• Bontschev hilft: lendowl.co: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    lendowl.co: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website lendowl.co. Der Betreiber bietet dort nach Erkenntnissen der Aufsicht ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Auf der Website tritt der Betreiber lediglich unter der Bezeichnung Lendowl auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Ein Unternehmenssitz wird nicht angegeben, ein Impressum ist ebenfalls nicht vorhanden.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Reime hilft

    Verwaltungs Notar: BaFin ermittelt gegen unbekannte Betreiber der Website verwaltungsnotar.online

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Verwaltungs Notar. Die BaFin verdächtigt den Anbieter, ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen zu erbringen.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Bontschev hilft

    BaFin ermittelt gegen Betreiber der Websites bullinvest.in und bullinvest.trade

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Bull Invest. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen über seine Websites bullinvest.in und bullinvest.trade an.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Reime hilft

    omersfinance.ltd: BaFin ermittelt gegen Omers Finance

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Omers Finance. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen auf seiner Website omersfinance.ltd an.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Bontschev hilft

    lendowl.co: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website lendowl.co. Der Betreiber bietet dort nach Erkenntnissen der Aufsicht ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Auf der Website tritt der Betreiber lediglich unter der Bezeichnung Lendowl auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Ein Unternehmenssitz wird nicht angegeben, ein Impressum ist ebenfalls nicht vorhanden.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Reime hilft

    Bitfastfx.com: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website bitfastfx.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dabei werden Verbraucherinnen und Verbraucher telefonisch kontaktiert. Ihnen werden Auszahlungen vorgetäuschter Gewinne in Aussicht gestellt, wenn sie eine „Vorauszahlungssteuer“ zahlen und an einem „Verifizierungsverfahren“ teilnehmen. Die vermeintlichen Gewinne stammen angeblich aus Investitionen auf anderen Handelsplattformen. Die beschriebenen Auszahlungen erfolgen jedoch nicht.

    Zum Hintergrund: Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Bontschev hilft

    BaFin ermittelt gegen die Baring Private Equity London

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Gesellschaft Baring Private Equity London. Das Unternehmen tritt unaufgefordert an Kundinnen und Kunden der Interactiv Global Brokers heran und bietet an, ihnen Aktien der Ecological Technologies Ltd. abzukaufen. Bei den Kontaktierten handelt es sich um Kundinnen und Kunden, die solche Aktien bereits in der Vergangenheit auf Vermittlung der Interactiv Global Brokers erworben haben.

    Um die genannte Offerte annehmen zu können, ist nach Angaben von Baring Private Equity London der Besitz eines Mindestbestands an Aktien der Ecological Technologies Ltd. erforderlich. Um den eigenen Bestand entsprechend aufstocken zu können, werden Anlegerinnen und Anleger zwecks Anschaffung weiterer Aktien an die Seidel Finance verwiesen. Seidel Finance ist im Zusammenhang mit dem unerlaubten Vertrieb von Aktien der Ecologial Technologies Ltd. bereits in Erscheinung getreten: Die BaFin hatte darüber am 10. Juli 2023 sowie am 14. August 2023 auf ihrer Website berichtet. Auch vor der Interactiv Global Brokers hatte die BaFin am 17. März 2023 gewarnt.

    Auf ihrer Website baring-eu.com verwendet die Baring Private Equity London auch die Bezeichnungen Baring Private Equity Europe, BPE Europe Real Estate und BPEA Europe. Im britischen Unternehmensregister („Companies House“) lässt sich für keine dieser Firmierungen eine Eintragung finden. Es bestehen auch keinerlei Anhaltspunkte für eine Zusammenarbeit mit Gesellschaften, die einen ähnlichen Unternehmensnamen führen und im Companies House registriert sind. Es ist von einem Identitätsmissbrauch durch die Baring Private Equity London auszugehen.

    Die aufgeführten Informationen rechtfertigen die Annahme, dass die Baring Private Equity London ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland erbringt.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Reime hilft: BaFin ermittelt gegen die Baring Private Equity London

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Gesellschaft Baring Private Equity London. Das Unternehmen tritt unaufgefordert an Kundinnen und Kunden der Interactiv Global Brokers heran und bietet an, ihnen Aktien der Ecological Technologies Ltd. abzukaufen. Bei den Kontaktierten handelt es sich um Kundinnen und Kunden, die solche Aktien bereits in der Vergangenheit auf Vermittlung der Interactiv Global Brokers erworben haben.

    Um die genannte Offerte annehmen zu können, ist nach Angaben von Baring Private Equity London der Besitz eines Mindestbestands an Aktien der Ecological Technologies Ltd. erforderlich. Um den eigenen Bestand entsprechend aufstocken zu können, werden Anlegerinnen und Anleger zwecks Anschaffung weiterer Aktien an die Seidel Finance verwiesen. Seidel Finance ist im Zusammenhang mit dem unerlaubten Vertrieb von Aktien der Ecologial Technologies Ltd. bereits in Erscheinung getreten: Die BaFin hatte darüber am 10. Juli 2023 sowie am 14. August 2023 auf ihrer Website berichtet. Auch vor der Interactiv Global Brokers hatte die BaFin am 17. März 2023 gewarnt.

    Auf ihrer Website baring-eu.com verwendet die Baring Private Equity London auch die Bezeichnungen Baring Private Equity Europe, BPE Europe Real Estate und BPEA Europe. Im britischen Unternehmensregister („Companies House“) lässt sich für keine dieser Firmierungen eine Eintragung finden. Es bestehen auch keinerlei Anhaltspunkte für eine Zusammenarbeit mit Gesellschaften, die einen ähnlichen Unternehmensnamen führen und im Companies House registriert sind. Es ist von einem Identitätsmissbrauch durch die Baring Private Equity London auszugehen.

    Die aufgeführten Informationen rechtfertigen die Annahme, dass die Baring Private Equity London ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland erbringt.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Bontschev hilft: Bitfastfx.com: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website

    Bitfastfx.com: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website bitfastfx.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dabei werden Verbraucherinnen und Verbraucher telefonisch kontaktiert. Ihnen werden Auszahlungen vorgetäuschter Gewinne in Aussicht gestellt, wenn sie eine „Vorauszahlungssteuer“ zahlen und an einem „Verifizierungsverfahren“ teilnehmen. Die vermeintlichen Gewinne stammen angeblich aus Investitionen auf anderen Handelsplattformen. Die beschriebenen Auszahlungen erfolgen jedoch nicht.

    Zum Hintergrund: Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft: ADREALIS SERVICE KVG

    Was für eine Hammer Meldung der BaFin da am Freitag Abend. Die Verfügung der BaFin der Adrealis die Zulassung als Service KVG zu entziehen. Sind Sie als Anleger betroffen? Dann melden Sie sich bei uns, so Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden. Fonds die ich kenne sind:

    Verifort (früher Fairvesta Fonds)

    Variond Residential

    Agri Etrra Citrus Basket

    Edira Campus 1

    Agri Terra Citrus Basket I, B

    RR Bayerische Regional Re-Invest

    Gallus Immobilien Wohnbau 1 und 2

    Variond Residential I nach § 314 Absatz 1 KAGB untersagt.