Schlagwort: Quantum X

  • Rechtsanwalt Reime

    BaFin warnt vor Quantum X und der Website quantumx-software.com Die Finanzaufsichtsbehörde BaFin warnt eindringlich vor den Angeboten von Quantum X. Wir vermuten, dass die Betreiber der Website quantumx-software.com ohne die erforderliche Erlaubnis Dienstleistungen im Bereich von Kryptowerten anbieten. Erlaubnispflicht in Deutschland In Deutschland benötigen Sie eine Erlaubnis der BaFin, wenn Sie Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen…