• Rechtsanwältin Bontschev hilft

    Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die ZhongDe Waste Technology AG

    Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 15.Dezember 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 750.000,- Euro zulasten der ZhongDe Waste Technology AG festgesetzt.

    Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die ZhongDe Waste Technology AG hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2020 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

    Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung keine Beschwerde eingelegt.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    Finanzmarktaufsicht – künftig enge Zusammenarbeit Deutschlands und der Ukraine

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die ukrainische Wertpapieraufsicht National Securities and Stock Market Commission (NSSMC) wollen künftig eng zusammenarbeiten. Erster Meilenstein der Kooperation war ein gemeinsamer Online-Workshop zum Thema Virtual Assets am 30. Januar.

    „Wir freuen uns sehr über die enge Zusammenarbeit mit unserer Partnerbehörde in der Ukraine“, erklärt Rupert Schaefer, Exekutivdirektor Strategie, Policy und Steuerung der BaFin. „Wir möchten die ukrainische Aufsicht bestmöglich unterstützen und unsere Aufsichtserfahrungen im EU-Rechtsrahmen teilen. Aber genauso wichtig ist es uns, von unseren dortigen Kolleginnen und Kollegen zu lernen.“

    Auf der Agenda des ersten gemeinsamen Workshops standen grundsätzliche Fragen zu Virtual Assets, vor allem operative Aufsichtserfahrungen. Zum Umgang mit Krypto-Anlagen läuft zurzeit ein Gesetzgebungsverfahren in der Ukraine. In der Europäischen Union (EU) ist im vergangenen Jahr die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto Assets Regulation – MiCAR) in Kraft getreten.
    Langfristige Partnerschaft angestrebt

    BaFin und NSSMC wollen langfristig zusammenarbeiten, auf Grundlage einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung. Die Kooperation soll sich auf alle relevanten Themengebiete der Finanzaufsicht erstrecken.

    Die Zusammenarbeit der beiden Aufsichtsbehörden konkretisiert damit auch die gemeinsame Absichtserklärung zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen dem deutschen und dem ukrainischen Finanzministerium, die Bundesfinanzminister Christian Lindner im August 2023 mit seinem ukrainischen Kollegen Sergii Marchenko unterzeichnet hatte.
    Über die National Securities and Stock Market Commission

    Die National Securities and Stock Market Commission (NSSMC) ist die Regulierungsbehörde für die Kapitalmärkte in der Ukraine. Die NSSMC beaufsichtigt Wertpapierfirmen, verschiedene Handelsplätze, Investment- und Pensionsfonds und deren Verwaltungsgesellschaften sowie Zentralverwahrer, zentrale Gegenparteien und weitere Unternehmen im Bereich der Finanzmarktinfrastruktur.

    Christoph Blumenthal © privat
    Kontakt:Chri­stoph Blu­men­thal

    Leiter des Referats Presse und Social Media
    Telefon: +49 (0) 228 4108-7094
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  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    BaFin veröffentlicht Aufsichtsmitteilung zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter

    Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Aufsichtsmitteilung für Auslagerungen an Cloud-Anbieter veröffentlicht. Sie basiert auf der Orientierungshilfe aus November 2018. Die Aufsichtsmitteilung zeigt praxisnah, wie die BaFin Auslagerungen an Cloud-Anbieter einschätzt. Außerdem enthält die Aufsichtsmitteilung Hilfestellungen für beaufsichtigte Unternehmen.

    Die BaFin hat in den vergangenen Jahren aus Prüfungen bei beaufsichtigten Unternehmen und im Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der beaufsichtigten Unternehmen und IT-Dienstleistern viele Erkenntnisse rund um das Thema Cloud gewonnen. In ihrer Aufsichtsmitteilung hat sie auf dieser Grundlage Inhalte zur Governance von Cloud-Auslagerungen, zu Einführungsprozessen und vertraglichen Mindeststandards aktualisiert. Außerdem hat die BaFin zwei neue Kapitel aufgenommen. Sie geben beaufsichtigten Unternehmen Hinweise zu Entwicklung, Betrieb und Cybersicherheit in der Cloud sowie zur konkreten Überwachung und Kontrolle von Leistung und Sicherheit des Cloud-Anbieters.
    Zwei neue Kapitel integriert

    Im neuen Kapitel zur sicheren Anwendungsentwicklung und zum IT-Betrieb in der Cloud weist die BaFin auf Architekturprinzipien für die Cloud-Entwicklung hin, wie etwa die Einschränkung und laufende Überwachung der Cloud-Umgebungen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Cybersicherheit, da die Cloud üblicherweise über das Internet genutzt wird. Deshalb ist sie besonders von netzwerkbasierten Angriffsszenarien betroffen – also der Gefahr, dass Daten ungewollt abfließen oder die Cloud-Umgebung manipuliert wird.

    Das zweite neue Kapitel informiert darüber, wie aus Sicht der BaFin die Leistungserbringung des Cloud-Anbieters überwacht und kontrolliert werden sollte. Die BaFin hat insbesondere Hinweise auf das Modell der geteilten Zuständigkeit (Kapitel V.1), die Überwachung der Dienstleistungsgüte (Kapitel V.2.1) sowie die Themen Informationssicherheit (Kapitel V.3) und IT-Vorfälle (Kapitel V.3.2) aufgenommen. Im Fokus steht, ob die Prozess- und Informationsketten zwischen Cloud-Anbieter und beaufsichtigtem Unternehmen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind.

    Der ebenfalls in diesem Kapitel enthaltene Abschnitt zur Prüfung von Cloud-Anbietern (inkl. der Nutzung von Prüfungsberichten Dritter) war bereits in Teilen in der Orientierungshilfe enthalten. Die BaFin hat ihn an die Vorgaben der Europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA angepasst und in die Aufsichtsmitteilung integriert.
    Bestehende Anforderungen praxisnah präzisiert

    Bestehende sektorale Anforderungen an Auslagerungen oder Ausgliederungen bleiben unberührt. Die Aufsichtsmitteilung enthält keine neuen Anforderungen, sondern erläutert bereits bestehende Anforderungen mit Blick auf die Cloud. Auf den ab Januar 2025 anzuwendenden Digital Operational Resilience Act (DORA) geht die BaFin in Infokästen mit dem Titel „Ausblick DORA“ ein. Damit möchte die Aufsicht die betroffenen Unternehmen bereits jetzt auf relevante Aspekte aufmerksam machen, die sich durch diese EU-Verordnung ändern.

    Die Aufsichtsmitteilung richtet sich an die im Finanzsektor beaufsichtigten Unternehmen, unter anderem Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, Pensionsfonds, Wertpapierinstitute, sonstige Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute. Die Veröffentlichung als Aufsichtsmitteilung anstelle eines Merkblatts erfolgt aufgrund interner Vorgaben der BaFin und hat keine Auswirkungen auf den Charakter der Veröffentlichung.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    coinmarkaji.com: BaFin warnt vor Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website coinmarkaji.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die BaFin hat bereits am 4. Januar 2024 vor der vollkommen identischen Website coinmarkupp.co gewarnt.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    Erneuter Identitätsdiebstahl: BaFin warnt auch vor Website heptagoninvestments.net

    Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen den bislang unbekannten Betreiber der Website heptagoninvestments.net. Der Betreiber bietet darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die Website wird nicht von der britischen Gesellschaft Heptagon Capital LLP betrieben. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl zulasten des bei der britischen Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) registrierten Unternehmens. Die BaFin hat bereits am 19. Januar 2024 vor der vollkommen identischen Website heptagoninvesmtents.com gewarnt.

    Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    kesslerkoch.com: BaFin ermittelt gegen „KesslerKoch AG“

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der „KesslerKoch AG“, welche auch unter „KesslerKoch AG Capital“ auftritt. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Eine „KesslerKoch AG“ oder „KesslerKoch AG Capital“ wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

    Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    Finanzen.Information.Tipps.: Finanzkompetenz älterer Menschen stärken

    Die Finanzaufsicht BaFin hat zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) die erste Ausgabe ihrer Kompaktinformation Finanzen.Information.Tipps. veröffentlicht. Ihr Thema: Digitale Finanzgeschäfte. Die mehrteilige Serie soll ältere Menschen über für sie besonders relevante Finanzthemen informieren – verständlich, seriös und ohne kommerzielle Interessen.

    In der ersten Ausgabe werden Leserinnen und Leser informiert, welche digitalen Finanzangebote es gibt, was sie beachten müssen und wo sie weitergehende Informationen und Unterstützung erhalten.

    Die Kompaktinformation „Digitale Finanzgeschäfte – neue Möglichkeiten, sichere Wege“ ist zu finden auf der Website der BaFin. Das PDF-Dokument kann auch ausgedruckt und heruntergeladen werden.

    „Ältere Verbraucherinnen und Verbraucher stehen in den kommenden Monaten ganz besonders in unserem Fokus“, sagt Christian Bock, Verbraucherschutzbeauftragter der BaFin. „Herzstück sind dabei kompakte Informationen zu unterschiedlichen Aspekten rund um Geld und Finanzen, die wir in regelmäßigen Abständen veröffentlichen.“ Darüber hinaus sind weitere Angebote geplant, beispielsweise Digitale Stammtische. Dort informieren Expertinnen und Experten der BaFin vertiefend zu den Themen der Kompaktinformationen und beantworten Fragen.
    Finanzen: ein zentrales Thema für Seniorinnen und Senioren

    „In einer Fokusgruppe haben wir ältere Verbraucherinnen und Verbraucher befragt, welche Themen für sie relevant sind“, sagt Dr. Barbara Keck, Geschäftsführerin der BAGSO Service Gesellschaft. „Dabei wurde deutlich: Finanzen sind ein sehr zentrales Thema. Und dass es einen Bedarf gibt an möglichst einfachen und kompakten Informationen zu bestimmten Finanzthemen.“

    In einem Interview mit dem BaFinJournal erklären Dr. Barbara Keck und Christian Bock, warum die Organisationen ihre Zusammenarbeit intensivieren und was sie mit Finanzen.Information.Tipps. erreichen wollen.

    Durch die Zusammenarbeit mit der BAGSO setzt die BaFin auch Ziele aus ihrer Verbraucherschutzstrategie um.
    BaFin und BAGSO

    Die BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – ist im öffentlichen Interesse tätig. Sie beaufsichtigt Banken und Finanzdienstleister, private Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel. Eine weitere wichtige Aufgabe: der kollektive Verbraucherschutz. Der BaFin ist es dabei besonders wichtig, mit ihren Angeboten die Finanzkompetenz von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken.

    Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen – vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    BaFin warns consumers about the website apexplatform.tech

    The Federal Financial Supervisory Authority (BaFin) warns consumers about the services offered on the website apexplatform.tech. According to information available to BaFin, the unknown operator is providing financial and investment services on this website without the required authorisation.

    This website is identical to the website apex-platform.io for which BaFin already issued a warning on 13 October 2023. The business address listed on both websites is identical to the purported business address of the operator of the website styx-trade.com for which BaFin already issued a warning on 25 July 2023. There are further parallels between the two platforms.

    Financial and/or investment services may only be offered in Germany if the company providing these services has the necessary authorisation from BaFin to do this. However, some companies offer these services without the necessary authorisation. Information on whether a particular company has been granted authorisation by BaFin can be found in BaFin’s database of companies.

    The information provided by BaFin is based on section 37 (4) of the German Banking Act (Kreditwesengesetz – KWG).

  • Rechtsanwältin Bontschev hilft

    bitget.com: BaFin ermittelt gegen BG Limited

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der BG Limited. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website bitget.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Eine BG Limited wird von der BaFin nicht beaufsichtigt.

    Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

  • Rechtsanwalt Reime hilft

    Technische Probleme bei der Validierung der Solvency II-Taxonomieversion 2.8.0

    Bei der Solvency II-Taxonomieversion 2.8.0 sind mehrere technische Schwierigkeiten aufgetreten. Sie betreffen sowohl die Validierung der Template-Inhalte gemäß den EIOPA Filing-Rules (EIOPA_XBRL_Filing_Rules_2.8.0_Hotfix) als auch Datentypen. In einigen Fällen wird die Solvency II- oder Financial-Stability-Meldung abgelehnt, obwohl das entsprechende Template sachlich korrekt ausgefüllt wurde.

    Es können zum Beispiel bestimmte Angaben in den Zellen S.08.01.xx C0131, S.14.04.11 C0240 oder S.14.05.11 C0240 der Templates zu einer Ablehnung führen, selbst wenn das Unternehmen die Vorgaben der Filing-Rules von EIOPA eingehalten hat.

    Folgende Templates können bei diesen Fehlern betroffen sein:

    • S.08.01 (C0131)
    • S.14.04.11 (C0240)
    • S.14.05.11 (C0240)

    Darüber hinaus wurden jedoch noch weitere Probleme gemeldet, die sowohl die Datentypen als auch die Validierungen betreffen.

    Diese Sachverhalte betreffen insbesondere die aktuelle Einreichung für das vierte Quartal 2023 mit Meldefrist am 5. Februar 2024.

    Die aufgetretenen Probleme werden aktuell mit EIOPA besprochen und anschließend behoben. Bei wesentlichen neuen Informationen wird eine neue Meldung veröffentlicht.