• Rechtsanwalt Reime hilft

    coinmarkaji.com: BaFin warnt vor Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website coinmarkaji.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet der unbekannte Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die BaFin hat bereits am 4. Januar 2024 vor der vollkommen identischen Website coinmarkupp.co gewarnt.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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    Erneuter Identitätsdiebstahl: BaFin warnt auch vor Website heptagoninvestments.net

    Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen den bislang unbekannten Betreiber der Website heptagoninvestments.net. Der Betreiber bietet darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Die Website wird nicht von der britischen Gesellschaft Heptagon Capital LLP betrieben. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl zulasten des bei der britischen Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) registrierten Unternehmens. Die BaFin hat bereits am 19. Januar 2024 vor der vollkommen identischen Website heptagoninvesmtents.com gewarnt.

    Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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    kesslerkoch.com: BaFin ermittelt gegen „KesslerKoch AG“

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der „KesslerKoch AG“, welche auch unter „KesslerKoch AG Capital“ auftritt. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Eine „KesslerKoch AG“ oder „KesslerKoch AG Capital“ wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

    Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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    Finanzen.Information.Tipps.: Finanzkompetenz älterer Menschen stärken

    Die Finanzaufsicht BaFin hat zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) die erste Ausgabe ihrer Kompaktinformation Finanzen.Information.Tipps. veröffentlicht. Ihr Thema: Digitale Finanzgeschäfte. Die mehrteilige Serie soll ältere Menschen über für sie besonders relevante Finanzthemen informieren – verständlich, seriös und ohne kommerzielle Interessen.

    In der ersten Ausgabe werden Leserinnen und Leser informiert, welche digitalen Finanzangebote es gibt, was sie beachten müssen und wo sie weitergehende Informationen und Unterstützung erhalten.

    Die Kompaktinformation „Digitale Finanzgeschäfte – neue Möglichkeiten, sichere Wege“ ist zu finden auf der Website der BaFin. Das PDF-Dokument kann auch ausgedruckt und heruntergeladen werden.

    „Ältere Verbraucherinnen und Verbraucher stehen in den kommenden Monaten ganz besonders in unserem Fokus“, sagt Christian Bock, Verbraucherschutzbeauftragter der BaFin. „Herzstück sind dabei kompakte Informationen zu unterschiedlichen Aspekten rund um Geld und Finanzen, die wir in regelmäßigen Abständen veröffentlichen.“ Darüber hinaus sind weitere Angebote geplant, beispielsweise Digitale Stammtische. Dort informieren Expertinnen und Experten der BaFin vertiefend zu den Themen der Kompaktinformationen und beantworten Fragen.
    Finanzen: ein zentrales Thema für Seniorinnen und Senioren

    „In einer Fokusgruppe haben wir ältere Verbraucherinnen und Verbraucher befragt, welche Themen für sie relevant sind“, sagt Dr. Barbara Keck, Geschäftsführerin der BAGSO Service Gesellschaft. „Dabei wurde deutlich: Finanzen sind ein sehr zentrales Thema. Und dass es einen Bedarf gibt an möglichst einfachen und kompakten Informationen zu bestimmten Finanzthemen.“

    In einem Interview mit dem BaFinJournal erklären Dr. Barbara Keck und Christian Bock, warum die Organisationen ihre Zusammenarbeit intensivieren und was sie mit Finanzen.Information.Tipps. erreichen wollen.

    Durch die Zusammenarbeit mit der BAGSO setzt die BaFin auch Ziele aus ihrer Verbraucherschutzstrategie um.
    BaFin und BAGSO

    Die BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – ist im öffentlichen Interesse tätig. Sie beaufsichtigt Banken und Finanzdienstleister, private Versicherungsunternehmen und den Wertpapierhandel. Eine weitere wichtige Aufgabe: der kollektive Verbraucherschutz. Der BaFin ist es dabei besonders wichtig, mit ihren Angeboten die Finanzkompetenz von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu stärken.

    Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen – vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein.

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    BaFin warns consumers about the website apexplatform.tech

    The Federal Financial Supervisory Authority (BaFin) warns consumers about the services offered on the website apexplatform.tech. According to information available to BaFin, the unknown operator is providing financial and investment services on this website without the required authorisation.

    This website is identical to the website apex-platform.io for which BaFin already issued a warning on 13 October 2023. The business address listed on both websites is identical to the purported business address of the operator of the website styx-trade.com for which BaFin already issued a warning on 25 July 2023. There are further parallels between the two platforms.

    Financial and/or investment services may only be offered in Germany if the company providing these services has the necessary authorisation from BaFin to do this. However, some companies offer these services without the necessary authorisation. Information on whether a particular company has been granted authorisation by BaFin can be found in BaFin’s database of companies.

    The information provided by BaFin is based on section 37 (4) of the German Banking Act (Kreditwesengesetz – KWG).

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    bitget.com: BaFin ermittelt gegen BG Limited

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der BG Limited. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website bitget.com ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Eine BG Limited wird von der BaFin nicht beaufsichtigt.

    Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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    Technische Probleme bei der Validierung der Solvency II-Taxonomieversion 2.8.0

    Bei der Solvency II-Taxonomieversion 2.8.0 sind mehrere technische Schwierigkeiten aufgetreten. Sie betreffen sowohl die Validierung der Template-Inhalte gemäß den EIOPA Filing-Rules (EIOPA_XBRL_Filing_Rules_2.8.0_Hotfix) als auch Datentypen. In einigen Fällen wird die Solvency II- oder Financial-Stability-Meldung abgelehnt, obwohl das entsprechende Template sachlich korrekt ausgefüllt wurde.

    Es können zum Beispiel bestimmte Angaben in den Zellen S.08.01.xx C0131, S.14.04.11 C0240 oder S.14.05.11 C0240 der Templates zu einer Ablehnung führen, selbst wenn das Unternehmen die Vorgaben der Filing-Rules von EIOPA eingehalten hat.

    Folgende Templates können bei diesen Fehlern betroffen sein:

    • S.08.01 (C0131)
    • S.14.04.11 (C0240)
    • S.14.05.11 (C0240)

    Darüber hinaus wurden jedoch noch weitere Probleme gemeldet, die sowohl die Datentypen als auch die Validierungen betreffen.

    Diese Sachverhalte betreffen insbesondere die aktuelle Einreichung für das vierte Quartal 2023 mit Meldefrist am 5. Februar 2024.

    Die aufgetretenen Probleme werden aktuell mit EIOPA besprochen und anschließend behoben. Bei wesentlichen neuen Informationen wird eine neue Meldung veröffentlicht.

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    Depotüberträge: BaFin konkretisiert Verpflichtungen für Zwischennachrichten

    Die Finanzaufsicht BaFin hat ihre FAQ zu den zeitlichen Vorgaben bei der Bearbeitung von Depotüberträgen konkretisiert. Sie stellt klar, welches Institut die Kundin bzw. den Kunden benachrichtigen muss, wenn sich ein Depotübertrag verzögert: nämlich das Institut, das den Auftrag entgegengenommen hat. Dies kann der bisherige Depotführer sein, aber auch der künftige. Letzteres ist dann der Fall, wenn der künftige Depotführer den Auftrag als „Depoteinzug“ erhalten hat.

    Wenn der künftige Depotführer zur Zwischennachricht verpflichtet ist, die Gründe für die Verzögerung aber nicht bei ihm, sondern beim bisherigen Depotführer liegen, so muss er auf diesen Umstand hinweisen.

    Die BaFin hat ihre FAQ konkretisiert, weil Marktteilnehmer Fragen zu den beschriebenen Vorgaben hatten. Ergänzend wird in der FAQ klargestellt, dass weiterhin der bisherige und der künftige Depotführer dafür sorgen müssen, dass der Depotübertrag fristgerecht bearbeitet wird. Das gilt unabhängig davon, wer zur Zwischennachricht verpflichtet ist. Sollten der Auftragsausführung Hindernisse entgegenstehen, die der Kunde bzw. die Kundin ausräumen kann, dann müssen die Institute ihn bzw. sie unverzüglich kontaktieren.

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    Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Website blox-invest.com

    Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen den bislang unbekannten Betreiber der Website blox-invest.com. Darüber bietet er ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Website wird nicht von dem schweizerischen Unternehmen Bloxolid AG, Zug, betrieben. Bei dem Betreiber der Website handelt es sich auch nicht um eine Tochtergesellschaft der Bloxolid AG. Entsprechende Angaben auf der Website sind falsch. Es liegt ein Identitätsdiebstahl zulasten der Bloxolid AG vor. Der unbekannte Betreiber verwendet deren Geschäftslogo widerrechtlich.

    Die auf der Website genannte Rufnummer einer deutschen Niederlassung in Düsseldorf ist nicht erreichbar. Die Geschäftsanschrift in Düsseldorf konnte nicht verifiziert werden.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte und/oder Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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    coinprimemarket.com: BaFin warnt vor Website

    Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website coinprimemarket.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet deren Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

    Der Betreiber tritt unter dem Namen Coinprime Market auf und nennt keine Rechtsform. Auf der Website wird eine US-amerikanische Geschäftsadresse in New York angegeben. Der Betreiber behauptet, eine Lizenz der Financial Regulatory Services Authority (FRSA) zu besitzen. Es ist nicht klar, welche Aufsichtsbehörde damit gemeint ist.

    Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

    Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.