten der „NBC National Bank“. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen mit angeblichem Sitz in Frankfurt am Main ohne Erlaubnis den Abschluss von Verträgen über Festzinsanlagen an.

    Bei diesen Verträgen werden Gelder von Dritten entgegengenommen, die zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden müssen. Das Unternehmen erweckt den Anschein, von der BaFin beaufsichtigt zu werden. Das ist nicht der Fall.

    Es steht auch in keiner Verbindung zu der „NBC National Bank of Canada“ in Montreal, Quebec.

    Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    renovacapitalfinance.net: BaFin ermittelt gegen Renova Capital Finance

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Renova Capital Finance. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website renovacapitalfinance.net ohne Erlaubnis die Vermögensverwaltung, Beratung zu Vermögensanlagen und festverzinsliche Geldanlagen an. Angeblich ist das Unternehmen in Bad Langensalza ansässig. Eine „Renova Capital Finance“ wird von der BaFin nicht beaufsichtigt.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    abilitymin.com: BaFin warnt vor Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website abilitymin.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet deren unbekannte Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Der Betreiber tritt lediglich als Abilityfx Mining und ohne Nennung einer Rechtsform auf. Die Website enthält zudem kein Impressum.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    globgraph.com: BaFin warnt vor Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website globgraph.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Der Betreiber der Website tritt unter dem Namen Swiss Investment Funds auf und nennt keine Rechtsform. Auf der Website ist weder ein Impressum vorhanden noch lassen sich sonstige Hinweise auf die Geschäftsadresse des Betreibers finden.

    Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    paybackltd-lawyer.com: BaFin warnt vor Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website paybackltd-lawyer.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet deren unbekannte Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Die Website ist vollkommen identisch mit derjenigen der paybackltd.com, vor der die BaFin bereits am 24. November 2023 gewarnt hat.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    apexplatform.tech: BaFin warnt vor Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website apexplatform.tech. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Die Website ist vollkommen identisch mit derjenigen der apex-platform.io, vor der die BaFin bereits am 28. September 2023 gewarnt hat. Die auf den beiden Websites genannte Geschäftsadresse entspricht zudem der angeblichen Unternehmensanschrift des Betreibers der Website styx-trade.com, vor der die Aufsicht am 20. Juli 2023 gewarnt hat. Es lassen sich darüber hinaus weitere Parallelen zwischen den beschriebenen Plattformen feststellen.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    Wertpapiere: Vorsicht bei Kauf- oder Tauschangeboten

    Aktuell erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher vermehrt unseriöse Kauf- und Tauschangebote für Aktien, die im Freiverkehr gehandelt werden. Diese Angebote können betrügerisch sein.

    Die BaFin hat daher ihre Verbraucherinformation zum Thema aktualisiert.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    bitdach.com: BaFin warnt vor BITDACH

    Die BaFin verdächtigt die Betreiber der Website bitdach.com, ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anzubieten. Die Betreiber treten lediglich als BITDACH und ohne Nennung einer Rechtsform auf. Auf der Website wird eine Geschäftsadresse in München angegeben. BITDACH behauptet, eine Lizenz als Kapitalverwaltungsgesellschaft zu haben. Das ist nicht der Fall.

    Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    doublecapitals.com: BaFin dehnt Ermittlungen aus

    Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre Ermittlungen gegen den Betreiber der Website doublecapitals.com ausgeweitet. Wie nunmehr bekannt geworden ist, tritt die im österreichischen Graz ansässige NordHiTech LTD gegenüber Kundinnen und Kunden als verantwortlicher Betreiber der Website auf.

    Eine Eintragung im österreichischen Unternehmensregister konnte für die beschriebene Gesellschaft nicht festgestellt werden. Die NordHiTech LTD verfügt über keine Erlaubnis, in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anzubieten.

    Die BaFin hatte am 15. November 2023 informiert, dass sie gegen den Betreiber der Website doublecapitals.com ermittelt.

    Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.