• Rechtsanwältin Bontschev hilft

    Bekanntmachung zur Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank –

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – mit Schreiben vom 22. November 2023 angeordnet, die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) sicherzustellen. Mit Schreiben vom 23. November 2023 hat die BaFin zudem gegenüber der Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank – bis zur Beseitigung der organisatorischen Mängel zusätzliche Eigenmittelanforderungen nach § 6c Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 KWG angeordnet.

    Grund für die Maßnahmen ist ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Prozesse des Informationssicherheits- und Informationsrisikomanagements mit den Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) nicht im Einklang stehen. Die Anordnungen ergehen auf Grundlage des § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG sowie des § 6c Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 KWG.

    Die Bescheide sind seit dem 28. Dezember 2023 bestandskräftig.

    Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund des § 60b Absatz 1 KWG.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    BaFin warnt vor Website softwaretrading.net

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website softwaretrading.net. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Der Betreiber tritt auf der Website unter dem Namen ST-Management auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Als Partner des Betreibers werden die Gesellschaften RoboForex und Mag Markets genannt. Dem Impressum auf der Website softwaretrading.net zufolge ist Mag Markets eine Marke der MAGMARKETS LLC, St. Vincent und die Grenadinen.

    Die BaFin stellt klar, dass das bei der BaFin registrierte zypriotische Wertpapierinstitut Robomarkets Ltd. in keiner Geschäftsbeziehung zu RoboForex oder dem Betreiber der Website softwaretrading.net steht.

    Die Betreiber verwenden das Geschäftslogo der Robomarkets Ltd. und machen Angaben auf der Website, die die beschriebene Geschäftsbeziehung vortäuschen. Es liegt ein Identitätsdiebstahl zulasten des Instituts vor.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    ProReal Europa 10 GmbH: Zahlungsverzug wegen Aussetzung von Zinszahlungen durch Vertragspartner

    Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung die Veröffentlichung der ProReal Europa 10 GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.

    Grund ist, dass die ProReal Europa 10 GmbH vertragsgemäße Zinszahlungen für das vierte Quartal 2023, die am 15. Januar 2024 fällig sind, nicht fristgerecht leisten wird. Das Unternehmen begründet dies mit dem für ihre Vertragspartner herausfordernden Marktumfeld der Immobilienprojektentwicklung. Angesichts der Marktlage führen die Vertragspartner der ProReal Europa 10 GmbH eine Risikoanalyse ihrer Bauvorhaben durch, die im ersten Quartal 2024 abgeschlossen werden soll. Bis zum Abschluss dieser Analyse hat die ProReal Europa 10 GmbH mit den Vertragspartnern eine Stundung der Zinszahlungen für das vierte Quartal 2023 vereinbart.

    Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    ProReal Europa 9 GmbH: Zahlungsverzug wegen Aussetzung von Zinszahlungen durch Vertragspartner

    Die Finanzaufsicht BaFin macht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung die Veröffentlichung der ProReal Europa 9 GmbH gemäß § 11a Absatz 1 Vermögensanlagengesetz bekannt.

    Grund ist, dass die ProReal Europa 9 GmbH vertragsgemäße Zinszahlungen für das vierte Quartal 2023, die am 15. Januar 2024 fällig sind, nicht fristgerecht leisten wird. Das Unternehmen begründet dies mit dem für ihre Vertragspartner herausfordernden Marktumfeld der Immobilienprojektentwicklung. Angesichts der Marktlage führen die Vertragspartner der ProReal Europa 9 GmbH eine Risikoanalyse ihrer Bauvorhaben durch, die im ersten Quartal 2024 abgeschlossen werden soll. Bis zum Abschluss dieser Analyse hat die ProReal Europa 9 GmbH mit den Vertragspartnern eine Stundung der Zinszahlungen für das vierte Quartal 2023 vereinbart.

    Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

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    universaltrade.io: BaFin warnt vor UniversalTrade

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von UniversalTrade. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website universaltrade.io ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    de-finanz.de: BaFin warnt vor Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website de-finanz.de. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Verbraucherinnen und Verbraucher können über die Website angeblich mit Kryptowährungen und Derivaten handeln.

    Der Betreiber der Website ist nicht eindeutig identifizierbar. Er tritt nur unter dem Namen De-Finanz Group GmbH auf. Er nennt keine Geschäftsadresse, ein Impressum ist auf der Website ebenfalls nicht vorhanden.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    Genossenschaftsbanken: BaFin veröffentlicht neue Allgemeinverfügung zu Instrumenten des harten Kernkapitals

    Eine neue Allgemeinverfügung der Finanzaufsicht BaFin regelt, inwiefern neu begebene Geschäftsanteile an Genossenschaftsbanken mit ihrer Erlaubnis als Instrumente des harten Kernkapitals eingestuft werden können. In der ab dem 1. Januar 2024 geltenden Fassung setzt die BaFin zudem fest, unter welchen Voraussetzungen die Rückzahlung von Geschäftsguthaben aufgrund gekündigter Genossenschaftsanteile vorab genehmigt ist.

    Die Allgemeinverfügung gilt bis Ende 2024. Sie betrifft ausschließlich Genossenschaftsbanken, die nicht der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank unterliegen. Hintergrund sind die Vorgaben der Europäischen Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation – CRR) und der ergänzenden Delegierten Verordnung, die die Europäische Kommission für die Anforderungen an Eigenmittel erlassen hat.

    Die vorhergehende Allgemeinverfügung zu Instrumenten des harten Kernkapitals bei Genossenschaftsbanken war bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

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    finanzst.com: BaFin ermittelt gegen finanzST Limited

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website finanzst.com. Die angeblich in London, Berlin, Zürich und Wien ansässige finanzST Limited bietet dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen sowie Zahlungsdienste. Konkret bietet sie den Handel mit Aktien, Rohstoffen, Indizes, Devisenpaaren und Kryptowerten an. Außerdem verspricht sie, im Forex- und Online-Handel verlorene Gelder wiederzubeschaffen.

    Wer in Deutschland Zahlungsdienste, Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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    ZhongDe Waste Technology AG: BaFin setzt Geldbußen fest

    Die Finanzaufsicht BaFin hat am 18. Oktober 2023 Geldbußen in Höhe von 331.500 Euro gegen die ZhongDe Waste Technology AG festgesetzt. Grund war, dass das Unternehmen gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen hatte. Die ZhongDe Waste Technology AG hatte nicht bekannt gegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2021 öffentlich zugänglich war. Hinzu kam, dass sie den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 nicht zur Verfügung gestellt hatte. Sie hatte zudem nicht bekannt gegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 öffentlich zugänglich war.

    Jahresfinanzberichte und Halbjahresfinanzberichte sind zwar grundsätzlich auch im Unternehmensregister verfügbar. Unternehmen müssen aber darüber informieren, wann und wo sie darüber hinaus ihre Finanzberichte veröffentlichen.

    Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
    Zum Hintergrund:

    Finanzberichte stellen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens dar. Diese Informationen sind für Anlegerinnen und Anleger wichtig, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können. Unternehmen wie die ZhongDe Waste Technology AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen spätestens drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums einen Halbjahresfinanzbericht veröffentlichen.

    Sie müssen zudem bekanntmachen, wann und wo sie ihre Jahresfinanzberichte und Halbjahresfinanzberichte der Öffentlichkeit über das Unternehmensregister hinaus zur Verfügung stellen (Hinweisbekanntmachung). Die Hinweisbekanntmachung ist spätestens vier Monate bzw. im Falle des Halbjahresfinanzberichts drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Berichtszeitraums sowie vor den Finanzberichten zu veröffentlichen.

    Wenn das Unternehmen Finanzberichte und Hinweisbekanntmachungen nicht rechtzeitig oder gar nicht veröffentlicht, verstößt es gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Die BaFin kann dies jeweils mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.

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    coinmarkupp.com: BaFin warnt vor Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website coinmarkupp.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Der Betreiber der Website ist nicht eindeutig identifizierbar. Er tritt nur unter dem Namen Coinmark auf und nennt keine Rechtsform. Ein Impressum ist auf der Website nicht vorhanden. Als Geschäftssitz wird lediglich Kanada angegeben, eine vollständige Geschäftsadresse fehlt. Angeblich verfügt der Betreiber zudem über weitere Niederlassungen in Ost-Asien.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.