• Rechtsanwältin Bontschev hilft

    Europäisch-Iranische Handelsbank AG: BaFin setzt Bußgelder fest

    Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Europäisch-Iranische Handelsbank AG zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 30.000 Euro festgesetzt. Grund für die Bußgelder waren mehrere Verstöße gegen das Kreditwesengesetz (KWG). Das Unternehmen hatte die Anzeige des Jahresabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022 verspätet eingereicht.

    Der Bescheid ist rechtskräftig.
    Zum Hintergrund:

    Wenn Institute einen Prüfer bestellen, müssen sie diesen der BaFin und der Deutschen Bundesbank unmittelbar nach Bestellung anzeigen (§ 28 KWG). Diese Anzeigepflicht soll es der Aufsicht ermöglichen, die Bestellung eines Prüfers zu verhindern. Und zwar dann, wenn zu befürchten ist, dass der Zweck der Prüfung auf Grund von Gegebenheiten, die mit dem bestellten Prüfer zusammenhängen, nicht erreicht wird.

    Die Europäisch-Iranische Handelsbank AG hatte gegen diese Norm durch die verspäteten Anzeigen verstoßen.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    bitopya.net: BaFin ermittelt gegen Bitopya

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten des Betreibers der Online-Handelsplattform Bitopya. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website bitopya.net ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

    Wer in Deutschland Finanzdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die ZhongDe Waste Technology AG

    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 13. November 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der ZhongDe Waste Technology AG festgesetzt.

    Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die ZhongDe Waste Technology AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2021 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

    Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    BaFin warnt vor Website conceptmarkets.pro

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website conceptmarkets.pro. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen über die Website angeblich mit Währungen und Derivaten handeln können.

    Der Betreiber tritt unter dem Namen Concept Markets auf. Er nennt keine Rechtsform, ein Impressum ist auf der Website nicht vorhanden, ebenso fehlt die Angabe einer Geschäftsadresse.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor den Websites freedominvestment.us und freedominvestment.de

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Websites freedominvestment.us und freedominvestment.de. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Der Betreiber tritt auf den Websites unter den Bezeichnungen Freedom Investments, FIT, FIT Freedom Investments Inc. German Branch, X-Trade Brokers, FIT S.A. und FIT Financial Services Inc. auf. Auf der Website freedominvestment.us wird behauptet, ihr Betreiber werde von der BaFin beaufsichtigt. Das ist nicht der Fall.

    Der Betreiber hat gegenüber Kundinnen und Kunden sowie auf seinen Websites verschiedene Geschäftsadressen angegeben. Diese umfassen zwei Standorte in den Vereinigten Staaten, sowie je eine Adresse in London, Vereinigtes Königreich, Diekirch in Luxemburg und Frankfurt am Main.

    Auf der Website freedominvestment.us nennt der Betreiber auch Handelsregisterdaten beim Amtsgericht Frankfurt am Main. Diese Daten und die Frankfurter Geschäftsanschrift gehören der XTB S.A. German Branch. Hierbei handelt es sich um die bei der BaFin registrierte Zweigniederlassung eines polnischen Wertpapierinstituts. Die XTB S.A. German Branch hat keine Geschäftsbeziehung zu dem Betreiber der Websites oder den dort unterbreiteten Angeboten. Es liegt ein Identitätsmissbrauch vor.

    Die Freedom Finance Germany GmbH in Berlin, ein vertraglich gebundener Vermittler der Freedom Finance Europe Limited aus Zypern, hat ebenfalls nichts mit der beschriebenen Geschäftstätigkeit zu tun. Auch besteht keine Verbindung zu der US-amerikanischen Gesellschaft Freedom Investments, Corp. aus New York, die bei der US-amerikanischen Finanzmarktaufsicht SEC (United States Securities and Exchange Commission) registriert ist. Es ist von einem Identitätsdiebstahl auszugehen.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    Bekanntmachung zur MIH Varioplan Sachwerte GmbH & Co. KG:

    Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt für ein öffentliches Angebot von Vermögensanlagen in Form von Genussrechten.

    Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass Vermögensanlagen in Form von Genussrechten durch die Gesellschaft MIH Varioplan Sachwerte GmbH & Co. KG ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich angeboten werden.

    Ausnahmen von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    bitcoinminetrix.com: BaFin ermittelt gegen Cloud Tech X23 Ltd.

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Cloud Tech X23 Ltd. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website bitcoinminetrix.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

    Wer Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    Identitätsmissbrauch: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website qontigos.com

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website qontigos.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Verbraucherinnen und Verbraucher können auf der Website angeblich mit Derivaten auf Währungen und Kryptowährungen als Basiswerte handeln.

    Auf der Website bezeichnet sich der Betreiber als Qon Tigo LTD. Es fehlen Angaben zum Unternehmenssitz und ein Impressum. Zudem ist die Website nahezu identisch mit den Websites equityexperts.pro, bitinvesting8.com und bybitprofit.com, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat. Ein Bezug zur Qontigo GmbH aus Eschborn besteht nicht. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    tools4deals.com: BaFin ermittelt gegen Betreiber

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website tools4deals.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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    handeleu.com: BaFin warnt vor HandelEU

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der HandelEU. Das angeblich in Frankfurt am Main ansässige Unternehmen bietet nach ihren Erkenntnissen auf seiner Website handeleu.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Dort sollen Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich mit Kryptowerten, Aktien und Rohstoffen handeln können.

    Im Impressum der Website erwecken die Betreiber den Eindruck, dass es sich bei HandelEU um ein von der BaFin lizenziertes Unternehmen handelt. Das ist falsch. Die BaFin beaufsichtigt das Unternehmen nicht.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.