Geldwäscheprävention: Europäische Kommission veröffentlicht PeP-Liste
Die Europäische Kommission hat eine neue Liste mit politisch exponierten Personen (PEP) veröffentlicht. Diese Liste enthält wichtige öffentliche Ämter auf nationaler Ebene, in internationalen Organisationen sowie in Organen und Einrichtungen der Europäischen Union.
Bedeutung für Unternehmen und Institute:
Unternehmen und Institute, die dem Geldwäschegesetz (GwG) unterliegen, müssen die PeP-Liste bei der Identifizierung und Überprüfung ihrer Vertragspartner und wirtschaftlich Berechtigten berücksichtigen. Bei PEP besteht ein erhöhtes Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, daher müssen Unternehmen und Institute verstärkte Sorgfaltspflichten anwenden.
Konkrete Maßnahmen:
- Prüfung der PeP-Liste: Unternehmen und Institute sollten die PeP-Liste sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass sie die dort aufgeführten Ämter berücksichtigen.
- Anpassung der Due-Diligence-Verfahren: Die Due-Diligence-Verfahren müssen so angepasst werden, dass politisch exponierte Personen angemessen identifiziert und überwacht werden können.
- Überwachung von PEP-Transaktionen: Transaktionen von PEP müssen besonders sorgfältig überwacht werden, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen.
Einhaltung der GwG-Vorschriften:
Die BaFin überwacht die Einhaltung der GwG-Vorschriften und kann bei Verstößen Sanktionen verhängen. Um die Anforderungen des GwG zu erfüllen, sollten Unternehmen und Institute:
- Risikobewertung durchführen: Eine umfassende Risikobewertung durchführen, um die potenziellen Risiken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu identifizieren.
- Angemessene Maßnahmen zur Risikominderung implementieren: Basierend auf der Risikobewertung sollten angemessene Maßnahmen zur Risikominderung implementiert werden, einschließlich verstärkter Sorgfaltspflichten für politisch exponierte Personen gemäß der PeP-Liste der Europäischen Kommission.
Zusätzliche Informationen:
- PeP-Liste der Europäischen Kommission: https://www.wpk.de/neu-auf-wpkde/alle/2023/sv/liste-mit-funktionsbezeichnungen-fuer-politisch-exponierte-personen-nach-der-5-eu-geldwaescherichtl/
- Geldwäschegesetz (GwG): https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin): https://www.bafin.de/EN/Homepage/homepage_node.html
Hinweis:
Dieser Bericht ist eine Zusammenfassung der Informationen zur PeP-Liste und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für weitere Informationen und rechtliche Beratung sollten Sie sich an einen Experten wenden.