• Rechtsanwalt Reime hilft

    „Konzept More“: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

    Die Finanzaufsicht BaFin verdächtigt die Berformance Group AG, die Suxxess One GmbH und die Block4you s.r.o., die Vermögensanlage „Konzept More“ in Deutschland ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich anzubieten. Konkret geht es um kombinierte Pacht- und Unterpachtverträge für Krypto-Automaten und Mining-Hardware .

    Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht.

    Zum Hintergrund: In Deutschland dürfen Vermögensanlagen nur öffentlich angeboten werden, wenn die BaFin den Verkaufsprospekt zuvor gebilligt hat. Dafür prüft sie, ob dieser die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und der Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört aber nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu prüfen und das Produkt zu kontrollieren. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit ihrer Angaben.

    Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Vermögensanlagen immer nur auf der Grundlage aller erforderlichen Informationen zu tätigen.

    Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

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    Rückkauferlaubnis: BaFin verlängert Allgemeinverfügung

    Die Allgemeinverfügung, mit der die BaFin eine Rückkauferlaubnis erteilt, gilt nun bis zum 27. Dezember 2024.

    Die BaFin hatte die Allgemeinverfügung am 27. Dezember 2021 veröffentlicht. Sie war befristet und wurde zwischenzeitlich verlängert bis zum 27. Dezember 2023.

    Die Befristung wird nun durch eine neue Allgemeinverfügung um ein weiteres Jahr verlängert.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    Multitalent Investment GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

    Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 26. Juli 2023 angeordnet, dass die Multitalent Investment GmbH, Kempten, ihr Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss. Sie hat dafür keine Erlaubnis.

    Die Gesellschaft bot auf der Grundlage eines EU-Growth-Prospekts (EU-Wachstumsprospekts) die Zeichnung von Namensschuldverschreibungen („Registered Bonds“) mit den Bezeichnungen „Prestige E2022 (EUR)“, „Exclusive E2022 (EUR)“, „Prestige E2022 (CHF)“ und „Exclusive E2022 (CHF)“ an. Nach den Vertragsbedingungen schuldete die Multitalent Investment GmbH die unbedingte Rückzahlung der insoweit angenommenen Anlegergelder.

    Über die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts hat die Gesellschaft der BaFin zu berichten. Unterlagen hierzu sind bei der BaFin eingegangen und werden derzeit geprüft.

    Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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    Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor FundLogic AG

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der FundLogic AG. Das angeblich in Hamburg und im französischen Paris ansässige Unternehmen tritt über die Website fundlogic.io, postalisch und per E-Mail mit Zahlungsaufforderungen an Verbraucherinnen und Verbraucher heran. Die Betreiber erwecken den Eindruck, es bestehe eine Verbindung zu dem in Paris ansässigen Unternehmen FundLogic SAS. Das ist falsch. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

    Die FundLogic AG fordert Verbraucherinnen und Verbraucher auf, Gebühren für die Verwahrung von Wertpapieren zu zahlen. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    ontraders.com: BaFin ermittelt gegen ONTraders International

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der ONTraders International. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen auf seiner Website ontraders.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Die Gesellschaft wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    finnetz24.com: BaFin ermittelt gegen Finnetz24

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Online-Handelsplattform finnetz24.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen Finnetz24 dort ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    Bekanntmachung zur Global TREE Project AG: Verdacht auf öffentliches Angebot eigener Wertpapiere ohne erforderlichen Wertpapierprospekt

    Die BaFin hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Global TREE Project AG in Deutschland Wertpapiere in Form von eTREE-Token als auch TREE-Token ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet. Anhaltspunkte für eine Ausnahme von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.

    Die Global TREE Project AG hat ihren Sitz in Hünenberg, Schweiz.

    Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund des hinreichend begründeten Verdachts eines öffentlichen Angebots ohne einen gebilligten Wertpapierprospekt basierend auf § 18 Absatz 3 Nr. 1 WpPG in Verbindung mit Artikel 3 der Prospekt-VO.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    northern-investment.de: BaFin warnt vor Northern Investment

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der „Northern Investment“. Nach ihren Erkenntnissen bietet das angeblich in Frankfurt am Main ansässige Unternehmen auf seiner Website northern-investment.de und per E-Mail ohne Erlaubnis verschiedene Möglichkeiten der Geldanlage an. Dazu gehört unter anderem die Vermittlung von Festgeldern bei deutschen Banken.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen sowie Zahlungsdienste anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    Betrug: BaFin warnt vor gefälschten E-Mails von info@bafin.holdings

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor E-Mails, die von der Domäne info@bafin.holdings versendet werden. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten darüber E-Mails von einer angeblichen Jessica Bolton. Sie gibt vor, im Auftrag der BaFin zu handeln. Das ist nicht der Fall.

    In der E-Mail behauptet die unbekannte Person, dabei zu helfen, verlorene Gelder von unseriösen, nicht-lizenzierten Online-Handelsplattformen zurück zu erlangen. Dazu sollen Verbraucherinnen und Verbraucher eine digitale Wallet einrichten. Die Betrügerinnen und Betrüger wollen dann per Fernwartungssoftware wie etwa AnyDesk auf die Computer der Verbraucherinnen und Verbraucher zugreifen. Das sollten sie auf keinen Fall zulassen.

    Die Aufsicht empfiehlt allen Personen, die ein entsprechendes Hilfsangebot erhalten, sich keinesfalls darauf einzulassen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Wer Zweifel hat, kann sich auch an die BaFin selbst wenden. Das Verbrauchertelefon ist kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 2 100 500 zu erreichen.

    Die BaFin beauftragt im Zusammenhang mit betrügerischen Online-Plattformen generell keine Dritten. Sie wendet sich auch nicht von sich aus an einzelne Personen.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    IK Investment Group GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an und bestellt Abwickler

    Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 30. November 2023 angeordnet, dass die IK Investment Group GmbH ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss. Das Unternehmen bot „IK-Festzinskonten“ an. Anlegerinnen und Anlegern wurde dabei die Rückzahlung von Geldern mitsamt Zinsen versprochen.

    Auf diese Art nahm das Unternehmen über sieben Millionen Euro von Anlegerinnen und Anlegern entgegen. Damit betreibt die IK Investment Group GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

    Um Anlegergelder zu sichern, hat die BaFin alle bekannten Inlandskonten des Unternehmens und der einbezogenen Unternehmen gesperrt.

    Zudem hat die BaFin einen Abwickler bestellt. An ihn können sich betroffene Anlegerinnen und Anleger wenden:

    Rechtsanwalt Dr. Stefan Oppermann
    c/o Curator AG Insolvenzverwaltung,
    Niederlassung Nürnberg
    Nordostpark 7-9
    90411 Nürnberg
    Tel. 0911/5989020

    Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.