• Reime hilft

    omersfinance.ltd: BaFin ermittelt gegen Omers Finance

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Omers Finance. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen auf seiner Website omersfinance.ltd an.

    Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Bontschev hilft

    lendowl.co: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website lendowl.co. Der Betreiber bietet dort nach Erkenntnissen der Aufsicht ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Auf der Website tritt der Betreiber lediglich unter der Bezeichnung Lendowl auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Ein Unternehmenssitz wird nicht angegeben, ein Impressum ist ebenfalls nicht vorhanden.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Reime hilft

    Bitfastfx.com: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website bitfastfx.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dabei werden Verbraucherinnen und Verbraucher telefonisch kontaktiert. Ihnen werden Auszahlungen vorgetäuschter Gewinne in Aussicht gestellt, wenn sie eine „Vorauszahlungssteuer“ zahlen und an einem „Verifizierungsverfahren“ teilnehmen. Die vermeintlichen Gewinne stammen angeblich aus Investitionen auf anderen Handelsplattformen. Die beschriebenen Auszahlungen erfolgen jedoch nicht.

    Zum Hintergrund: Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Bontschev hilft

    BaFin ermittelt gegen die Baring Private Equity London

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Gesellschaft Baring Private Equity London. Das Unternehmen tritt unaufgefordert an Kundinnen und Kunden der Interactiv Global Brokers heran und bietet an, ihnen Aktien der Ecological Technologies Ltd. abzukaufen. Bei den Kontaktierten handelt es sich um Kundinnen und Kunden, die solche Aktien bereits in der Vergangenheit auf Vermittlung der Interactiv Global Brokers erworben haben.

    Um die genannte Offerte annehmen zu können, ist nach Angaben von Baring Private Equity London der Besitz eines Mindestbestands an Aktien der Ecological Technologies Ltd. erforderlich. Um den eigenen Bestand entsprechend aufstocken zu können, werden Anlegerinnen und Anleger zwecks Anschaffung weiterer Aktien an die Seidel Finance verwiesen. Seidel Finance ist im Zusammenhang mit dem unerlaubten Vertrieb von Aktien der Ecologial Technologies Ltd. bereits in Erscheinung getreten: Die BaFin hatte darüber am 10. Juli 2023 sowie am 14. August 2023 auf ihrer Website berichtet. Auch vor der Interactiv Global Brokers hatte die BaFin am 17. März 2023 gewarnt.

    Auf ihrer Website baring-eu.com verwendet die Baring Private Equity London auch die Bezeichnungen Baring Private Equity Europe, BPE Europe Real Estate und BPEA Europe. Im britischen Unternehmensregister („Companies House“) lässt sich für keine dieser Firmierungen eine Eintragung finden. Es bestehen auch keinerlei Anhaltspunkte für eine Zusammenarbeit mit Gesellschaften, die einen ähnlichen Unternehmensnamen führen und im Companies House registriert sind. Es ist von einem Identitätsmissbrauch durch die Baring Private Equity London auszugehen.

    Die aufgeführten Informationen rechtfertigen die Annahme, dass die Baring Private Equity London ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland erbringt.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Reime hilft: BaFin ermittelt gegen die Baring Private Equity London

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Gesellschaft Baring Private Equity London. Das Unternehmen tritt unaufgefordert an Kundinnen und Kunden der Interactiv Global Brokers heran und bietet an, ihnen Aktien der Ecological Technologies Ltd. abzukaufen. Bei den Kontaktierten handelt es sich um Kundinnen und Kunden, die solche Aktien bereits in der Vergangenheit auf Vermittlung der Interactiv Global Brokers erworben haben.

    Um die genannte Offerte annehmen zu können, ist nach Angaben von Baring Private Equity London der Besitz eines Mindestbestands an Aktien der Ecological Technologies Ltd. erforderlich. Um den eigenen Bestand entsprechend aufstocken zu können, werden Anlegerinnen und Anleger zwecks Anschaffung weiterer Aktien an die Seidel Finance verwiesen. Seidel Finance ist im Zusammenhang mit dem unerlaubten Vertrieb von Aktien der Ecologial Technologies Ltd. bereits in Erscheinung getreten: Die BaFin hatte darüber am 10. Juli 2023 sowie am 14. August 2023 auf ihrer Website berichtet. Auch vor der Interactiv Global Brokers hatte die BaFin am 17. März 2023 gewarnt.

    Auf ihrer Website baring-eu.com verwendet die Baring Private Equity London auch die Bezeichnungen Baring Private Equity Europe, BPE Europe Real Estate und BPEA Europe. Im britischen Unternehmensregister („Companies House“) lässt sich für keine dieser Firmierungen eine Eintragung finden. Es bestehen auch keinerlei Anhaltspunkte für eine Zusammenarbeit mit Gesellschaften, die einen ähnlichen Unternehmensnamen führen und im Companies House registriert sind. Es ist von einem Identitätsmissbrauch durch die Baring Private Equity London auszugehen.

    Die aufgeführten Informationen rechtfertigen die Annahme, dass die Baring Private Equity London ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland erbringt.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Bontschev hilft: Bitfastfx.com: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website

    Bitfastfx.com: BaFin ermittelt gegen den Betreiber der Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website bitfastfx.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Dabei werden Verbraucherinnen und Verbraucher telefonisch kontaktiert. Ihnen werden Auszahlungen vorgetäuschter Gewinne in Aussicht gestellt, wenn sie eine „Vorauszahlungssteuer“ zahlen und an einem „Verifizierungsverfahren“ teilnehmen. Die vermeintlichen Gewinne stammen angeblich aus Investitionen auf anderen Handelsplattformen. Die beschriebenen Auszahlungen erfolgen jedoch nicht.

    Zum Hintergrund: Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft: ADREALIS SERVICE KVG

    Was für eine Hammer Meldung der BaFin da am Freitag Abend. Die Verfügung der BaFin der Adrealis die Zulassung als Service KVG zu entziehen. Sind Sie als Anleger betroffen? Dann melden Sie sich bei uns, so Rechtsanwältin Kerstin Bontschev aus Dresden. Fonds die ich kenne sind:

    Verifort (früher Fairvesta Fonds)

    Variond Residential

    Agri Etrra Citrus Basket

    Edira Campus 1

    Agri Terra Citrus Basket I, B

    RR Bayerische Regional Re-Invest

    Gallus Immobilien Wohnbau 1 und 2

    Variond Residential I nach § 314 Absatz 1 KAGB untersagt.

     

     

     

  • Reime & Bontschev zum Thema KAGB Fonds

    Rechtsanwalt Reime: Guten Tag, Frau Bontschev. Ich wollte mit Ihnen über das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und insbesondere über die KAGB-Fonds sprechen. Viele meiner Mandanten zeigen Interesse daran, vor allem wegen der potenziellen Renditen. Was halten Sie davon?

    Rechtsanwältin Bontschev: Guten Tag, Herr Reime. Nun, KAGB-Fonds haben sicherlich ihren Platz im Portfolio einiger Investoren. Der Hauptvorteil ist, dass sie in der Regel diversifizierter sind und in eine breite Palette von Vermögenswerten investieren können. Außerdem werden sie strenger reguliert als einige andere Investmentvehikel.

    Rechtsanwalt Reime: Das stimmt, die Regulierung ist ein großes Plus. Die Aufsicht durch die BaFin gibt vielen Anlegern ein Sicherheitsgefühl. Aber es gibt auch Nachteile, nicht wahr?

    Rechtsanwältin Bontschev: Absolut. Ein Hauptnachteil ist die Illiquidität einiger KAGB-Fonds. Einige von ihnen können schwer zu verkaufen sein, besonders in volatilen Marktbedingungen. Außerdem können die Gebühren recht hoch sein, was die Renditen schmälert.

    Rechtsanwalt Reime: Ja, und dann gibt es da noch das Totalverlustrisiko. Obwohl KAGB-Fonds diversifiziert sind, gibt es keine Garantie, dass die Investitionen nicht in Wert fallen werden. Bei einigen geschlossenen Fonds, insbesondere in den Bereichen Immobilien oder erneuerbare Energien, können sich die Marktbedingungen schnell ändern.

    Rechtsanwältin Bontschev: Genau. Und während die strengere Regulierung unter dem KAGB den Anlegerschutz erhöht hat, bedeutet sie nicht, dass das Risiko eliminiert wurde. Jeder Anleger muss sich bewusst sein, dass er Kapital verlieren kann.

    Rechtsanwalt Reime: Das ist ein guter Punkt. Es ist unsere Aufgabe als Rechtsanwälte, unsere Mandanten über diese Risiken aufzuklären. Aber auf der positiven Seite bieten KAGB-Fonds auch die Möglichkeit, in Anlageklassen zu investieren, die sonst für den Durchschnittsanleger nicht zugänglich wären.

    Rechtsanwältin Bontschev: Das ist wahr. Und trotz der Risiken können sie eine wertvolle Ergänzung zu einem diversifizierten Portfolio sein, solange der Anleger die Illiquidität und die potenziellen Gebühren berücksichtigt. Es ist alles eine Frage des richtigen Gleichgewichts und der richtigen Aufklärung.

    Rechtsanwalt Reime: Absolut. Wir müssen sicherstellen, dass unsere Mandanten gut informiert sind und eine Entscheidung treffen, die ihrem Risikoprofil und ihren finanziellen Zielen entspricht.

  • Reime und Bontschev

    Rechtsanwalt Reime: Guten Tag, Frau Bontchev. Das Thema Social Trading hat in letzter Zeit ja enorm an Bedeutung gewonnen. Viele Investoren, besonders jüngere, sehen darin eine Chance, von den Strategien erfahrener Trader zu profitieren. Was ist Ihre Meinung dazu?

    Rechtsanwältin Bontchev: Guten Tag, Herr Reime. Tatsächlich kann Social Trading, wenn es richtig gemacht wird, eine gute Möglichkeit für weniger erfahrene Anleger sein, am Markt Fuß zu fassen. Aber ich mache mir Sorgen um das Phänomen des Greenwashings in diesem Sektor. Einige Social Trading-Plattformen bewerben ihre Angebote als „nachhaltig“ oder „grün“, obwohl sie es nicht wirklich sind.

    Rechtsanwalt Reime: Sie haben einen validen Punkt. Greenwashing ist tatsächlich ein Problem, nicht nur im Bereich Social Trading, sondern auch in anderen Finanzdienstleistungen. Investoren wollen zunehmend ethisch investieren, und Unternehmen versuchen, davon zu profitieren, indem sie ihre Produkte grüner darstellen, als sie es in Wirklichkeit sind.

    Rechtsanwältin Bontchev: Richtig. Und in Bezug auf Social Trading kann das sehr irreführend sein. Wenn ein unerfahrener Anleger einem Trader folgt, der vorgibt, nachhaltige Investitionsentscheidungen zu treffen, aber in Wirklichkeit nicht die nötigen Recherchen anstellt oder einfach nur populären Trends folgt, kann das den Anleger in die Irre führen.

    Rechtsanwalt Reime: Ich stimme zu. Aber wie kann man dieses Problem Ihrer Meinung nach angehen? Es ist ja nicht illegal, sich als „grün“ zu bezeichnen, solange keine falschen Angaben gemacht werden.

    Rechtsanwältin Bontchev: Das Kernproblem liegt meiner Meinung nach in der Definition und Standardisierung dessen, was als „nachhaltig“ gilt. Es müssen klare Richtlinien und Vorschriften für die Branche festgelegt werden. Vielleicht sollte es eine Art Zertifizierung geben, die zeigt, dass ein Social Trading-Angebot tatsächlich nachhaltige Praktiken verfolgt.

    Rechtsanwalt Reime: Eine Zertifizierung könnte in der Tat helfen, aber es gibt auch die Gefahr, dass sie nur eine weitere Form des Greenwashings wird, wenn sie nicht streng kontrolliert und durchgesetzt wird.

    Rechtsanwältin Bontchev: Da haben Sie Recht. Es ist ein komplexes Problem, aber eines, das dringend angegangen werden muss, um das Vertrauen der Anleger in die Branche zu erhalten und sicherzustellen, dass Social Trading tatsächlich positive soziale und ökologische Auswirkungen haben kann.

    Rechtsanwalt Reime: Absolut. Es wird interessant sein zu sehen, wie sich die Branche in den kommenden Jahren entwickelt und ob strengere Regulierungen eingeführt werden. Es liegt an uns als Rechtsanwälten, unsere Mandanten über die Risiken und Möglichkeiten in diesem Bereich aufzuklären.

  • Reime hilft: Ärger mit Pfando?

    Pfando bietet Kunden Bargeld für ihr Auto an, das sie weiterfahren dürfen. Obwohl viele Kunden denken, es handele sich um ein Darlehen, verkaufen sie tatsächlich ihr Auto und mieten es zurück. Viele fühlen sich falsch beraten, da im Vertrag kein Rückkaufsrecht besteht. Es gibt Berichte über ungeplante Fahrzeugversteigerungen und rechtliche Bedenken bezüglich des Geschäftsmodells. Viele haben gegen Pfando geklagt, und es laufen Untersuchungen zur Rechtmäßigkeit des Modells.